Sahhanim Görgü-Philipp
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Wir debattieren heute die Große Anfrage der CDU mit dem Titel „Zwei Jahre Koalitionsvertrag – Zwei verlorene Jahre für die gleichberechtigte Teilhabe von schwerbehinderten Menschen?“ und zugleich den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention. Die gemeinsame Beratung ist folgerichtig. Wer Bilanz ziehen will, muss auch die strategischen Grundlagen einbeziehen, die inzwischen geschaffen wurden. Ich danke dem Ressort für die ausführliche Beantwortung der Anfrage. Mit Blick auf Frage 1 ist der Rückgang der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen von 6,23 Prozent im Jahr 2020 auf 5,73 Prozent im Jahr 2024 bedauerlich. Die gesetzliche Norm von 5 Prozent wurde zwar erfüllt, der Senat verfolgt aber weiterhin das selbst gesteckte Ziel von 6 Prozent. Die aktive Inklusionsvereinbarung wird in Zukunft sicher ihre Früchte tragen. Diversitätsmultiplikator:innen sensibilisieren in den Dienststellen und schaffen konkrete Rahmenbedingungen für inklusive Arbeitsplätze. Oft fehlt schlicht das Wissen über vorhandene Hilfsmittel. Die Zahlen sind zudem stark durch altersbedingte Fluktuation geprägt. Statt Skandalisierung braucht es hier eine kluge, vorausschauende Personalstrategie. Eine solche stellen die Antworten vor. Die Kooperationsvereinbarungen mit „Inklupreneur“ für die Inklusionsstrategie des Landes ist richtungsweisend. Auswahlverfahren etwa werden hinsichtlich Diversitätssensibilität und Barrierefreiheit überwacht. Die Finanzbehörde erprobt Verfahren modellhaft, andere Ressorts sollen folgen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist alles anderer als Stillstand. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch Frage 2 verlangt Differenzierung. Stellenausschreibungen betonen die bevorzugte Berücksichtigung. Nachteilsausgleiche sind Standard. Formate wie DUOday und Jobmessen erhöhen die Sichtbarkeit. Die Einstellungszahlen sind noch nicht zufriedenstellend. Aber strukturelle Barrieren im Bildungs- und Arbeitsmarkt werden nicht über Nacht verschwinden. Inklusion beginnt nicht erst bei der Einstellung, sondern bei Beratung, Begleitung und tragfähigen Übergängen. Wie dieser Weg strategisch beschritten wird, zeigt der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Er bündelt ressortübergreifende Maßnahmen in den zentralen Handlungsfeldern Arbeit, Bildung, Wohnen, Gesundheit, Mobilität, Barrierefreiheit, analog wie digital, politische Teilhabe und Bewusstseinsbildung. Er benennt konkrete Vorhaben, Zuständigkeiten und Zeithorizonte. Inklusion wird damit strukturell verankert, meine Damen und Herren. Besonders hervorzuheben ist der breite Beteiligungsprozess. Interessenvertretungen, Fachverbände und Verwaltung haben gemeinsam an den Inhalten gearbeitet. Dem Landesbehindertenbeauftragten, der leider heute nicht hier sein kann, und dem Landesteilhabebeirat sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich gedankt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Das entspricht dem Leitgedanken der Behindertenrechtskonvention: „Nicht über uns ohne uns.“ Diese Form der Partizipation verdient Anerkennung. Der Landesaktionsplan ist zudem als lernendes Instrument angelegt. Fortschritte sollen überprüfbar, Maßnahmen evaluierbar und Nachstellungen möglich sein. Das ist ernsthafte Strukturpolitik, keine Symbolpolitik, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Kommen wir noch einmal zu der Großen Anfrage. Frage 3 betrifft milliardenschwere Investitionen in Barrierefreiheit. Sie sind notwendig, aber angesichts der Haushaltslagen herausfordernd. Neubauten werden selbstverständlich barrierefrei errichtet. Die Anpassung des Bestands muss Schritt für Schritt erfolgen. Positiv ist, dass die digitale Barrierefreiheit spürbar ausgebaut wird. Wer behauptet, es sei nichts geschehen, blendet diese Fortschritte aus, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Zu Frage 5: Der barrierefreie Umbau von Haltestellen ist komplex, teuer und auf Fördermittel angewiesen. Priorisierung ist unvermeidlich. Das Ziel Barrierefreiheit für alle teilen wir uneingeschränkt. Der Senat, ich bin sehr froh, hat gerade beschlossen, 2,5 Millionen Euro in den Umbau zahlreicher Bremer Haltestellen zu investieren, um Barrieren für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Sehbehinderungen den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln zu erleichtern. Liebe CDU, Stillstand kann ich hier nicht erkennen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Ordnet man die Antworten im Lichte des Landesaktionsplans ein, fällt die Bilanz deutlich differenzierter aus, als es der Titel der CDU-Anfrage nahelegt. Wir sind nicht am Ziel, aber der Prozess ist nicht ins Stocken geraten. Mit dem Landesaktionsplan liegt ein verbindlicher Kompass für die nächsten Schritte vor. Erlauben Sie mir eine Abschlussbemerkung mit Blick auf die Sozialpolitik der CDU im Bund, auch wenn Sie das nicht hören wollen, liebe Kollegin Grönert. Auf mich wirkt es etwas zynisch, wenn Sie der Koalition hier in Bremen Stillstand vorwerfen, während Sie auf Bundesebene eine Sozialpolitik vorantreiben, die genau jene Strukturen schwächt, auf die gelingende Integration angewiesen ist. Zwei Jahre Koalition sind keine verlorenen Jahre. (Glocke – Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU] meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Es sind zwei Jahre, in denen Strukturen gestärkt, Standardgesetze und Prozesse angestoßen wurden. Wer Inklusion ernst meint, misst Fortschritte an nachhaltigen Weichenstellungen und Veränderungen. Die kann ich erkennen. (Glocke) Machen Sie sich gerne im Bund für eine gleiche Entwicklung stark! – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD)
