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Dr. Martin Hagen

23.01.2024 Sitzungen 21/8

Ja, darüber habe ich Erkenntnisse. Das sind mehr als nur zwei oder drei Klicks. Als wir damit angefangen hatten, hatten wir eine Demo, in der wir das mit vier Klicks erledigt hatten, und wir mussten dann in der Abstimmung mit den Bundesministerien und wegen entsprechender Einwände der Verfahrensrechtler immer weitere Klicks hinzuzufügen. Es war zum Beispiel nicht möglich, dass man den Kombiantrag auf Kindergeld/Elterngeld und die Namensfestlegung in einem macht, sondern das muss man in drei unterschiedlichen Willenserklärungen bekunden, und wir können es auch nicht antragslos machen, und bei bestimmten Informationen haben wir noch keinen Zugriff auf andere Datenbestände gehabt. Die wären theoretisch online ergreifbar, aber wir haben keine gesetzliche Ermächtigung dafür bekommen, diese entsprechend abzufragen, also fragen wir sie in diesem Formular noch einmal ab, sodass wir uns dort auch auf dem Weg befinden, das Antragsverfahren zu vereinfachen.

Alle Reden von Dr. Martin Hagen Protokoll (PDF) ↗