Antje Grotheer
Guten Morgen! Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Als Besuchende begrüße ich recht herzlich die Klasse BP2507V der Allgemeinbildenden Berufsschule Bremen. – Herzlich willkommen bei uns im Hause! (Beifall) Ich begrüße natürlich auch unsere anderen Zuschauerinnen und Zuschauer. Wir treten in die Tagesordnung ein. Besetzung des Amtes des Landesbehindertenbeauftragten Mitteilung der Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft vom 5. März 2026 (Drucksache 21/1671) § 23 Absatz 1 des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes sieht vor, dass der Landesbeauftragte auf Vorschlag der Präsidentin der Bürgerschaft, nachdem sie von den verbandsklageberechtigten Verbänden nach § 20 Absatz 4 eine Stellungnahme zu ihrem Vorschlag eingeholt hat, von der Bürgerschaft (Landtag) gewählt und vom Vorstand der Bürgerschaft ernannt wird. Die verbandsklageberechtigten Verbände haben dem Besetzungsvorschlag zugestimmt. Die Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft schlägt der Bürgerschaft (Landtag) Herrn Wolf Arne Frankenstein zur Wahl als Landesbehindertenbeauftragten vor. Der Wahlvorschlag ist in der Mitteilung der Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft enthalten und Herr Frankenstein ist persönlich anwesend. Schönen guten Morgen! Ich begrüße Sie recht herzlich! (Beifall) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Meine Damen und Herren, da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, haben wir interfraktionell vereinbart, dass die Wahl per Akklamation vorgenommen wird. Wer also entsprechend dem Wahlvorschlag wählen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft wählt entsprechend des Vorschlags. (Einstimmig) (Beifall) Herr Frankenstein, ich gratuliere Ihnen zur Wahl und möchte Sie fragen, ob Sie die Wahl annehmen. Wolf Arne Frankenstein, Landesbehindertenbeauftragter: Frau Präsidentin! Vielen Dank, ich nehme die Wahl an. (Beifall)
