Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/1519, auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke Kenntnis. Meine Damen und Herren, jetzt rufe ich noch wie vereinbart den letzten Tagesordnungspunkt ohne Debatte auf: Mit der Zeit gehen – Anhebung der Wertgrenzen im Unterschwellenbereich Antrag der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11. März 2026 (Drucksache 21/1687) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Kristina Vogt. Sicherheitshalber eröffne ich natürlich die Beratung und frage, ob es Wortmeldungen gibt. Es gibt keine Wortmeldungen. Dann ist die Beratung jetzt geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe) Ich bitte um Stimmenthaltungen. (CDU, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Meine Damen und Herren, bevor ich diese Sitzung jetzt schließe und die Abgeordneten aus Bremerhaven in ihren nächsten Plan entlasse, möchte ich Sie bitten, insbesondere die Abgeordneten aus Bremerhaven, dass Sie einmal unter Ihre Tische gucken und dort die Fächer leerräumen, weil wir jetzt in den Ferien natürlich wie immer eine Reinigung durchführen. Allen anderen Abgeordneten aus der Stadt Bremen obliegt dann diese Ich schließe die Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag). – Vielen Dank! (Schluss der Sitzung um 17:41 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 18. März 2026 und 19. März 2026 Anfrage 8: Gleichberechtigte Teilhabe im Wasser: Barrierefreiheit und Inklusion bei Schwimmkursangeboten Anfrage der Abgeordneten Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Maike Schaefer, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19. Februar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche inklusiven Schwimmangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene existieren aktuell im Land Bremen und durch welche Träger (Vereine, Schulen, kommunale Anbieter) werden diese bereitgestellt? 2. Wie stellt der Senat den barrierefreien Zugang sowie die notwendigen Rahmenbedingungen – insbesondere qualifiziertes Personal und angepasste Gruppengrößen – für Schwimmer:innen mit Behinderung sicher? 3. Welche Pläne und Mittel sieht der Senat für den Ausbau inklusiver Schwimmkurse vor und wird das inklusive Schwimmabzeichen „Seesternchen“ eingeführt (wenn ja, bis wann; wenn nein, warum nicht)? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Inklusive Schwimmangebote sind von zentraler Bedeutung für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Der Senat verfolgt das Ziel, Menschen mit und ohne Behinderung eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an sportlichen Angeboten zu ermöglichen. In den Schwimmbädern der Bremer Bäder GmbH und der Bädergesellschaft Bremerhaven sind alle Menschen willkommen. Die Bremer Bäder GmbH berichtet, dass für Menschen mit besonderen Bedarfen in der Regel bereits bei der Anmeldung zu Kursen besprochen wird, wie eine Teilnahme im Einzelfall ermöglicht werden kann. Grundsätzlich wird im Sinne der Inklusion kein Bad und kein Kurs ausgeschlossen. Bei Schwimmlernkursen können Eltern oder Betreuungspersonen als Begleitung teilnehmen. Diese müssen selbstverständlich nicht für die Teilnahme am Kurs bezahlen. Am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen (3. Dezember 2025) erhielten Personen mit einem Schwerbehindertenausweis erstmalig freien Eintritt in die Bremer Bäder. Dies möchte die Bremer Bäder GmbH in den nächsten Jahren fortführen. Das Schulschwimmen wird inklusiv gestaltet, dies gilt sowohl für das Schwimmen der Drittklässler:innen als auch für den Schwimmunterricht an weiterführenden Schulen. Wenn es erforderlich ist und entsprechende Stellen besetzt sind, werden Schüler:innen mit Handicap von Assistent:innen begleitet und unterstützt. Einige Schulen bieten Schulschwimmen für Schüler:innen mit dem Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ an, beispielsweise für Werkstufen. Das Schulschwimmen in der Stadtgemeinde Bremerhaven ist in fast allen Schulen inklusiv gestaltet Nach Rückmeldung des Landesschwimmverbands sowie des Behinderten Sportverbandes Bremen, bieten unter anderem der Bremer Sport-Club und der Bremische Schwimmverein inklusive Schwimmkurse für Kinder an. Ein spezielles Angebot für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung bietet zudem der Martinsclub Bremen an. Der Bremer Sport-Club organisiert darüber hinaus regelmäßig inklusive Schwimmwettkämpfe mit Special Olympics und möchte diese auch für das Para-Schwimmen öffnen. Die Bädergesellschaft Bremerhaven bietet bisher keine explizit inklusiven Schwimmkurse an. Dem Amt für Menschen mit Behinderung Bremerhaven ist jedoch bekannt, dass beispielsweise der TV-Lehe von 1869 und der Verein zur Förderung behinderter Kinder und Jugendlicher inklusive Schwimmangebote anbieten. Darüber hinaus richtet das Amt für Menschen mit Behinderung im Rahmen des jährlich veranstalteten Behindertensportfestes ein Schwimmturnier aus. Zu Frage 2: Bei Sanierungsmaßnahmen werden laufend auch Maßnahmen zur Herstellung beziehungsweise Verbesserung der Barrierefreiheit im Rahmen der baulichen Möglichkeiten mitgedacht. Die beiden Neubauten, Horner Bad und Westbad, sind entsprechend des geltenden Baurechts, barrierefrei errichtet worden. Im Laufe der letzten Jahre hat die Bremer Bäder GmbH im Zuge von Sanierungsmaßnahmen bei Bestandsbauten, barrierefreie Umkleiden errichtet, die der DIN 18040 entsprechen (Schloßparkbad und OTe-Bad). Für das Hallenbad Huchting befindet sich die