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Antje Grotheer

28.01.2026 Sitzungen 21/30

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich bedanke mich für zweieinhalb Tage angeregter Beratungen und schließe hiermit die Sitzung. (Schluss der Sitzung um 17:59 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 28. Januar 2026 und 29. Januar 2026 Anfrage 4: Auszeichnung für herausragende Küchen und Verpflegungskonzepte Anfrage der Abgeordneten Bithja Menzel, Dr. Franziska Tell, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 4. Dezember 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat Initiativen wie den vom Deutschen Netzwerk Schulverpflegung e. V. (DNSV) regelmäßig vergebenen Preis des sogenannten Goldenen Tellers, mit dem eine konsequente Umsetzung von modernen und nachhaltigen Verpflegungssituationen an Schulen gewürdigt wird? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, einen vergleichbaren Preis auch für das Bundesland Bremen mit dem Ziel einzuführen, besonders engagierte Kindergarten- und Schulküchen für ihre Arbeit zu honorieren und nach außen sichtbarer zu machen? 3. Welche Kriterien sind aus Sicht des Senats bei der Einführung eines solchen Preises auf Landesebene relevant und von wem und in welchen Abständen könnte dieser vergeben werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat begrüßt grundsätzlich Initiativen, die eine qualitativ hochwertige, zeitgemäße und nachhaltige Schul- und Kitaverpflegung sichtbar machen und gute Praxisbeispiele hervorheben. Solche Auszeichnungen können dazu beitragen, öffentliche Aufmerksamkeit auf das Thema Gemeinschaftsverpflegung zu lenken und den fachlichen Austausch zu fördern. Die konkrete Ausgestaltung und Vergabe entsprechender Preise liegt jedoch in der Verantwortung der jeweiligen Träger wie dem DNSV. Zu Frage 2: Der Senat plant derzeit nicht die Einführung eines eigenen landesweiten Preises zur Auszeichnung von Schul- oder Kitaverpflegung. Die Weiterentwicklung der Qualität in der Schul- und Kitaverpflegung erfolgt im Land Bremen vorrangig über fachliche Standards, bestehende Programme und die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Trägern und Einrichtungen. Die Würdigung engagierter Akteurinnen und Akteure kann daneben auch durch externe Initiativen und bestehende Formate, zum Beispiel durch eine DGE-Zertifizierung, erfolgen. Zu Frage 3: Da der Senat derzeit keine Einführung eines landesweiten Preises plant, wurden keine Kriterien, Zuständigkeiten oder Vergabeintervalle festgelegt. Der Senat legt stattdessen den Schwerpunkt auf strukturelle Begleitangebote der Schul- und Kitaverpflegung im Land Bremen. Hierzu zählt insbesondere die Vernetzungsstelle Schul- und Kitaverpflegung, die als zentrale Anlaufstelle Akteurinnen und Akteure der Gemeinschaftsverpflegung durch Qualifizierungsangebote, fachliche Beratung sowie Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Anfrage 5: Rassismusbekämpfung und Empowerment in Bremer und Bremerhavener Schulen Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Tell, Sahhanim GörgüPhilipp, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 4. Dezember 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie stellt der Senat sicher, dass nach dem Auslaufen zeitlich befristeter Projekte wie „Schuleo – Bildung mit Respekt“ dauerhaft niedrigschwellige und gut erreichbare Angebote für von Rassismus betroffene Schüler:innen, ihre Familien sowie schulische Fachkräfte im Land Bremen gesichert und strukturell verankert werden? 2. Welche konkreten Maßnahmen plant der Senat, um Empowerment- und Safer-Space-Angebote für von Rassismus betroffene Kinder und Jugendliche im schulischen Kontext sowie in außerschulischen CommunitySpaces in Bremen und Bremerhaven auszubauen und finanziell abzusichern? 