bremische-buergerschaft.de ↗

Sascha Karolin Aulepp

16.04.2024 Sitzungen 21/11

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter Voigt! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Kita-Sozialindex wurde zuletzt für alle Kindertageseinrichtungen neu berechnet im Jahr 2019 mit Gültigkeit ab dem Kindergartenjahr 2020/2021. Die nächste Berechnung des KitaSozialindexes findet in diesem Jahr für das Kindergartenjahr 2025/2026 statt. Dazwischen fand beziehungsweise findet eine Berechnung des Indexes für neu eröffnete Einrichtungen statt. Zu Frage 2: Der Kita-Sozialindex wird nach nunmehr fünf Jahren neu berechnet. Über den Kita-Sozialindex werden vorrangig zusätzliche Personalmittel gesteuert. Maßnahmen zur Angleichung von Bildungschancen zeigen vorrangig dann Wirkung, wenn sie über einen längerfristigen Zeitraum geplant und durchgeführt werden können. Dies ist bei der Entscheidung über die zukünftigen Überprüfungs- und Anpassungsintervalle zu berücksichtigen, um den Einrichtungen eine längerfristige verlässliche Personalplanung zu ermöglichen und kurzfristige Personalumsteuerungen möglichst zu vermeiden. Zu Frage 3: Für die Berechnung des Kita-Sozialindexes wird als einer von mehreren Indikatoren die Anzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf auf Quartiersebene herangezogen. Die Ergebnisse der Primo-Testung fließen daher in den Kita-Sozialindex mit ein. Der Sprachförderbedarf von Kindern wird in Bremen regelhaft durch das Screeningverfahren „Primo-Sprachtest“ bei allen vier- bis fünfjährigen Kindern erhoben. Über das Verstärkungsprogramm „Sprachförderung und Sprachbildung“ erhalten alle Einrichtungen, die Kinder mit Sprachförderbedarf betreuen und fördern, zusätzliche Mittel. Bei diesen handelt es sich um Sach-, Personal- und Fortbildungsmittel, auch Stellen für Fachberatung werden darüber finanziert. Grundlage für das Verstärkungsprogramm ist die durchschnittliche Anzahl an Kindern mit Sprachförderbedarf laut Primo der letzten drei Kitajahre. In diese Durchschnittsberechnung sind ebenfalls diejenigen Kinder eingegangen, die bisher ohne Kitaplatz waren und aufgrund ihres Sprachförderbedarfs im Rahmen des Kita-Brückenjahres einen Platz erhalten haben. Durch diese Sonderberechnungen werden Einrichtungen, die dadurch deutlich mehr Kinder mit Sprachförderbedarf in ihrer Einrichtung betreuen und fördern, finanziell besonders berücksichtigt. Ausnahmen von der Regelung, dass die letzten drei Kitajahre in die Durchschnittsberechnung einbezogen werden, sind Neueröffnungen von Einrichtungen im aktuellen Jahr, dann wird kein Durchschnitt gebildet, Neueröffnungen im Vorjahr – dann wird der Durchschnitt aus zwei Jahren gebildet – und Einrichtungen, deren aktuelle Anzahl von Kindern mit Sprachförderbedarf um mindestens 40 Prozent höher ist als im Durchschnitt der letzten drei Kitajahre. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Sascha Karolin Aulepp Protokoll (PDF) ↗