Olaf Bull
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der von der Koalition vorgelegte Gesetzentwurf zum besseren Schutz der Privatanschrift bei bürgerschaftlichem Engagement kommt zur rechten Zeit, denn er kommt leider in einer Zeit der gefühlt zunehmenden gesellschaftlichen Verrohung mit schamlosen Entgrenzungen, insbesondere im Netz. In der Bürgerschaft und im Speziellen in der Innendeputation diskutieren wir regelmäßig über Fälle von politisch motivierten Sachbeschädigungen, ganz gleich, ob sie von links oder von rechts ausgehen. Er ist schlimm genug – Kai Wargalla, vielen Dank dafür, sie hat es empathisch vorgetragen –, der herausragende Fall des Kollegen Koehler, der nicht nur zu Hause eine Sachbeschädigung erleiden musste, sondern gefühlt auch eine fortgesetzte Straftat durch die Veröffentlichung seiner Anschrift. Das ist wirklich schlimm, diesen Fall hier noch mal bemühen zu müssen, der Fall wird uns immer in Erinnerung bleiben. Auf der anderen Seite, ja, es ist natürlich auch streng zu verurteilen, dass ehrenamtliche Beiratsmitglieder im Bremer Westen infolge von Hausbesuchen Sachbeschädigungen erlitten haben. Stichwort Hausbesuche: Die Polizei hat in Bremen und Bremerhaven gestern den Spieß umgedreht und ein wichtiges Signal gesetzt. Es erfolgten drei Hausbesuche infolge von Hasspostings. Die Maßnahmen erfolgten im Rahmen des bundesweiten Aktionstages gegen Hasspostings und wir werden sie regelmäßig fortführen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Zum konkreten Anliegen der Koalition nur wenige Anmerkungen: Das Bundesmeldegesetz wurde in den vergangenen Jahren nach zehn Debatten in § 51 Absatz 3 Satz 3 für weitere Möglichkeiten von Sperren geöffnet, wenn Personen einem Personenkreis angehören, der sich aufgrund seiner beruflichen oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit allgemein in verstärktem Maße Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sieht. Diese Sperre kann im Einzelfall hakelig sein. Einige von Ihnen sind schon auf mich zugekommen und haben mich gebeten, zu vermitteln. In den meisten Fällen finden wir mit dem Bürgeramt einen Weg, diese Gefahr auch hinreichend zu dokumentieren, sodass Sie, wenn Sie oder Personen, für die Sie sich einsetzen, eine Sperre bekommen. Diese auf Eigeninitiative meist aus einer Bedrohungssituation heraus errungene Sperre, hilft Ihnen und anderen aber wenig, wenn das Landesrecht die Preisgabe der Meldeanschrift erfordert. Die vorgeschlagene Umstellung in der bremischen Volksgesetzgebung auf eine Erreichbarkeitsanschrift ist nur konsequent. Aus den Parteien – Olaf Zimmer hat es eben kurz angerissen – wurden mir schon Überlegungen geschildert, entsprechende Änderungen auch in der Landeswahlordnung für Kandidierende zu initiieren, damit auch dort nur die Erreichbarkeitsanschrift genannt wird. Das müssen wir hinsichtlich Praktikabilität und auch möglicher Anfechtungsgründe für Wahlen sorgfältig diskutieren. Diesen Punkt können wir heute noch nicht behandeln. Beim Presserecht haben die Fraktionen heute eine, wie ich finde, nachvollziehbare Abwägung vorgenommen und das Schutzinteresse der Meinungsmachenden, also derjenigen, die diese Pamphlete produzieren, höher bewertet als die Gefahr, dass bei ebenfalls strafrechtlich relevanten Sachverhalten eine Verfolgung verhindert wird, Herr Timke, weil dann nur die Erreichbarkeitsanschrift zu sehen ist. Wir sollten hier zumindest die Entwicklung im Auge behalten, wenngleich ich die auch von der CDU heraufbeschworene Gefahr so nicht sehe. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Senat unterstützt die Initiative der Bürgerschaft, den Schutz der Engagierten zu erhöhen, und der Senat trägt mit den Polizeibehörden und der unabhängigen Justiz dazu bei, Angst vor Engagement zu nehmen und politisch motivierte Straftaten zu bestrafen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
