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Dr. Emanuel Herold

GRÜNE 25.02.2026 Sitzungen 21/31

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste! Wir haben viele Fragen und Probleme in der heutigen Diskussion aufgeworfen: Fragen, die die Arbeit des Verfassungsschutzes betreffen, Fragen des VMann-Einsatzes, Fragen des Verhältnisses von parlamentarischer Politik zu außerparlamentarischen politischen Aktivitäten, auch Fragen zum Verhältnis zwischen Parlament und Staatsgerichtshof. An der Stelle möchte ich gern noch einmal ansetzen: Wir hatten in den letzten Wochen eine sehr intensive und manchmal überdrehte Debatte, in der wir eine ganze Reihe von hochsensiblen Fragen nicht ganz angemessen gehandhabt haben, alle miteinander. Das können wir nach der heutigen Debatte ganz nüchtern feststellen. Ich glaube aber, herausgehört zu haben, dass der Schutz unserer demokratischen Institutionen und unserer Verfassung uns ein gemeinsames Anliegen ist. Die Frage ist also, was wir über den heutigen Tag und dieses Aufeinanderprallen von Vorwürfen eigentlich mitnehmen und wie wir weiterdenken. An der Stelle möchte ich noch mal zurückkommen auf die Frage, die auch Herr Schäck zum Beispiel angesprochen hat, wie wir unsere Institutionen eigentlich gegenüber Extremisten absichern. Wir haben da eine Aufgabe, die wir uns gemeinsam als Demokratinnen und Demokraten zu eigen machen sollten. Die Frage „Wie stärken wir die politische Unabhängigkeit unseres Staatsgerichtshofs?“ ist aus Sicht unserer Fraktion etwas, das als Aufgabe aus diesem Konflikt hier erwachsen sollte. Es geht nicht nur um die politische Resilienz im Hier und Jetzt, sondern gerade auch die kommenden Legislaturen, wenn sich die Zusammensetzung dieses Parlamentes ändern wird. Im Mittelpunkt dieser Gedanken steht die Frage, wie wir als Parlament die Richter:innen wählen. Wir haben bisher einen Modus, dass die Legislaturperioden und die Amtszeit der Richter:innen eng aneinandergekoppelt sind. Unser Vorschlag ist, dass wir das mit längeren Amtsperioden stärker entkoppeln. Wir sollten auch anderen Bundesländern darin folgen, dass wir Zweidrittelmehrheiten für die Wahl der Richter:innen einführen. Was das Thema Amtsenthebung betrifft, sollte in der Landesverfassung ein klarer Mechanismus verankert werden, sodass dem Staatsgerichtshof selbst diese Möglichkeit offensteht, wenn Verhaltensleitlinien verletzt werden. Wir sollten uns daher einen zielgerichteten und gemeinsamen Arbeitsprozess geben, damit von dieser Auseinandersetzung, die wirklich ins Grundsätzliche geht, mehr bleibt als Zeitungsartikel. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)

Alle Reden von Dr. Emanuel Herold Protokoll (PDF) ↗