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Olaf Bull

25.02.2026 Sitzungen 21/31

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank an die FDP, Marcel Schröder, dass Sie den schlimmen Gewaltexzess mit Todesfolge für den 36-jährigen Schaffner in einem Regionalzug hier auf die Tagesordnung bringen, denn wir sollten wirklich nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Zu Recht sprießen seit dem Vorfall Positionspapiere, die alle ein Ziel verfolgen: das Bahnpersonal und die Mitreisenden noch besser vor Gewalttaten zu schützen. Ihr Antrag trägt das Datum 18. Februar. Ich weiß nicht, ob die sehr konkreten Ergebnisse des sogenannten Sicherheitsgipfels am 16. Februar schon bekannt waren, darunter unter anderem Bodycams für alle Kräfte, 200 zusätzliche Sicherheitskräfte, verbesserte Schutzausrüstung, Verhaltenstrainings- und ein Hilferufknopf. Sie konzentrieren sich auf das Thema DEIG. Hier möge der Senat eine Öffnung im Waffengesetz und in der Bewachungsverordnung initiieren. Da überschießen Sie aus Sicht des Innenressorts. Bitte sehen Sie mir nach, dass ich einen rechtssystematischen Angang finde, denn der Umgang mit verbotenen Waffen, hier dem Taser, der ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen vom Umgangsverbot sind nur durch ausdrückliche gesetzliche Spezialermächtigungen nach § 40 Waffengesetz möglich. Dies betrifft seit 2025 insbesondere die Bundespolizei, die durch die Änderung des Bundesgesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt jetzt den Taser nutzen darf. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Genau!) Die DB Sicherheit ist ein privates Sicherheitsunternehmen nach § 34a der Gewerbeordnung und handelt ausschließlich privatrechtlich auf Grundlage des Hausrechts sowie der allgemeinen Notwehr- und Notstandsregelungen. Die Bewachungsverordnung, die Sie heranziehen, die konkretisiert in § 34a die Zuverlässigkeitsanforderungen. Sie kann jedoch keine eigenständige waffenrechtliche Erlaubnis für verbotene Waffen schaffen. Dies würde nämlich auch voraussetzen, dass es um erlaubnispflichtige, nicht verbotene Waffen geht. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Deswegen wollen wir das Verfahren ändern!) Erforderlich wäre, und das ist geschenkt am Ende, rechtstechnisch ein Ausnahmetatbestand in Anlage 2 des Waffengesetzes selbst. Darüber müssen wir uns, glaube ich, auch nicht auseinandersetzen. Bei Ihnen wird ein Widerspruch zum Grundkonzept des Waffenrechts offenbar: Taser sind als verbotene Waffen eingestuft, weil der Gesetzgeber ihre Verfügbarkeit im zivilen Raum grundsätzlich verhindern wollte. Eine Zulassung gerade im öffentlichen Personennahverkehr, einem besonders sensiblen Raum, erst recht in bisweilen proppevollen Zügen, würde diese gesetzgeberische Grundentscheidung völlig relativieren. DEIG-Einsätze bergen – die Kollegen haben das schon bemüht in der Debatte – erhebliche Risiken wie Fehlschüsse, Sekundärverletzungen, Panikreaktionen, sogar Kontrollverlust in fahrenden Zügen. In Zügen befinden sich regelmäßig Kinder, ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Personen oder Schwangere. Dies erhöht das Risiko medizinischer Zwischenfälle wie Sturzketten ganz erheblich. Der Gesetzgeber hat den Fernverkehr auch erst kürzlich mit § 42b bewusst als besonders schützenswerten Raum definiert, in dem möglichst wenige Waffen präsent sein sollen. Eine Ausweitung auf den DEIG würde diesem Schutzkonzept komplett widerstreben. Übrigens haben wir diese Norm auch kürzlich hier in Bremen als Ausgangspunkt für unser Waffenverbot im bremischen ÖPNV mit den entsprechenden Kontrollbefugnissen gewählt. Selbstverständlich blitzt bei der Debatte, der von Ihnen angestoßenen, auch die grundsätzliche Frage nach dem richtigen Verhältnis zwischen dem staatlichen Gewaltmonopol, Bundespolizei und privaten Sicherheitsdiensten, hier DB Sicherheit, auf. Die Senatorin für Inneres und Sport neigt da ganz klar der Position Stärkung und Ausbau der Bundespolizei zu. Denn nur diese ist qualifiziert für den Tasereinsatz, dies wurde in der Debatte auch schon geschildert. Es geht darum, dass der Tasereinsatz wirklich nur Ultima Ratio ist und dies – Herr Timke hat es beschrieben – erfordert intensive Aus- und Fortbildung. Die Bundespolizei wird nun sukzessive mit Tasern ausgestattet, um die Lücke zwischen Schlagstock, Pfefferspray und Schusswaffe zu schließen. Die meisten Einsatzlagen der DB Sicherheit betreffen Fahrkartenkonflikte, Alkoholisierung oder verbale Aggression. Ein DEIG wäre hier ein völlig übermaßiges Mittel, Herr Schröder. Es existieren mildere Mittel zur Erhöhung der Sicherheit im Bahnkontext. Darunter die Ergebnisse des Sicherheitsgipfels zur Doppelbesetzung, zu Bodycams, zu Alarm- und Notrufsystemen und zu einer engeren Kooperation mit der Bundespolizei einschließlich schnellerer Interventionsketten. Lieber Herr Dr. Schröder, heute überschießen Sie mit Ihrer Initiative das Ziel, aber ich biete Ihnen gerne an, dass wir uns in der Innendeputation die Ergebnisse des Sicherheitsgipfels noch mal auf Wiedervorlage legen. – Danke schön! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

Alle Reden von Olaf Bull Protokoll (PDF) ↗