Cindi Tuncel
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, meine Damen und Herren! Geschlechtsspezifische Gewalt nimmt zu, bundesweit, aber auch hier in Bremen. Das ist keine Neuigkeit, aber ich finde es trotzdem wichtig, im Kontext einer solchen Debatte die Zahlen immer wieder zu benennen und sich das Ausmaß bewusst zu machen. 187 128 Frauen wurden 2024 Opfer von häuslicher Gewalt, der häufigsten Form von geschlechtsspezifischer Gewalt, – eine Zunahme um 3,5 Prozent. Auch im Land Bremen sind die Zahlen gestiegen. 2025 waren insgesamt 2 116 Frauen von partnerschaftlicher Gewalt betroffen und dabei reden wir nur über das Hellfeld. Wir wissen, dass die Betroffenenzahl weitaus höher liegt. Jeden Tag werden bundesweit zwei bis drei Frauen Opfer einer versuchten oder vollendeten Tötung. Über die Hälfte dieser Taten wird durch Partner beziehungsweise Ex-Partner oder Familienmitglieder, Familienangehörige begangen. Die Tatverdächtigen sind in den allermeisten Fällen Männer. Bei Tötungsdelikten im Kontext von Partnerschaftsgewalt liegt der Anteil bei 98 Prozent. Diese Zahlen zeigen: Frauen sind in dieser Gesellschaft leider nicht sicher. Wir brauchen daher unter anderem ein starkes, gut ausgebautes Hilfe- und Schutzsystem. Frauenhäuser sind hier ein zentraler Baustein. Zuletzt zeigte eine aktuelle Studie der Universität Tübingen zu Femiziden: Ein Mangel an Frauenhausplätzen kann Leben kosten. Ich möchte daher der FDP ausdrücklich danken, dass sie dieses wichtige Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat und drangeblieben ist. Vielen Dank, Kollegen! Ich will aber auch vorwegnehmen: Wir werden diesen Antrag ablehnen. (Heiterkeit CDU) Nicht, weil wir diesen Handlungsbedarf nicht sehen oder weil die vorgeschlagenen Maßnahmen falsch wären, sondern weil sich die Ausgangslage durch das Gewaltschutzgesetz – lieber Kollege, Sie haben es auch erwähnt –, das auf Bundesebene seit Februar 2025 gilt, grundlegend verändert hat. Dieses Gesetz schafft einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt, der ab 2032 vollständig gilt. Bis dahin muss das Hilfesystem bedarfsgerecht ausgebaut werden. Daran wird aktuell bereits gearbeitet. Ein erster Schritt ist eine Ausgangsanalyse, in der wir uns anschauen, wie unser derzeitiges Hilfesystem aufgestellt ist und wo es Handlungsbedarf gibt. Die Senatorin für Frauen hat eine solche Analyse bereits im Juni 2025 beauftragt. Der Abschlussbericht wird uns im Gleichstellungsausschuss Ende dieses Monats vorgelegt. Wir haben am Anfang dieses Monats bereits einen Zwischenbericht bekommen, der uns zeigt: Wir haben derzeit zu wenige Frauenplätze, es gibt zu wenig Personal und strukturelle Probleme in der Finanzierung. Besonders vulnerable Gruppen wie Frauen mit Behinderung oder ältere Frauen haben erschwerten Zugang. Außerdem fehlt es an bezahlbaren Wohnungen. Dadurch bleiben Frauen länger im Frauenhaus als eigentlich nötig. All diese Probleme beschreiben Sie auch in Ihrem Antrag, liebe Kollegen von der FDP. Viele Ihrer Forderungen sind aber bereits in der Umsetzung oder konkret in Vorbereitung. Sie fordern beispielsweise die Begrenzung der Verweildauer durch bessere Übergänge im Wohnraum. Hier besteht seit Januar 2025 bereits eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen Frauenhäusern und der Zentralen Fachstelle Wohnen. Erste Vermittlungen haben schon stattgefunden. Sie fordern eine schnelle Aufnahme in ein Frauenhaus und ausreichende Kapazitäten. Wir haben die Frauenhausplätze in den letzten Jahren bereits ausgebaut und wollen dies auch fortsetzen. Mit dem Gewalthilfegesetz stehen dafür künftig auch Bundesmittel zur Verfügung. Zudem fordern Sie zu Recht eine ausreichende Personalausstattung. Hier werden im Rahmen des Gewalthilfegesetzes einheitliche Standards erarbeitet, um die Situation zu verbessern. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ihre Forderungen sind daher alle richtig, werden aber teils bereits umgesetzt oder sind durch das Gewalthilfegesetz nun ohnehin verpflichtend geworden. Ein zusätzlicher Antrag würde an dieser Stelle aus unserer Sicht vor allem Doppelarbeit erzeugen. Das bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass wir uns zurücklehnen können. Im Gegenteil, wir müssen das Gewalthilfegesetz in Bremen in den nächsten Jahren konsequent umsetzen. Wir müssen den weiteren Ausbau der Frauenhäuser absichern und geschlechtsspezifische Gewalt weiter mit allen Mitteln bekämpfen, meine Damen und Herren. (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ist hierfür zentral und wird deshalb bis Ende des Jahres fortgeschrieben. Wir werden uns anschließend für die vollständige Umsetzung einsetzen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
