Mark Rackles
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wenn die diskutierte Vorlage etwas angegraut ist – um nicht zu sagen, sie ist älter als mein Dienstantritt, genau ein halbes Jahr heute, die Antwort des Bremischen Senats –, geht es um ein zentrales und unstreitig hochaktuelles Thema der deutschen Bildungspolitik, das ganztägige Lernen. Es sind alle darauf eingegangen, auf die strategische Bedeutung. Gut Ding will offenbar Weile haben. Das hängt auch nicht wirklich von den politischen Farben ab. Das Projekt des schulischen Ganztags ist über fünfzig Jahre alt. Die KMK hat 1969 ein Experimentalprogramm für Ganztagsschulen beschlossen, und seit 1970 ist die Ganztagsschule in Deutschland zumindest theoretisch Element des bundesdeutschen Systems. Der ursprüngliche Impetus für den Ganztag kam aus dem Bereich der Arbeit und Wirtschaft, dass nämlich die Eltern entlastet werden sollten, indem die Kinder nachmittags versorgt sind. Trotzdem blieb der Anteil der Ganztagsschulen bundesweit bis Ende der Neunzigerjahre deutlich unter 10 Prozent. Erst 2002 mit der Regierung Schröder beziehungsweise 2003 mit der Neudefinition des Schulischen Ganztags durch die KMK wurden die finanziellen und programmatischen Eckpunkte für den Ausbau des schulischen Ganztags einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich und bildungspolitisch priorisiert. Der Ausbau von Ganztagsschulen wurde zum bundesweiten Projekt, und der Anteil der Ganztagsschulen stieg innerhalb eines guten Jahrzehnts von 9,8 Prozent in 2002 auf 39,9 Prozent in 2015. Spätestens ab 2013 forderten Politiker:innen aus fast allen Parteien einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Es dauerte weitere acht Jahre, bis Anfang 2021, als das Gesetzgebungsverfahren tatsächlich eingeleitet wurde und im Oktober – es ist vorhin gesagt worden – 2021 in Form des sogenannten GaföG (Gesetz zur Ganztagsförderung) verabschiedet werden konnte. In diesem Gesetz wurde geregelt, dass der Rechtsanspruch ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 jahrgangsweise aufwachsend sicherzustellen ist. Ob das Konnexitätsprinzip mit den schmalen 3,5 Milliarden Euro für den Ganztagsausbau erfüllt wurde, kann bezweifelt werden, ist heute aber kein Gegenstand der Debatte. Fakt ist, dass alle Länder in den letzten vier Jahren erhebliche finanzielle und bauliche Leistungen erbracht haben und nach wie vor erbringen, um den anstehenden Rechtsanspruch zu realisieren. Ich betone die Genese des Ganztagsanspruchs deshalb, weil ich der Meinung bin, dass die Umstellung auf den Schulischen Ganztag eine ähnlich große und weitreichende Umstellung des tradierten Schulsystems ist wie die Entscheidung zur Inklusion. Der Ganztag birgt die Chance einer veränderten Pädagogik, erhöhter Lernzeiten, die kindgerecht mit Freizeitphasen rhythmisiert werden können und die Chance einer verbesserten Bildungsqualität. Eine gute Ganztagsschule kann zudem einen erheblichen Beitrag zur Entkoppelung von Bildungserfolg und sozialer Herkunft leisten. Die Umsetzung des Ganztagsanspruchs ist somit auch eine Frage der sozialen Teilhabe und der Bildungsgerechtigkeit. Ich betone das deswegen auch, weil es nicht einfach um irgendeine Entscheidung geht, irgendeine schulorganisatorische Maßnahme, bei der wir auf den 1. August starren und alle sagen, ist gelungen oder ist nicht gelungen. Dieses Projekt ist eines, das etwas länger dauert, tief in die Strukturen reingeht und natürlich trotzdem erfüllt werden muss. Man sollte sich aber klarmachen, dass wir hier über eine Sache reden, die tatsächlich tief, tief in die Strukturen reingeht. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Aber das hören wir schon seit zehn Jahren.) Ja, jetzt rede ich heute und hier. Das Bundesland Bremen hat den flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulen kontinuierlich vorangetrieben, das konnten Sie der Antwort vor einem halben Jahr entnehmen, sodass sich immer mehr Schulen zu offenen oder gebundenen Ganztagsschulen entwickelt haben. 