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Wiebke Stuhrberg

23.01.2024 Sitzungen 21/8

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Aus dem aktuellen Förderaufruf im Jahr 2023 für den Zeitraum 2024 bis 2028 hat Bremen zwei Bewerbungen eingereicht: die Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz von Sporthalle und Umkleidegebäude der Turnhalle Schulzentrum Obervieland inklusive Fotovoltaik sowie die energetische Sanierung des Theaters Bremen inklusive Fotovoltaik und Dachbegrünung. Zugelassen waren Projekte von besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune und müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Zu Frage 2: Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, wurden aufgerufen, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung bis zum 15. September 2023 Projektvorschläge zu unterbreiten. In der ersten Phase erfolgte die Auswahl der Förderprojekte durch eine Jury, in der zweiten Phase erfolgte die Beantragung auf Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung auf Basis der Auswahlentscheidung. Die geeigneten Projekte wurden durch das Ressort Kultur sowie Inneres und Sport zuvor ausgewählt. Es wurden konkret, wie unter Frage 1 auch benannt, zwei Projekte beantragt. Zu Frage 3: Seitens des Bundes wurden im Förderaufruf 2023 insgesamt Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro für die Förderung investiver Projekte zur Verfügung gestellt. Der Bundesanteil der Förderung für ein Projekt sollte in der Regel zwischen einer Million Euro und bis zu sechs Millionen Euro liegen, dabei ist eine maximale Zuwendung in Höhe von 75 Prozent vorgegeben. Der bremische Eigenanteil liegt bei mindestens 25 Prozent und betrug zum Zeitpunkt der Bewerbung insgesamt 3,887 Millionen Euro. Die Gesamtsumme der Förderung des Bundes liegt bei 11,662 Millionen Euro. Eine Zusage zur aktuellen Förderung seitens des Bundes liegt noch nicht vor. – So weit die Antwort des Senats! An dieser Stelle muss ich mir einen Nachtrag erlauben, weil im Rahmen der Bereinigungssitzung des Bundeshaushalts 2024 das Gesamtfördervolumen für den Förderaufruf 2023 nun leider nicht mehr 400 Millionen Euro umfasst, sondern lediglich noch 200 Millionen Euro. Das ist ein Beschluss, der nach dem Senatsbeschluss zu dieser Antwort bekannt geworden ist, deshalb der Nachtrag an dieser Stelle.

Alle Reden von Wiebke Stuhrberg Protokoll (PDF) ↗