Kerstin Eckardt
Und ich habe vorhin noch gesagt, diese Debatte wird eine ruhige Debatte. (Abgeordneter Sven Schellenberg [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ist es ja.) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen im Plenum, meine sehr geehrten Damen und Herren und heute auch noch liebe Teilnehmer am Zukunftstag! Wir beraten heute die Drucksache 21/789 mit dem Titel „Mehr Schutz vor Gewalt – Frauenhäuser stärken!“, eingebracht von der FDP. Dazu möchte ich sagen, Herr Schäck, wir gehen völlig mit, wir sind da völlig einverstanden. Zu Frau Eschen möchte ich sagen: Wir waren uns im GdF nicht einig – da sehe ich Sie gerade –, wir haben uns nämlich enthalten. Wir fanden den Antrag so weit in Ordnung, nur unseren damals besser. Und Herr Tuncel, 1,5 Jahre sind vergangen. Das können Sie schönreden, wie Sie wollen, und sagen, es ist alles wunderbar hier und wir warten, aber es sind 1,5 Jahre vergangen und wir haben seitdem nicht einen Platz mehr. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe) Zunächst möchte ich klar sagen: Wir teilen das zentrale Anliegen dieses Antrags ausdrücklich. Jede Frau, jedes Kind, die vor Gewalt fliehen, brauchen Schutz – schnell, verlässlich und ohne bürokratische Hürden. Gewalt im häuslichen Umfeld ist kein privates Problem, sie ist ein massiver Angriff auf die Würde, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit der Betroffenen. Genau deswegen werden wir uns heute enthalten. Nicht, weil wir das Ziel nicht unterstützen, sondern weil uns der Antrag nicht weit genug geht, das habe ich vorhin schon einmal erwähnt. „buten un binnen“ weist am 21. April, also gerade ganz aktuell, noch mal die deutlichen Zahlen aus, die lagen uns schon länger vor: 149 vorhandene Plätze, 174 sind gefordert, und da spreche ich von der Istanbul-Konvention, also nicht vom Gewalthilfegesetz, sondern von der Istanbul-Konvention. Wir sehen, der Bedarf ist riesig. Es fehlen nämlich 15 Prozent an Plätzen schon jetzt. Das waren ja die Grundlagen. Wir haben als Fraktion bereits mit Drucksache 21/868 im Dezember 2024 einen weitergehenden Antrag eingebracht. Darin haben wir konkrete strukturelle Verbesserungen vorgeschlagen, die über Absichtserklärungen hinausgehen. Unser Ansatz war klar: Opferschutz muss konsequent, verbindlich und systematisch gedacht werden. (Beifall CDU) Ich möchte daher in diesem Kontext auch noch mal ganz klar hervorstellen, was unsere Forderungen waren. Erstens, die polizeiliche Wegweisung von Tätern aus der gemeinsamen Wohnung muss konsequenter durchgesetzt werden. Unser Leitgedanke ist hier sehr eindeutig: Wer schlägt, der geht. Es darf nicht länger so sein, dass die Betroffene mit ihren Kindern die Wohnung verlassen muss, während der Täter bleibt. Der Schutz der Opfer muss hier Vorrang haben! (Beifall CDU) Zweitens, wir brauchen gesetzlich definierte Standards für Frauenhäuser, sowohl in der Quantität als auch in der Qualität der Beratungsleistungen, klare Vorgaben zu Belegungen, Personalschlüsseln und fachlichen Standards. Die schaffen nämlich Verlässlichkeit für die Einrichtungen und Sicherheit für die Betroffenen. Gute Arbeit braucht gute Rahmenbedingungen. (Beifall CDU) Drittens, beim Umgangsrecht gewalttätiger Väter mit ihren Kindern benötigen wir einheitliche Bremer Standards als Empfehlung für die Praxis. Es darf nicht sein, dass Mütter nach der Flucht ins Frauenhaus erneut unter Druck geraten, wenn es um Umgangsregelungen geht, ohne dass das Gewalterleben ausreichend berücksichtigt wird. (Beifall CDU) Viertens, körperliche Schädigungen und psychische Traumata