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Dr. Martin Hagen

23.01.2024 Sitzungen 21/8

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Termindauer orientiert sich stets an der tatsächlichen Bearbeitungszeit und wird entsprechend in den Dienststellen evaluiert und mitbestimmt. 90 Prozent der Anliegen werden mit 15 Minuten gebucht. Die aktuell größte Herausforderung ist die starke Nachfrage nach Terminen. Gründe dafür waren im Jahr 2023 zum Beispiel eine „Bugwelle“ an Terminanliegen beim Bürgeramt im Passwesen infolge der pandemischen Einschränkungen oder die Gesetzesänderung zur Frequenz der Erneuerung von Kinderreisepässen. Hinsichtlich der Termindauer werden die Zeitintervalle regelmäßig überprüft und im Bedarfsfall angepasst. Zu Frage 2: Die letzten Jahre waren vor allem im Bürgeramt stark geprägt von der Coronapandemie. Aus Gründen des Infektionsschutzes wurde die bürgernahe Verwaltung vollständig auf Terminvereinbarungen umgestellt und Laufkundschaft kaum noch zugelassen. Um die daraus resultierende Situation der hohen Terminnachfrage zu entlasten, wurden zum Beispiel Mehrfachterminbuchungen für dasselbe Anliegen identifiziert, um sie in Absprache mit den jeweiligen Bürgerinnen und Bürgern löschen zu können. Außerdem wurden zusätzliche Zeitschienen für Terminbuchungen pro Tag eingerichtet, um die nicht wahrgenommenen Zeitfenster direkt zu nutzen. Eine weitere Maßnahme ist die Installation eines einheitlichen Leitsystems in den Gebäuden mit bürgernahen Verwaltungsdienstleistungen, wie im Behördenzentrum Stresemannstraße. Es erleichtert Besucherinnen und Besuchern die Orientierung vor Ort, sodass insbesondere Wartezeiten in der Sachbearbeitung verringert werden. Zur weiteren Verbesserung der Effizienz führen Maßnahmen beim Ausbau an digitalen Verwaltungsdienstleistungen, wie zum Beispiel das Projekt „Einfach Leistungen für Eltern“, kurz ELFE, oder auch im Bereich der Gewerbeanmeldungen. Hier konnte beispielsweise der Anteil der EAnmeldungen in 2023 auf rund 50 Prozent – circa 5 500 von 11 000 – erhöht werden. Die Warte- und Bearbeitungszeiten konnten auch im Bereich der Erlaubniserteilungen und der Anmeldeverfahren nach dem Prostituiertenschutzgesetz durch eine erhöhte Personalausstattung erheblich verkürzt werden. Zu Frage 3: Im Programm „Bürgeramt 2023/2024“ wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgestellt, das sich derzeit in der Umsetzung befindet. Ergänzend werden ressortübergreifende Maßnahmen erarbeitet, um das bremische Serviceportal noch bürgerfreundlicher zu gestalten, die Buchung von Onlineterminen gezielt zu fördern und verschiedene Anliegen in einem Termin erledigen zu können. Ein weiterer wichtiger Faktor ist der stetige Ausbau der Onlinedienste. Die Onlineabwicklung bei der Beantragung von Führungszeugnissen seit Juli 2023 war hierbei ein wichtiger Schritt. Ergänzend gibt es zahlreiche weitere Maßnahmen in den bürgernahen Ämtern, die entsprechend der jeweiligen Arbeitssituation kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt werden. Hierzu zählen unter anderem die Öffnung des BürgerServiceCenters Mitte für Laufkunden bei Kurzanliegen oder temporäre Pop-up-BürgerServiceCenter für hohe Terminnachfragen, wie die Beantragung von Reisedokumenten vor den Sommerferien. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Dr. Martin Hagen Protokoll (PDF) ↗