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Kevin Lenkeit

SPD 23.09.2026 Sitzungen 21/37

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Fricke, ich stelle fest, der Stachel sitzt tief. Ich habe mich übrigens niemals über Clankriminalität lustig gemacht, (Abgeordneter Holger Fricke [BA-Gruppe]: Doch, haben Sie!) ich habe mich über Ihr rotes Sakko in Kombination mit einer lachsfarbenen Krawatte lustig gemacht, das der Vollständigkeit halber. (Abgeordneter Holger Fricke [BA-Gruppe]: Sah gut aus!) Sie haben nicht nur die Kleine Anfrage der FDP für eine Aktuelle Stunde kannibalisiert, andere würden sagen leichengefleddert, Sie haben in Ihrer Begründung und in Ihrer Rede auch noch Fragen eingebaut. Was Sie allerdings schuldig geblieben sind, ist, Antworten zu geben oder Antworten zu skizzieren. Aufgabe von Politik, meiner Meinung nach, ist nicht die Problembeschreibung, sondern Lösungsangebote zu machen. Das haben Sie heute wieder nicht geliefert. Das reicht vielleicht für die Kommentarspalte, nicht jedoch für die politische Auseinandersetzung, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Nein, was Sie machen reicht nicht!) Wer sich mit Messerkriminalität beschäftigt, muss zwei Dinge gleichzeitig können: das Problem klar benennen und trotzdem bei den Fakten bleiben. Die Kleine Anfrage der FDP tut das. So heißt es in der Vorbemerkung der FDP richtig: „Bundesweit ist die Zahl der Messerangriffe in den letzten Jahren gestiegen“ und weiter: „Vorfälle mit Messern stellen ein großes Problem für unsere Polizei dar.“ Kolleginnen und Kollegen, Sie erinnern sich: Der letztmalige tödliche Schusswaffengebrauch durch die Polizei Bremen war das Resultat einer Auseinandersetzung mit einem mit einem Messer bewaffneten polizeilichen Gegenüber. Die statistische Erfassung von Messerangriffen, auch das wurde hier schon angesprochen, ist in der PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) erst seit wenigen Jahren bundeseinheitlich geregelt. Vor 2019/2020 waren die erfassten Zahlen nicht vergleichbar. Umso wichtiger ist es nun, die vorliegenden Zahlen ernst zu nehmen, denn auch für Bremen müssen wir feststellen, dass die Zahlen sich negativ verändert haben. Seit 2023 steigen die in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Messerangriffe deutlich von damals 391 auf jetzt 676 Fälle. Besonders auffällig ist die Entwicklung bei der Bedrohung mit Messern, auch hier haben wir einen Anstieg von 184 auf jetzt 314 Fälle im Jahr 2025. An dieser Stelle noch mal ganz deutlich: Ich glaube, wir müssen auch, weil ich eben die bundeseinheitliche Vergleichbarkeit angesprochen habe, schauen, dass wir – und das steht in der Antwort des Senats auch drin – gucken, dass wir auch hier zu einer einheitlichen Erfassung kommen, denn wenn drei Leute mit einem Messer eine Person überfallen, zählt das in der PKS als drei Straftaten. Da müssen wir, glaube ich, gucken, dass wir sauber erfassen, damit wir auch sauber miteinander debattieren können. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ach so! – Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]) Das ist ja kein „Ach so“, das ist auch keine Ausrede, ich glaube nur, es hilft uns allen, wenn wir da saubere statistische Zahlen haben, die wir dann miteinander vergleichen können. Für 2026 bedeutet die Hochrechnung zwar einen leichten Rückgang, aber von einer Entwarnung kann auf diesem hohen Niveau keine Rede sein. Wir als Koalition nehmen diese Entwicklung ernst. Sie ist auch, trotz der Kleinen Anfrage der FDP, keine neue Entwicklung, ich habe es eben berichtet, die Zahlen steigen seit mindestens drei Jahren. Deswegen haben wir dieses Thema auch hier in der Legislaturperiode bereits debattiert und unsere Position hat sich seitdem auch nicht verändert. Wir wollen ein generelles Mitführverbot von Messern in der Öffentlichkeit, Punkt, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist dann wohl die hier eben benannte rot-grün-rote Ideologie. Das habe ich, wenn meine Aufzeichnungen korrekt sind, im August 2024 gesagt und ich erinnere mich, das fand damals nicht überall Zustimmung. Ich habe auch begründet, warum immer mehr Waffenverbotszonen das Problem nicht lösen – der Kollege Schröder hat es eben gesagt: Weil es am Ende nämlich schwer vermittelbar ist, warum das Mitführen eines Messers