Bremer Bäder GmbH derzeit in der Planung. Flächendeckend wurden für alle Bäder Beckenlifter angeschafft, die auch autonom von Gästen bedient werden können. Selbstverständlich unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bremer Bäder GmbH bei der Nutzung und Bedienung der Lifter. Die Bäder der Bädergesellschaft Bremerhaven sind barrierearm. In allen Bädern existieren Rollstühle und Beckenlifter. Zu Frage 3: Bei der Bremer Bäder GmbH ist die Einführung von inklusiven Schwimmkursen in Planung. Hierfür sind noch weitere Abstimmungen mit dem Senator für Kinder und Bildung und den Verbänden notwendig. Anfrage 9: Wie setzt sich Bremen für die notwendigen Rahmenbedingungen zur Transformation der Stahlindustrie ein? Anfrage der Abgeordneten Philipp Bruck, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19. Februar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Rahmenbedingungen auf Bundes- und europäischer Ebene sind aus Sicht des Senats für eine Transformation des Bremer Stahlwerks erforderlich? 2. Auf welche Weise setzt sich der Senat auf Bundesebene für diese Rahmenbedingungen ein, welche Schritte hat er dafür seit der Absage des Konzerns ArcelorMittal Bremen für das Projekt DRIBE2 unternommen und welche sind geplant? 3. Auf welche Weise setzt sich der Senat insbesondere dafür ein, dass es neue Fördermöglichkeiten wie Klimaschutzverträge für die Transformation der Stahlindustrie gibt, um in Bremen eine Entscheidung zugunsten eines Elektrostahlwerks zu ermöglichen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Stahlindustrie ist durch einen intensiven internationalen Wettbewerb, hohen Preis- und Importdruck sowie globale Überkapazitäten geprägt. Aus Sicht des Senats ist es geboten, dass die im internationalen Vergleich hohen Energiekosten dauerhaft ein wettbewerbsfähiges Niveau erreichen. Daher sind die beschlossene Verlängerung und Ausweitung der CO -Strompreiskompensation, die Umsetzung des nationalen Industriestrompreises sowie strukturelle Reformen bei der ₂ Energienetzregulierung und dem Netzausbau Schritte in die richtige Richtung. Aus Sicht des Senats ist ein wirksamer Handelsschutz für die Stahlindustrie erforderlich. Er befürwortet daher die weitere Verschärfung der EUSafeguard-Maßnahmen ab Juni 2026 als Schutz vor Umlenkungseffekten infolge internationaler Handelskonflikte und Zöllen sowie den CO - Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), der konsequent weiterzuentwickeln ₂ ist. Wichtig für die Transformation des Stahlwerks Bremen sind zudem geeignete Förderinstrumente auf Bundes- und EU-Ebene, die neben Investitionskostenzuschüssen einen signifikanten Ausgleich für mit der Transformation verbundene höhere Betriebskosten erlauben. Im Hinblick auf die Dekarbonisierungsoption eines Elektrolichtbogenofens am Standort sind zudem Schrottverfügbarkeit, Stahlpreis und Auslastung dominante wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die aber nicht im Einflussbereich des Senats liegen. Zu Frage 2: Der Senat hat sich auf Bundes- und EU-Ebene intensiv für verbesserte Rahmenbedingungen der Stahlindustrie eingesetzt. Der Senat bringt seine Positionen zu den Rahmenbedingungen der Stahlindustrie kontinuierlich in Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz ein, zuletzt im November 2025. Der Senat hat sich als Gründungsmitglied der LänderStahlallianz in die Durchführung der nationalen Stahlgipfel der vergangenen Jahre intensiv eingebracht. An dem Stahlgipfel im November 2025 mit den wichtigsten Stahlländern, dem Bundeskanzler und Unternehmensvorständen zur Zukunft der Stahlindustrie war der Senat ebenfalls beteiligt. Der Senat beteiligt sich an Länderabstimmungen zu Bundesratsinitiativen und hat 2025 unter anderem Initiativen zur Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle, zur Unterstützung der energieintensiven Industrie und zur Stärkung grüner Leitmärkte unterstützt. Im Übrigen wird auf die entsprechenden Bundesratsdrucksachen verwiesen. Darüber hinaus steht der Senat kontinuierlich im Austausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, den Ländern der Stahlallianz sowie der Wirtschaftsvereinigung Stahl. Auf europäischer Ebene begleitet der Senat die Umsetzung des Aktionsplans für Stahl und Metalle, den die Europäische Kommission im März 2025 vorgelegt hat. In einem Schreiben an die Europäische Kommission im September 2025 hat der Senat auf die Notwendigkeit verlässlicher Schutzmechanismen, wettbewerbsfähiger Energiepreise und geeigneter Förderinstrumente hingewiesen. Seit der Absage des Projekts DRIBE2 durch ArcelorMittal Bremen hat der Senat zudem die Gespräche mit dem Unternehmen intensiviert. Parallel nutzt der Senat im Rahmen der Realisierung des sogenannten Energieknotens die landesseitigen Handlungsmöglichkeiten beim Aufbau leistungsfähiger Energieinfrastrukturen im Bremer Industriepark. Diese senatsseitigen Handlungsmöglichkeiten sind zum Beispiel die rasche Flächenerschließung, Infrastrukturmaßnahmen und abgestimmte Genehmigungsverfahren für das geplante Umspannwerk und die beabsichtigten Windenergieanlagen. Somit sind zentrale Voraussetzungen für die Dekarbonisierung des Stahlstandorts auf Basis von Strom und Wasserstoff gegeben. Zu Frage 3: Der Senat setzt sich auf vielfältige Weise für wirksame Förderbedingungen ein, zum Beispiel im Rahmen des Bundesrats, der Wirtschaftsministerkonferenz, der Länder-Stahlallianz, der sogenannten Stahlgipfel und im direkten Austausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es