Wiebke Stuhrberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Erfahrungen mit der Vergabe und Beauftragung von energetischen Sanierungsmaßnahmen und PV-Anlagen unterscheiden sich im Wesentlichen nicht von anderen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren. Die Rahmenbedingungen für die Ausschreibungen, Vergaben und deren Vertragsbedingungen sind gleich. Öffentliche Auftraggeber sind an die Einhaltung von Rechtsvorschriften und Vergabeverfahren, Landes-, Bundesund EU-Recht gebunden. Die Vergabe von PV-Anlagen mittels Rahmenverträgen, zum Beispiel „Bündelung“ von kleinen PV-Anlagen, hat sich als vorteilhaft erwiesen, um im nach wie vor schwierigen Marktumfeld für potenzielle geeignete Auftragnehmer attraktiv zu sein. Speziell für den PV-Ausbau ist ein Engpass beim Unternehmen wesernetz festzustellen, teilweise gibt es Engpässe bei ausführenden Firmen. Begründet ist dies darin, dass es einerseits zu wenige Anbieter für die starke Nachfrage gibt und andererseits öffentliche Aufträge für einen Teil der Anbieter wegen des Verwaltungsaufwands nicht so attraktiv sind. Zu Frage 2: Im Rahmen der Umsetzung der Klimaschutzstrategie 2038 wurde unter Federführung des Senators für Finanzen eine Arbeitsgemeinschaft Verfahrensbeschleunigung Klimaneutralität eingerichtet. In dieser AG wird unter anderem untersucht, welche Möglichkeiten zur Beschleunigung von Vergabeprozessen genutzt werden können. Zunächst sei hier auf die allgemeingültigen Vergabegrundsätze verwiesen. Aufträge sind im Wettbewerb an einen großen Kreis an potenziellen Bietern zu vergeben. Grundsätze sind Transparenzgebot, Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie das Gleichbehandlungsgebot. Die Interessen des Mittelstands werden durch das Bremische Tariftreue- und Vergabegesetz und die Vorgaben des Bremischen Gesetzes zur Förderung von kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen abgesichert. Dem Auftraggeber ist es aber nicht gestattet, KMUs vorrangig zu berücksichtigten. Im oberschwelligen Bereich von Vergabeverfahren sind EU-Richtlinien anzuwenden. Änderungen, beispielsweise durch Anpassung der Schwellenwerte, Verschlankung von Verfahren oder Anpassung der Eignungs- sowie Zuschlagskriterien, sind an dieser Stelle auf Länderebene nicht möglich. Im unterschwelligen Bereich des Vergaberechts sind die entsprechenden nationalen Vorschriften anzuwenden. Im Bereich des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes wäre es möglich, Verfahrensvereinfachungen durch die Anpassung der Auftragswerte einzuführen. Dies allein ist jedoch wenig Erfolg versprechend. Im Vergleich mit anderen Bundesländern liegen die Auftragswerte im Durchschnitt, teilweise sogar darüber. Die öffentlichen Auftraggeber stellen fest, dass nicht die Auftragswerte an sich problematisch sind, sondern es vielmehr an Kapazitäten, teilweise auch an Know-how – Erstellung Leistungsverzeichnis, Vergabedokumentation et cetera – fehlt. Weitere Handlungsmöglichkeiten bestehen hinsichtlich der Fristen. Die Verfahrensordnungen sehen regelmäßig angemessene Fristen vor. Als Empfehlung werden zum Beispiel 14 Tage angeführt. Hier wäre für weniger komplexe Beschaffungen eine Verkürzung möglich. Möglichkeiten bei der Vereinfachung von Vergabeverfahren bestehen durch die bessere Nutzung der innerhalb geltender Rechtsvorschriften gegebenen Spielräume, beispielsweise Art und Umfang der Leistungsbeschreibung, welche Losbildung unter welchen Voraussetzungen zu wählen ist, öffentliche oder beschränkte Ausschreibung, mit oder ohne Teilnahmewettbewerb. Zu Frage 3: Der Senat steht einer besseren Information und Qualifikation, zum Beispiel durch Schulungsmaßnahmen, grundsätzlich positiv gegenüber. So sollen öffentliche Auftraggeber noch besser über die oben genannten bestehenden Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt werden. Oftmals sind zu Vergaben Einzelfallentscheidungen zu treffen. Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Referat 02, steht hier für Beratungen zur Verfügung. Auf der Homepage der zentralen Service- und Koordinierungsstelle für Bauvergaben, zSKS, sind bereits zahlreiche Dokumente mit Hinweisen zu Ablauf und Inhalt von Vergabeverfahren zu finden, die einen Abbau der Bürokratie möglich machen. – So weit die Antwort des Senats!
