Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich schließe die Sitzung. (Schluss der Sitzung um 18:30 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 25. Februar 2026 und 26. Februar 2026 Anfrage 8: Lange Aufenthalte im Frauenhaus – notwendig oder platzblockierend? Anfrage der Abgeordneten Gökhan Brandt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 22. Januar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Aus welchen konkreten Gründen blieben viele Frauen, wie in der Frauenhausstatistik 2024 deutlich wird, 2024 länger als sechs Monate im Frauenhaus, und wie viele der Frauen blieben länger in den Frauenhäusern, als sie Unterstützung aufgrund der Gewalterfahrung benötigten? 2. Wie wird derzeit konkret bei der Wohnungssuche der Frauenhausbewohnerinnen unterstützt, damit diese, sobald sie keinen Frauenhausplatz mehr benötigen, eine eigene Wohnung haben und infolgedessen anderen schutzbedürftigen Frauen schnellstmöglich ein Frauenhausplatz angeboten werden kann? 3. Inwiefern wird sichergestellt, dass die Frauenhäuser des Landes Bremen in der „Frauenhaus-Suche“ der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) täglich angeben, ob freie Plätze zur Verfügung stehen, sodass schutzsuchenden Frauen und bei der Suche unterstützende Personen die Suche nach freien Frauenhausplätzen in Bremen erleichtert wird und anhand der Eingabe der Belegungsstatus der jeweiligen Frauenhäuser erfasst wird? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Wie bereits im Abschlussbericht zum Dialogprozess mit den Frauenhäusern als auch im Bericht zum Projekt der Wohnraumvermittlung in Zusammenarbeit mit der Zentralen Fachstelle Wohnen beschrieben, ist es bundesweit vor allem in Großstädten schwierig, für Frauenhausbewohnerinnen zeitnah passenden Wohnraum zu finden. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei den meisten Frauen, die länger als 6 Monate im Frauenhaus verbleiben, das Problem des Wohnraums der Grund ist. In Einzelfällen gibt es aber auch psychosoziale Gründe, die eine längere Verweildauer erfordern, um Frauen in der Anonymität weiter zu schützen oder auch weiter zu stabilisieren. Eine genaue Zahl kann dafür nicht angegeben werden, da eine entsprechende Abfrage an die Frauenhäuser zu jeder einzelnen Frau sehr zeitaufwändig wäre. Zu Frage 2: Zum einen begleiten die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser die Frauen sehr umfangreich bei der Wohnungssuche von der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines bis zur Kontaktaufnahme mit potenziellen Vermietenden. Zum anderen besteht eine monatliche systematische Zusammenarbeit der Frauenhäuser in der Stadtgemeinde Bremen mit der Zentralen Fachstelle Wohnen, die vom Stabsbereich Frauen bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz koordiniert wird. Hierdurch können Wohnungen im Rahmen eines strukturierten Verfahrens direkt an Frauen aus den Frauenhäusern vermittelt werden. Zu Frage 3: Die Frauenhaussuche der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser ist ein Angebot, das auf der Freiwilligkeit der teilnehmenden Frauenhäuser beruht. Die Bremer Frauenhäuser sind dort mit ihren Telefonnummern zu finden, geben aber in der Regel keine tagesaktuelle Verfügbarkeit an. Da die Frauenhäuser in Bremen derzeit durchgehend eine sehr hohe Auslastung haben und auch häufig von den Polizeien in Bremen und Bremerhaven angesteuert werden, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen, würden sie trotz des bereits erfolgten Ausbaus der Plätze meistens auf rot stehen. Aus dem gleichen Grund nehmen auch nicht alle Frauenhäuser in Niedersachsen an der Frauenhaussuche der ZIF teil. Im Rahmen des Gewalthilfegesetzes ist eine digitale Plattform in Vorbereitung, die dann meldepflichtig für alle Frauenhäuser sein wird und die Grundlage der bundesweiten Vermittlung von Plätzen sein wird. Anfrage 9: Blut- und Plasmaspenden: Wie ist die Spendenbereitschaft? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 22. Januar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Kenntnis hat der Senat, wie hoch der tägliche Bedarf an Blutkonserven in Bremer Kliniken ist und inwiefern die Spendenbereitschaft der Bevölkerung ausreicht, um diesen zu decken? 2. Mit welchen Maßnahmen hat der Senat in der Vergangenheit auf die Bedeutung von Blut- und Plasmaspenden hingewiesen und Akteure des Gesundheitswesens dabei unterstützt, die Spendenbereitschaft zu erhöhen? 3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, zu mehr Spendenbereitschaft zu motivieren? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Für die Beantwortung der Fragestellung wurden zur Ermittlung des täglichen Bedarfs an Blutkonserven und Plasma alle in Bremen ansässigen Kliniken seitens der Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen e. V. (HBKG) befragt. Zudem wurden im Hinblick auf die Spendenbereitschaft Informationen von dem regionalen Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuz (DRK), dem Blutspendedienst im Klinikum Bremerhaven und den beiden in Bremen ansässigen Plasmaspendezentren eingeholt. Erwartungsgemäß ist der Bedarf an Blutkonserven, an roten Blutkörperchen, Blutplättchen und Plasma je nach Fachrichtung und Größe der Klinik sehr unterschiedlich und beträgt täglich pro Klinik zwischen 0 und maximal 26 Konserven von roten Blutkörperchen, jeweils zwischen 0 und maximal 7 Konserven von Blutplättchen und Plasma. Der durchschnittliche tägliche Gesamtbedarf aller Bremer Kliniken liegt bei circa 80 Konserven für rote Blutkörperchen und jeweils circa 17 