besteht ein aktiver Austausch des Senats mit Fördermittelträgern und ArcelorMittal Bremen zu bestehenden und möglichen Instrumenten, um diese nutzbar zu machen. Nach Kenntnis des Senats nutzt ArcelorMittal Bremen die grundsätzlich für die Stahlindustrie zur Verfügung stehenden Förderprogramme im Gegensatz zu anderen Stahlherstellern in Deutschland bisher nicht. Neben dem IPCEI-Programm zählen dazu die Klimaschutzverträge zur Absicherung von CO -Preisrisiken im Betrieb, die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) sowie die Bundesförderung Energie- und ₂ Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) und europäische Programme. ArcelorMittal investiert allerdings 1,3 Milliarden Euro in einen Elektrolichtbogenofen mit einer Kapazität von 2 Millionen Tonnen in Dünkirchen. Diese Entscheidung wird vom Unternehmen unter anderem mit verbesserten industriepolitischen Rahmenbedingungen begründet und zeigt, dass eine Transformation im europäischen Rahmen möglich ist. Nach Kenntnis des Senats liegen die Gründe für das Fehlen einer Transformationsentscheidung am Standort Bremen vor allem in wirtschaftlichen Unsicherheiten, Marktperspektiven und letztendlich aus Sicht des Unternehmens unzureichenden Förderkonditionen der Bundesregierung, die die fehlende Wirtschaftlichkeit nicht ausgleichen können. Eine finale Bewertung, auch etwaiger zukünftiger Förderkonditionen und weiterer Rahmenbedingungen, um in Bremen eine Entscheidung zugunsten eines Elektrostahlwerks zu ermöglichen, ist der Unternehmensstrategie vorbehalten. Anfrage 10: Sprachkurse und Berufsausbildung Anfrage der Abgeordneten Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 19. Februar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen haben in Bremen in den Jahren 2024 und 2025 eine duale oder schulische Berufsausbildung begonnen, ohne zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns mindestens ein zertifiziertes Deutsch-Niveau B1 vorweisen zu können und wie viele dieser Auszubildenden nahmen parallel an Integrations- oder Berufssprachkursen teil? 2. Wie viele Fälle gab es in Bremen, in denen Betriebe Bewerber:innen als Auszubildende einstellen wollten, dies aber aufgrund fehlender Sprachkenntnisse von mindestens B1-Niveau von Kammern und Berufsschulen abgelehnt wurde? 3. Wie viele Plätze für ausbildungsbegleitende Berufssprachkurse (insbesondere Azubi-Berufssprachkurse) stehen in Bremen derzeit zur Verfügung, wie viele Personen befinden sich auf Wartelisten und wie viele Anträge wurden in den Jahren 2024 und 2025 aufgrund fehlender Kapazitäten abgelehnt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Zu dieser Frage liegen dem Senat keine Daten vor. Grundsätzlich liegt es im Entscheidungsbereich der Ausbildungsbetriebe, mit welchen Personen Ausbildungsverträge geschlossen werden und welche sprachlichen Voraussetzungen die Auszubildenden mitbringen. Zu Frage 2: Die Handelskammer und die Handwerkskammer lehnen keine Ausbildungsverträge aufgrund fehlender Sprachkenntnisse ab. Sobald ein Ausbildungsvertrag geschlossen wurde und bei der jeweiligen Kammer registriert ist, ist durch die jeweilige Berufsschule unabhängig von den bestehenden Sprachkenntnissen des/der Auszubildenden für die entsprechende Beschulung zu sorgen. Zu Frage 3: In Bremen werden aktuell 15 Azubi-Berufssprachkurse umgesetzt, die vom BAMF gefördert werden. Die aktuellen Kurse richten sich an Auszubildende im ersten oder zweiten Lehrjahr in den Berufsfeldern Pflege, Hotel- und Gaststättengewerbe, Bäckerei, Bürokommunikation, Friseurhandwerk, IT und Steuern sowie Zahnmedizinische Fachangestellte. Es befinden sich weitere Kurse zu anderen Fachbereichen in Planung. Nach Auskunft des BAMF und der beteiligten Sprachschulen gibt es aktuell keine Wartelisten. Auch wurden zuletzt keine Anträge auf Teilnahme an den Kursen aufgrund fehlender Kapazitäten abgelehnt. Anfrage 11: (K)Ein Basiskonto bei der Sparkasse Bremen? Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 19. Februar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen in Bremen bekommen nach Schätzung des Senats kein Basiskonto bei der Sparkasse Bremen, sodass beispielsweise von Sozialleistungsträgern die Regelleistungen per monatlicher Guthabenkarte zur Verfügung gestellt werden müssen und welcher Personalaufwand entsteht dadurch? 2. Erfüllt die Sparkasse Bremen aus Sicht des Senats die europarechtliche Pflicht, ein Basiskonto bereitzustellen bei rechtmäßigem Aufenthalt, jedoch ohne festen Wohnsitz, und wenn nein, was tut der Senat um darauf hinzuwirken? 3. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, nicht nur Postadressen, sondern auch Meldeadressen im Rahmen der Obdachlosenhilfe zur Verfügung zu stellen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Nach Schätzung des Senats erhalten derzeit circa 200 Personen die existenzsichernden Sozialleistungen im Bereich SGB XII – Sozialhilfe – nicht auf ein Konto. Im Sozialamt Bremerhaven erfolgt in den Fällen, in denen kein Konto durch die Leistungsberechtigten angegeben wurde, die Auszahlung des Leistungsanspruchs durch Barauszahlungen mittels Kassenautomat. In der Stadtgemeinde Bremen werden für die Leistungsberechtigten des SGB XII, die über kein Konto verfügen, die Leistungen monatlich per Scheck ausgezahlt, der in der Sparkasse Bremen einzulösen ist. Die Jobcenter als gemeinsame Einrichtung nutzen für Personen ohne eigenes Konto das von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellte