Claudia Bernhard
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Vorhaben hat sich seit Projektstart in 2018 überaus positiv entwickelt. Allein im vergangenen Jahr hat sich die durchschnittliche Inanspruchnahme nochmals um ein Viertel erhöht. Darüber hinaus verzeichnet die Verbraucherzentrale auch von den Quartiersmanagerinnen und anderen Multiplikatorinnen aus den Quartieren positive Rückmeldungen. Das Vorhaben wird dort als wichtige Hilfeleistung für Menschen vor Ort wahrgenommen und entsprechend unterstützt. Besonders hervorzuheben ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Mit einem vergleichsweise geringen finanziellen Aufwand von unter 150 000 Euro in 2023 können derzeit die Menschen in zehn Quartieren erreicht und diese wichtige Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber Unternehmen gewährt werden. Zu Frage 2: Das Verfahren zur Haushaltsaufstellung 2024/2025 ist noch nicht abgeschlossen. Allerdings ist nach aktuellem Stand der Haushaltsplanung keine Ausweitung des Vorhabens möglich. Zu Frage 3: Die Mittel für das Vorhaben der Verbraucherrechtsberatung im Quartier werden im Wege der Projektförderung verausgabt. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat zur Vereinheitlichung der Förderpraxis erst kürzlich eine Förderrichtlinie für das Vorhaben mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren auf den Weg gebracht. Eine Institutionalisierung ist aktuell nicht vorgesehen. – So weit die Antwort des Senats!
