Özlem Ünsal
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung zur Straßenbahnverlängerung in die Überseestadt liegen seit Oktober 2021 vor. In einer ressortübergreifenden Projektgruppe erfolgte die Filterung von über 100 Varianten aus den Beteiligungsrunden auf acht Varianten, die sich im Wesentlichen in der Führung im östlichen Abschnitt unterscheiden. Es gibt zwei verbliebene Alternativen zum Anschluss an das Bestandsnetz: erstens über die Überseeinsel im Zuge der Hoerneckestraße und zweitens über die Konsul-Smidt-Straße. Seit 2022 liegt der Endbericht der Machbarkeitsuntersuchung vor. In einer öffentlichen Beteiligungsrunde am 30. Juni 2022 wurden die Ergebnisse der Studie vorgestellt. Außerdem erfolgte die Vorstellung in der zuständigen Deputation am 24. November 2022 und in der Deputation für Wirtschaft und Arbeit am 11. Januar 2023, also in diesem Jahr. Diese Sitzungsunterlagen sind online öffentlich zugänglich, und es liegen keine neuen Erkenntnisse – das dürfte für Sie auch interessant sein – gegenüber diesen veröffentlichten Ergebnissen vor. Zu Frage 2: Der Endbericht der Machbarkeitsuntersuchung weist zwei Kernergebnisse bezüglich der Streckenführung aus. Unter gleichwertiger Berücksichtigung aller 28 Themen aus den Beteiligungsrunden liegen die beiden Anschlussvarianten weitestgehend gleichauf. Mit Schwerpunktsetzung der verkehrlich relevanten Fragestellungen zum Betrieb einer ÖPNV-Trasse liegt die Variante über die Hoerneckestraße deutlich vor der Variante über die Konsul-Smidt-Straße. Der signifikante Vorteil für die Variante über die Überseeinsel besteht in der Innenvernetzung des Ortsteils Überseestadt mit seinem neuen Ortsteilzentrum Überseetor sowie der Schaffung zusätzlicher umsteigefreier Verbindungen Richtung Innenstadt und Hauptbahnhof. Beides kann nach gutachterlicher Bewertung nur mit dieser Variante erfüllt werden. Der Gutachter empfiehlt daher eine Gleisführung über die Hoerneckestraße, gibt aber ergänzend den folgenden Hinweis: „Nach Abschluss der vorliegenden Machbarkeitsstudie sind noch die Ergebnisse der parallel erarbeiteten Nutzen-Kosten-Untersuchung abzuwarten. Erst danach wird sich das vollständige Gesamtbild zeigen, und die endgültige Festlegung über die Vorzugsvariante in Bezug auf die Trassenführung über die Hoerneckestraße oder die südliche Konsul-Smidt-Straße kann getroffen werden.“ In diesem Zusammenhang sind neben der Überprüfung der Kostenrisiken im Kontext der konkreten Trassenfestlegung weitere technische Fragen zu beantworten, zum Beispiel Standfestigkeit der Kajen, Berücksichtigung der neuen Bestickhöhen und so weiter und so fort. Die Bewertung der Varianten basiert auf fachlichen Grundlagen, auch mit Blick auf eine rechtsbeständige Begründung für das Planfeststellungsverfahren. Insofern ist dies keine Aufgabe für eine Bürgerbeteiligung. Hinzuweisen ist zudem darauf, dass die zukünftigen Bewohner:innen der Überseeinsel aktuell ja noch nicht ansässig sind und insofern ihre Interessen auch noch nicht einbringen könnten. Zu Frage 3: Im Sinne eines rechtssicheren Planfeststellungsverfahrens ist sicherzustellen, dass die Entscheidung für beziehungsweise gegen eine Variante auf fachlichen Abwägungen basiert und begründet werden kann. Im Planfeststellungsverfahren ist nachzuweisen, aus welchen Gründen offensichtliche Alternativvarianten nicht weiterverfolgt werden. Ein Kostenrahmen für die Straßenbahnmaßnahme in der Überseestadt wird im Endbericht aus dem Jahr 2022 der Machbarkeitsstudie ausgewiesen. Im Folgenden sind die nächsten Planungsschritte einzuleiten. Nach Klärung der noch offenen Fragen und der damit verbundenen Festlegung auf eine Vorzugsvariante ist mit einer Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeit bis zur Inbetriebnahme von etwa sechs bis sieben Jahren zu rechnen. – So weit die Antwort des Senats!
