Dr. Marcel Schröder
Wir fragen den Senat: 1. Wie steht der Senat zu einem generellen Taubenfütterungsverbot insbesondere in der Innenstadt? 2. Bis wann ist, nachdem nun die ersten betreuten Taubenschläge eingerichtet sind, mit der vom Senat angekündigten Änderung des Ortsgesetzes für die Einführung eines Taubenfütterungsverbots zu rechnen? 3. In welcher Form wird die Evaluierung der betreuten Taubenschläge und des angekündigten Taubenfütterungsverbots erfolgen?
