Silke Stroth
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat im November 2025 beschlossen, insgesamt 150 Millionen Euro für die Sanierung von Frauenhäusern zur Verfügung zu stellen. Die Mittel sind im Bundesbauministerium angesiedelt. Voraussichtlich wird zunächst eine erste Tranche in 2026 von 30 Millionen eingesetzt, in den Jahren 2027 bis 2029 weitere 120 Millionen Euro. Ob eine Verteilung zum Beispiel nach Königsteiner Schlüssel erfolgt oder Anträge nach anderweitigen Kriterien bewilligt werden, ist noch nicht bekannt. Insofern ist eine konkrete, programmspezifische Beurteilung noch nicht möglich. Der Senat bewertet grundsätzlich positiv, dass die Bundesregierung Sanierungsmittel für Frauenhäuser bereitstellt. Eine detaillierte Bewertung kann erst erfolgen, wenn das zuständige Bundesbauministerium bekannt gibt, auf welchem Wege diese Mittel vergeben werden sollen. Zu Frage 2: Die vier Frauenhäuser in Bremen und Bremerhaven verfügen über insgesamt fünf Standorte. Der jeweilige Zustand der angemieteten Gebäude ist unterschiedlich. Während zwei Frauenhäuser in den letzten vier Jahren umgezogen sind, was zu einer deutlichen Verbesserung der Wohnsituation und in einem Fall zur Barrierefreiheit führte, haben die drei anderen Standorte Sanierungsbedarf in unterschiedlichem Umfang. Für diese Standorte könnten die Bundesmittel genutzt werden, um einen besseren Stand der Barrierefreiheit und insgesamt eine Sanierung mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Wohnsituation durchzuführen. Allerdings gab es bereits ein Bundesinvestitionsprogramm für Frauenhäuser in der Vergangenheit, das in Bremen kaum genutzt wurde, weil die Regularien für die Träger der Frauenhäuser beziehungsweise deren Vermieter:innen nicht zu erfüllen waren. Es bleibt abzuwarten, ob es bei dem aktuellen Sanierungsprogramm des Bundes einfachere Antragswege gibt. Zu Frage 3: Die konkreten Bedingungen des Sanierungsprogramms – wie Mittelverteilung auf die Länder, Antragsweg, Fristen, vorzulegende Dokumente wie zum Beispiel Kostenschätzungen – liegen auch nach Rückfrage im Bundesbauministerium noch nicht vor. Die Frauenhäuser werden informiert, sobald klar ist, wie das Sanierungsprogramm des Bundes ausgestaltet wird. – So weit die Antwort des Senats!