Konserven für Blutplättchen und Plasma. Die Blutversorgung der Bremer Kliniken erfolgt fast ausnahmslos über den DRK-Blutspendedienst. Lediglich das Klinikum Bremerhaven betreibt ein eigenes Blutspendezentrum, welches weitestgehend autark die Blutversorgung des eigenen Krankenhauses sicherstellt und nur im Bedarfsfall Blutkonserven vom DRK dazukauft. Nach Auskunft der HBKG und des DRK konnte der Blut- und Plasmabedarf der Bremer Kliniken durch das Spendenaufkommen sehr umfänglich gedeckt werden. Dennoch wurden temporäre Engpässe zum Jahresende 2025 und Jahresanfang 2026 konstatiert. Insbesondere für Blutkonserven seltener Blutgruppen konnten nicht alle angeforderten Blutpräparate von den Blutspendediensten bereitgestellt werden. Durch geeignete Maßnahmen wie erhöhte mediale Aufrufe bei gleichzeitig erhöhtem Angebot an Blutspendeterminen konnte die Versorgungssicherheit wieder gewährleistet werden. Zusätzlich wird der Senat – wie bisher auch – zukünftig auf eine kontinuierlich hohe Spendenbereitschaft unterstützend hinwirken. Zu Frage 2: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz steht bedingt durch den gesetzlichen Überwachungsauftrag mit den in Bremen ansässigen Blut- und Plasmaspendeeinrichtungen in engem Austausch. Es werden Vorortinspektionen in einem zeitlichen Rhythmus von zwei bis drei Jahren durchgeführt. Zudem findet bei anlassbezogenen Problem- und Fragestellungen ein sofortiger niederschwelliger Austausch statt. Es ist sichergestellt, dass das Gesundheitsressort bei längerfristigen Versorgungsmängeln von den Blut- und Plasmaspendezentren informiert wird, um – sofern erforderlich – unterstützend einzugreifen, insbesondere durch Aufrufe über die Medien. Zu Frage 3: Sowohl die zielgerichtete Akquise von Neuspendenden, als auch eine Erhöhung des kontinuierlichen Spendenaufkommens durch Dauerspender:innen sind für die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Blutversorgung unerlässlich. Zur Sensibilisierung der Bevölkerung sind Berichterstattungen und Aufrufe zur regionalen Blutspende in den öffentlichen Medien (Radio, Fernsehen, Lokalzeitung) geeignet. Spendenaufrufe des Senats erfolgen jedoch nur in Absprache mit den regional tätigen Blutspendediensten. Der Magistrat Bremerhaven hat im zweiten Halbjahr 2025 die Kampagne „#BremerhavenKlärtAuf“ ins Leben gerufen, um junge Erwachsene via Social Media zu motivieren, Blut zu spenden und/oder sich für eine Knochenmarkspende registrieren zu lassen. Da momentan die Jahrgänge der sogenannten Babyboomer den überwiegenden Anteil der Spendenden ausmachen und ein Generationenwechsel bevorsteht, ist die Ansprache junger Erwachsener besonders wichtig. Nach Auskunft der Blutspendedienste zeigt jedoch die digitale Spenderwerbung derzeit noch nicht umfänglich den gewünschten Erfolg. Als zielführend werden in diesem Zusammenhang auch die persönlichen Ansprachen von Spendewilligen, zum Beispiel durch Fortbildungen in den Ausbildungsstätten gesehen. Anfrage 10: Kulturgutschutz im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 22. Januar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie stellen kulturgutbewahrende Institutionen im Land Bremen im Notfall Schutz und Bergung ihrer Kulturgüter sicher? 2. Welche Notfallkonzepte und -verbünde existieren in Bremen und Bremerhaven, wie werden diese gefördert und welche Vernetzung existiert? 3. Wie bewertet der Senat den Kulturgutschutz im Land Bremen und die zur Verfügung stehenden Ressourcen, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Land Bremen stellen die kulturgutbewahrenden Einrichtungen den Schutz und die Bergung von Kulturgütern über Notfallverbünde und ihre jeweils hausinternen Notfallplanungen sicher. Es wird Notfallmaterial vorgehalten, Zuständigkeiten und Alarmketten sind definiert oder werden, wo noch nicht geklärt, erarbeitet. Die kulturgutbewahrenden Einrichtungen sind untereinander vernetzt und stimmen das gemeinsame Vorgehen im Notfall, sowie auch präventive Maßnahmen ab. Gegenseitige Hilfe ist über die Notfallverbünde in Kooperationsvereinbarungen geregelt. In akuten Notsituationen wie Bränden, Wasserschäden oder Schäden durch Unwetter stellen sich die an den Notfallverbünden beteiligten Einrichtungen gegenseitig personelle und sachliche Ressourcen zur Verfügung. Dazu gehören die solidarische und schnelle Hilfe (ohne lange Dienstwege) bei Transport, Verpackung und Reinigung oder auch die Zurverfügungstellung von Ausweichmagazinflächen. Zu Frage 2: Im Land Bremen existieren zwei Notfallverbünde, einer in der Stadt Bremen und einer in der Stadt Bremerhaven. Notfallverbünde sind ein Kernmechanismus für einen aktiven Kulturgutschutz. Der Notfallverbund Bremen hat sich 2020 gegründet und setzt sich aus drei wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen: dem Staatsarchiv, der Staatsund Universitätsbibliothek sowie dem Universitätsarchiv. In Bremerhaven gibt es seit 2016 eine AG Notfallvorsorge, aus der 2023 ein spartenübergreifender Notfallverbund hervorging. Die Koordination liegt beim Stadtarchiv Bremerhaven und dem Archiv für Deutsche Polarforschung (AWI). Über die Feuerwehr und das Stadtarchiv ist der Notfallverbund auch in die Katastrophenschutzplanung mit einbezogen (vergleiche Katastrophenschutzordnung der Stadt Bremerhaven von 2022). Aktuell in der Vorbereitung ist die Erweiterung des Bremer Notfallverbunds mit den Museen, der Landesarchäologie, der Feuerwehr Bremen, der Senatorin für Inneres und dem Senator für Kultur, damit auch dieser spartenübergreifend organisiert und direkt mit den