Verfahren zur Ausstellung einer DEBIT-Karte, auf welche die monatlichen Leistungen überwiesen werden. Im Fachverfahren lassen sich die Fälle jedoch nicht mehr filtern, da hinter den DEBIT-Karten eine normale IBAN einer Bank steht. Stand Dezember 2025 hatten circa 180 Personen kein eigenes Konto. Aufgrund der geringen Anzahl der leistungsberechtigten Personen ohne Konto im Verhältnis zur Gesamtzahl der Leistungsberechtigten ist ein grundsätzlich erhöhter Mehraufwand nicht feststellbar. Im Rahmen der Beratung wird sowohl von den Jobcentern als auch von den Sozialämtern im Land Bremen darauf verwiesen, dass für den Fall, dass kein Girokonto existiert, bei den Banken/Sparkassen ein Basiskonto, ein sogenanntes Guthabenkonto, eingerichtet werden kann. Die Bürger:innen sind hierbei frei in der Auswahl der Bank/Sparkasse. Zu Frage 2: Der Senat geht davon aus, dass die Sparkasse Bremen die Pflicht erfüllt, ein Basiskonto bereitzustellen, wenn die antragstellenden Personen sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten und noch kein Zahlungskonto in Deutschland haben. Dies gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz. Grundsätzlich ist zudem festzuhalten, dass die Sparkasse Bremen eine Aktiengesellschaft ist. Sie ist somit nicht öffentlich-rechtlich organisiert. Insofern liegt auch keine Aufsichtsfunktion des Landes Bremen vor. Im BaFin-Kontenvergleich, der Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz, wird die Sparkasse Bremen als Anbieter eines Basiskontos ausgewiesen, Anträge dafür können beispielsweise über die Homepage heruntergeladen werden. Konkrete Erkenntnisse über Bereitstellungsprobleme des Basiskontos durch die Sparkasse Bremen liegen nicht vor. Zu Frage 3: Für den Personenkreis ohne festen Wohnsitz genügt für die Kontoeröffnung die Angabe einer postalischen Anschrift. Dies können auch Adressen von Familienangehörigen, Freunden oder Beratungsstellen sein. Ein Wohnsitz im Sinne des Meldegesetzes, und damit eine polizeiliche Meldeaderesse, ist für Personen ohne festen Wohnsitz nicht erforderlich. Sobald ein fester Wohnsitz existiert, ist für die Beantragung eines Basiskontos die Wohnanschrift anzugeben. Anfrage 12: Überlastete Justiz – Droht auch in Bremen die vorzeitige Freilassung von Schwerverbrechern? Anfrage der Abgeordneten Simon Zeimke, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 25. Februar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Beschuldigte in Untersuchungshaft sind in den Jahren 2024, 2025 und bislang 2026 im Land Bremen aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil gesetzliche Fristen aufgrund verzögerter Bearbeitung durch Staatsanwaltschaft oder Gerichte nicht eingehalten werden konnten (bitte aufschlüsseln nach Deliktsgruppen und Jahren)? 2. Wie hoch ist aktuell der Bestand unerledigter Strafverfahren bei den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten im Land Bremen jeweils, wie hat sich dieser Bestand in den letzten fünf Jahren entwickelt und wie bewertet der Senat die personelle Ausstattung der Justiz im Verhältnis zur Verfahrensbelastung? 3. Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Senat, um sicherzustellen, dass es in Bremen nicht zu Haftentlassungen allein aufgrund organisatorischer oder personeller Defizite kommt, insbesondere bei schweren Straftaten gegen Leib, Leben und sexuelle Selbstbestimmung? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Weder im Jahr 2024 noch in den Jahren 2025 und bislang 2026 mussten Beschuldigte aufgrund nicht eingehaltener Fristen aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Zu Frage 2: Bei der Staatsanwaltschaft waren zum Jahresende 2025 19 501 Verfahren noch nicht abgeschlossen und somit in Bearbeitung. Seit 2021 ist ein kontinuierlicher Anstieg der Bestände zum Jahresende festzustellen. Im Jahr 2021 lag die Anzahl bei 10 241, 2022 bei 12 410, 2023 bei 15 426 Verfahren und erhöhte sich 2024 auf 16 787 Verfahren. Der Bestand bei der Generalstaatsanwaltschaft lag zum Jahresende 2025 bei 88 Verfahren. Dort ist seit 2021 ein schwankender Verlauf beginnend mit zunächst 73 Verfahren, sodann in 2022 mit 85 offenen Verfahren und in 2023 mit 89 und 2024 mit 95 Verfahren festzustellen. Auch bei den Amtsgerichten schwankt die Zahl der offenen Verfahren in Strafsachen zum Jahresende. Diese weisen für 2021 3 256, für 2022 2 733, für 2023 2 851, für 2024 3 015 und für Ende 2025 insgesamt 3 189 Verfahren aus. Ende Januar 2026 betrug die Anzahl 3 286 Verfahren. Beim Landgericht Bremen ist der Bestand bei erstinstanzlichen Verfahren jeweils zum Jahresende rückläufig. Die Anzahl ist von 270 Verfahren Ende 2021 auf 193 Verfahren Ende 2025 gesunken. Zwischenzeitlich lag die Anzahl 2022 bei 285, 2023 bei 238 und 2024 bei 233 Verfahren. Im Januar 2026 ist die Zahl erneut auf jetzt 189 Verfahren gesunken. In Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bremen lag die Zahl zum Jahresende 2025 bei 168 Verfahren und ist im Januar 2026 auf 175 Verfahren leicht angestiegen. Im Jahr 2021 lag die Zahl zum Jahresende bei 121, in 2022 bei 118, in 2023 bei 170 und 2024 bei 165 Verfahren. Die Bestände haben sich bei der Staatsanwaltschaft Bremen seit 2021 fast verdoppelt. Personalnachsteuerungen wurden durch starke Steigerungen bei den Eingängen aufgezehrt. Die Senatskommission Personal hat der Senatorin für Justiz und Verfassung seitdem zwölf weitere Stellen für Staatsanwältinnen und Staatanwälte bewilligt. Zudem soll die Senatorin