Dr. Martin Hagen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat legt für seine von ihm entwickelten Onlinedienste höchste Standards an Benutzungsfreundlichkeit und Barrierefreiheit fest. Auf die Angebote anderer Hersteller, die ebenfalls für Bremer Bürger:innen und Unternehmen genutzt werden, hat der Senat nur mittelbar Einfluss. Auch deshalb unterstützt der Senat den Ausbau weiterer Feedbackkomponenten für Onlinedienste. Für die von Bremen entwickelten sogenannten Einer-für-alle-Dienstleistungen, zum Beispiel für Unterhaltsvorschuss, ist die Feedbackkomponente bereits im Einsatz. Alle hier eingehenden Rückmeldungen sowie die Auswertung weiterer Statistiken, insbesondere auch zur tatsächlichen Inanspruchnahme von Onlinedienstleistungen, werden bei der Weiterentwicklung der Onlineangebote berücksichtigt. Zu Frage 2: Die Nutzungshäufigkeit der Onlinedienste ist sehr unterschiedlich und von vielen Faktoren abhängig. Dort, wo sie entweder bereits durch gesetzlichen Zwang vorgeschrieben ist – am Beispiel Handelsregister – oder wo die vollständige und einfache Erledigung von Anliegen möglich ist, ist sie natürlich am höchsten. Ausschließlich digital genutzt werden zum Beispiel die Versammlungsanzeige mit 305, Handelsregister mit 15 436, Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung mit über 100 und Ausbildungsförderung, BAföG, mit 3 500 Abrufen in 2022. Beispielhaft für weitere Nutzungsquoten sind die Leistungen Hundehaltung mit 3 350 Nutzungen, davon 35 Prozent digital abgerufen, das Wohngeld mit rund 12 000 Wohngeldanträgen in 2023, davon 1 279 digital im Rahmen der Onlineantragstellung, Elterngeld mit 4 749-mal Nutzung, 13 Prozent davon digital abgerufen, und Bewohnerparkausweis wurde 6 647- mal, über 90 Prozent davon digital abgerufen. Um die Erhebung der Nutzungsstatistiken weiter zu verbessern, haben die Dataport-Länder eine Arbeitsgruppe eingerichtet, an der Bremen maßgeblich mitwirkt. Zu Frage 3: Die empirisch feststellbaren digitalen Nutzungslücken in Bremen entsprechen den überall in Deutschland vorhandenen Nutzungslücken. Die digitale Nutzungslücke meint den Anteil derjenigen Nutzer:innen, die trotz Vorhandensein eines digitalen Angebots die Leistung nicht digital in Anspruch nehmen. Ein Grund dafür ist bundesweit die Gewohnheit der Nutzer:innen, Dinge persönlich im Amt zu erledigen. Die Wissenschaft geht davon aus, dass die persönlichen Gewohnheiten von Menschen nur längerfristig zu ändern sind. Gleichwohl lässt sich mit den genannten Maßnahmen nutzungsorientierte Entwicklung der Dienstleistungen nach dem Motto „Users first“, strenger Beachtung von Usability und Barrierefreiheitsanforderungen und der vollständigen Digitalisierung, auch der Hintergrundverfahren, die Nutzungslücke reduzieren. Sie weiter zu reduzieren, ist und bleibt eine der zentralen Aufgaben des Senats in dieser Legislaturperiode. – So weit die Antwort des Senats!