Gefahrenabwehrbehörden verbunden ist. Die Vernetzung existiert bereits. Das Fachreferat für Kulturgutschutz beim Senator für Kultur hat seit 2024 verschiedene Austauschformate etabliert, organisiert Vernetzungstreffen und bildet die Schnittstelle zum Katastrophenschutzreferat bei der Senatorin für Inneres und zur Feuerwehr Bremen. Auf regionaler Ebene stehen die Notfallverbünde Bremen und Bremerhaven in einem regelmäßigen Austausch. Gemeinsame Fortbildungen und Notfallübungen werden angestrebt. Auch bundesweit sind alle bestehenden Notfallverbünde vernetzt. Des Weiteren ist Bremen vernetzt mit der auf Initiative der Kulturstiftung der Länder gegründeten „Notfallallianz Kultur“. Zu Frage 3: Der Kulturgutschutz ist in Bremen grundsätzlich gut aufgestellt. Es gibt gut funktionierende Notfallverbünde, die aktuell weiterwachsen und sich weiter professionalisieren. In diesem Prozess profitiert Bremen von den Bundesländern, die aufgrund krisenhafter Ereignisse Vorreiter im Kulturgutschutz geworden sind, so Thüringen (Brand der Anna-AmaliaBibliothek in Weimar 2004), Nordrhein-Westfalen (Einsturz des Kölner Stadtarchivs 2009) und Rheinland-Pfalz (Flutkatastrophe im Ahrtal 2021). Bremens Stärke sind die kurzen Wege, aber auch die bereits bestehende enge Vernetzung der Notfallverbünde mit dem Senator für Kultur, dem Katastrophenschutz und der Feuerwehr und die kontinuierliche strukturierte Zusammenarbeit sind positiv zu bewerten. Notfallpläne und Notfallboxen (Notfallmaterial) sind in den kulturgutbewahrenden Einrichtungen vorhanden, allerdings noch nicht flächendeckend. Die Einrichtungen handeln im Rahmen ihrer möglichen personellen und finanziellen Ressourcen. Der Notfallverbund Bremerhaven verfügt über einen von der Ortskatastrophenschutzbehörde zur Verfügung gestellten „Notfallcontainer Kulturgutschutz“ und ist aktuell dabei, die Voraussetzung für die Nutzung als mobile Erstversorgungswerkstatt für havariertes Kulturgut zu schaffen. Anfrage 11: Wer setzt die Standards? DIN-Normen zwischen Baukosten, Mieten und Klimazielen Anfrage der Abgeordneten Bithja Menzel, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22. Januar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Zusammensetzung der für den Hochbau relevanten DIN-Gremien, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Industrie- und Herstellerinteressen zu Mieter-, Verbraucherund Umweltinteressen? 2. Wie bewertet der Senat die demokratische Legitimation und Transparenz der Erarbeitung von DIN-Normen im Baubereich angesichts ihrer faktischen Verbindlichkeit sowie ihrer Auswirkungen auf Baukosten, Wohnungsbau und den Material-, Flächen- und Ressourcenverbrauch in Bremen? 3. Inwieweit prüft der Senat bei der landesrechtlichen Bezugnahme auf DIN-Normen, ob deren Anforderungen über das sicherheits- und gebrauchstauglich Erforderliche hinausgehen und dadurch sowohl den Wohnungsbau verteuern als auch ökologische Ziele wie Materialeffizienz und Klimaschutz beeinträchtigen, und welche Spielräume bestehen für Bauherr:innen und Bauträger:innen, im Einzelfall von solchen Normen abzuweichen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Anteil der Teilnehmergruppen der 311 nationalen Gremien des DIN-Normenausschusses Bauwesen (NABau) des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN), ist auf der Homepage des NABau dargestellt. Für weitergehende Informationen wird auf die öffentlich zugänglichen Jahresberichte des NABau verwiesen. 2024 kamen von den rund 4 900 Mitgliedern 64 Prozent aus der Wirtschaft, 16 Prozent aus Wissenschaft und Forschung, 11 Prozent aus Behörden sowie weitere aus dem Bereich Prüfung, Zertifizierung, Arbeits- und Verbraucherschutz. Zu Frage 2: Der Senat sieht grundlegenden Überarbeitungsbedarf hinsichtlich des Einflusses der DIN-Normen im Baubereich. Über bundesund landesgesetzliche Verweise erhalten DIN-Normen eine hohe faktische Verbindlichkeit und haben daher erhebliche Auswirkungen auf Baukosten, Wohnungsbau sowie Material , Flächen- und Ressourcenverbrauch. Daher hat die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) gemeinsam mit dem Bundeskanzler beschlossen, sowohl sämtliche Verweise auf externe technische Normen in Bundes- und Landesgesetzen auf deren Verzichtbarkeit zu überprüfen als auch zugleich den Vertrag zwischen den Ländern und dem Deutschen Institut für Normung e. V. grundlegend zu überarbeiten. Dabei ist auch die Zusammensetzung der DIN-Gremien so zu thematisieren, dass Mieter-, Verbraucher- und Umweltinteressen angemessen berücksichtigt werden. Ein erster Schritt in die richtige Richtung erfolgte mit der Einführung einer Folgekostenabschätzung für Baunormen ab Januar 2025, bei der das DIN einer Forderung von Bund und Ländern Rechnung getragen hat, um die Folgekosten von Normen im Geschosswohnungsbau zu begrenzen. Zu Frage 3: Der Senat prüft in erster Linie, ob die bauordnungsrechtlichen Mindestziele – also Bauwerkssicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Wirtschaftlichkeit – gewahrt und nicht unnötig überschritten werden, bevor eine Norm ganz oder teilweise in das Landesrecht übernommen und damit für verbindlich erklärt wird. Dieser Prozess wird vor dem Hintergrund des bereits genannten MPK-Beschlusses intensiviert. Mit der Novelle der Bremischen Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 wurde zudem die bereits bestehende Möglichkeit, im Einzelfall von Norminhalten bei Einhaltung des gleichen Schutzniveaus abzuweichen, durch die Einführung des „Gebäudetyp E“ noch erweitert. Mit dem „Bremer Weg“ und den in Überarbeitung befindlichen Standards für Bauvorhaben im Hochbau bremischer öffentlicher Bauherren verfolgt der Senat darüber hinaus das Ziel, Baukosten durch eine Reduktion der technischen Standardbindung zu verringern. Anfrage 12: Jugendarrest bei Schulmeidung Anfrage der Abgeordneten Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 23. Januar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Schüler:innen wurden im Land Bremen seit dem 1. August 2022 wegen Schulmeidung in Jugendarrest genommen (bitte nach Schuljahr und Stadtgemeinde aufschlüsseln)? 