Wiebke Stuhrberg
Nein, genau, das ist nicht normal. Sie reden aber von einer Zwangsvollstreckung, das ist etwas, wozu das Justizressort Auskunft geben müsste. Ich kenne den Einzelfall nicht. Es kann auch sein, das habe ich eben auch in der Antwort des Senats erwähnt, dass es keine Verwaltungsvollstreckung ist im Sinne von Steuern, Gebühren und Abgaben ist, die die Landeshauptkasse und die Finanzämter da durchführen.
