Silke Stroth
war in der Tat sehr eng gestrickt, zum Beispiel auch dahingehend, welche Träger überhaupt Anträge stellen können. So war zum Beispiel die STÄWOG in Bremerhaven als Aktiengesellschaft überhaupt nicht antragsberechtigt, und das gilt auch zum Beispiel für ein privates Frauenhaus in Bremen. Die Anmietung von Hotelzimmern ist mir ehrlicherweise nicht erinnerlich. Was ich aber weiß, ist, dass aus diesen Bundesmitteln mit einem ganz geringen Anteil zwei Badezimmer im Mädchenhaus saniert wurden.