für Justiz und Verfassung im Rahmen der parlamentarischen Haushaltsberatungen für die Staatsanwaltschaft Bremen weitere zehn Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und sechs Stellen für Servicestellenmitarbeitende erhalten. Mit diesen 28 weiteren Stellen für die Staatsanwaltschaft wird die Unterdeckung sehr deutlich reduziert, womit die Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaft erheblich verbessert werden wird. Der Bestand in Strafsachen bei den Amtsgerichten hat sich in den letzten fünf Jahren immer um +/- 10 Prozent um die 3 000 Verfahren bewegt. Beim Landgericht Bremen konnte der Bestand seit 2021 sukzessive um fast ein Drittel reduziert werden. Gesonderte Personalbedarfsberechnungen liegen für den Strafbereich nicht vor. Zu Frage 3: Der Senat hat die personelle Ausstattung in der Justiz und insbesondere bei der Staatsanwaltschaft wie unter Frage 2 dargestellt kontinuierlich erhöht. Die Stellenbesetzungen dauern an. Mit der Einarbeitung der Kolleginnen und Kollegen ist mit einem Rückgang der offenen Verfahren zu rechnen. Staatsanwaltschaft und Gerichte haben zudem die Fristen nach §§ 121, 122 Strafprozessordnung besonders im Blick. Haftsachen werden bei der Dezernatsarbeit vorrangig und gegebenenfalls sogar als sogenannte Sofortsachen erledigt, um Haftentlassungen wegen Überschreitung von Fristen zu vermeiden. Anfrage 13: Elektrifizierung des Fuhrparks der Polizei Anfrage der Abgeordneten Philipp Bruck, Michael Labetzke, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 4. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die positiven Erfahrungen mit batterieelektrischen Polizeifahrzeugen aus anderen Ländern wie etwa Baden-Württemberg, wo diese aufgrund ihrer hohen Akzeptanz unter Polizist:innen im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor rund 30 Prozent häufiger eingesetzt werden, bislang in keinem Fall polizeiliche Sofortmaßnahmen aufgrund eines unzureichenden Ladezustands unterblieben sind und der Anteil elektrifizierter Fahrzeuge im Polizeifuhrpark nach Erkenntnissen der wissenschaftlichen Begleitforschung schon jetzt auf nahezu siebzig Prozent gesteigert werden könnte? 2. Wie stellt der Senat sicher, dass die Fahrzeuge für die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven, die mit Geldern aus dem BundesSondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität beschafft werden, vollständig als batterieelektrische Fahrzeuge beschafft werden? 3. Wie stellt der Senat parallel die notwendige Ladeinfrastruktur für diese Fahrzeuge sicher? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Grundsätzlich strebt der Senat eine möglichst umfassende Umrüstung des Fuhrparks des Polizeivollzugsdienstes auf erneuerbare Energien an. Die Erfahrungen aus Baden-Württemberg erscheinen für den bremischen innerstädtischen Verkehr übertragbar. Allerdings muss für die Mobilität der Gefahrenabwehr ein besonders resilienter Mix vorgehalten werden. Auch in besonderen Krisensituationen wie einem länger andauernden großflächigen Stromausfall und unter extremen Witterungsbedingungen muss die Einsatzfähigkeit sichergestellt sein. Ein Kernbestand von Hybrid- und Dieselfahrzeuge ist unter den derzeitigen Ladeinfrastrukturbedingungen und Reichweiten zunächst unerlässlich. Zu den Fragen 2 und 3: Um die Elektrifizierung des Fuhrparks voranzutreiben, hat die Polizei Bremen im Jahr 2025 für den Fahrzeugtyp zivile Funkstreifenwagen die Antriebsart vollelektrisch und für den Fahrzeugtyp kolorierte Funkstreifenwagen die Antriebsart Plug-In-Hybrid ausgeschrieben. Um das Oberziel der CO -Neutralität zu erreichen, wurde hierbei der Fokus auf die Fahrzeugtypen gelegt, welche den höchsten CO - Ausstoß je Fahrzeug im Fuhrpark der Polizei Bremen haben. Diese sind mit Abstand die kolorierten Funkstreifenwagen. Plug-In-Hybride bieten dabei den Vorteil, dass aufgrund der Nutzung von Strom und Benzin eine Rückfallebene und bei Vorhandensein der notwendigen Ladeinfrastruktur die Möglichkeit zur nahezu 100-prozentigen elektrischen Nutzung im urbanen Raum gegeben ist. Sobald die erforderliche Ladeinfrastruktur und ansprechende Rahmenverträge zur Verfügung stehen, werden vorrangig kolorierte Funkstreifenwagen mit vollelektrischem Antrieb beschafften. Nach aktuellem Stand wurden bisher folgende Maßnahmen finanziert: - 4 Ladepunkte beim PK West, - 4 Ladepunkte auf der Liegenschaft Polizeipräsidium - 2 Ladepunkte am Polizeistandort Feuerkuhle. Geplante Maßnahme - 4 Ladepunkte beim PK Nord (geplante Finanzierung im Rahmen von LuKIFG I, Maßnahme Nr. 97). Auch die Ortspolizeibehörde Bremerhaven (OPB) bewertet bei Fahrzeugbeschaffungen fortwährend die Möglichkeiten einer Elektrifizierung der Fahrzeugflotte. Hier ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der vielschichtigen Anforderungen des Einsatzdienstes bei Neubeschaffungen grundsätzlich Großraumfahrzeuge durch die OPB erworben werden. Diese Fahrzeuge kennzeichnen sich durch ein höheres Eigengewicht und umfangreiche Zuladung. Insbesondere bei elektrifizierten Fahrzeugen stellt dies eine Herausforderung dar. Die Beschaffung von Fahrzeugen erfolgt aufgrund komplexer Regelungen zu Ausschreibungsverfahren und aus ökonomischen Gründen vermehrt durch das Logistikzentrum Niedersachsen (LZN). Die OPB ist insofern auf die Angebote des LZN im Nordverbund angewiesen. Bisher sind jedoch keine elektrifizierten Großraumfahrzeuge über diesen Prozess bestellbar. Im Rahmen des Neubaus des Polizeireviers Geestemünde wurde