2. Welche Maßnahmen werden in welcher Reihenfolge bei Schulmeidung ergriffen, damit Schüler:innen den Schulbesuch wieder aufnehmen? 3. Wie bewertet der Senat aus pädagogischer Sicht die Maßnahme des Jugendarrests bei Schulmeidung? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf die Fälle, in denen in der Stadtgemeinde Bremen im Rahmen der Vollstreckung von Bußgeldverfahren wegen Schulpflichtverstößen nach gerichtlicher Entscheidung Jugendarrest angeordnet wurde, nachdem weder das Bußgeld gezahlt noch eine Arbeitsauflage erfüllt wurde. Nach derzeitigem Kenntnisstand ergeben sich folgende Fallzahlen: SJ 2022/23 – 21, SJ 2023/24 – 7, SJ 2024/25 – 4 und SJ 2025/26 – bislang 0. Für den benannten Zeitraum sind keine Fälle an Bremerhavener Schulen bekannt, in denen Schulmeidung zu Jugendarrest geführt hat. Zu Frage 2: Bei Schulmeidung steht das Ziel im Vordergrund, die Schüler:innen schrittweise und nachhaltig wieder an den regelmäßigen Schulbesuch heranzuführen. Hierzu wird ein gestuftes Verfahren angewandt, in dem präventive und unterstützende Maßnahmen Vorrang vor ordnungsrechtlichen Schritten haben. Zunächst erfolgen innerhalb der Schule präventive Maßnahmen sowie Frühinterventionen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Förderung eines positiven Schulklimas, Programme zur Gewalt- und Mobbingprävention sowie der Aufbau tragfähiger Beziehungen zwischen den Schüler:innen und dem schulischen Personal. Im Rahmen der Frühintervention arbeiten Lehrkräfte, Schulsozialarbeit und weitere Fachkräfte gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten an individuellen Lösungen. Sofern die schulischen Maßnahmen nicht ausreichen, werden die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Bremen (ReBUZ) einbezogen. Bei Bedarf werden weitere Unterstützungssysteme hinzugezogen, insbesondere Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, Beratungsstellen sowie psychotherapeutische oder kinder- und jugendpsychiatrische Angebote; in Einzelfällen auch die Kontaktpolizei. Voraussetzung für die Auswahl geeigneter Maßnahmen ist die fachliche Differenzierung der jeweiligen Erscheinungsform von Schulvermeidung, die von psychischen Belastungslagen über schulische Konflikte und familiäre Problemlagen bis hin zu willentlichem Absentismus reicht. Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wird erst geprüft, wenn alle pädagogischen und unterstützenden Maßnahmen erfolglos ausgeschöpft sind und die fachlich Beteiligten dies im Benehmen mit dem ReBUZ als erforderlich ansehen. Dabei ist die richtige fachliche Unterscheidung verschiedener Profile von Schulvermeidung von hoher Bedeutung für die spezifische Unterstützung. Hier zeigt sich ein Spektrum von zum Beispiel psychischer Belastungsthematiken (inklusive psychiatrisch relevanter Störungsbilder), aversiver (selbstschützender) Vermeidung aufgrund von an Schule bestehenden Problemen (zum Beispiel Mobbing, Konflikte et cetera), familiensystemische Faktoren (zum Beispiel „Young Carer“, psychische Belastung von Elternteilen, Trennung et cetera) bis hin zum willentlichen Absentismus. Die Aufgabe aller am Prozess beteiligten Personen ist es, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit zu handeln und je nach Verlauf die notwendigen weiteren Systeme einzubinden. In der Regel über Klassenleitung, Jahrgangsleitung, Schulsozialarbeit, ReBUZ, gegebenenfalls auch unter Einbezug beziehungsweise Delegation an Gesundheit und Soziales. Nur wenn sich alle fachlich Beteiligten über die (pädagogische) Notwendigkeit zur Einleitung eines Bußgeldes einig sind, wird dies eingeleitet. Wird ein Bußgeld festgesetzt und nicht gezahlt, kann gegenüber Jugendlichen die gerichtliche Umwandlung in eine Arbeitsauflage beantragt werden. Wird diese nicht erfüllt, wird in der Stadtgemeinde Bremen die Fortsetzung der Vollstreckung beantragt; diese kann als letztes Mittel auch einen Jugendarrest umfassen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wird ebenfalls zunächst die Umwandlung in eine Arbeitsauflage beantragt; eine Vollstreckung in Form von Jugendarrest erfolgt dort nicht. Zu Frage 3: Grundsätzlich entspricht Jugendarrest nicht der pädagogischen Leitidee, die der Senator für Kinder und Bildung verfolgt – und die sich vom niedersächsischen Modell abgrenzt. Fast alle Angebote im Feld Schulvermeidung finden als Kooperationsmodell zwischen den Ressorts Bildung und Soziales durch die entsprechenden Projekte an den Bildungsabteilungen der ReBUZ statt und zielen auf schnelle und vernetzte Hilfen ab, um die Kinder und Jugendlichen bestmöglich ganzheitlich zu unterstützen und sie wieder an den Schulbesuch heranzuführen. Durch den Aufbau der Bildungsabteilungen sind im vergangenen Jahr 75 Schüler:innen in den verschiedenen Projekten betreut worden. Derzeit wird das Handlungskonzept „Schulvermeidung spürbar senken“ gemeinsam zwischen Ressorts Bildung und Soziales überarbeitet. In der Überarbeitung werden sowohl die Anpassungen durch den Aufbau der Bildungsabteilungen mit vorgenommen, neue fachliche Betrachtungen der Phänomenologie einfließen und Zuständigkeiten und Abläufe aktualisiert. Das „Handbuch Schulabsentismus“ wird vonseiten der ReBUZ ebenfalls derzeit aktualisiert. Es wird zunächst in einer Entwurfsfassung bestehen – damit Ergebnisse und Erkenntnisse aus einem im Herbst 2026 mit dem Landesinstitut für Schule (LIS) geplanten Fachtag zum Thema „Schulvermeidung“ einfließen können. Anfrage 13: Nachfragen zu Toto-Lotto-Einnahmen Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 26. Januar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch waren die Toto-Lotto-Einnahmen für das Jahr 2025? 