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Michael Labetzke

GRÜNE 22.04.2026 Sitzungen 21/33

Sehr geehrter Herr Präsident, mein lieber Kollege, liebe Gäste und Zuschauende, sehr geehrte Kolleg:innen! Ja, Herr Fricke, das erinnert an eine Bananenrepublik, deren Pressesprecher Sie sind, was Sie ja vorher schon bewiesen hatten. Okay. Zugegebenermaßen ist das schon ein ganz besonderer Vorgang. Ist damit der Schutz hinweisgebender Personen am Ende, wie die doch reichlich konstruierte Aktuelle Stunde der Bürgerallianz uns hier weismachen will? Nein, natürlich nicht. Sie unterstellen in Ihrer Anfrage, dass die Staatsanwaltschaft alle Ressourcen darauf fokussiert, den anonymen Hinweisgeber aufzudecken, statt die Vorgänge aufzuklären. Woher nehmen Sie denn die Erkenntnis, dass dem so ist? Sie wissen doch gar nicht, was die Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Aufklärung so macht. (Abgeordneter Holger Fricke [BA-Gruppe]: Dass Sie aber Personalprobleme haben!) Sie behaupten, der Name des Hinweisgebers wurde an den „Weser-Kurier“ weitergegeben. Das ist eine Unterstellung, und da würde ich Sie bitten, das auch hier in diesem Haus aufzuklären. Nach meinem Wissen hat die CDU den Namen selbst bekannt gegeben. Der Vorgang muss aufgeklärt werden, gar keine Frage, aber ich beteilige mich nicht an Spekulationen oder Unterstellungen oder vielleicht noch Verschwörungen. Dass eine Aktuelle Stunde dafür der richtige Ort ist, wage ich doch sehr zu bezweifeln. Da finde ich den Antrag der FDP für den nächsten Rechtsausschuss, der zur Aufklärung dienen soll, gut und vernünftig. Noch mal zum Whistleblowing insgesamt: Das ist vor einigen Jahren hier in der Bürgerschaft einmal schon besprochen und diskutiert worden. Es war im Juni 2021, muss es gewesen sein, oder zumindest im ersten Halbjahr 2021 zur Umsetzung der europäischen Richtlinie dafür. Damals war es so, und das hat heute auch noch Gültigkeit, dass nur dank mutiger Hinweisgeber, sogenannten Whistleblowern, diverse Rechtsverstöße weltweit aufgedeckt und abgestellt wurden. Die Hinweisgeber:innen haben dafür oft einen hohen persönlichen Preis gezahlt. Diese Erfahrung kann abschreckend auf andere wirken und eine Kultur des Wegschauens begünstigen. Whistleblower handeln im öffentlichen Interesse. Der Staat muss daher Rechtssicherheit für sie gewährleisten und zugleich einen ausreichenden Schutz vor falschen Behauptungen sicherstellen. Für uns gilt das, was wir zur Forderung unseres Antrages aus 2021 an die Bundesregierung, die EU-Whistleblower-Richtlinie endlich in nationales Recht umzusetzen, bereits sehr deutlich gemacht haben: Whistleblower dürfen keine persönlichen Nachteile erfahren. Sie verdienen Schutz. Ohne solche mutigen Hinweisgeber:innen blieben skandalöse Praktiken häufig zu lange unentdeckt. Sie sind keine Nestbeschmutzer, sondern erweisen der Gesellschaft einen wertvollen Dienst. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Zum Vorgang selbst. Ich will das jetzt, weil, es wird genug darüber debattiert, gar nicht groß aufbauen. Selbst ich bin ein wenig irritiert. Ich persönlich, das nehme ich für mich persönlich in Anspruch bei einem aktuellen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der von der CDU selbst initiiert wurde, (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Ja, damals war es noch nicht – –!) hätte erwartet, dass man solche Hinweise offen an die Staatsanwaltschaft gibt. – Vielen Dank!

Alle Reden von Michael Labetzke Protokoll (PDF) ↗