Olaf Bull
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im Jahr 2025 wurden in der Stadtgemeinde Bremen lediglich eine Kontrollbescheinigung und in der Ortspolizeibehörde Bremerhaven lediglich drei Kontrollbescheinigungen ausgestellt. Im Jahr 2026 wurde bislang keine Kontrollbescheinigung ausgestellt. (Vizepräsident Ralph Saxe übernimmt den Vorsitz.) Zu Frage 2: Im Jahr 2025 sind für die zur Erstellung der Kontrollbescheinigungen genutzte PersonenkontrollenDokumentationsapplikation, für den Wartungsvertrag und Lizenzkosten 23 445,77 Euro angefallen. In der Ortspolizeibehörde Bremerhaven erfolgt die Erstellung weiterhin händisch. Zu Frage 3: Die Bescheinigung über eine Kontrollmaßnahme der Polizei hat die Bestimmung zur Kontrollquittung im Bremischen Polizeigesetz am 4. März 2026 noch einmal konkretisiert. Die Norm unterliegt einer Evaluationspflicht und wird 2029 erneut evaluiert. Dessen ungeachtet wären in den nächsten Jahren abhängig von den Beschaffungs-zyklen der Smartphones der Polizei Bremen Investitionen in die Weiterentwicklung der Applikation erforderlich, damit sie weiterhin nutzbar ist. Angesichts der wenigen Anwendungsfälle und der begrenzten Haushaltsmittel könnte insoweit die Umstellung auf ein händisches Ausstellen der Quittungen angezeigt sein. – So weit die Antwort des Senats!
