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Michael Labetzke

GRÜNE 25.02.2026 Sitzungen 21/31

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste und Zuschauer, liebe Kolleg:innen! Zu diesem ganzen Themenblock war schon im Januar alles gesagt worden, aber der Reiz war dann wohl doch zu groß, hier noch einmal die Debatte aufzunehmen. Wie nicht anders zu erwarten war, (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Weil es wichtig ist!) zeigen der Antragstext und auch Ihre Einleitung wieder einmal sehr deutlich, worum es ihnen eigentlich geht. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Jetzt kommt’s!) Die Behauptung, dass der Senat ignorant gegenüber der Gefahr des Linksextremismus wäre, ist nicht zutreffend, und das weise ich auch entschieden zurück. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Dass seitens des Senats Prävention und Aufklärung über den Linksextremismus wie auch die Verfolgung linksextremer Straftaten vernachlässigt werde, trifft ebenfalls nicht zu, und ich will es an dieser Stelle einmal sehr deutlich zum Ausdruck bringen: Wer so populistisch auftritt, verunglimpft nicht nur den Senat, sondern auch unsere Sicherheitsbehörden, hier Verfassungsschutz und Polizei, jene Institutionen, die Sie heute Vormittag noch so vehement verteidigt haben. Da wir gerade erst heute Morgen sehr intensiv auch darüber gesprochen haben, möchte ich – und da wiederhole ich mich gern – es noch einmal ganz deutlich sagen: Ich persönlich lehne jede Form von Gewalt – egal ob gegen Sachen oder Personen – in der politischen Auseinandersetzung ab. Von daher, und das haben wir auch in den letzten Wochen und auch in der letzten Bürgerschaftssitzung deutlich gesagt, verurteilen wir den Angriff auf die Familie, auf das private Wohnhaus des Leiters des Landesamtes für Verfassungsschutz auf das Schärfste! Daran hat sich auch nichts geändert. Für uns ist Gewalt kein Mittel in der politischen Auseinandersetzung. Das festzustellen, dafür bedarf es keines Antrags ihrerseits, das hat die (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Was wir leider immer wieder feststellen müssen, und das auch noch vorweg, ist der Umstand, dass auch hier wieder Rechts- und Linksextremismus in einem Atemzug genannt werden und damit auch gleichgesetzt werden. Das ist falsch und vor allem auch gefährlich. Leider erleben wir das auch in den Debatten hier und auf Bundesebene immer wieder, dass Rechtsextremismus und Linksextremismus gerne mal gleichgesetzt werden. Ich erinnere nur an diese fürchterliche Prozedur vom Bundesinnenminister Dobrindt anlässlich der Vorstellung des „Lagebilds Extremismus“ im Juni letzten Jahres. Sie haben sicherlich noch diese Grafiken vor Augen, die er dort gezeigt hat. Er zeigte unterschiedliche Skalen, um den Anschein zu erwecken, Links- und Rechtsextremismus seien von den Zahlen her in etwa gleich, und das Ganze auch noch unter größtmöglicher Öffentlichkeit. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, stimmt natürlich nicht. Die mit Abstand größte Gefahr in unserem Land geht nach wie vor von dem erstarkten Rechtsextremismus aus. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Nun zu Ihrem Antrag: Darauf hätten Sie bei einer gar nicht mal großartigen Recherche selbst kommen können, dass es keine Möglichkeit gibt, „tumulte.org“ einfach zu verbieten. Man hätte letztendlich nur schauen müssen, wie es mit der ähnlich beziehungsweise analog aufgebauten Plattform „linksunten.indymedia“ – –, und da, das muss ich sagen, haben Sie völlig danebengegriffen. Sie haben da nämlich Sachen verwechselt. Das Verbot war tatsächlich – man kann es nicht anders nennen – eine PRAktion des damaligen Bundesinnenministers de Maizière. Purer Aktionismus im Nachgang der Krawalle