müssen systematisch in die Arbeit der Frauenhäuser einbezogen werden. Traumafolgen sind keine Randnotiz, sondern oft die zentrale Belastung der Betroffenen, insbesondere der Kinder. Das haben wir bei der Kinderschutzkonferenz, die hier im Hause vor ein paar Tagen stattgefunden hat, ganz klar erleben müssen. (Befall CDU) Fünftens, Entgeltvereinbarungen mit Frauenhäusern müssen transparent verhandelt werden. Transparenz schafft nämlich Vertrauen, sowohl bei den Trägern als auch bei der öffentlichen Hand. Sechstens, die statistische Erfassung der Bewohnerinnen und Bewohner von Schutzeinrichtungen muss endlich digital ermöglicht und aktiv vorangetrieben werden. Wir brauchen doch Zahlen. Das haben wir alle vorhin schon einmal erwähnt. Es kann doch nicht sein, dass die dort mit Handzetteln und Karteikarten arbeiten müssen. Nur, wer belastbare Daten hat, kann bedarfsgerecht planen und steuern. Siebtens, die Belegungskapazitäten müssen verlässlich und tagesaktuell an die bundesweite Frauenhaussuche gemeldet werden. Eine Frau in akuter Not darf nicht an Informationslücken scheitern! Achtens wollen wir die Förderung von Selbstverteidigungskursen für gewaltbetroffene Personen stärken. Prävention und Stärkung der eigenen Handlungskompetenz gehören ebenfalls zu einem umfassenden Schutzkonzept. Neuntens, der Dialog zwischen den Frauenhäusern insgesamt muss kontinuierlich fortgesetzt werden. Erfahrungsaustausch, gegenseitige Unterstützung und Vertrauen zwischen den Einrichtungen sind essenziell, um Qualität weiterzuentwickeln. Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag greift wichtige Aspekte auf, aber er bleibt aus unserer Sicht zu allgemein. Er formuliert gute Absichten, doch wir brauchen verbindliche Strukturen, klare Standards und konkrete Umsetzungsschritte. Frauenhäuser sind kein freiwilliges Zusatzangebot des Sozialstaates. Sie sind ein elementarer Bestandteil unseres Schutzsystems gegen Gewalt. Dieses Schutzsystem darf nicht vom Engagement Einzelner abhängen, sondern muss politisch robust aufgestellt sein. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Unser Ziel muss sein: Jede Frau, die Schutz sucht, bekommt den sofort – qualitativ hochwertig und ohne zusätzliche Hürden. Wir haben die klare Erwartung, dass die weitergehenden Punkte, die ich jetzt gerade aufgezählt habe, in zukünftigen Initiativen, auch in der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes, erneut aufgegriffen werden und wir dann schlussendlich gemeinsam zu tragfähigen Lösungen kommen. Ich hoffe, wir erfahren nächste Woche im Ausschuss für die Gleichstellung der Frau (GDF) – ich glaube, es ist der 30. April – dazu schon mehr. Der Zwischenbericht sagte nicht viel aus. Ich möchte mich jetzt ganz herzlich bei der FDP bedanken, dass Sie ihrem Antrag treu geblieben sind, obwohl man im Gleichstellungsausschuss auf Sie eingedrungen hat, das habe ich miterlebt, den Antrag für erledigt zu erklären, da das Gewalthilfegesetz damals kurz vor der Verabschiedung stand. Ja, auch ich habe damals gedacht, dass wir in Bremen sehr kurzfristig die Möglichkeit bekommen werden, Frauenhäuser finanziell besser auszustatten. Nun werden wir die Zeit bis 2027, wir hatten den Termin vorhin schon, bis spätestens 2032 überbrücken müssen und bitte, etliche der von uns angezeigten Missverhältnisse bis dahin abgeschafft zu haben. Ganz kurz noch zur Forderung von Wohnraum: Damit sind wir auch nicht einverstanden. Wir würden Cluster vorschlagen, sodass wir den Frauen einfach eine modernere Art anbieten können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU)
