bremische-buergerschaft.de ↗

Selin Arpaz

SPD 22.04.2026 Sitzungen 21/33

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste! Erlauben Sie mir vorab ein paar Einordnungen zum letzten Redebeitrag. Ich finde es ja sehr spannend, wenn man hier in einer Plenardebatte so scharfe Wörter findet, aber sich in den letzten zwei oder drei Sitzungen des Ausschusses zur Gleichstellung der Frau kein einziges Mal zu dem Thema geäußert hat. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das legen Sie doch nicht fest!) Zweite Bemerkung zu diesem Antrag: Wenn dieser Antrag der FDP Ihnen so wichtig ist, dann frage ich Sie, das kann man ja schwarz auf weiß nachlesen: Warum haben Sie sich bei der Abstimmung zu diesem Antrag enthalten? Zweite Frage: Warum waren Sie so überrascht, dass geraten wurde, den Antrag zurückzuziehen? Sie waren auch in der Sitzung, wo das empfohlen worden ist. Dritte Bemerkung: Die Geschichte mit der Wohnungsnotstandsbescheinigung für Frauen, die gibt es schon seit 1993, nicht erst seit 2025. (Zuruf Abgeordneter Andre Folkert Minne [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Ich finde auch, dass das ganz schön scharfe Worte für jemanden sind, der es hier am laufenden Band hingekriegt hat, ein Bundesgesetz in jedem Satz, in dem darauf eingegangen wird, komplett falsch zu zitieren, und der es offenkundig nicht verstanden hat. Damit disqualifiziert man sich, meiner Meinung nach, für Debatten. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Da müssten Sie sich erstmal entschuldigen bei dem Abgeordneten!) Aber nun gut. Lassen Sie mich mit einer etwas allgemeineren Einordnung dieses Antrags im politischen Kontext anfangen, in dem er sich befindet. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Kein Benehmen, echt!) Als Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung der Frauen (GdF) nehme ich es mir an der Stelle einmal heraus, die Situation zu bewerten. Wir haben ja bereits mehrfach mitbekommen, dass wir heute über den FDPAntrag zu den Frauenhäusern sprechen sowie eben auch den Bericht aus dem Ausschuss für die Gleichstellung der Frau, wo die Debatte zu diesem Antrag schon stattgefunden hat. Dieser Antrag wurde nämlich vor mehr als einem Jahr an den GdF überwiesen, das haben Sie mitbekommen, und hat nun seinen Weg ins Plenum zurückgefunden. Wer sich den Bericht zur Debatte im Ausschuss einmal angeschaut hat, für den ist die große Spannung gleichwohl weg, denn man weiß jetzt schon, wie das Abstimmungsverhalten, denke ich, gleich aussehen wird. Der vorliegende Antrag wurde mehrheitlich im Ausschuss für die Gleichstellung der Frau abgelehnt. Es gab die Ablehnung der Koalition, es gab die Enthaltung der CDU und von BÜNDNIS DEUTSCHLAND sowie die Zustimmung von der FDP-Fraktion. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Das wäre auch komisch, wenn wir nicht zugestimmt hätten.) Genau, wäre ja auch komisch gewesen, wenn Sie dem nicht zugestimmt hätten. Aber bevor hier irgendwelche Vorwürfe die Runde machen, den Plenarsaal verlassen, wie es ja gerade schon geschehen ist, aus rein parteipolitischem Kalkül, und das Bild versucht wird zu skizzieren von einem sich nicht kümmernden Senat – das finde ich übrigens sehr unangemessen –, möchte ich Ihnen noch einmal vor Augen führen, warum es zu diesem Votum gekommen ist. Wir sprechen hier heute nämlich über einen Antrag, dessen Ansinnen, wie ja schon mehrfach erwähnt, ein löbliches ist und ein gutes war, allerdings am realpolitischen Geschehen vorbeiläuft. Das wurde auch, wie eben in der Debatte schon wiedergegeben, der FDP vor etwas längerer Zeit deutlich gemacht, mit dem kollegialen Hinweis, den Antrag doch zurückzuziehen. Ein Blick auf vergangenes Jahr hilft dabei: Falls Sie sich erinnern, das wurde auch schon bereits erwähnt, war es im Bund gelungen, das großartige Gewalthilfegesetz zu beschließen, welches mittlerweile auch schon