Maike Frese
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Telekommunikationsbereich ist grundsätzlich vollständig privatisiert, und die Entscheidung zum Ausbau digitaler Infrastrukturen findet im Wege des Wettbewerbs statt. Gemäß Telekommunikationsgesetz haben alle Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze eine Nutzungsberechtigung öffentlicher Verkehrswege für die Errichtung von Telekommunikationslinien. Die Ausbauentscheidungen der Telekommunikationsunternehmen beruhen zuvorderst auf wirtschaftlichen Kriterien. Zu Frage 2: Der Glasfaserausbau der Telekommunikationsunternehmen wird an unterschiedlichen Stellen angekündigt. Großflächige Ausbauvorhaben werden dem Senat beziehungsweise dem Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt vorgestellt. Das betroffene Ortsamt wird über die geplanten Baumaßnahmen durch das Telekommunikationsunternehmen informiert. In den Ortsämtern Blumenthal, Burglesum, Hemelingen, Schwachhausen und Vegesack erfolgte zu Projektbeginn eine dezidierte Vorstellung des jeweiligen Ausbauvorhabens seitens der Betreiber direkt vor Ort. Die Informierung der betroffenen Haushalte erfolgt primär durch verschiedene Kommunikationskanäle der Telekommunikationsunternehmen. Die betroffenen Haushalte erhalten postalische Schreiben mit detaillierten Informationen zum Ausbau, den Angeboten, Kontaktinformationen für Rückfragen und dem weiteren Vorgehen. Plakate beziehungsweise Banner in den Ausbaugebieten sind ein weiteres Kommunikationsinstrument, um auf den Glasfaserausbau aufmerksam zu machen. Im Rahmen von öffentlichen Informationsveranstaltungen in einzelnen Stadtteilen sowie Onlineveranstaltungen wird das jeweilige Ausbauvorhaben durch die Telekommunikationsunternehmen vorgestellt. Auf den Internetseiten der Anbieter werden weiterführende Informationen bereitgestellt, insbesondere zur Überprüfung der individuellen Glasfaserverfügbarkeit. Zudem sind stationäre Ladenlokale der vermarktenden Unternehmen feste Bestandteile für die Informierung und persönliche Beratung der Verbraucher:innen. Vor Beginn eines Glasfaserausbaus werden Anwohner:innen in den betroffenen Straßen in der Regel durch Informationsflyer über mögliche kurzzeitige Behinderungen informiert. Die Vermarktungszeiträume zwischen der ersten Information und der Beauftragung eines Glasfaserprodukts variieren je nach Anbieter. Im Falle einer Vorvermarktung durch ein Telekommunikationsunternehmen haben die Haushalte in der Regel einige Monate Zeit, um sich über das Angebot zu informieren und individuell eine Entscheidung über die Interessenbekundung zu treffen. Der Senat unterstützt die Telekommunikationsunternehmen, die einen Beitrag zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau beabsichtigen, bei der öffentlichen Kommunikation durch gemeinsame Medieninformationen und Begleitung von Informationsveranstaltungen zum Glasfaserausbau. Zu Frage 3: Der Senat führt den Dialog mit den Telekommunikationsunternehmen regelmäßig. Anlassbezogen wird der Glasfaserausbau durch eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unterstützt. Bei Fragen zum Glasfaserausbau steht grundsätzlich das gemeinsame Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen als Ansprechpartner für Unternehmen sowie Bürger:innen zur Verfügung. Zu Vertragsbedingungen und Vertragsabschlüssen können sich Verbraucher:innen im Land Bremen bei Verbraucherberatungsstellen wie der Verbraucherzentrale Bremen e. V. informieren und beraten lassen. Hier wird auch zu möglichen Besonderheiten bei Glasfaserverträgen im Vergleich zu anderen Telekommunikationsverträgen beraten. Zudem erhalten Verbraucher:innen auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale umfassende Informationen zu Glasfaserverträgen. – So weit die Antwort des Senats!