bereits die notwendige, Ladeinfrastruktur installiert. Am Standort des Stadthauses stehen aufgrund fehlender Netzkapazitäten des dortigen Stromversorgers lediglich Wallboxen in einem geringen Umfang zur Verfügung. Insbesondere im Zusammenhang mit vollelektrischen Einsatzfahrzeugen stellt damit die vorhandene Infrastruktur einen limitierenden Faktor für die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte dar. Aus den vorgenannten Gründen kann noch nicht sichergestellt werden, dass mit Mitteln des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität beschaffte Fahrzeuge vollständig als batterieelektrische Fahrzeuge beschafft werden. Im Investitionssofortprogramm der Senatorin für Inneres und Sport vom 24. Februar 2026 sind auf Grundlage der Festlegung des Senats vom 9. Dezember 2025 zu den kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen in der 1. Tranche zusätzlich 4,5 Millionen Euro für Fahrzeugbeschaffungen der Polizei in 2026 und 2027 vorgesehen. Ferner sind im Doppelhaushalt 2026/2027 für Ladeinfrastruktur bei der Polizei 150 000 Euro vorgesehen. Anfrage 14: Minijobs und Midijobs in Eigenbetrieben und Senatsverwaltungen der Freien Hansestadt Bremen Anfrage der Abgeordneten Bettina Hornhues, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 4. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Minijob/Midijob-Beschäftigungsverhältnisse bestehen derzeit in den bremischen Eigenbetrieben, Beteiligungen und öffentlichen Unternehmen sowie Senatsverwaltungen? (Bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln und Werkstudenten gesondert ausweisen.) 2. Wie hat sich die Zahl dieser geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln und Werkstudenten gesondert ausweisen.) 3. In welchen Aufgabenbereichen sind Arbeitskräfte in Mini- und Midijobs derzeit in den bremischen Eigenbetrieben, Beteiligungen und öffentlichen Unternehmen sowie Senatsverwaltungen tätig? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Derzeit bestehen in der Kernverwaltung und den Hochschulen 613 Mini- und Midijob-Beschäftigungsverhältnisse, darunter 303 Frauen. Der Anteil an Werkstudent:innen betrug 13,4 Prozent. In den Eigenbetrieben, Beteiligungen und öffentlichen Unternehmen sind es zurzeit 893 Mini- und Midi-Job-Beschäftigungsverhältnisse, darunter 521 Frauen. Der Anteil an Werkstudent:innen beträgt 18,0 Prozent. Zu Frage 2: 2021 bestanden in der Kernverwaltung und Hochschulen 685 Mini- und Midijob-Beschäftigungsverhältnisse, darunter 361 Frauen. Der Anteil an Werkstudent:innen betrug 11,7 Prozent. In den Eigenbetrieben, Beteiligungen und öffentlichen Unternehmen waren es 2021 580 Mini- und Midijob-Beschäftigungsverhältnisse, darunter 344 Frauen. Der Anteil an Werkstudent:innen betrug 38,4 Prozent. Es ist zu beachten, dass die Jahre 2021 bis 2025 nur begrenzt vergleichbar sind, da sich die Einkommensobergrenze beim Midijob mehrfach verändert hat: • Bis 30. September 2022 lag die Obergrenze bei 1 .300 Euro monatlich. • Ab 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 wurde die Grenze auf 1 600 Euro angehoben. • Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Obergrenze von 2 000 Euro monatlich für ein Midijob-Beschäftigungsverhältnis. Von 2021 an hat sich die Anzahl in allen Bereichen folgendermaßen entwickelt, wobei einige Einrichtungen nicht für alle Jahre zuliefern konnten: 2021: 1 265 (Anteil Frauen: 55,7 Prozent, Anteil Werkstudent*innen: 24,0 Prozent); 2022: 1 538 (Anteil Frauen: 58,4 Prozent, Anteil Werkstudent*innen: 19,3 Prozent); 2023: 1 527(Anteil Frauen: 58,0 Prozent, Anteil Werkstudent*innen: 18,5 Prozent); 2024: 1 556 (Anteil Frauen: 58,3 Prozent, Anteil Werkstudent*innen: 16,9 Prozent); 2025: 1 688 (Anteil Frauen: 58,1 Prozent, Anteil Werkstudent*innen: 17,5 Prozent). Zu Frage 3: Der Einsatz erfolgt in unterschiedlichsten Dienststellen und Aufgabenbereichen. Die größten Einsatzbereiche sind die Hochschulen (Studentische Hilfskräfte), mit deutlichem Abstand folgen das Aus- und Fortbildungszentrum (zentrale Verwaltung von Werkstudent:innen) und die Musikschule (Lehrkräfte). Im Bereich der Eigenbetriebe, Beteiligungen und öffentlichen Unternehmen sind Arbeitskräfte in Mini- und Midijobs insbesondere bei der Gesundheit Nord gGmbH in diversen Arbeitsbereichen (vor allem Pflegedienst), sowie bei der Bremer Straßenbahn AG in der Verwaltung, den Werkstätten und im Fahrdienst tätig. Mehr als 50 Arbeitskräfte in Mini- und Midijobs sind zudem derzeit bei folgenden Beteiligungen tätig: Bremer Bäder GmbH (in diversen Arbeitsbereichen, beispielsweise Schulschwimmbegleitung, Schwimmtrainer:innen, Kassierer:innen), Universum Managementgesellschaft mbH (Ausstellung/Besucherbetreuung) und Bremen Airport Service GmbH (Winterdienst, Terminal, Gebäudereinigung, Sicherheit, Loader/Cleaner). Anfrage 15: Schulstreik gegen die Wehrpflicht während des Unterrichts Anfrage der Abgeordneten Julia Tiedemann, Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 10. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche konkreten Vorgaben hat die Bildungsbehörde im Vorfeld des 5. März 2026 an Schulen, Schulleitungen und Lehrkräfte kommuniziert, um die Einhaltung der Schulpflicht sicherzustellen und ungerechtfertigten Unterrichtsausfall durch den Schulstreik zu verhindern? 2. Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, dass Lehrkräfte im Land Bremen offen zur Teilnahme am sogenannten Schulstreik gegen die Wehrpflicht während der Unterrichtszeit aufgerufen oder diese aktiv begünstigt haben (zum Beispiel durch Verlegung, Ausfall oder inhaltliche Umwidmung von Unterricht), und welche dienstrechtlichen Konsequenzen zieht der Senat in solchen Fällen? 