in Kraft getreten ist und nicht erst 2032 in Kraft treten wird. Das war auch falsch. An dieser Umsetzung wird schon fleißig gearbeitet. Kern dieses Gesetzes ist vor allem ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Frauen und Kinder sowie der Ausbau hin zu einem verlässlichen Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. In diesem Zuge hat das Land Bremen ebenfalls seine Aufgaben zu erledigen, wie beispielsweise bis Ende dieses Jahres eine Ausgangsanalyse zu erstellen. Das ist die von Ihnen geforderte statistische Auswertung der Hilfelandschaft hier, darauf ist Kollege Tuncel eben auch schon eingegangen, wo ich Ihnen jetzt ebenfalls sagen kann, dass wir da sehr vorbildlich sind, weil in der nächsten Sitzung des GdF Ende des Monats diese Auswertung vorgelegt werden wird. Wir sind alle gespannt auf die Ergebnisse, um danach konkrete Entwicklungsplanungen voranzubringen sowie ein dazugehöriges Landesausführungsgesetz. Ab 2027 – das ist nicht einfach ein unkonkretes Datum, das ist wirklich so, dass es ab Beginn 2027 soweit ist und sich dann der Bund an der finanziellen Last der Länder und Kommunen beteiligt, um das Hilfe- und Unterstützungssystem auszubauen. Ich finde das wirklich großartig. Auch wenn wir da in Bremen übrigens Spitzenreiter sind, was die Anzahl an Frauenhausplätzen pro 10 000 Einwohner:innen angeht, ist das Geld, welches wir wirklich sehr gut nutzen können. Da sind wir uns auch alle einig. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Es bleibt mir also nichts anderes übrig, als zu sagen, dass ein solcher Antrag, wie dieser, die jetzigen Prozesse nur behindern und konterkarieren würde. Sehr geehrte Abgeordnete, lassen Sie mich aber an dieser Stelle die Zeit nutzen, um den Blick zu weiten und etwas Grundsätzliches zur Bekämpfung und zum Schutz von Frauen und Mädchen bei uns zu sagen. Denn wir reden hier nicht über ein Randphänomen, sondern über ein strukturelles Problem, das tief in unserer Gesellschaft verankert ist. Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt entstehen nicht im luftleeren Raum, sondern sind Ausdruck von Machtverhältnissen, Ungleichheiten und gesellschaftlichen Strukturen, die wir als Politik insgesamt adressieren müssen. Beim Schreiben dieser Passage habe ich mich gefragt, ob das nicht alles mittlerweile angekommen ist und Erläuterungen überflüssig sind, doch die Debatten der letzten Wochen rund um prominente Fälle, der Frauenhass, der die sozialen Medien durchzieht, und Debatten im politischen Raum, die die Lebensrealitäten von Opfern und Betroffenen verkennen, zeigen immer wieder, dass wir gar nicht so weit sind, wie wir glauben. Ein Blick in die neueste Polizeiliche Kriminalstatistik macht das deutlich. Im vergangenen Jahr wurden 131 335 Fälle von Sexualdelikten registriert, davon knapp 15 000 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen in besonders schwerem Fall. Statistisch gesehen werden in Deutschland jeden Tag zwei Frauen oder Mädchen Opfer eines versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts, und nahezu immer sind die Täter Männer aus dem sozialen Nahfeld: Ex-Partner, Ehemänner, Väter, Freunde, Brüder, Söhne. Obwohl der größte Teil der Täterschaft bekannt ist, so frustriert es doch am meisten, dass wir alle – und ich bin mir sicher auch viele hier im Saal – persönlich Betroffene von patriarchaler Gewalt kennen und in unserem Umfeld haben, aber gefühlt nie die Täter. Wissen Sie, körperliche Gewalt an Frauen und Mädchen oder Femizide entstehen nie im luftleeren Raum, nicht im Vakuum. Sie passieren so ziemlich immer am Ende der Eskalationsspirale, denn es fängt meistens mit unterbewusstem sexistischen Verhalten, Sprüchen, Demütigung und Kontrollausübung an. Damit beende ich meine Rede, meine Redezeit ist nämlich abgelaufen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

Alle Reden von Selin Arpaz Protokoll (PDF) ↗