auf der einen Straßenseite erlaubt ist und im schlimmsten Fall auf der anderen Straßenseite legal mitgeführt werden darf. Der Bund hat seit 2024 reagiert: Das Waffenrecht wurde verschärft. Messer sind heute unter anderem bei öffentlichen Veranstaltungen verboten und auch im öffentlichen Personennahverkehr gilt grundsätzlich ein Führungsverbot. Den Ländern wurden außerdem weitergehende Möglichkeiten für Maßnahmen gegeben, um Waffenverbotszonen auszuweisen und damit einher auch zusätzliche Kontrollbefugnisse für die Polizei. Aber es ist noch kein generelles Messerverbot im öffentlichen Raum, genau deshalb halte ich den Gedanken einer Bundesratsinitiative weiterhin für richtig. Wir sollten auf Bundesebene darüber diskutieren, ob das RegelAusnahme-Verhältnis umgedreht werden muss. Heute ist es vereinfacht so: Messer dürfen grundsätzlich mitgeführt werden, es sei denn, sie sind aufgrund ihrer Bauart oder an bestimmten Orten verboten. Man könnte es auch andersherum regeln, nämlich: Im öffentlichen Raum wird grundsätzlich kein Messer mitgeführt, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ja!) es sei denn, es gibt einen nachvollziehbaren Grund. Natürlich gibt es nachvollziehbare Gründe und deswegen bedarf es dann auch vernünftig argumentierter Ausnahmen. Niemand will dem Handwerker das Cuttermesser wegnehmen, niemand will den Angler oder Menschen kriminalisieren, weil sie sich ein Küchenmesser gekauft haben und das verpackt nach Hause transportieren. Solche Ausnahmen kennt das Waffengesetz im Übrigen jetzt bereits. Aber die entscheidende Frage ist doch: Warum muss jemand ohne konkreten Grund im Alltag ein zugriffsbereites Messer bei sich tragen? Wir sehen gleichzeitig, dass Kontrollen wirken können. Zwischen März 2025 und Juli des Jahres hat die Polizei allein bei 45 Schwerpunktkontrollen in Bremer Waffenverbotszonen rund 4 000 Menschen kontrolliert. Dabei wurden Messer und andere gefährliche Gegenstände beschlagnahmt, darunter übrigens auch eine Schusswaffe. Das zeigt im Übrigen aber auch die Begrenztheit des aktuellen Systems. Kontrolliert werden kann an besonders intensiven Orten, dort, wo bereits im Vorfeld festgestellt wurde, dass wir da Problemstellungen haben. Messergewalt hält sich aber ja nicht an Schilder, deswegen würde ein generelles Mitführverbot auch die Arbeit unserer Polizei unterstützen. Kolleginnen und Kollegen, Sie haben es vor einigen Wochen der Presse entnehmen können, im beschaulichen Burglesum kam es innerhalb weniger Tage zu Messerattacken. Burglesum ist keine Waffenverbotszone und bei einer Polizeikontrolle hätten Sie nichts zu befürchten, wenn Sie mit einem Messer mit einer Klingenlänge von unter sechs Zentimetern erwischt werden. Ein Aspekt: Etwa ein Drittel der Fälle von Messerkriminalität findet in Wohnungen statt, – ich hatte mich gerade schon erschrocken, dass meine Zeit so schnell abgelaufen war, aber gut –, auch das sollte uns zu denken geben. Die Ursachen und Situationen sind also sehr unterschiedlich und wir sehen, es betrifft nicht nur das vermeintlich veränderte Stadtbild, sondern es scheint alle Bereiche des menschlichen Zusammenlebens zu betreffen. Deshalb, in aller Deutlichkeit, wäre auch ein allgemeines Mitführverbot von Messern kein Allheilmittel. Prävention, auch in Schule, bleibt notwendig, Jugendarbeit bleibt notwendig, Polizeipräsenz bleibt notwendig und gezielte Maßnahmen gegen bekannte Gewalttäter bleiben notwendig. Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das wäre ein vernünftiger Umgang mit diesem Thema: Nicht jeden Vorfall für politische Empörung nutzen, aber ebenso wenig die Entwicklung kleinzureden, wenn die Zahlen eine deutliche Sprache sprechen. Deshalb sollten wir Bremen nutzen, um diese Diskussion auch im Bundesrat erneut anzustoßen: Ein klares, bundesweit verständliches Messerrecht, ein grundsätzliches Mitführverbot im öffentlichen Raum mit sinnvollen Ausnahmen und Regeln, die unsere Polizei tatsächlich kontrollieren und durchsetzen kann. Das ist dann am Ende alles ziemlich einfach zusammengefasst: Ein Messer ist ein Werkzeug, es gehört in die Küche, in den Werkzeugkasten oder dorthin, wo es einen legitimen Zweck erfüllt, es gehört nicht als ständiger Begleiter in die Hosentasche. – Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Kevin Lenkeit Protokoll (PDF) ↗