Kai Stührenberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Veranstalterin des Weihnachtsmarktes ist die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Veranstalterin des Schlachtezaubers ist die M3B GmbH. Für die Bearbeitung der Bewerbungen und die Entscheidung über die Zulassung für den Weihnachtsmarkt gelten die Regelungen der Zulassungsrichtlinie für die Volksfeste und Marktveranstaltungen der Stadtgemeinde Bremen. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Januar des Veranstaltungsjahres. Nach der Zulassungsrichtlinie sind die Schaustellerverbände zu beteiligen. Der Zulassungsbescheid soll spätestens zwölf Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung ergehen. In den Jahren 2018 und 2019 sowie 2021 und 2023 konnten die Zulassungsbescheide innerhalb dieser Frist aufgrund der erforderlichen Klärung der erhöhten Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen, sowie aus personellen Gründen nicht zugestellt werden. 2020 fand aufgrund der Coronapandemie kein Weihnachtsmarkt statt. Die Beschickerinnen wurden aber vorab über die möglichen Zulassungen informiert. Die Prozesse werden regelmäßig überprüft. Im Rahmen der Nachbereitung des diesjährigen Weihnachtsmarktes soll dabei möglichst frühzeitig mit den beteiligten Ressorts geklärt werden, ob und, wenn ja, welche weiteren Anforderungen zu erwarten sind, die eine Reduzierung der genutzten Flächen in der Innenstadt zur Folge haben. Geprüft wird außerdem, ob eine Zulassung auch bei noch nicht abgeschlossener Klärung der zur Verfügung stehenden Flächen und der Auflagen mit einem entsprechend erweiterten Widerrufsvorbehalt vertretbar ist. Veranstalterin für den Schlachtezauber ist die M3B GmbH. Der Bewerbungsschluss ist in jedem Jahr der letzte Tag im März. Die Zusagen werden im Sommer an die Ausstellerinnen schriftlich verschickt, in den letzten drei Jahren wegen der Coronapandemie jedoch mit dem Vermerk „unter Vorbehalt“. Zu Frage 2: Erhöhte Anforderungen gab es vor allem im Hinblick auf die Sicherheitsmaßnahmen einschließlich der Vorhaltung des Sanitätsdienstes und der Anforderungen an den Brandschutz im Umfeld der historischen Gebäude. Die Kosten hierfür wurden und werden weitestgehend von der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation als Veranstalterin getragen. Von ihr wurden auch zusätzliche Werbemaßnahmen durchgeführt, einschließlich der Übernahme der Kosten hierfür. Dies gilt auch für die weihnachtliche Dekoration des Veranstaltungsgeländes, zum Beispiel durch die Illumination des Brunnens auf dem Unser Lieben Frauen Kirchhof. Die hohe Zahl an Bewerbungen macht deutlich, dass der Weihnachtsmarkt und der Schlachtezauber auch für die Beschickerinnen sehr attraktiv sind. Seit 2017 wird von allen Teilnehmenden am Schlachtezauber eine Sicherheitsumlage zur Finanzierung der geforderten Sicherheitsauflagen erhoben, die pro Quadratmeter zu entrichten ist. Die Sicherheitsumlage dient zur Finanzierung der geforderten Sicherheitsauflagen. Diese Sicherheitsauflagen beinhalten unter anderem den Sanitätsdienst, den Sicherheitsdienst sowie die Aufstellung von Lichtmasten, die die Veranstaltungsfläche bei einem Stromausfall ausleuchten. Sollten die Kosten geringer ausfallen, wird die Differenz wieder an die Ausstellerinnen erstattet. Sind die Kosten höher, werden diese auf die Standbetreiberinnen anteilig umgelegt. Alle Stände, die seit diesem Jahr keine fünf Meter Abstand zu den Gebäuden einhalten können, müssen die häuserzugewandte Seite der Stände mit Feuerschutzplatten und/oder feuerhemmenden Folien verkleiden. Zu Frage 3: Anfang 2024 ist eine Anpassung der Jahrmarktgebührenordnung vorgesehen, weil die Gebühren die Kosten nicht mehr abdecken. Dies betrifft den Weihnachtsmarkt ebenso wie die Osterwiese und den Freimarkt. Insbesondere die Kunsthandwerkerinnen tragen ganz wesentlich zur Attraktivität der Weihnachtsmärkte bei. Sie werden deshalb auch gezielt angesprochen und aufgefordert, sich zu bewerben. Bei der anstehenden Anpassung der Jahrmarktgebührenordnung ist vorgesehen, diese wegen der im Vergleich zu anderen Geschäften geringeren Gewinnerzielungsmöglichkeit von einer Erhöhung auszunehmen. Nach der Zulassungsrichtlinie ist vorrangiges Auswahlkriterium die Attraktivität des Geschäftes, um ein möglichst ansprechendes und hochwertiges Marktbild zu erreichen. Neben der Barrierefreiheit ist in die Auswahlentscheidung auch einzubeziehen, ob die Bewerberinnen an den Märkten teilgenommen und sich bewährt haben. Der Anteil der zugelassenen Geschäfte mit einem Firmensitz in Bremen beträgt auf dem Weihnachtsmarkt regelmäßig deutlich über 40 Prozent. – So weit die Antwort des Senats!
