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Dr. Martin Hagen

23.01.2024 Sitzungen 21/8

Zurzeit waren es 14 Paare, die das gemacht haben. Das liegt daran, dass die Einschränkungen so sind, dass das nur Beschäftigte im öffentlichen Dienst machen können, leider nur, wo beide Eltern deutsche Staatsbürger:innen sind und die dann auch noch beim Standesamt Bremen geheiratet haben und dann das Kind hier bekommen. Ich sage dazu ausdrücklich: Das ist nicht die Nutzungszahl – –. Es gibt ungefähr, ich glaube, pro Jahr 7 000 Anträge auf Elterngeld in Bremen, und es ist natürlich unser Ziel, möglichst alle dort zu erreichen. Wir haben in Bremen zum Beispiel die Realität, dass bei der Hälfte der Eltern in Bremen mindestens ein Elternteil einen Migrationshintergrund hat, und dann liegen dahinter andere Prozesse, die im Standesamt geprüft werden müssen. Das liegt nicht am mangelnden Willen des Bremer Standesamtes, im Gegenteil, die sind sehr reformorientiert, aber da müssen eben bundesweit auch noch gesetzliche Regelungen geändert werden, damit auch das funktioniert. Da müssen Sie dann ganz tief ins Familienrecht einsteigen, und Sie brauchen einen langen Atem, um in verschiedenen Fachbereichen alle Fachministerkonferenzen davon zu überzeugen, die Idee, die eigentlich alle gut finden, auch tatsächlich in die Praxis umzusetzen.

Alle Reden von Dr. Martin Hagen Protokoll (PDF) ↗