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Dr. Ralph Baumheier

28.05.2024 Sitzungen 21/12

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Zur Thematik der Anfrage hat der Senat am 23. April 2024 der Bremischen Bürgerschaft seine Stellungnahme zur Petition S 20/321, „Schnellladestation für E-Rollstühle“, übermittelt. Grundsätzlich ist festzustellen, dass E-Rollstühle an haushaltsüblichen 230- Volt-Steckdosen geladen werden. Diese normalen Steckdosen befinden sich im Wesentlichen in Gebäuden. Laden findet in der Regel zu Hause statt oder in öffentlichen, teilöffentlichen oder sonstigen privaten Gebäuden. Ein Laden von E-Rollstühlen im öffentlichen Straßenraum ist hingegen weder üblich noch praktikabel und wird auch nicht nachgefragt. Im Rahmen seiner Stellungnahme zur eingangs genannten Petition hat der Senat auf das Referenzprojekt in der Zentralbibliothek verwiesen, das als praktikables Beispiel dienen kann, um andere öffentliche Stellen zu überzeugen, ähnliche Angebote zu machen. Eine Ausweitung auf öffentliche Angebote mit Publikumsverkehr und Aufenthaltsqualität – zum Beispiel Bürgerhäuser, Freizeitzentren, Hochschulen und Ähnliches – sollte nach Ansicht des Landesbehindertenbeauftragten ebenso geprüft werden wie eine Ausweitung auf den privaten Bereich. Zu Frage 2: E-Rollstühle werden nicht über Schnellladestationen geladen und können über solche auch nicht geladen werden, sodass ein Schnellladevorgang technisch bedingt auch nicht möglich sein wird. Heutige Akkus für Rollstühle laden aufgrund modernerer Technik der Ladeeinrichtungen sehr schnell. Zu Frage 3: Beispiele von Lademöglichkeiten für E-Rollstühle im öffentlichen Straßenraum in vergleichbaren Kommunen sind dem Senat nicht bekannt. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Dr. Ralph Baumheier Protokoll (PDF) ↗