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Michael Labetzke

GRÜNE 25.02.2026 Sitzungen 21/31

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauer:innen und Gäste, meine sehr verehrten Kolleg:innen! Endlich ist es soweit: Wir werden unser Bremisches Polizeigesetz novellieren. Auf die Frage, was ein gutes Polizeigesetz ausmacht, Herr Schröder, ist die Antwort ganz einfach: dass es aus Bremen kommt. Ich bin da ganz d'accord mit meinem Kollegen Kevin Lenkeit: Was lange währt, wird endlich gut. (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Das nennt man wohl einen Rohrkrepierer! – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das ist wie bei der Bildung.) Ja, auch ich gestehe ein, mir persönlich hätte es auch etwas schneller gehen können. Ich bin aber froh, dass wir jetzt gerade in diesem Jahr bei einer ganzen Reihe von doch recht bedeutenden Sicherheitsgesetzen in Bremen, nun endlich erheblich an Geschwindigkeit aufgenommen haben und gerade bei diesem wichtigen Gesetz wirklich zu einem sehr guten Ergebnis gekommen sind. Ich kann Ihnen sagen, die ganze Arbeit hat sich auch gelohnt. Natürlich könnte man jetzt sagen – und das habe ich auch hier vernommen –, dass es Kritik an der langen Dauer gebe. Der Kritik aber möchte ich entgegnen, dass es eine ganze Reihe von guten Gründen dafür gegeben hat. Ich möchte an dieser Stelle einmal den Blick darauf werfen, wie lange und in Teilen auch umständlich die Prozesse bei anderen Polizeigesetzen sind. Lassen Sie uns mal auf die Novelle des Bundespolizeigesetzes schauen. Ich habe extra noch mal in meinen Unterlagen nachgeschaut. Der älteste Referentenentwurf stammt aus dem Jahr 2019. (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Das ist keine Auszeichnung!) Ja, unter Ihrer Führung, danke schön! Da hat es doch tatsächlich drei Legislaturperioden gebraucht, um am Ende eine doch recht bescheidene Novelle des aus 1994 stammenden Gesetzes hinzubekommen, die übrigens immer noch nicht verabschiedet ist. Von daher sind wir von der Zeit hier doch fast rekordverdächtig. (Abgeordneter Hartmut Bodeit [CDU]: Super! Toll!) Spaß beiseite. Wir wollten in jedem Fall verhindern, dass es nicht wie in anderen Bundesländern dazu kommt, dass einzelne Vorschriften aus dem Polizeigesetz beklagt werden. Hierzu möchte ich Ihnen einige Beispiele nennen. Ich kriege sie nicht alle hin, sonst würde ich weit überziehen. Zum einen aus Nordrhein-Westfalen: Dort hat das Bundesverfassungsgericht die längerfristige Observation unter Anfertigung von Bildaufnahmen für rechtswidrig erklärt. Beim Bayerischen Polizeigesetz bedurfte die sogenannte Generalklausel, die von der drohenden Gefahr spricht, erst im letzten Jahr einer Klarstellung in einem Klageverfahren. Im Übrigen hat das Land Bayern schon diverse Klagen verloren. Zudem sind weitere Klagen anhängig, die sie auch alle verlieren werden. Das kann ich jetzt schon sagen. Das BKA-Gesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht 2016 in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die Nachbesserung durch den Bundesgesetzgeber ist erneut beklagt worden und hat im Oktober 2024 für eine weiteren Niederlage der Bundesregierung in Karlsruhe gesorgt. Auch die Polizeigesetze in Hessen, in Hamburg, in Mecklenburg-Vorpommern, in Baden-Württemberg und in Sachsen wurden mit Erfolg beklagt. Genau um die Vermeidung solcher Klageverfahren, die dann auch zu Frust bei den Beamtinnen und Verunsicherung bei den Betroffenen führen, ging es auch bei uns. Wenn wir entscheidende Änderungen vornehmen, insbesondere neue Aufgaben, also Maßnahmen der Gefahrenabwehr, in das Bremische Gesetz mit aufnehmen, dann wollen wir von Anfang an sicherstellen, dass uns das nicht passiert. Dann, liebe Kolleginnen, braucht es im Detail, in der Prüfung dementsprechend Zeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD – Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Da ist nicht mal die Koalition begeistert.) Uns war darüber hinaus aber auch wichtig, dass wir in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit jeweils sehr hohe Gefahrenschwellen für alle Befugnisse eingeführt und diese auch sehr konkret gefasst haben. Dann, und auch das war ein Schwerpunkt unserer Überlegung, wollten wir auch auf Irrwege anderer Bundesländer verzichten. Sie wissen, in der oftmals aufgeheizten und zum Teil populistischen Debatte um Polizeigesetze ist es oftmals so, dass einige am liebsten gleich alles mit reinnehmen würden, was es so an möglichen Instrumenten gibt. Für uns war von Anfang klar, dass das nicht unser Weg ist, zumal das auch nicht in jedem Fall zielführend ist. Ich nenne nur das Beispiel von Palantir. Ich warne ohnehin unabhängig vom Polizeigesetz schon seit Längerem vor einer solchen Abhängigkeit von demokratiefeindlichen Akteuren. Wir werden diesen Irrweg nicht beschreiten. Wir wollen eine solche Superdatenbank nicht haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Es ist doch völlig irrsinnig, das in der heutigen Zeit überhaupt noch zu fordern. Von daher, liebe Kolleginnen, finden Sie solche Sachen und auch andere Geschichten in unserem Polizeigesetz natürlich nicht. Was Sie hingegen finden, ist, dass wir die Voraussetzung geschaffen haben, unsere Polizei mit zeitgemäßen Befugnissen auszustatten. Das wurde mittlerweile schon alles öffentlich debattiert und auch hinlänglich berichtet. Das ist beispielsweise, dass wir die Rechtsgrundlagen für die Drohnenüberwachung und Drohnenabwehr schaffen. Ich möchte an dieser Stelle betonen: Rechtsgrundlagen. Das heißt also ausdrücklich nicht, dass wir mit der Schaffung der rechtlichen Befugnisse automatisch jetzt alle Drohnen detektieren und Drohnenangriffe auch abwehren können. Hier werden lediglich die Rechtsgrundlagen geschaffen. Das weitere Verfahren muss jetzt zügig folgen. Ein weiterer und wie ich glaube auch herausragender positiver Punkt ist, dass wir die elektronische Fußfessel gegen Femizide und Beziehungsgewalt nach dem sogenannten spanischen Modell eingeführt haben. Da sage ich, und das habe ich auch in der Vergangenheit immer wieder gesagt, das werde ich auch in Zukunft tun, dass wir im Bereich bei Partnerschaftsgewalt, häuslicher Gewalt, Gewalt gegen Frauen einen absoluten Nachholbedarf haben. Hier werden die Debatten um mehr Sicherheit für Bremerinnen und Bremerhavenerinnen falsch geführt. Hier muss sowieso viel mehr getan werden. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir mit dem Instrument der elektronischen Fußfessel eine entscheidende Maßnahme einfügen konnten. Wir haben auch geschaut, ob sich alle Maßnahmen bewährt haben. Ich nenne das Ganze auch so ein wenig den TÜV unseres Polizeigesetzes. Da ist es uns gelungen, überbordende Benachrichtigungspflichten bei gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes tatsächlich abzuschichten. Ein anderer Punkt, der immer wieder in der Kritik ist, den ich aber an dieser Stelle einmal ausdrücklich verteidigen und das auch noch mal unterstreichen möchte: Wir halten an der polizeilichen Kontrollquittung an besonders gefährdeten Orten fest. Natürlich können wir uns überlegen, dass man das Verfahren auch noch anpassen muss. Wer aber immer wieder darauf abzielt, wie ich es heute hier wieder gehört habe, dass die Kontrollquittung deshalb kein Erfolg sei, weil zu wenig davon ausgestellt worden sind, der liegt falsch, und der hat das ganze System und das Prozedere offensichtlich nicht verstanden. Denn das Ganze greift viel zu kurz. Die Kontrollquittung ist definitiv ein Instrument, um Alltagsrassismus zu begegnen und Diskriminierung vorzubeugen. Deswegen ist es gut, dass sie weiter drinsteht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Sehr geehrte Kolleg:innen! Wir legen Ihnen heute ein modernes und sehr ausgewogenes Polizeigesetz vor, was die für diese Zeit notwendigen Befugnisse zur Gefahrenabwehr enthält, Klarheit für alle Beteiligten schafft und die Rechte der Bremerhavener:innen und Bremer:innen wahrt und hoffen von daher auf breite Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)

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