3. Für wie viele Schülerinnen und Schüler welcher Schulen (bitte nach Schulstandorten, Schulstufen und Klassenstufen aufschlüsseln) haben die jeweiligen Schulleitungen im Zusammenhang mit dem „Schulstreik gegen die Wehrpflicht“ Beurlaubungen oder ein Ruhen der Schulpflicht genehmigt, und auf welchen Rechtsgrundlagen und ermessenslenkenden Vorgaben der Bildungsbehörde stützen die Schulen entsprechende Entscheidungen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat hat hier eine klare Linie. Politisches Engagement junger Menschen ist ausdrücklich erwünscht, die Teilnahme an Demonstrationen während der Unterrichtszeit entbindet jedoch nicht von der Schulpflicht. Fehlzeiten im Kontext der Schulstreiks gelten, sofern keine Beurlaubung nach den üblichen Kriterien vorliegt, als unentschuldigt und sind entsprechend zu dokumentieren. Diese Linie – die gleichzeitige Anerkennung jugendlichen Engagements und die konsequente Wahrung der Schulpflicht – wurde den Schulen seitens der Behörde klar kommuniziert und hat sich in der Vergangenheit als praktikabel und pädagogisch sinnvoll erwiesen. Zu Frage 2: Die aktuellen Schulstreiks richten sich gegen die Wiedereinführung der Wehrdienst-/Musterungspflicht beziehungsweise gegen jede Form von Zwangsdiensten und sind Teil einer größeren bundesweiten Bewegung. Initiator ist das Bündnis „Schulstreik gegen Wehrpflicht“, dem verschiedene Jugend-, Studierenden- und Friedensorganisationen angehören – auch in Bremen. Dem Senat liegen keine belastbaren Hinweise vor, dass im Land Bremen Lehrkräfte während der Unterrichtszeit aktiv zu einer Teilnahme aufgerufen, diese organisatorisch begünstigt oder den Unterricht inhaltlich zweckentfremdet hätten, um den Protest zu unterstützen. Sollten der Behörde entsprechende Hinweise bekannt werden, würden diese im Rahmen des Dienstrechts geprüft und bei Verstößen die vorgesehenen Maßnahmen ergriffen. Zum aktuellen Zeitpunkt bestehen dafür jedoch keine Anhaltspunkte. Zu Frage 3: Dem Senat liegen weder Erkenntnisse vor, dass Schüler:innen an der Veranstaltung in Bremen teilgenommen haben, noch liegen ihm Anfragen von Schulen hinsichtlich der Teilnahme von Schüler:innen vor. Das Vornehmen von Absprachen zwischen Schulamt und Schulen in derartigen Angelegenheiten gehört auch in Bremerhaven zum regelhaften Umgang. Anfrage 16: Schulstreik gegen die Wehrpflicht – Teilnahme von extremistischen Organisationen Anfrage der Abgeordneten Julia Tiedemann, Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 10. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zu der Teilnahme extrem linker Parteien und Organisationen (zum Beispiel Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands [MLPD]) sowie von Gruppen mit offen israelfeindlichen beziehungsweise Pro Hamas/„Pro Gaza“-Positionierungen an der Demonstration „Schulstreik gegen Wehrpflicht“ am 5. März 2026 in Bremen vor, und wie bewertet der Senat die politische Instrumentalisierung einer von Schülerinnen und Schülern getragenen Veranstaltung durch solche Akteure? 2. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche bei schulnahen beziehungsweise von Schülern besuchten Demonstrationen nicht zum Spielball extremistischer oder antidemokratischer Gruppierungen werden, und wie werden Eltern darüber informiert, in welchem politischen Umfeld sich ihre Kinder bei solchen Veranstaltungen während der Schulzeit tatsächlich bewegen? 3. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor, dass bei der Demonstration „Schulstreik gegen Wehrpflicht“ am 5. März 2026 in Bremen extremistische Organisationen oder Gruppen mit israelfeindlichen beziehungsweise antisemitischen Positionierungen mit Fahnen und Parolen präsent waren, und wie bewertet der Senat die Teilnahme minderjähriger Schülerinnen und Schüler an einer solchen Versammlung im Lichte des staatlichen Schutzauftrags gegenüber Kindern und Jugendlichen? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Die Versammlung „Schulstreik gegen Wehrpflicht“ am 5. März 2026 in Bremen wurde von einer Privatperson angemeldet und dem Ordnungsamt lagen im Vorfeld der Versammlung keine Erkenntnisse darüber vor, dass Organisationen aus dem extremistischen Spektrum oder Gruppen mit antisemitischen Positionierungen an der Versammlung teilnehmen würden. Während des Aufzuges von circa 500 Personen wurden durch Teilnehmer:innen pyro-technische Gegenstände abgebrannt, die nach einer entsprechenden Aufforderung der Versammlungsleitung über den Lautsprecherwagen wieder gelöscht wurden. Dem Senat ist weiterhin bekannt, dass sich an der Demonstration „Schulstreik gegen Wehrpflicht“ am 5. März 2026 linksextremistische Parteien und Gruppierungen beteiligt haben, darunter die „MarxistischLeninistische Partei Deutschlands“ (MLPD) und deren Jugendverband „Rebell“, die „Revolutionäre Kommunistische Partei“ (RKP) sowie die „Kämpfende Jugend“ (KJ). Symbole von verfassungsschutzrelevanten Organisationen aus dem Pro Hamas-/Pro Gaza-Bereich wurden nach Kenntnissen der Sicherheitsbehörden nicht gezeigt. Es konnten vereinzelt Teilnehmende mit Palästinafahnen ausgemacht werden. Die Demonstration zeigt, dass Linksextremist:innen aktiv versuchen, sich in die aktuelle Debatte um die Wehrpflicht einzubringen. Ihr vermutliches Ziel ist es, den legitimen, demokratischen Protest