Dr. Emanuel Herold
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Lassen Sie mich ganz direkt mit der konkreten Entscheidung beginnen, vor die wir heute gestellt sind. Unsere Fraktion findet den Umgang mit dem parlamentarischen Instrument des Misstrauensvotums, den die Opposition heute hier an den Tag legt, unangemessen und irritierend. Wir werden daher auch, das nehme ich vorweg, den beiden Senatorinnen heute nicht unser Misstrauen aussprechen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) In den letzten Wochen sind ohne jeden Zweifel hochsensible Fragen der Rechtsstaatlichkeit berührt worden, auch Fragen der politischen Kultur, wenn es um das Verhältnis von parlamentarischer Politik, außerparlamentarischem Aktivismus und extremistischen Bestrebungen geht. Das Problem an den Ausführungen der CDU in den letzten Wochen und hier und heute ist – hier kann ich an meine beiden Vorredner anknüpfen –, dass sämtliche Ereignisse und Vorgänge der letzten Zeit, die mit dem Feld des Linksextremismus zu tun haben, aufsummiert werden zu einer, ich zitiere, „Staatskrise“. Dabei werden mitunter Straftaten, die dem linksextremistischen Spektrum zugeschrieben oder tatsächlich von ihm verübt wurden, pauschal unserem Koalitionspartner zur Last gelegt. Diese Vermengung von sehr unterschiedlichen Vorgängen und Ereignissen sowie die politische Zuspitzung auf ein Misstrauensvotum gegen zwei Senatorinnen helfen gerade nicht bei der Beantwortung von sehr ernsten Fragen, die im Raum stehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Im Gegenteil, das Ganze treibt mitunter auch kuriose Blüten. Dass in der Herleitung zum heutigen Tag auch immer wieder auf den Farbanschlag auf die BLG verwiesen wird, wundert doch dann sehr, weil ich mich wirklich frage, was ausgerechnet die Wirtschaftssenatorin als BLGAufsichtsratsmitglied damit wohl zu tun hat. Ich frage mich das auch bei der Gesundheitssenatorin, damit da kein Missverständnis entsteht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Über die beiden Misstrauensanträge hinaus und über das Ziel hinaus schießen auch andere Forderungen der CDU aus den letzten Wochen, die schon angesprochen wurden. So verlangte die CDU eine gesetzliche Abwahlmöglichkeit für Posten am Staatsgerichtshof mit der Begründung, der Status quo sei untragbar. Eine solche Forderung nach einer politisch motivierten Einrichtung von Verfahren zur Abwahl von Richter:innen ist mit der Unabhängigkeit des Staatsgerichtshofs und der Gewaltenteilung unvereinbar. Ich würde Sie bitten, davon größtmöglichen Abstand zu nehmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Für rechtsstaatskonforme Vorschläge, wie unsere Gewaltenteilung gestärkt werden kann, verweise ich an dieser Stelle kurz auf unser grünes Positionspapier. Ich gehe darauf später ausführlich ein. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch einen Moment Zeit nehmen, um auf die Rücktrittsforderungen an Mitglieder des Staatsgerichtshofs und die öffentliche Reaktion darauf einzugehen: Es gab aus verschiedenen Fraktionen Rücktrittsforderungen, auch von mir. Das hat in Teilen der Öffentlichkeit, insbesondere bei Anwaltsverbänden, Irritationen oder Verwunderungen hervorgerufen. Ich nehme das persönlich sehr ernst. Es ist offenkundig hier und da der Eindruck entstanden, dass das Mandatsgeheimnis oder andere Aspekte anwaltlicher Tätigkeit infrage gestellt werden sollen. Das bedauere ich, darum ging es zu keinem Zeitpunkt. Zugleich halte ich den Rücktritt von Herrn Anuschewski weiterhin für absolut richtig. Wer sich einmal die Verhaltensleitlinien für die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs durchliest, der spürt geradezu, wie hoch die Latte liegt, die an das Vertrauen dieser Mitglieder gelegt wird. Insofern war der Rücktritt zwingend notwendig, um Schaden vom Staatsgerichtshof abzuwenden. Der Auslöser für all das, was wir heute besprechen, war die Enttarnung des V-Manns bei der Interventionistischen Linken. Gerade bei V-MannEinsätzen werden Grundfragen der Rechtsstaatlichkeit berührt, denn es geht um das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit. Einerseits soll der Verfassungsschutz die freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen, andererseits ist es so, dass seine nachrichtendienstlichen Instrumente der Aufklärung und Beobachtung in die Grundrechte derjenigen, die davon betroffen sind, massiv eingreifen. Die Sicherheitsbehörden in Deutschland sind verpflichtet, alles rechtsstaatlich Mögliche zu tun, um verfassungsfeindliche Entwicklungen zu beobachten und zu erkennen. Es braucht daher klare und eng begrenzte gesetzliche Anforderungen an all diese Instrumente, insbesondere das des V-Mann-Einsatzes, weil er besonders invasiv und riskant ist. Im Fall des VMann-Einsatzes bei der IL in Bremen stehen Fragen zu der psychischen Gesundheit des V-Manns, seiner Einkommenssituation und anderen Aspekten im Zentrum der öffentlichen Diskussion. Für unsere Fraktion ist klar: Die Umstände dieses Einsatzes müssen umfassend aufgeklärt werden. Es muss kritisch geprüft werden, ob geltende Maßstäbe der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit eingehalten wurden. Das heißt aber auch umgekehrt: Zum jetzigen Zeitpunkt möge sich niemand darin versteigen, bereits zu wissen, das wäre alles illegal gewesen. Es gibt einen laufenden Prozess der Aufklärung und wir als Parlamentarier treiben ihn auch voran. Als Grüne bringen wir dem Landesamt für Verfassungsschutz unter der Leitung von Thorge Koehler ganz ausdrücklich das Vertrauen entgegen, die Fragen zu diesem Einsatz gemeinsam mit uns aufzuklären, um zu einer Beurteilung zu kommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Der Verfassungsschutz spielt in der Frage, wie wir unsere im Grundgesetz verankerten Grundrechte und Institutionen schützen, eine zentrale Rolle. Als Koalition haben wir in dieser Legislaturperiode hier bereits politische Beschlüsse gefasst, die auf der Arbeit von Verfassungsschutzbehörden aufbauen, etwa, wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Hochstufung der AfD für angezeigt hält. Aber seien wir ehrlich: In diesem Kontext sind wir als Koalition insgesamt vergleichsweise schnell mit der politischen Aneignung von Arbeitsergebnissen der Behörden. An dieser Stelle aber auch eine Erinnerung an unsere Abstimmung, die wir hier getätigt haben: Die CDU hat damals die Abstimmung freigegeben, was ein gutes Zeichen war, aber es haben von Ihrer Seite 16 Abgeordnete zugestimmt, was heißt, auch Sie offenbar differenzieren bei Einschätzungen des Verfassungsschutzes. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Die gab es ja noch gar nicht!) Die Einschätzungen der Sicherheitsbehörden sind zweifellos bedeutsam, sie sind aber keine heiligen Wahrheiten. Es gehört zum demokratischen Rechtsstaat, dass man diese Einschätzungen hinterfragen darf. Das heißt also, an der Einstufung der einen oder anderen Organisation einen Zweifel zu erheben, ist prinzipiell zunächst nicht illegitim. Wer sich mit der Einstufung der IL beschäftigen möchte, den bitte ich wirklich im Verfassungsschutzbericht von 2024 nachzulesen, um überhaupt zu verstehen, was eigentlich Gegenstand der Auseinandersetzung ist. Aber wir sollten uns, wenn es um die politische Haltung und unser Nachdenken über diese Gruppierung geht, auch nicht einfach auf dem Verfassungsschutz ausruhen. Wir sind mündige Bürger, freie Abgeordnete und dürfen auch selbst nachschlagen. Insofern hier ein paar Beispiele zur Frage, was seitens der IL verbreitet wird: Da gehört viel Raum der Kapitalismuskritik. Da geht es auch um ökologische Fragen, aber man trifft auch auf strategische Zielsetzungen, die das betreffen, was wir als freiheitliche demokratische Grundordnung bezeichnen und schätzen. Zitat: „Wir begreifen Revolution als einen Prozess, in dem der bürgerliche Staat und seine Institutionen schrittweise überwunden werden. Dabei können parlamentarische Politik und Mehrheiten bestenfalls eine untergeordnete Rolle spielen. Ohne mit seinen Regeln zu brechen, lässt sich das politische System nicht grundlegend ändern. Alle entsprechenden Versuche sind gescheitert, das zeigen Parteien wie DIE LINKE, Syriza oder Podemos.“ Dieser Betrachtung der Gegenwart liegt auch eine historische Erzählung zugrunde. Zweites Zitat: „In der Geschichte der Linken gab es und gibt es viele Niederlagen und Irrwege – von der mörderischen Staatlichkeit des Stalinismus bis zur reformistischen Einhegung durch sozialdemokratische und grüne Parteien. Dieser Geschichte des linken Scheiterns sind wir uns bewusst. Wir sind entschlossen, es anders zu machen.“ Meine Damen und Herren, in meinen Ohren ist das nicht der Klang einer Zivilgesellschaft, auf die man stolz sein könnte. Das ist die Rhetorik der Verächtlichmachung von repräsentativer Demokratie und aller Parteien in diesem Hause, die sie tragen. Auch wenn in der IL ein breites Spektrum politischer Positionen und Aktivitäten zu finden ist, wäre ich extrem vorsichtig damit, solche Gedanken als obskure Nebensächlichkeiten abzutun. Wer meint, er oder sie sei IL, der sollte sich klarmachen, dass er sich – entweder bewusst, versehentlich oder auch aus Nachlässigkeit – ganz offenkundig nicht nur die Kapitalismuskritik oder bestimmte Ausführungen zur Klimakrise zu eigen macht, sondern auch solche Haltungen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, der wir hier im Hause zugehören und die wir in diesem Hause leben. Wenn ich mich als Parlamentarier selbst ernst nehme, so kann ich solche Thesen nur in aller Schärfe ablehnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Ich finde es bedauerlich, das ist mein persönlicher Eindruck an der Stelle, dass leider zu viele Menschen in dieser Stadt ausgerechnet solche Fragen auf die leichte Schulter nehmen – so scheint es mir –, und das gerade in Zeiten, in denen unsere Demokratie von rechts außen massiv unter Druck steht. An der Stelle gilt für uns aber auch das Bekenntnis, das der Kollege Janßen, stellvertretend für seine linken Kolleg:innen, ganz ausdrücklich wiedergeben hat, zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur Gewaltfreiheit. Deswegen komme ich zum Ausgangspunkt zurück: Wir werden die heutigen Misstrauensvoten ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)