beim G20-Gipfel in Hamburg. Das Archiv von „linksunten.indymedia“ ist noch heute im Internet frei verfügbar. Alle Bekennerschreiben, die früher dort erschienen, erscheinen heute auf „indymedia.org“. Wenn die Postings Bremen-Bezug haben, kopiert man sie dann – wer auch immer – auf „tumulte.org“. Meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen, niemand im Bundesinnenministerium glaubt, dass das Verbot von „linksunten.indymedia“ Deutschland irgendwie sicherer gemacht hat. Niemand in den Verfassungsschutzbehörden glaubt, dass das Verbot von „linksunten.indymedia“ Deutschland irgendwie sicherer gemacht hat, und niemand in den Staatsschutzabteilungen der Polizeien glaubt, dass das Verbot von „linksunten.indymedia“ Deutschland irgendwie sicherer gemacht hat. Nur BÜNDNIS DEUTSCHLAND glaubt das. Da sage ich Ihnen: Träumen Sie weiter, aber erwarten Sie nicht, dass wir mitträumen! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das erwarten wir von der kriminellsten Stadt Deutschlands auch nicht!) Sie behaupten in Ihrem Antrag weiter, „tumulte.org“ werde von einer Vereinigung betrieben. Woher wollen Sie das eigentlich wissen? (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Organisation!) Woher wollen Sie wissen, dass die Plattform nicht von einer Einzelperson betrieben wird? Das ist pure Spekulation und Ihr ganzer Antrag beruht auf dieser Spekulation. Ich sage Ihnen mal was: Ohne Verein, kein Vereinsverbot, ohne Vereinsmitglieder, kein Verein! Gegen welche Vereinsmitglieder soll sich das Verbot von „tumulte.org“ denn richten? (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Den Vorstand!) De Maizière konnte damals nur ein Vereinsverbot aussprechen, weil er meinte behaupten zu können, dass mehrere Personen aus der linksradikalen Szene Freiburgs hinter der Plattform stecken würden. Die Strafverfahren gegen all diese Personen wurden später sang- und klanglos eingestellt. Was blieb, war eine PR-Aktion. Billiger Populismus, der unser Land kein Stück sicherer gemacht hat. Für solche Mätzchen, das sage ich Ihnen ganz deutlich, stehen wir nicht zur Verfügung. Genau das würde nämlich passieren und genau deswegen hat sich das mit Ihrem Antrag an dieser Stelle auch erledigt, weil ein Verbot sehr wahrscheinlich – Kollege Schröder hat es angesprochen – aus vorgenannten Gründen nicht infrage kommt. Dafür fehlt es einfach an den Voraussetzungen, denn genau darauf ist die Struktur dieses Portals ausgelegt. Der Kern ist ein Maximum an Verschleierung zum Schutz. Das mag unbefriedigend sein, aber entspricht nun mal der geltenden Rechtslage. Problematisch wäre ein solches Verbot allemal aus verfassungsrechtlicher Sicht, dann nämlich, wenn die Möglichkeit eines Vereinsverbots dafür genutzt würde, um ein unliebsames Open-PostingPortal zu verbieten. Da „tumulte.org“, anders als „indymedia“, in den letzten Jahren nicht einmal im Verfassungsschutzbericht erwähnt wurde, lehnen wir auch deshalb diesen Antrag ab. Ich komme zum Ende: Natürlich ist es so, dass sich sowohl Polizei als auch Verfassungsschutz mit diesem Portal auseinandersetzen müssen. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ach!) Ich bin auch sehr sicher, dass sie das in gebotener Form tun, gerade, was Sie angesprochen haben und auch zu Recht angesprochen haben, weil es diese Aufrufe nicht geben darf. Wer steckt dahinter? Was wird dort veröffentlicht? Liegt hier eine Gefahr oder sogar eine Straftat vor? Dann muss im konkreten Einzelfall entschieden und auch eingeschritten werden. Aber hier das Vereinsrecht heranziehen zu wollen und einfach mal pauschal ins Blaue zu fordern, das als Vereinigung zu verbieten, das zieht einfach nicht. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)

Alle Reden von Michael Labetzke Protokoll (PDF) ↗