Marco Lübke
Wir fragen den Senat: 1. Wo besteht für Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Stadtgemeinde Bremen die Möglichkeit zur persönlichen Anzeigenerstattung bei der Polizei Bremen, und an welchen Wochentagen ist dies zu welchen Uhrzeiten regelmäßig möglich? 2. Nach welcher Maßgabe hat der Senat diese Örtlichkeiten auf die Fläche und die Stadtteile Bremens verteilt, und inwiefern erachtet er die hierdurch gebotene Möglichkeit zur persönlichen Anzeigenerstattung bei der Polizei Bremen, besonders für mobilitätseingeschränkte oder hochbetagte Menschen sowie für Bewohnerinnen und Bewohner in den Randlagen der Stadtgemeinde, für auskömmlich? 3. Inwiefern besteht die Möglichkeit, die Anzeigenerstattung bei der Polizei Bremen alternativ auch medienbruchfrei in elektronischer Form zu tätigen?
