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Dr. Ralph Baumheier

16.04.2024 Sitzungen 21/11

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Derzeit werden Verhandlungen bezüglich der zukünftigen Eigentümerschaft des Gebäudes geführt. Der Senat geht davon aus, dass das Grundstück nach Abschluss von Verkaufsverhandlungen gemeinsam mit der Eigentümerin beziehungsweise dem Eigentümer einer neuen Nutzung zugeführt werden kann. Zu Frage 2: Die Summe der übernommenen Nebenkosten für Heizenergie, Strom und Wasser beträgt nach derzeitigem Stand rund 30 000 Euro. Weitere Rechnungen des Versorgers stehen noch aus. Die Erstattung der Kosten wird dem Vermieter gegenüber per Kostenfestsetzungsbescheid festgelegt. Sobald der jeweilige Bescheid bestandskräftig ist, wird dieser im Verwaltungswege durch die Landeshauptkasse vollstreckt. Ist eine Pfändung in das bewegliche Vermögen nicht möglich, sieht das Wohnungsaufsichtsgesetz ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Kosten als Last auf dem betroffenen Grundstück in das Grundbuch einzutragen. Die Aussichten werden derzeit jedoch als gut eingeschätzt, die Kosten beitreiben zu können. Zu Frage 3: Die Wohnungsaufsicht hat die Mieterinnen und Mieter hinsichtlich der Suche nach Ersatzwohnraum an die Zentrale Fachstelle Wohnen, ZFW, des Amtes für Soziale Dienste vermittelt. Nach derzeitigem Stand haben sich von 14 noch an der Anschrift gemeldeten Parteien sieben bei der ZFW gemeldet und werden von dort bei der Wohnungssuche unterstützt. Von diesen sieben Parteien haben bereits drei Parteien eine Wohnung mithilfe der ZFW finden können. Die Anschreiben an drei Haushalte retournierten mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Dr. Ralph Baumheier Protokoll (PDF) ↗