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Dr. Henrike Müller

25.02.2026 Sitzungen 21/31

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Unter Agrothermie wird laut dem Bundesverband Geothermie die großflächige Einbringung von Erdwärmekollektoren in zwei Metern Tiefe und damit oberflächennah auf Agrarflächen verstanden. In Bremen sind landwirtschaftliche Flächen sehr knapp und daher für die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten. Bei der Agrothermie wird die Erdwärme unterhalb der üblichen landwirtschaftlichen Bearbeitungstiefe entzogen. Die Flächen können deshalb weiter landwirtschaftlich genutzt werden. Zu beachten sind weitere Anforderungen aus Natur- und Bodenschutz. Auf den Moorflächen im Land Bremen ist zum Beispiel unbedingt sicherzustellen, dass die wasserstauenden Bodenschichten nicht beschädigt werden. Diese liegen kleinflächig in sehr unterschiedlichen Bodenschichten. Zu Frage 2: Eine Erprobung in ersten Pilotprojekten war laut Bundesverband Geothermie bisher erfolgreich. Die Landwirte haben keine Ernteverluste, da sich die Leitungen unter dem Wurzelhorizont der Anbaupflanzen befinden. Maschinen zur erleichterten Verlegung der Kollektorrohre sollen ab 2026 marktreif sein. Anlagen der Agrothermie könnten sich danach insbesondere bei der Errichtung von Neubausiedlungen in Verbindung mit einem Kaltwärmenetz und Wärmepumpen in den jeweiligen Gebäuden lohnen. Ein Entgelt für die Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche ist jeweils zwischen Eigentümer:in und Wärmenetzbetreiber auszuhandeln. Zu Frage 3: Aus Wärmeplanungssicht ist Agrothermie positiv zu bewerten. Sie erweitert die Möglichkeiten zur Gewinnung von Erdwärme auf landwirtschaftlichen Flächen. Um größere Wärmebedarfe zu decken, sind allerdings Flächen von vielen Hektar erforderlich. Alternativ könnten Erdsondenfelder oder aufgeständerte Solarthermieanlagen eingesetzt werden. Ob Agrothermie technisch und wirtschaftlich sinnvoll in ein Erzeugerkonzept eingebunden werden kann und soll, entscheiden die Wärmenetzbetreiber oder Eigentümer:innen größerer Gebäude für die jeweilige Versorgungsaufgabe. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Dr. Henrike Müller Protokoll (PDF) ↗