Dr. Martin Hagen
Die Bundesregierung hat ein Onlinezugangsgesetz mit Zustimmung der Bundesländer verabschiedet, in dem als politisches Ziel formuliert wurde, alle Verwaltungsleistungen online zu führen. Das hat dazu geführt, dass alle Verwaltungen sich auf den Weg gemacht haben, alle Verwaltungsleistungen online zu führen. Dabei hat man dann natürlich die bestehenden Prozesse, die es jetzt gibt, sozusagen notgedrungen erst einmal weiter online umsetzen müssen, und das Ergebnis ist dann, dass man über unheimlich viele Frage- und Formularfenster vorgehen muss. Deshalb sehen diese Webseiten eben auch so aus, wie sie jetzt eben aussehen und führen auch dazu – das haben Sie zwar jetzt nicht gefragt, aber vielleicht führe ich das einmal an dieser Stelle an –, wenn man dann ein Angebot online gestellt hat, dass die Nutzung, wenn man die Leute nicht dazu verpflichtet, es zu nutzen, auch relativ gering ist, weil es relativ mühsam ist, diese Onlineangebote auszufüllen und viele Menschen dann sagen, nein, ich möchte aber doch noch einmal eine Nachfrage zum Prozess stellen und Ähnliches. Dann ist das für viele Bürger:innen immer noch einfacher, vor Ort so ein Verfahren durchzuführen. Das, wie gesagt, ist die Frage, die Sie eben gestellt haben. Das bekommt man nur dann in den Griff, wenn man sich grundsätzlich überlegt: Kann ich die Verfahren nicht im Prozess viel einfacher gestalten?