2025 nahmen etwa zwei Drittel der Grundschüler:innen ein schulisches Ganztagsangebot in Bremen wahr und weitere zehn Prozent ein Hortangebot. Aktuell sind 69 aller Grundschulen im Ganztag, 13 – nicht 30, Frau Averwerser – davon zum kommenden Schuljahr neu. Entschuldigung, 18, nicht 30, sind noch verlässliche Grundschulen mit Hortangebot, die wir nach und nach zum Ganztag qualifizieren werden. Der Hort ist übrigens rechtsanspruchserfüllend, soll trotzdem im Übergang abgelöst werden. Wir gehen davon aus, dass die Betreuungsnachfrage der Eltern sich auf rund achtzig Prozent erhöhen wird. Die konkreten Anmeldezahlen liegen ab diesem Samstag vor, sodass sie in der kommenden Deputation behandelt werden können. Die Differenz zur aktuell niedrigeren Quote, die sich zudem stark nach Stadtteilen unterscheidet – das wurde vorhin von der FDP auch betont, das ist richtig – muss durch standortgenaue Ausbauplanung und organisatorische Neuerungen bis 2029 auf null gesenkt werden. Das ist eine der großen Herausforderungen für alle Beteiligten. Seit Anfang des Jahres wird dieser Prozess durch eine wöchentlich tagende Projektgruppe – nicht Runder Tisch, kleiner Tisch, großer Tisch, sondern es ist eine Projektgruppe, die bei SKB tagt – gesteuert, die durch Staatsrat Klieme verantwortet und geleitet wird. Da ich nicht zur Schönfärberei neige und Probleme gerne benenne, um sie dann angehen zu können, hier die ehrliche Einschätzung: Die größten Herausforderungen stellen für uns zwei Stadtteile dar, Vegesack und Oberwieland – (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Obervieland!) Obervieland, sorry – sowie die Schulstandorte Nordstraße und Glockenstraße. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Wir helfen doch.) Das ist ausgesprochen nett von Ihnen, danke. (Zuruf) Schweigen Sie einfach, reden Sie danach. Neben der baulichen Herausforderung besteht aktuell Druck in Bezug auf die ausstehende Ganztagsrichtlinie und die Zumessungsrichtlinie für nichtpädagogisches Personal. Das ist eben angesprochen worden, und ich gestehe: Ich bin im Oktober ins Amt gekommen; ich habe im Oktober gefragt, wir haben jetzt Ganztag kommen, wo ist die – ich dachte, es ist eine – Rahmenvereinbarung? Die war noch nicht zu finden, da haben Sie vollkommen recht. Wir haben aber jetzt in den letzten Wochen extremen Druck gemacht, vielleicht auch auf Grundlage der Tatsache, dass es eine berechtigte politische Erwartung gibt, dass diese Unterlagen und Richtlinien und Rahmenregelungen in absehbarer Zeit hier sind. Wir haben heute die abschließende Runde bei uns im Hause gehabt. Die ausstehende Ganztagsrichtlinie und die Zumessungsrichtlinie für das nichtpädagogische Personal sind tatsächlich in den nächsten vierzehn Tagen hier. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Nach den nicht ganz unkomplizierten Abstimmungsgesprächen – jetzt ist er leider nicht da – mit dem Senator für Finanzen wird die Zumessungsrichtlinie tatsächlich in Kürze vorliegen, ich sagte Ihnen, in vierzehn Tagen. Ihr folgt dann fast direkt eine Woche später die Ganztagsrichtlinie, die den künftigen schulischen und außerschulischen Partnern im Ganztag einen verlässlichen Rahmen bieten wird. Im März wird auch die Rahmenvereinbarung Ganztag, das dritte Dokument, vorgelegt, die den Rahmen für die Kooperationsverträge bildet, das ist das vierte Dokument, das die Schulen mit ihren Projektpartnern abschließen. Das wird im März vorliegen. Neben diesen wichtigen förmlichen Aspekten des Rechtsanspruchs und der unzweifelhaft vorhandenen Umstellungsschwierigkeiten möchte ich auf das Wesentliche eingehen und dieses auch in Erinnerung rufen: Was wir hier mit allen anderen Bundesländern gerade vollziehen – und Sie haben heute den Berichten entnehmen können, dass alle Bundesländer das als eine ausgesprochen große Herausforderung vor sich haben –, ist eine grundlegende Umstellung der Schulpraxis und des Unterrichtsrahmens an Grundschulen. Unser Ziel ist, diese Umstellung auf den Ganztagsbetrieb in Bremen für eine erhöhte Qualität im Unterricht nutzbar zu machen, den Lebensraum Schule kindgerecht auszugestalten und den Familien Verlässlichkeit am Nachmittag zu garantieren. Das gilt nicht nur bezogen auf die Frage der Arbeitsfähigkeit der Eltern, wie noch 1970 argumentiert wurde, sondern das ist vor allem eine Frage des Wohlbefindens, der Kompetenz und Leistungsförderung sowie der Chancengerechtigkeit für unsere Kinder. Das ist ein Ziel, das weit über den 1. August 2026 hinausweist, aber wir sind diesem Ziel nach sechzig Jahren Ganztagsdebatte so nah wie nie zuvor. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