zu radikalisieren und neue, insbesondere junge Anhänger:innen für ihre verfassungsfeindlichen Positionen zu gewinnen. Die Aufklärung über diese Ziele und das Vorgehen von Linksextremist:innen ist von entscheidender Bedeutung. Versammlungen unter freiem Himmel im Sinne von Artikel 8 Grundgesetz sind öffentliche Veranstaltungen, die Teilnahme steht daher grundsätzlich allen Personen offen. Dies gilt auch für Personen oder Organisationen, die radikale bis extremistische politische Positionen vertreten, solange keine strafbaren Inhalte geäußert oder sonstige Rechtsverstöße begangen werden. Auch wenn im Vorfeld Erkenntnisse über eine mögliche Teilnahme auch von Organisationen aus dem extremistischen Spektrum vorgelegen hätten, hätte dies also für sich genommen nicht automatisch zu Beschränkungen oder gar einem Verbot der Versammlung geführt. Auch Schülerinnen und Schüler dürfen sich auf die Versammlungsfreiheit berufen. Gleichzeitig gilt für sie die gesetzliche Schulpflicht. Die Versammlungsfreiheit begründet grundsätzlich keinen Anspruch darauf, während der Unterrichtszeit dem Unterricht fernzubleiben, die Schulpflicht gilt uneingeschränkt weiter. Allerdings stellt der Umstand, dass eine Versammlung während der Unterrichtszeit stattfindet, für die Versammlungsbehörde regelmäßig keinen Versagungsgrund dar. Ebenso besteht keine versammlungsrechtliche Grundlage, die Teilnahme bestimmter Personengruppen – etwa von Schülerinnen und Schülern – generell zu untersagen. Eine Teilnahme während der Unterrichtszeit führt zu einem unentschuldigten Fehlen. Schulen gehen mit entsprechenden Fällen nach den schulrechtlichen Regelungen um. Ungeachtet dessen ist es Aufgabe von Schule, junge Menschen zur demokratischen Teilhabe zu befähigen und ihre Urteilsfähigkeit zu stärken. Im Rahmen der politischen Bildung setzen sich Schulen kontinuierlich mit Themen wie Demokratie, Extremismusprävention, Antisemitismusprävention sowie Medien- und Informationskompetenz auseinander. Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Von der Bürgerschaft (Landtag) in der 32. Sitzung nach interfraktioneller Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. Nr. Vorlage Behandlung 7. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz nach der Europäischen Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 81. Datenschutzgrundverordnung Bericht Kenntnis. Bericht des Landesbeauftragten für Datenschutz vom 1. April 2025 (Drucksache 21/1108) Stellungnahme des Senats zum 7. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung über den Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 82. Datenschutz im Jahr 2024 im Land Stellungnahme des Senats Kenntnis. Bremen Mitteilung des Senats vom 16. September 2025 (Drucksache 21/1352) 7. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und Stellungnahme des Senats Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 83. Bericht des Ausschusses für Bericht Kenntnis. Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung vom 19. Februar 2026 (Drucksache 21/1628) 19. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 84. Bericht des Landesbeauftragten für Bericht Kenntnis. Informationsfreiheit vom 1. April 2025 (Drucksache 21/1109) Nr. Vorlage Behandlung Stellungnahme des Senats zum 19. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 85. Mitteilung des Senats vom 16. Stellungnahme des Senats Kenntnis. September 2025 (Drucksache 21/1353) 19. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und Stellungnahme des Senats Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 86. Bericht des Ausschusses für Bericht Kenntnis. Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung vom 19. Februar 2026 (Drucksache 21/1629) Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (2. GlüÄndStV 2021) Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 91. Mitteilung des Senats vom 3. März Mitteilung des Senats Kenntnis. (Drucksache 21/1662) Gesetz zur Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 93. Mitteilung des Senats vom 3. März einstimmig das Gesetz in erster und zweiter 2026 Lesung. (Drucksache 21/1664) Anpassung von Entschädigungsleistungen Mitteilung der Präsidentin der Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 98. Bremischen Bürgerschaft vom 5. März Mitteilung der Präsidentin Kenntnis. (Drucksache 21/1672) Bericht Nr. 27 des Ausschusses für Petitionen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt Bericht und Antrag des staatlichen 100. einstimmig die Behandlung der Petitionen Ausschusses für Petitionen vom 10. wie vom Ausschuss empfohlen. März 2026 (Drucksache 21/1675) Nr. Vorlage Behandlung Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt Erstes Gesetz zur Änderung des einstimmig das Gesetz in erster Lesung. Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutz-Grundverordnung 101. Die Bürgerschaft (Landtag) überweist Mitteilung des Senats vom 10. März einstimmig die Vorlage in den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, (Drucksache 21/1676) Informationsfreiheit und Digitalisierung. Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetz in erster und zweiter Lesung. Gesetzes über das Halten von Hunden (BremHundeG) Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE 102. Mitteilung des Senats vom 10. März GRÜNEN, Die Linke, BA-Gruppe, 2026 Abgeordneter Sven Lichtenfeld (fraktionslos) (Drucksache 21/1677) Dagegen: FDP Enthaltung: BÜNDNIS DEUTSCHLAND Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft
