Olaf Zimmer
Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, liebe Gäste! Wenn Sie jetzt hier Herrn Hassanpour erwartet haben, muss ich Sie leider enttäuschen, er ist krank. Ich lese von daher seine Rede vor. Die eigenen vier Wände sind mehr als nur ein Ort zum Schlafen, sie sind ein Rückzugsort für uns und unsere Familien. Doch für viele Menschen in Bremen und Bremerhaven, die sich bürgerschaftlich engagieren, ist dieser Schutzraum in Gefahr. Der gesellschaftliche Diskurs verroht zusehends, wir erleben eine Zunahme von Beleidigungen, Bedrohungen und rassistischer sowie antisemitischer Hetze. Erst im Januar dieses Jahres haben wir Farbangriffe Rechter auf Wohnorte politisch engagierter Menschen in Walle gesehen. Die Botschaft dahinter ist so klar wie perfide: Wir wissen, wo du wohnst. Wenn Bürger:innen Repressalien bis in ihren intimsten Lebensbereich fürchten müssen, hat das einen erodierenden Effekt auf unsere gesamte Demokratie. Die Furcht vor Anfeindungen schreckt Menschen ab, sich politisch oder ehrenamtlich zu betätigen, was letztlich zu einem Weniger an zivilgesellschaftlichem Engagement führt. Dabei ist genau dieses Engagement die tragende Säule unseres Staates. Es sind vor allem die Faschisten der AfD, die diesen Hass säen, die Diskurse vergiften und ein Klima schaffen, in dem sich Menschen nicht mehr sicher fühlen können. Doch auch die konservativen und liberalen Parteien müssen sich fragen lassen, ob sie durch ihre oft inkonsequente Haltung gegenüber rechten Narrativen nicht indirekt zur Verbreitung dieses Hasses beitragen. Wir brauchen eine unmissverständliche Brandmauer in den Köpfen, denn ein Gesetz allein löst das Problem nicht. Wir müssen die gesellschaftliche Akzeptanz für Bedrohung im Keim ersticken. Mit dem vorliegenden Gesetz zum besseren Schutz der Privatanschrift ziehen wir eine notwendige Konsequenz aus dieser Gefährdungslage: Vertrauenspersonen müssen zukünftig auf Unterschriftenlisten und in Bekanntmachungen nicht mehr ihre Privatadresse offenlegen. Eine bloße Erreichbarkeitsanschrift etwa im Postfach oder die Adresse eines unterstützenden Vereins reichen aus. Wir lockern diese rigorose Impressumspflicht für nichtkommerzielle Druckwerke. Wer Flyer für ein Nachbarschaftsfest druckt, einen politischen Rundbrief verfasst oder ein Fanzine im Selbstverlag herausgibt, muss keine Angst haben, dass die Privatadresse im Impressum als Zielscheibe dient. Gegenüber Behörden wie dem Landeswahlleiter bleibt die Privatunterschrift zur Prüfung der Wahlberechtigung aber bekannt. Der Schutz vor Persönlichkeitsrechten bleibt auch gewahrt, da über Melderegisterauskünfte bei berechtigtem Interesse weiterhin Verantwortliche ermittelt werden können. – Besten Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
