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Dr. Ralph Baumheier

16.04.2024 Sitzungen 21/11

Ich glaube, die Unterscheidung ist zwischen dem, was technisch und signaltechnisch jetzt schon vorgesehen ist. Da ist die Antwort wie gerade gegeben, dass alle verfügbaren Lichtsignalanlagen schon die Voraussetzung beinhalten und sozusagen da keine Möglichkeit der Verbesserung mehr ist, weil alle schon so ausgestattet sind, wie es technisch erforderlich ist. Das, was die empirische Erwartung der einzelnen Fahrenden offenbar angeht, ist natürlich, dass trotz vorhandener technischer Möglichkeiten im Einzelfall noch einmal andere Einflussfaktoren da sind, die diese Bevorrechtigung de facto aushebeln; aber das, was wir technisch dort sehen, das ist an allen notwendigen Stellen – –. Also alle entsprechenden Lichtsignalanlagen, 555 an der Zahl, sind entsprechend ausgerüstet, da könnte man jetzt gar nichts mehr machen. Das andere ist, glaube ich, der Einzelfall, dass dann eben trotzdem nicht immer in jedem Fall diese Bevorrechtigung auch zum Tragen kommen kann, weil andere Einflüsse da sind.

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