Katharina Kähler
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute, wie der öffentliche Dienst seine Vorbildfunktion für Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt wahrnehmen kann. Denn eine inklusive Gesellschaft beginnt nicht irgendwo, sie beginnt bei uns selbst, sie beginnt im öffentlichen Dienst. Im Land Bremen hat es hierzu viele wichtige Fortschritte gegeben, eine neue Inklusionsvereinbarung für Bremen-Stadt, gestärkte Inklusionsbeauftragte, mehr Qualifizierung, mehr Sensibilisierung sowie eine strategischere Nutzung des Budgets für Arbeit. Das ist richtig und gut und zeigt, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind. (Beifall SPD) Dennoch zeigt uns der Trend aktuell eine klare Mahnung: Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen ist seit 2016 immer weiter gesunken, und erstmals unterschreiten wir unsere eigene Zielmarke von 6 Prozent. Diese Selbstverpflichtung ist niemals bloße Symbolik, sondern ein politischer Anspruch. Wir wollen mehr tun als das gesetzliche Minimum. Der Senat bekräftigt die Bindung an diese Quote, und das begrüßen wir ausdrücklich. Aber ein bindender Anspruch braucht auch verbindlichere Maßnahmen. Ja, der demografische Wandel schlägt auch hier durch. Viele schwerbehinderte Mitarbeitende verlassen mit den geburtenstarken Jahrgängen den öffentlichen Dienst, und das beeinflusst natürlich auch unsere Schwerbehindertenquote. Aber genau deshalb müssen wir jetzt gegensteuern – entschlossen, strukturiert und engagiert. Ein zentraler Baustein kann dafür die auch in den letzten beiden Koalitionsverträgen vereinbarte Inklusionsabteilung sein. Der Senat prüft sie, und wir sagen ganz klar: Hier darf es nicht weiter bei Prüfaufträgen bleiben – Frau Grönert, da sind wir ganz Ihrer Meinung – und schon gar nicht bei Dauerprüfaufträgen. Eine solche Abteilung wäre für uns alle ein echter Gamechanger. Sie schafft sichtbare Arbeitsplätze, sie erleichtert die Einstiege, sie macht Inklusion zu einer strukturellen Aufgabe und sie verankert sie nachhaltig. Andere Bundesländer zeigen uns, dass das funktionieren kann. Wir haben von Berlin gehört – das heißt, wir wissen, es gibt ähnliche Modelle mit guten Erfahrungen. Natürlich müssen wir hierbei rechtliche und örtliche Besonderheiten berücksichtigen, aber die Grundidee einer Inklusionsabteilung bleibt richtig und notwendig. Eng verbunden mit dieser Diskussion ist auch der Schwerbehindertenpool. Der Pool dient der Anschubfinanzierung, um Neueinstellungen von Menschen mit einer Behinderung zu erleichtern, mit dem ausdrücklichen Ziel der Überleitung in den regulären Personalhaushalt. Er umfasst derzeit 62 Vollzeitstellen, doch aktuell werden nur rund 39 Vollzeitäquivalente genutzt. Das Stellenvolumen wurde leider in den letzten fünf Jahren nie komplett ausgeschöpft. Wir haben hier ein sehr wirksames Instrument, aber wir nutzen es leider noch nicht konsequent genug. Gerade, wenn wir die Quote wieder steigern wollen, müssen wir den Pool strategischer nutzen – als Sprungbrett und nicht als Nebenstruktur. Wir brauchen aktive Vermittlung, wir brauchen klare Zuständigkeiten, wir brauchen verbindliche Prozesse und eine noch stärkere Verzahnung mit Personalentwicklungen und Dienststellenleitungen. (Beifall SPD) Wenn wir gute Instrumente haben, dann müssen wir auch ihr gesamtes Potenzial ausschöpfen. Der Senat hält zudem Ausnahmen vom Verbot sachgrundloser Befristungen zur Erhöhung der Beschäftigungsquote grundsätzlich für legitim. Die rechtlichen Einwände des Landesbehindertenbeauftragten sind hier aus unserer Sicht unbedingt ernst zu nehmen. Aber sie dürfen auch nicht als Argument für politischen Stillstand dienen. Ohne flexible Übergangsmodelle, ohne Erprobungsräume, ohne pragmatische Wege in dauerhafte Beschäftigung wird die Quote kaum steigen. Genau das wollen wir verhindern – wir wollen, dass sie wieder steigt. Wir brauchen eine rechtssichere, aber mutige Lösung und können hier auch vielleicht etwas von anderen Bundesländern lernen. Besonders wichtig bleibt hierbei die Rolle der Inklusionsbeauftragten. Die Antworten des Senats zeigen deutlich: Viele arbeiten ohne ausreichende zeitliche Ressourcen und zusätzlich zu belastenden Kernaufgaben. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Wenn wir sie stärken wollen, dann müssen wir die Zeitbudgets erweitern, wir müssen Qualifizierung systematischer organisieren und die Dienststellenleitungen noch stärker in die Pflicht nehmen. Denn Inklusion ist Führungsaufgabe, und hierbei steht der Senat in der Pflicht, und wir wollen ihn dabei weiter unterstützen. (Beifall SPD) Bremen setzt bereits sehr viele gute Impulse. Empowerment-Workshops, „Inklupreneur“, „DUOday“, das Budget für Arbeit und Ausbildung, zusätzliche Ausbildungsplätze. Aber wir haben ein strukturelles Problem. Wir haben viele wirklich gute Maßnahmen, und dennoch verfehlen wir unsere eigene Quote. Das zeigt uns: Nicht die Instrumente sind unzureichend, sondern ihre Verbindlichkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Inklusion ist leider längst noch kein stetiger Zustand, sondern sie ist weiter ein Prozess. Dieser Prozess braucht Mut, klare Prioritäten, und er braucht den Willen, Tempo zu machen. Deshalb möchte ich hier vier klare Erwartungen formulieren für die nahe Zukunft und sie als Handlungsauftrag an den Senat geben. Erstens: Wir müssen die 6-Prozent-Quote wieder erreichen, zügig, mit einem klaren, überprüfbaren Maßnahmenpaket. Zweitens: Wir brauchen endlich die Inklusionsabteilung – so, wie vereinbart. Nicht irgendwann, sondern jetzt. Drittens: Wir müssen rechtssichere, aber flexible Beschäftigungswege schaffen, damit Erprobung und Übergänge im öffentlichen Dienst erleichtert werden. (Zuruf Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]) Viertens: Wir müssen den Schwerbehindertenpool endlich strategisch besser nutzen – vollständig, verbindlich und aktiv. Er darf kein Nebeninstrument bleiben, sondern muss zu einem zentralen Hebel werden, um Menschen mit einer Schwerbehinderung dauerhaft in Beschäftigung zu bringen. Eine inklusive Gesellschaft, meine Damen und Herren, misst sich nicht an Ankündigungen, sondern an Taten. Der öffentliche Dienst trägt hierbei besondere Verantwortung, und er hat besondere Chancen. Weder die Koalition noch der Senat, Frau Grönert, schauen hierbei weg. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Lassen Sie uns die Chancen gemeinsam nutzen und die Inklusion im öffentlichen Dienst im Land Bremen weiter voranbringen für einen öffentlichen Dienst, der Inklusion vorlebt, denn Inklusion, meine Damen und Herren, ist eine Bereicherung für uns alle! – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
