Dr. Martin Hagen
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im Serviceportal Bremen sind insgesamt über 1 800 Verwaltungsleistungen online. Die Verfügbarkeit digitaler Verwaltungsangebote in Bremen ist in den letzten fünf Jahren stetig angestiegen. Aktuell sind 278 Onlinedienste verfügbar. 2018/2019 waren es knapp 80 Dienste. Alle Leistungen können über das zentrale Serviceportal Bremen unter service.bremen.de und direkt über die weit gebräuchlichen Suchmaschinen einfach gefunden und aufgerufen werden. Teilweise sind die Onlinedienste auch mehrsprachig verfügbar. Die technische Verfügbarkeit und damit Erreichbarkeit des Serviceportals Bremen durch Nutzer:innen lag in den Jahren 2019 bis 2023 bei über 99,9 Prozent. Zu Frage 2: Die digitalen Angebote sind zeit- und ortsunabhängig nutzbar. Insbesondere vollständig digitalisierte Angebote entlasten auch die Mitarbeiter:innen in den Behörden von Routineaufgaben und schaffen so mehr Zeit, um wesentliche Beratungsangebote ausbauen zu können. Leider sind die verwaltungsrechtlichen Vorschriften bundesweit bisher so, dass die meisten Onlinedienste der öffentlichen Verwaltung in Deutschland nicht dem Look-and-feel entsprechen, den die Bevölkerung bereits aus den Bereichen Handel, Verkehr und Tourismus gewohnt ist. Vorbehaltlich dieser Einschränkung erreicht das Bremer digitale Verwaltungsangebot in bundesweiten Vergleichen regelmäßig Spitzenplätze, wenn es mit anderen öffentlichen Angeboten verglichen wird. Der aktuelle eGovernment MONITOR der Initiative D21 zeigt, dass die EGovernment-Nutzung von allen Bundesländern in Bremen am höchsten ist. In Bremen gab es auch die höchste Nutzung von E-Government über Mobiltelefonie. Damit zeigt Bremen, dass sich die bremische Verwaltung auf die aktuellen Technologietrends einstellt. 2022 fragte der eGovernment MONITOR auch nach der Zufriedenheit der Nutzer:innen. Auch hier erreichte Bremen den Spitzenplatz. Zu Frage 3: Das Leitbild der bremischen Digitalisierungsstrategie ist seit vielen Jahren „Users first“, denn die größte Nutzerorientierung wird durch antragslose, einfachere und transparentere Verfahren erreicht. Der Senat hat dazu als bundesweiter Vorreiter das Vorhaben Einfach Leistungen für Eltern, ELFE, aufgesetzt. Die weiteren Ausbauschritte für dieses und weitere Vorhaben, zum Beispiel im Bereich Wohngeld, können nur gemeinsam mit der Bundesregierung und allen anderen Ländern erreicht werden, weil hierzu im Wesentlichen Gesetzesänderungen auf Bundesebene erforderlich sind. Für den Bereich Wohngeld und das Baugenehmigungsverfahren ist eine vollständige Digitalisierung im dritten Quartal 2024 vorgesehen. – So weit die Antwort des Senats!
