Kristina Vogt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Glasfaserausbau wird in Bremen seit dem Jahr 2020 primär von der Glasfaser Nordwest GmbH & Co. KG in der Fläche vollzogen. Die hier bisher angekündigten Ausbaugebiete sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt und umfassen erfahrungsgemäß in der Regel zwischen etwa 1 500 und 2 500 Adressen. Zusätzlich haben die Deutsche GigaNetz GmbH und die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH jeweils die Absicht erklärt, ein Glasfasernetz in Bremen-Nord beziehungsweise im Stadtbezirk Ost großflächig errichten zu wollen. Beide Unternehmen haben zu diesem Zweck jeweils eine Nachfragebündelung im Juni beziehungsweise Juli 2023 gestartet. Im Ergebnis wurden und werden im weiteren zeitlichen Verlauf der Vorvermarktung Eigentümerinnen von Wohnimmobilien Glasfaseranschlüsse bis zum Hausübergabepunkt beziehungsweise bis in die Wohneinheit nahezu flächendeckend in folgenden Ortsteilen angeboten: Arbergen, Aumund-Hammersbeck, Barkhof, Blumenthal, Borgfeld, Burgdamm, Bürgerpark, Ellener Feld, Fähr-Lobbendorf, Farge, FindorffBürgerweide, Gete, Grohn, Hohentorshafen, Kattenesch, Lesum, LüssumBockhorn, Mahndorf, Oberneuland, Osterholz, Rablinghausen, Rekum, Rönnebeck, Schönebeck, Schwachhausen, St. Magnus, Vegesack und Woltmershausen. Planungstechnisch sind die Vermarktungsgebiete der Telekommunikationsunternehmen in der Regel nicht mit der räumlichen Gliederung der Verwaltungsbezirke beziehungsweise den Ortsteilgrenzen deckungsgleich. Nach Analyse der Vermarktungsgebiete durch das Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen wird eine Marktpenetration der Telekommunikationsunternehmen von mehr als 90 Prozent aller Adressen je Ortsteil angenommen. Zu Frage 2: Aufgrund der dynamischen Entwicklung ist in allen Ortsteilen der Stadtgemeinde Bremen eine bestehende Glasfaserinfrastruktur durch unterschiedliche Leitungsträger technisch verfügbar, allerdings in unterschiedlichem Maße des Ausbaustands. Auf Basis vergangener und aktuell eigenwirtschaftlicher Ausbauaktivitäten wird davon ausgegangen, dass die Glasfaserverfügbarkeit in folgenden Ortsteilen bis spätestens 2027 möglichst flächendeckend hergestellt ist beziehungsweise der Netzausbau im Wege der aktuellen umfassenden Ausbauankündigungen der Glasfaser Nordwest abgeschlossen sein wird: Arbergen, Barkhof, Borgfeld, Bürgerpark, Ellener Feld, Findorff-Bürgerweide, Gete, Hohentorshafen, Kattenesch, Rablinghausen, Schönebeck, Schwachhausen und Woltmershausen. Weitere erwartbare Ankündigungen der Glasfaser Nordwest unterliegen je Projektgebiet einer neunmonatigen Kommunikationssperre vor dem Hintergrund kartellrechtlicher Auflagen. Die Ergebnisse beziehungsweise Ausbauentscheidungen auf Basis aktueller Vorvermarktungen im Rahmen der Ausbauankündigungen weiterer Telekommunikationsunternehmen liegen noch nicht vor. Im Falle einer erfolgreichen Vorvermarktung der Telekommunikationsunternehmen Deutsche GigaNetz und Deutsche Glasfaser wird aktuell davon ausgegangen, dass auch die Ortsteile in den Stadtteilen Blumenthal, Vegesack und Burglesum sowie die Ortsteile Mahndorf, Oberneuland und Sebaldsbrück großflächig mit einer Glasfaserinfrastruktur ertüchtigt werden. Zu Frage 3: Die Stadtgemeinde Bremen fokussiert sich als urbaner und damit für die ausbauenden Telekommunikationsunternehmen wirtschaftlich sehr attraktiver Raum zuvorderst auf die weitere Stärkung der aktuell stattfindenden sehr umfänglichen privatwirtschaftlichen Ausbauinvestitionen lokaler, regionaler und nationaler Telekommunikationsunternehmen. Entsprechende Absichtserklärungen über den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau konnten in diesem Jahr mit den Telekommunikationsunternehmen Deutsche GigaNetz, Deutsche Glasfaser und Glasfaser Nordwest gezeichnet werden. Seit 2021 werden diese Prozesse anlassbezogen durch eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unterstützt. Hinsichtlich des Ziels einer möglichst flächendeckenden Versorgung wird der Senat den Dialog mit den Telekommunikationsunternehmen regelmäßig fortführen. Der Senat prüft auch, ob eine Anschlusspflicht für Immobilienbesitzerinnen bei vorhandenem Angebot eines Telekommunikationsunternehmens geeignet ist, eine zukunftssichere Versorgung für möglichst viele Nutzerinnen sicherzustellen. Nach Angaben der Glasfaser Nordwest sieht das Telekommunikationsunternehmen grundsätzlich weitere eigenwirtschaftlich erschließbare Potenziale in der Stadtgemeinde Bremen. Interessenbekundungen von weiteren Telekommunikationsunternehmen liegen vor. Neben der Stärkung weiterer marktwirtschaftlicher Aktivitäten konzentriert sich der Senat auf die Nutzungsmöglichkeiten des neuen GigabitFörderprogramms des Bundes. Hierzu erfolgen in Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen Potenzialbewertungen auf Basis der Ermittlung der weiteren regionalen wettbewerblichen Marktentwicklung in Bremen. Zudem wurden Beratungsmittel beim Bund beantragt und genehmigt. Über die zeitliche und finanzielle Bereitstellung gegebenenfalls notwendiger weiterer Finanzmittel ist nach Ermittlung der genauen Bedarfe zu entscheiden. – So weit die Antwort des Senats!