2. Welche Gründe sieht der Senat für die erhöhten Einnahmen bei TotoLotto im Jahr 2024 (mehr Werbung, mehr Spieler oder ähnliches)? 3. Mit welche Einnahmenhöhe rechnet der Senat für das Jahr 2026? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Umsatzerlöse für das Jahr 2025 betragen 54 142 000 Euro. Zu Frage 2: Der Hauptgrund für die erhöhten Umsatzerlöse im Jahr 2024 liegt in den vielen hohen Jackpot-Phasen bei der Lotterie Eurojackpot. Die Anzahl der Spielaufträge für das Jahr 2024 liegt gegenüber 2025 um 375 000 höher bei 6,9 Millionen. Es lagen weder besondere Werbeaktivitäten vor, noch wurden höhere Ausgaben hierfür getätigt. Zu Frage 3: Die Planzahlen gehen von Umsatzerlösen in Höhe von 56 469 000 Euro für das Jahr 2026 aus. Anfrage 14: Linksextremistische „Rote Hilfe“ im Abgeordnetenbüro Der Linken? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 30. Januar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Seit wann sind dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden die im Internet angekündigten „Sprechstunden“ der Roten Hilfe im „LinksTreff im Buntentor“ (Stadtteil- und Abgeordnetenbüro des Bürgerschaftsabgeordneten Olaf Zimmer, Die Linke) bekannt? 2. Wie bewertet der Senat es politisch und sicherheitsrechtlich, wenn eine vom Verfassungsschutz dem gewaltorientierten Linksextremismus zugerechnete Organisation in Räumen eines Abgeordnetenbüros Sprechstunden anbietet, und welche konkreten roten Linien zieht der Senat gegenüber seinem Koalitionspartner Die Linke in diesem Fall? 3. Wird der Senat von der Linksfraktion beziehungsweise dem Abgeordneten verlangen, dass diese Sprechstunden umgehend beendet und die Nutzung der Räumlichkeiten unterbunden wird? Antwort des Senats: Die Anfragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Die „Rote Hilfe“ ist eine Gruppierung aus dem Spektrum des gewaltorientierten Linksextremismus. Diese Bewertung beruht auf den Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz, die im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung durch das Verwaltungsgericht Bremen und das Oberverwaltungsgericht Bremen geprüft und gebilligt wurde. Der Senat lehnt daher eine Zusammenarbeit mit der „Roten Hilfe“ ab. Das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Gruppierungen aus diesem Phänomenbereich kontinuierlich im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags und berichtet hierüber auch öffentlich, insbesondere in den Jahresberichten. Einzelheiten zur Erfüllung dieses Beobachtungsauftrags können aufgrund der Geheimhaltungsbedürftigkeit nur der Parlamentarischen Kontrollkommission mitgeteilt werden. Anfrage 15: Haus des Sports Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 30. Januar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund der Historie des ehemaligen „Haus des Sports“ den Bedarf eines zentralen Gebäudes für den organisierten Sport in Bremen? 2. Welche sportpolitische Funktion kann ein „Haus des Sports“ nach Auffassung des Senats erfüllen? 3.Welchen Bedarf haben nach Ansicht des Senats die Sportorganisationen und einzelnen Fachverbände in Bremen und Bremerhaven selbst? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet: Der organisierte Sport agiert mit seinen Vereinen, Verbänden sowie dem Kreis-, Stadt- und Landessportbund (LSB) autonom. Sollte es aus dem organsierten Sport Initiativen dieser Art geben, würde der Senat im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten diese unterstützen. Der LSB hat erklärt, dass er eine Wiedereröffnung eines „Haus des Sports“ als Stätte der Bündelung von Sportorganisationen und damit von Sportkompetenz unterstützenswert findet. Der LSB erhofft sich aus einem möglichen Projekt deutliche Synergieeffekte innerhalb der Verbände und im Zusammenspiel mit dem LSB. Mit einem „Haus des Sports“ würde gerade den kleineren Verbänden geholfen, die vielfältigen und weiter steigenden Anforderungen in ihren meist ehrenamtlichen Strukturen zu bewältigen und so weitere länderübergreifende Fusionen zu vermeiden. Anfrage 16: Tabakrauch im Auto: Stiehlt sich der Bund aus der Verantwortung für Kinder und Schwangere? Anfrage der Abgeordneten Ralph Saxe, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 9. Februar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus der von der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) beauftragten Studie, wonach jedes zehnte Schulkind in Deutschland oft oder sehr oft Tabakrauch im Auto ausgesetzt ist? 2. Wie bewertet der Senat, dass die Bundesregierung gegen die Bundesratsinitiative für ein bundesweites Rauchverbot in Fahrzeugen bei Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren verfassungsrechtliche Bedenken geltend macht und den Ländern entsprechende Regelungen im Rahmen der Landesnichtraucherschutzgesetze anheimstellt? 3. Erwägt der Senat bei weiterer Untätigkeit des Bundesgesetzgebers, von der landesgesetzlichen Regelungskompetenz in diesem Bereich Gebrauch zu machen, und inwieweit hält er dabei ein abgestimmtes Verfahren mit Niedersachsen für sinnvoll? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Zahlen sind besorgniserregend. Passivrauchen ist ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko, dass Kinder besonders stark belastet. Ihr Atemwegsystem ist noch nicht vollständig entwickelt. Kinder nehmen Schadstoffe schneller aus dem Zigarettenrauch auf und das in höheren Konzentrationen als Erwachsene. Bestrebungen zum Nichtraucherschutz sollten daher aus gesundheitlicher Sicht ausgeweitet und die Bevölkerung sollte vermehrt über die Gefahren des Passivrauchens informiert werden. Dabei ist die Berücksichtigung des Rauchens und entsprechenden Passivrauchens in geschlossenen Räumen besonders zu beachten. Die Zirkulation der Atemluft ist im Innenbereich viel geringer als im Außenbereich und giftige Schadstoffe werden aufgenommen. Eltern sind eine wesentliche Quelle für die Passivrauchexposition ihrer Kinder. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch der soziale Gradient. Nach Studienergebnissen waren Kinder mit einem hohem Sozialstatus seltener von Passivrauchexposition im Auto betroffen als Kinder eines niedrigeren Sozialstatus. Informationsangebote müssen daher zielgruppenorientiert und niedrigschwellig erfolgen und alle Bevölkerungsgruppen einschließen. Zu Frage 2: Die Bundesregierung hat zu den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den im Jahr 2022 vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf Folgendes ausgeführt: „Die Bundesregierung konnte durch zielgerichtete Aufklärungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren erreichen, dass die Zahl der Personen, die in Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen rauchen, deutlich gesunken ist. Bei ihren Präventionsmaßnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums und zur Vermeidung des Passivrauchens legt sie einen besonderen Fokus auf Kinder und Jugendliche.“ Zudem kündigte die Bundesregierung an, den gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu prüfen. Aus diesen knappen Ausführungen lassen sich keine näheren Rückschlüsse auf die Art der verfassungsrechtlichen Bedenken der Bundesregierung ziehen. Es wird nicht klar, ob die Bundesregierung vor dem Hintergrund erfolgreicher Aufklärungsarbeit die gesetzliche Regelung eines Rauchverbots in Fahrzeugen für gänzlich entbehrlich oder lediglich eine bundesweit einheitliche Regelung für verzichtbar hält oder ob sie andere verfassungsrechtliche Bedenken hat. Zu Frage 3: Bleibt es bei einer Untätigkeit des Bundesgesetzgebers im Hinblick auf die Regelung eines Rauchverbots während Autofahrten, könnte daher die Möglichkeit eröffnet sein, diesen Sachverhalt auf Landesebene gesetzlich zu regeln. Eine Abstimmung mit anderen Ländern ist zur Vermeidung von uneinheitliche Landesregelungen sinnvoll und sollte insbesondere mit dem Land Niedersachsen angestrebt werden. Anderenfalls könnte die Situation entstehen, dass bei grenzüberschreitenden Autofahrten innerhalb Deutschlands unterschiedliche Regelungen zum Nichtraucherschutz für dieselbe Autofahrt gelten. Anfrage 17: Wie viele Polizisten hat das Land Bremen aktuell? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 10. Februar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) arbeiten aktuell (Stichtag 1. Februar 2026) bei der Polizei Bremen? 2. Wie viele VZÄ arbeiten aktuell (Stichtag 1. Februar 2026) bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven (OPB)? 3. Wie viele Überstunden haben die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven zurzeit jeweils aufgebaut? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Seit dem Jahr 2019 hat sich die Zahl der Beschäftigten der Polizei Bremen von einem durchschnittlichen Beschäftigungsvolumen in Vollzeiteinheiten (VZE) in Höhe von 2 522,63 um 279,24 VZE beziehungsweise um circa 11 Prozent gesteigert auf 2 801,87 zum Stichtag 1. Februar 2026. Zu Frage 2: Seit dem Jahr 2019 hat sich die Zahl der Beschäftigten der Ortspolizeibehörde Bremerhaven (OPB Bremerhaven) von einem durchschnittlichen Beschäftigungsvolumen in Höhe von 475,70 VZE um 52,34 VZE beziehungsweise um 11 Prozent gesteigert auf 528,04 VZE zum Stichtag 1. Februar 2026. Zu Frage 3: Der Jahresendstand 2025 aller Überstunden beträgt bei der Polizei Bremen 311 432 Stunden, bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven 37 957 Stunden. Seit dem Jahr 2019 ist sowohl bei der Polizei Bremen als auch bei der OPB Bremerhaven ein Abbau der Überstunden zu verzeichnen. Anfrage 18: Bedeutung des „Stadtführers barrierefreies Bremen“ zur deutschen Einheitsfeier im Oktober 2026 in Bremen Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 10. Februar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern wird der „Stadtführer barrierefreies Bremen“, der für die Feierlichkeiten des deutschen Kirchentages im Jahr 2009 erstmalig öffentlich größere und auch vorbildgebende Bedeutung erlangte aktuell angepasst, um erneut auch deutschlandweiten Gästen mit Behinderungen einen möglichst barrierefreien Zugang zu den anstehenden Feierlichkeiten unter dem Motto „VIELE STÄRKEN – EIN LAND“ zu ermöglichen? 2. Wird eine Zusammenarbeit mit dem „Stadtführer barrierefreies Bremen“ vom Team, welches die Einheitsfeierlichkeiten vorbereitet, für notwendig erachtet, und wenn ja, welche Verbindungen bestehen bereits, und wenn ja, seit wann? 3. Wird der „Stadtführer barrierefreies Bremen“ für eine leicht verständliche Darstellung der für die Einheitsfeier herzustellenden Barrierefreiheit zusätzliche Mittel erhalten, wenn nein, wie wird der Senat eine Orientierung behinderter Menschen für die Einheitsfeier gewährleisten? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der „Stadtführer barrierefreies Bremen“ wurde seit seiner erstmaligen Veröffentlichung im Jahr 2009 kontinuierlich weiterentwickelt und an aktuelle Anforderungen angepasst. Die Verantwortung hierfür hat die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, Abteilung Bremen Online, früher bremen.online GmbH, die auch die Erstellung der offiziellen Webseite für den Tag der Deutschen Einheit übernimmt. Die offizielle Webseite zum Tag der Deutschen Einheit wird Anfang April online gehen. Die Webseite wird mit Blick auf die Barrierefreiheit mit der gewohnten Sorgfalt umgesetzt. Die Abteilung Bremen Online hat hier langjährige Erfahrung, ist gut vernetzt und pflegt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Büro des Landesbehindertenbeauftragten (LBB). Eine Vorlage der Webseite beim LBB zur Prüfung der digitalen Barrierefreiheit ist eingeplant. Die Abstimmung mit dem LBB erfolgt dabei in gleicher Weise wie bei vergleichbaren Veranstaltungswebsites, etwa der Website des Freimarkts. Die derzeitige Verkehrsführung und Flächenplanung ist noch nicht final abgeschlossen. Nach Festlegung der Verkehrsführung und Flächenplanung für die Veranstaltungstage erfolgt eine transparente, zeitnahe und breite Information der Öffentlichkeit. Wie andere bremische Großveranstaltungen, wird der Tag der Deutschen Einheit auf der Webseite barrierefrei.bremen.de abgebildet. Die Planung und Umsetzung übernimmt das Team von Bremen Online. Die eingepflegten Informationen stehen rechtzeitig vor den Feierlichkeiten online bereit und werden über verschiedene Kanäle beworben. Zu Frage 2: Das Team, das die Einheitsfeierlichkeiten vorbereitet, erachtet die Zusammenarbeit mit dem „Stadtführer barrierefreies Bremen“ als überaus hilfreich. Das Thema Barrierefreiheit wurde seit Projektstart kontinuierlich mitgedacht. Seit Frühjahr 2025 ist die Senatskanzlei im allgemeinen Austausch mit der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH sowie der dortigen Abteilung Bremen Online. Zu Frage 3: Aus Sicht der Veranstalterin ist es nicht zielführend, für eine einmalige, nicht dauerhafte und nicht wiederkehrende Veranstaltung, die lediglich alle 16 Jahre im Land Bremen stattfindet und deren Austragungsort jeweils variieren, eine umfassende Erhebung sämtlicher Veranstaltungsorte im Stadtgebiet vorzunehmen. Die Senatskanzlei hat daher keine zusätzlichen Maßnahmen zur eigenständigen Erhebung vorgesehen. Im allgemeinen Veranstaltungskalender soll die vorhandene Barrierefreiheit ausgewiesen sein. Veranstalterinnen und Veranstalter werden per Formular dazu aufgefordert, entsprechende Informationen bereitzustellen. Unabhängig davon ist es der Anspruch des Senats, transparent zu kommunizieren und bestehende Informationen zur Barrierefreiheit möglichst verständlich zugänglich zu machen. Anfrage 19: Inklusionshotels in Bremen und Bremerhaven? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 10. Februar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern wurde die Zusage im Koalitionsvertrag „ … bestehende Bestrebungen zu unterstützen, möglichst in dieser Legislatur in Bremen und Bremerhaven je ein Inklusionshotel zu schaffen“ bis heute aktiv durch den Senat verfolgt? 2. Welche „bestehenden Bestrebungen“ von welchen Akteuren gab es seit 2023 und gibt es aktuell und in welcher Form (durch welche Taten und Zusagen) zeigt sich darin aktuell die Unterstützung des Senats? 3. Inwiefern setzen sich Koalition und Senat auch außerhalb von bestehenden Bestrebungen anderer selbst ganz konkret für die seit vielen Jahren immer wieder zugesagten Inklusionshotels in Bremen und Bremerhaven ein? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat unterstützt das Bestreben, je ein Inklusionshotel in beiden Stadtgemeinden zu ermöglichen, weiterhin. Er hält Beratungsmöglichkeiten im Amt für Versorgung und Inklusion Bremen (AVIB) vor. Dort werden entsprechende Initiativen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten von den Fachkräften geprüft und auf ihre Förderfähigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch IX bewertet. Inklusionshotels müssen sich, wie andere Inklusionsbetriebe auch, als rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen am Markt und im Wettbewerb behaupten. Für potenzielle Betreiber:innen stellt dies nicht selten eine Herausforderung dar. Zu Frage 2: Das AVIB unterstützt bereits seit Jahren die Bestrebungen zur Einrichtung von Inklusionshotels. Hier wurden und werden aktuell Gespräche mit möglichen Trägern eines solchen Hotels, sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven geführt. Um Wettbewerbsnachteile beim Markteintritt zu vermeiden, werden die Namen der beteiligten Unternehmen und Institutionen vertraulich behandelt. Das Thema Gründung von Inklusionshotels wurde auch bei der Geschäftsführung des Projektbüros Innenstadt platziert, um das Anliegen sichtbarer zu machen und eine breitere Wahrnehmung zu erreichen. Zu Frage 3: Im Jahr 2023 hat das AVIB mit externer fachlicher Unterstützung eine breit angelegte Kampagne zur Stärkung und Sichtbarmachung von Inklusionsbetrieben umgesetzt. Hierzu zählten unter anderem großflächige Werbemaßnahmen im öffentlichen Raum, insbesondere an Bushaltestellen. Zielsetzung war es, potenzielle Betreiber:innenkreise gezielt anzusprechen und Interesse an der Gründung beziehungsweise Übernahme entsprechender Betriebe zu wecken. Die Neugründung und Erweiterung bestehender Inklusionsbetriebe zur Schaffung von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist als Maßnahme in den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention aufgenommen worden. Damit bleibt das Ziel, Inklusionsbetriebe zu schaffen und zu erweitern über die Koalitionsvereinbarung hinaus bestehen. Anfrage 20: Ausreise und Rückkehr von IS-Terrorunterstützern Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 19. Februar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Islamisten sind nach Kenntnis des Senats seit 2011 aus Bremen oder Bremerhaven nach Syrien beziehungsweise in den Irak ausgereist und wie viele sind seitdem nach Bremen oder Bremerhaven zurückgekehrt? Bitte getrennt nach den Stadtgemeinden ausweisen. 2. Welche Staatsangehörigkeit (deutsche, ausländische oder doppelte Staatsangehörigkeit) besitzen diese „IS-Rückkehrer“? 3. Wie viele dieser Islamisten wurden strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen und wie viele von ihnen wurden als „Gefährder“ eingestuft und entsprechend beobachtet? Bitte die Zahlen getrennt nach den Stadtgemeinden ausweisen. Antwort des Senats: Zu Frage 1: Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden im Land Bremen sind seit dem 15. Januar 2014 33 jugendliche oder erwachsene Personen aus Bremen bekannt, die seither in die Region Syrien und Irak ausgereist sind, um sich dort agierenden jihadistischen Organisationen, mehrheitlich dem IS, anzuschließen. Nahezu alle bekannt gewordenen Ausreisesachverhalte aus Bremen lassen klare Bezüge der jeweiligen Personen zu unterschiedlichen Bereichen der salafistischen Szene Bremens erkennen. Nicht in allen Fällen gelang eine Ausreise in das Zielgebiet und teilweise erfolgte eine Festnahme beziehungsweise Abschiebung aus dem syrisch-türkischen Grenzgebiet durch die dortigen Behörden. Mindestens sechs der aus Bremen Ausgereisten sollen bereits ums Leben gekommen sein. Insgesamt sind fünfzehn der aus Bremen ausgereisten, jugendlichen oder erwachsenen Personen wieder zurückgekehrt. Darunter befinden sich auch Personen, deren Einreise nach Syrien fehlgeschlagen ist beziehungsweise durch die Sicherheitsbehörden vereitelt und eine Abschiebung beziehungsweise Rückführung veranlasst wurde. Zu Frage 2: Von den zurückgekehrten Erwachsenen und Jugendlichen ist die überwiegende Anzahl von Personen im Besitz der deutschen und einer weiteren Staatsangehörigkeit. Eine geringe Anzahl von Personen ist im Besitz lediglich einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Zu Frage 3: Die Ausreise und Teilnahme oder Unterstützung einer terroristischen Gruppierung im Ausland löst jeweils eine Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach § 89a StGB beziehungsweise § 129a und b StGB durch die deutschen Justizbehörden aus. Weiterhin erfolgt nach einem bundeseinheitlichen Konzept die Betrachtung der Einstufung einer Person als Gefährder (oder alternativ als sogenannte relevante Person) durch das Landeskriminalamt Bremen. Da die Frage einen Anfragezeitraum seit dem Jahr 2011 betrifft, kann die genaue Anzahl aufgrund von Ausstufungen und mittlerweile durchgeführten Datenlöschungen nicht abschließend validiert beziffert werden. Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Nr. Vorlage Behandlung Die Bürgerschaft (Landtag) Fünftes Gesetz zur Änderung beschließt das Gesetz in erster des Bremischen Lesung. Nichtraucherschutzgesetzes Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE Antrag der Fraktionen 73. GRÜNEN, Die Linke, BA-Gruppe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Abgeordneter Sven Lichtenfeld Die Linke und der SPD vom (fraktionslos) 28. Januar 2026 Dagegen: CDU, BÜNDNIS (Drucksache 21/1592) DEUTSCHLAND, FDP Gesetz zur Anpassung der Gefangenenvergütung in den Die Bürgerschaft (Landtag) bremischen Vollzugsgesetzen 74. beschließt einstimmig das Gesetz Mitteilung des Senats vom 2. in zweiter Lesung. Dezember 2025 (Drucksache 21/1504) Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Gesetz zur Neuregelung des Lesung. Bremischen Ausbildungsgesetzes für Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE 75. Lehrämter GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS Mitteilung des Senats vom DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe, 20. Januar 2026 Abgeordneter Sven Lichtenfeld (Drucksache 21/1570) (fraktionslos) Stimmenthaltung: CDU Zweites Gesetz zur Änderung des Bremischen Berufsqualifikationsfeststellu Die Bürgerschaft (Landtag) 77. ngsgesetzes beschließt einstimmig das Gesetz Mitteilung des Senats vom in erster und zweiter Lesung. 10. Februar 2026 (Drucksache 21/1602) Nr. Vorlage Behandlung Neufassung des Bremischen Gesetzes über die Ausbildung Die Bürgerschaft (Landtag) in der Pflegefachhilfe 79. beschließt einstimmig das Gesetz Mitteilung des Senats vom in erster und zweiter Lesung. 10. Februar 2026 (Drucksache 21/1607) Bericht Nr. 26 des Ausschusses für Petitionen Die Bürgerschaft (Landtag) Bericht und Antrag des beschließt einstimmig die 81. staatlichen Ausschusses für Behandlung der Petitionen wie Petitionen vom 16. Februar vom Ausschuss empfohlen. (Drucksache 21/1610) Nachbesetzung eines Mitglieds des Die Bürgerschaft (Landtag) wählt Landesjugendhilfeausschusse einstimmig anstelle der 87. s ausgeschiedenen Sandra Harjes Mitteilung des Senats vom Florian Hensel als Mitglied in den 17. Februar 2026 Landesjugendhilfeausschuss. (Drucksache 21/1617) Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft
