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Sigrid Grönert

CDU 22.04.2026 Sitzungen 21/33

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute die Große Anfrage der CDU-Fraktion zur im Koalitionsvertrag versprochenen gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen und den zweiten Landesaktionsplan zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention. Dieser hätte zwar dringend eine eigene Debatte gebraucht, aber das wollte die Koalition leider nicht. Warum? Das wird hoffentlich gleich noch deutlich. Ich hoffe sehr, dass Koalitionsvertreter diese ohnehin schon sehr umfangreiche Debatte gleich nicht dazu nutzen werden, eigene Fehler und Mängel zu kaschieren, indem sie auf die Bundesregierung verweisen. (Beifall CDU) Dort stehen zwar Entscheidungen im Raum, die man kritisieren darf, aber das sollte nicht dazu führen, bremisches Versagen zu ignorieren, kleinzureden oder gar zu legitimieren. Bevor ich mich gleich den beiden angesprochenen großen Themen zuwende, möchte ich noch etwas zur Inklusion, zur gleichberechtigten Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in unseren Schulen sagen. Eine Teilnehmerin der Jahrestagung von Inklusionsforschern, die kürzlich in Bremen stattfand, sagte nämlich Folgendes: „Das“, und sie meinte die Inklusionspraxis in unseren Schulen, „sind Zustände, die sowohl aus menschenrechtlicher als auch aus bildungspolitischer Perspektive nicht tragbar sind.“ Sie hat recht. Bis auf ganz wenige Ausnahmen sieht es in Bremens Schulen und Kitas nicht gut aus, und Sie wissen das auch. So viel schon mal vorweg. (Beifall CDU) Die Antworten auf unsere Große Anfrage zeigen wieder einmal sehr deutlich, wie geduldig Papier ist, und sie zeigen, dass schwerbehinderte Menschen vor allem eines lernen müssen: sich bis zum SanktNimmerleinstag zu gedulden und mit Frustration und Enttäuschung umzugehen. Da wiederhole ich mich gerne. Obwohl der Senat das gerne hätte, kann auch der zweite Landesaktionsplan nichts an dieser Stimmung ändern, zumal er weit hinter den Erwartungen zurückbleibt. Mit breiter Beteiligung gestartet, wurde diese nach wiederholter Kritik durch die Mitglieder des Landesteilhabebeirats am dürftigen Inhalt durch das Sozialressort noch mitten im Prozess abgebrochen. „Nicht über uns ohne uns!“ fand somit ein jähes Ende. Selbst Arne Frankenstein, Bremens Landesbehindertenbeauftragter, bekam die Endversion vor Veröffentlichung nicht mehr zu Gesicht. Es sei der Aktionsplan des Senats, kein Plan der Behindertenverbände, so das Sozialressort. Der Landesbehindertenbeauftragte stellte dann zu Recht fest: Dem vorgelegten Landesaktionsplan fehlt die erforderliche Transformationskraft hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Es gelingt mit dem Plan nicht hinreichend, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu verändern. Doch ist dieser Aktionsplan nun die wichtigste offizielle Möglichkeit, den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention in Bremen näherzukommen. Trotz aller Querelen hat das Sozialressort immerhin die finanzielle Absicherung der darin abgespeckten Vorhaben zugesichert. Doch ich glaube das erst, wenn ich es sehe. Es bleibt aus finanzieller Sicht auch bis heute fraglich, ob der mit dem Landesaktionsplan zugesagte Bericht über die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen wirklich ausreichend umfassend sein kann, wenn er denn überhaupt vorgelegt wird. Wie aber steht es nach nunmehr sogar fast drei Jahren um die Zusagen aus dem Koalitionsvertrag? Mit dem Versprechen einer Schwerbehindertenquote von 6 Prozent im öffentlichen Dienst sieht sich der Senat weiterhin gerne in Vorbildfunktion. Doch die Quote sinkt seit Jahren, und das ließ sich auch im letzten Jahr nicht aufhalten. Alle angekündigten Bemühungen blieben offensichtlich erfolglos, denn heute steht die Quote nur noch bei 5,58 Prozent: Vorbild ade. (Beifall CDU) Um wieder 6 Prozent zu erreichen, wurde im Koalitionsvertrag eine neue Strategie versprochen. Aber wo ist sie? Dazu könnte zum Beispiel eine überarbeitete Nutzung und das komplette Ausschöpfen des Schwerbehindertenpools gehören oder auch ein Test des Berliner Modells, sicherlich aber auch der bereits 2019 angekündigte Inklusionsbetrieb im öffentlichen Dienst mit circa 30 Plätzen. Dazu die auch bereits 2019 versprochenen rund 20 Plätze im Budget für Arbeit im öffentlichen Dienst. Alles Schall und Rauch. Leider kann ich in dieser Debatte nicht allen von uns abgefragten Themenbereichen gerecht werden, doch einige möchte ich wenigstens kurz nennen: die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude, die weit hinter den geweckten Erwartungen zurückbleibt; der ÖPNV, wo Barrierefreiheit inzwischen zwar gesetzliche Pflicht ist, aber auf sich warten lässt. Der Senat stellt im Koalitionsvertrag gleich je ein Inklusionshotel für Bremen und Bremerhaven in Aussicht, von denen bis jetzt aber nichts mehr zu hören war. Auch die Inklusionsvereinbarung für den öffentlichen Dienst stellt lediglich den Senat, nicht aber die beteiligten behinderten Menschen zufrieden. Während wir kritisch hinterfragen, setzt der Senat alles daran, oft allein aufgrund von leeren Versprechen, Rad zu schlagen wie ein Pfau. (Beifall CDU) Ein schöner Anblick, aber nichts dahinter. Meistens kommt dazu noch der vertröstende Hinweis auf fehlende Finanzen, wobei es sicherlich sehr aufschlussreich wäre, hierzu einmal konkret die Prioritätensetzungen des Senats unter die Lupe zu nehmen. Die Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention steht zwar überall wie ein großer grauer Elefant im Raum, scheint aber nur wenige zu stören. Und doch beschwören alle unisono immer wieder, wie wichtig doch die uneingeschränkte gleichberechtigte Teilhabe und Barrierefreiheit für behinderte Menschen sind. Niemand würde, zumindest nicht laut, etwas anderes sagen. Doch von der Kita bis zum ÖPNV bleibt alles hinter diesem Ziel zurück. Obwohl sich längst Ernüchterung und Enttäuschung breitgemacht haben, kämpfen behinderte Menschen weiter engagiert für ihre Rechte. Dabei müssen gerade sie doch alleine schon, um ihren normalen Alltag zu bewältigen, viel mehr Kraft investieren als Menschen ohne Behinderung. Natürlich brauchen wir auch in diesem Bereich sichtbare Fortschritte, konkrete Zeitpläne und eine ehrliche Kommunikation darüber, was aus welchen Gründen gewollt ist und was nicht. Für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention reicht es jedenfalls nicht, Pläne von Schublade zu Schublade zu verschieben. Vorwärts kommt man nur, wenn man sich seinen Schwachstellen stellt und aktiv neue Wege geht, wenn die alten nicht mehr funktionieren. (Beifall CDU) Mein Eindruck ist allerdings, dass Koalition und Senat vielleicht auf dem Papier, nicht aber in der Praxis dazu bereit sind. Es würde jetzt wirklich sehr durchschaubar wirken, womöglich nur laute Kritik an der Bundesregierung zu üben, anstatt für Verbesserungen in Bremen zu kämpfen. Ich bin gespannt auf Ihre Beiträge. (Beifall CDU)

Alle Reden von Sigrid Grönert Protokoll (PDF) ↗