Kirsten Kreuzer
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Eine genaue Vorhersage der Anzahl potenzieller Teilnehmender an Integrationskursen im Jahr 2026 ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Die aktuell vorliegenden Daten der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführten Integrationskursstatistik beziehen sich lediglich auf das erste Halbjahr 2025. Damals wurden im Land Bremen etwa 2 200 neue Teilnehmende registriert. Hochgerechnet für das gesamte Jahr 2025 ergibt sich daraus eine geschätzte Teilnehmendenzahl von rund 4 400 Personen. Gleichzeitig ist jedoch eine generelle Abnahme bei Zuzügen und Asyl-Erstanträgen zu beobachten, was laut Berichten anerkannter Integrationskursträger seit etwa ein bis eineinhalb Jahren zu sinkenden Teilnehmendenzahlen führt. Vor diesem Hintergrund wird für 2026 eine geringere Zahl von Teilnehmenden an Integrationskursen im Land Bremen erwartet als 2025. Vom aktuellen Zulassungstopp für Teilnehmende nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes werden im Land Bremen schätzungsweise etwa 2 000 Personen betroffen sein, davon rund 1 740 in Bremen und 260 in Bremerhaven. Konkret werden rund 400 Personen, die seit November 2025 einen Antrag beim BAMF auf Teilnahme an einem solchen Integrationskurs gestellt haben, eine Ablehnung erhalten beziehungsweise den Hinweis bekommen, dass sie selbst die Kosten dafür übernehmen müssten. Zu Frage 2: Im Jahr 2026 ist mit einem potenziellen Wegfall von bis zu 80 Integrationskursen zu rechnen. Bei einem Austausch Ende Februar berichteten die anerkannten Integrationskursträger mehrheitlich von einem Rückgang der Teilnehmendenzahlen. Dieser Rückgang variiert je nach Träger, bewegt sich jedoch insgesamt zwischen 10 und 30 Prozent. Insbesondere kleinere Träger berichten, dass etwa die Hälfte der derzeit geplanten Integrationskurse abgesagt oder verschoben werden muss. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, prognostizieren die Träger, dass als Erstes vor allem Kurse in Außenstellen in den Stadtteilen gestrichen werden. Zu Frage 3: Der Senat wurde vom Bundesinnenministerium weder vorab informiert noch in Entscheidungen eingebunden. Auf der Ministerpräsident:innenkonferenz am 5. März 2026 hat Bremen einen Beschlussvorschlag zur Rücknahme der Entscheidung des Bundesinnenministeriums eingebracht. Dieser wurde abgelehnt. Für Ende März 2026 bereitet Bremen die Einbringung eines entsprechenden Entschließungsantrages im Bundesrat vor. Im Rahmen der Integrationsministerkonferenz Ende April wird Bremen gemeinsam mit anderen Bundesländern einen umfangreichen Beschluss zum Gesamtprogramm Sprache auf den Weg bringen, der eine solide, verlässliche und finanziell auskömmliche Absicherung des Gesamtprogramms Sprache fordert. – So weit die Antworten des Senats!