3. Wie wird der Senat in den kommenden Jahren sicherstellen, dass alle pädagogischen Fachkräfte und Lehrkräfte regelmäßig an praxisnahen, rassismuskritischen Fortbildungen teilnehmen können, die sowohl strukturellen Rassismus im Schulsystem als auch den professionellen Umgang mit Rassismuserfahrungen von Schüler:innen in den Blick nehmen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat schätzt die Qualität des niedrigschwelligen Angebotes „Schuleo – Bildung mit Respekt“. Er kennt und bedauert die Problematik der zeitlichen Begrenzung durch stark begrenzte Ressourcen in der aktuellen Haushaltslage. Inhaltlich strahlt dieses Angebot jedoch aus und findet Eingang in bestehende Praxis, wie schon bei einer RAA-Veranstaltung am 2. Dezember 2025 im LIS (Landesinstitut für Schule) deutlich wurde. Rassismuskritisch und diskriminierungskritisch ausgerichtet ist etwa das Schulentwicklungsprogramm am LIS mit dem Titel „Gemeinsam SchlaU – für starke Schulen in der Migrationsgesellschaft“, das in den vergangenen Jahren 16 Schulen intensiv mit Beratung, Workshops und Vernetzung unterstützt hat. Ein anderes Beispiel ist das vom LIS – und hier insbesondere dem Kompetenzzentrum Interkulturalität (KOM.IN) – gemeinsam mit der Universität Bremen durchgeführte mehrjährige Projekt „ForDiSens“ (Fortbildungen zur Stärkung von Diversitätssensibilität). Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, dass an den Schulen fortgebildete Lehrkräfte und andere Multiplikator:innen arbeiten, die sensibilisiert sind für Rassismuserfahrungen und deren Auswirkungen auf Schüler:innen und entsprechend professionell handlungsfähig sind. Auch die Führungskräftefortbildung im LIS hat sich seit 2021 mit dem Projekt „Führungskräftenachwuchs von Lehrenden mit eigener, familiärer oder zugeschriebener Migrationsgeschichte“ (FLeMi) auf den Weg gemacht, die eigenen Fortbildungsangebote rassismuskritisch zu durchleuchten und weiterzuentwickeln. Ergänzend unterstützt seit dem 1. August 2025 das Angebot der Kompetenzstelle „Zusammenleben in der Schule“ im LIS die Schulen im Umgang mit religiös konnotierten Fragestellungen, Problemlagen und Konflikten in der Schule, zu denen mittelbar auch das Thema Rassismus gehört. Zu Frage 2: Das Demokratiezentrum Land Bremen fördert Projekte, die Empowerment-Angebote für von Rassismus betroffene Jugendliche durchführen. Langjährig in der pädagogischen Arbeit mit Safer Spaces erfahren ist das Projekt „kelam“ in Trägerschaft der Schura Bremen. Im Rahmen der Empowerment-Arbeit von „kelam“ geht es um Erfahrungen von Jugendlichen mit antimuslimischem Rassismus. Eine Absicherung des Angebots und eine Erweiterung der Angebotslandschaft ist wünschenswert und wird im Sozialressort geprüft. Für Schüler:innen sowie ihre Familien besteht mit den Beratungsstellen „DIBS – Diskriminierungsschutz und Beratung für Schüler:innen“ an den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren eine konstante und niedrigschwellige Möglichkeit, sich bei Diskriminierungserfahrungen – zu denen auch Rassismuserfahrungen gehören – beraten zu lassen. Zudem werden kontinuierlich Empowerment-Maßnahmen und Unterrichtseinheiten wie „Du gehörst dazu“, „Eigenständig werden“, „Gemeinsam Klasse sein“ oder Programme wie „Lions Quest“ kontinuierlich vom LIS-Bereich Soziales Lernen angeboten. Zu Frage 3: Eine Sensibilisierung der pädagogischen Fachkräfte und Lehrkräfte wird über die bereits erwähnten Fortbildungsformate im LIS sowie schulinterne Fortbildungen sichergestellt. Diese werden gemeinsam mit Kooperationspartner:innen wie der Landeszentrale für politische Bildung und anderen fachlich versierten Partner:innen kontinuierlich weiterentwickelt. Die in der Verordnung über die Fortbildung der Lehrkräfte und Lehrer in besonderer Funktion verankerte Fortbildungsverpflichtung für Lehrkräfte in Höhe von jährlich dreißig Stunden gibt hier hinreichenden Raum. Anfrage 6: Berufssprachkurse unter Druck: Bundeskürzungen und ihre Folgen für Bremens Integrationsziele Anfrage der Abgeordneten Dr. Solveig Eschen, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 4. Dezember 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Plätze in qualifizierenden Berufssprachkursen der Niveaus A2 bis C2 sind im ersten Halbjahr 2025 in Bremen und Bremerhaven durch die Kürzungen des Bundes weggefallen, und wie viele dieser Plätze konnten nach der Haushaltsfreigabe im zweiten Halbjahr 2025 reaktiviert oder neu geschaffen werden? 2. Welche Auswirkungen hat der monatelange Aufnahmestopp bei den Berufssprachkursen nach Einschätzung des Senats sowohl für die Integrations- und Qualifizierungsverläufe von Zugewanderten als auch die wirtschaftliche Stabilität und Planungssicherheit der Bremer und Bremerhavener Kursträger? 3. Wie bewertet der Senat mit Fokus auf die Ziele der Bremischen Arbeitsmarktstrategie die Priorisierung der Bundesregierung von kurzen, nicht zertifizierten Berufssprachkursen und die strikte Kontingentierung der Mittel für höhere Sprachniveaus (B2/C1)? Antwort des Senats: Zu Frage 1: 2025 wurden ausschließlich Berufssprachkurse mit dem Zielsprachniveau B2 angeboten. Es wurden deutlich weniger B2-Kurse angeboten als 2024. Berufssprachkurse mit dem Zielsprachniveau C2 finden in der Regel digital und für den gesamten norddeutschen Raum statt, sodass eine Einschätzung zu Bremen nicht möglich ist. Zu den Kursen mit dem Zielsprachniveau A2, B1 und C1: Legt man eine mittlere Auslastung von 22 Plätzen zugrunde, sind im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 im ersten Halbjahr 2025 insgesamt 286 Plätze weggefallen. Dies beinhaltet 44 A2-Plätze, 154 B1-Plätze und 88 C1-Plätze. Im gesamten Jahr 2025 wurden für die oben genannten vier Sprachniveaus keine Kurse angeboten. Es wurden auch nach der Haushaltsfreigabe im zweiten Halbjahr 2025 keine Plätze reaktiviert oder neu geschaffen. Im zweiten Halbjahr 2024 wurden 44 A2-Plätze, 198 B1-Plätze und 154 C1- Plätze angeboten. Zu den Kursen mit Zielsprachniveau B2: Legt man erneut eine mittlere Auslastung von 22 Plätzen zugrunde, sind im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 im ersten Halbjahr 2025 insgesamt 638 Plätze weggefallen. Auch nach Haushaltsfreigabe im zweiten Halbjahr 2025 wurden im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2024 484 Plätze weniger angeboten. Das Niveau des Vorjahres wurde somit auch durch die Haushaltsfreigabe nicht erreicht. Dennoch war im zweiten Halbjahr die Differenz zwischen den Zahlen von 2024 und 2025 geringer als noch im ersten Halbjahr. Zu Frage 2: Die direkten Auswirkungen auf die Integrations- und Qualifizierungsverläufe von Zugewanderten sind schwer prognostizierbar. Sprach- und Berufsspracherwerb erhöhen jedoch langfristig die Chancen auf eine Arbeitsmarktintegration. Ein erschwerter Zugang zu allgemeinen Berufssprachkursen verzögert diese positive Wirkung. Mit besonderer Sorge betrachtet der Senat die Auswirkungen des Aufnahmestopps auf Zugewanderte im SGB-II-Bezug. Viele von ihnen haben ein Sprachniveau unterhalb von B2. Von Arbeitgebern wird in vielen Fällen ein Sprachniveau von mindestens B1 nachgefragt. Auch für die Aufnahme von manchen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ist ein bestimmtes Sprachniveau erforderlich, beispielsweise bei Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung. Erschwerend hinzu kommt nach Einschätzung des Senats, dass in der Integrationskursverordnung die Wiederholungsmöglichkeit bei Nichtbestehen weitestgehend entfallen ist. Menschen, die das Sprachniveau B1 im Integrationskurs nicht erreicht haben, hatten bislang die Möglichkeit, das Niveau in einem Berufssprachkurs nachzuholen. Ein geringeres Kursangebots beeinträchtigt die Planungssicherheit und kann sich wirtschaftlich nachteilig auf die Bremer und Bremerhavener Kursträger auswirken. Zu Frage 3: Menschen mit Migrations- und Fluchtbiografie sind eine Zielgruppe der Bremischen Landesarbeitsmarktstrategie. Der Senat sieht die derzeitige Priorisierung von kurzen, nicht zertifizierten Berufssprachkursen und die damit einhergehenden Einschränkungen beziehungsweise den Wegfall spezieller Kursarten sowie die Kontingentierungen für höhere Sprachniveaus im Gesamtprogramm Sprache kritisch. Dies vor allem auch, da die kurzen, nicht zertifizierten Berufssprachkurse ohne Zertifikate für die Teilnehmenden enden. Die Kurse sind schwierig in den beruflichen Alltag zu integrieren und erfordern ein hohes Engagement der Betriebe. Bislang werden diese Kurse in Bremen kaum und allenfalls in sehr geringem Umfang umgesetzt. Es besteht daher die Gefahr, dass der Deutscherwerb erschwert wird und notwendige Sprachkenntnisse und -niveaus nicht erreicht werden. Dies trifft im Ergebnis insbesondere Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt durch geringere Kenntnisse der bestehenden Strukturen, fehlende Anerkennungen und Diskriminierungen ohnehin bereits benachteiligt sind. Das Land Bremen setzt sich auf Bundesebene für Verbesserungen der Sprachförderangebote im Gesamtprogramm Sprache ein. Auf der Arbeitsund Sozialministerkonferenz im November 2025 hat Bremen gemeinsam mit anderen Ländern einen Antrag zur Verbesserung der Sprachförderung des Bundes gestellt. Unter anderem fordern die Länder den Bund dazu auf, insbesondere die Berufssprachförderung unterhalb des Sprachniveaus B2 ausreichend und bedarfsgerecht zu finanzieren. Auch in der diesjährigen Konferenz der Integrationsministerinnen und -minister wird Bremen sich für ein solides, verlässliches und finanziell auskömmliches Sprachförderangebot einsetzen. Anfrage 7: Wie können Arbeitsbedingungen von Beschäftigten bei Lieferdiensten verbessert werden? Anfrage der Abgeordneten Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 4. Dezember 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie kann der Senat auf Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten bei Essensplattformen wie Lieferando oder Uber Eats einwirken, während bei Lieferando in Bremen 100 Beschäftigten zum 1. Dezember 2025 gekündigt wurde und zunehmend Subunternehmen und Scheinselbstständige eingesetzt werden? 2. Werden die Betroffenen, bei denen die Kündigungen zum Großteil aufenthaltsrechtliche Fragen aufwerfen, durch schnelle und einfache Zugänge zum Migrationsamt unterstützt und wie kann ihr Aufenthaltsstatus abgesichert werden? 3. Inwiefern unterstützt der Senat das aktuell diskutierte, gesetzlich verankerte Direktanstellungsgebot für die Plattformbeschäftigen im Bereich der Essenslieferdienste? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Grundlage für eine entscheidende Stärkung der Rechte von Plattformbeschäftigten sind gesetzliche Verbesserungen auf Bundesebene. Dies betrifft vor allem die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Plattformarbeit, die Stärkung der Mitbestimmung von Betriebsräten sowie ein Direktanstellungsgebot für Essenslieferdienste. Der Senat der Freien Hansestadt hat sich 2025 mit einem erfolgreichen Bundesratsantrag und zwei Beschlüssen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz für die Stärkung der Rechte von Betriebsräten und Plattformbeschäftigten eingesetzt. Zu Frage 2: Auf Initiative der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration fand ein ressort- und trägerübergreifender Austausch zu den Folgen der Kündigungen statt, an dem auch die Senatorin für Inneres und Sport teilgenommen hat. Es werden aktuell sowohl Informationsangebote geschaffen als auch Kommunikationswege eingerichtet, über die den betroffenen Personen ein schneller Zugang zu notwendigen Dienstleistungen der zuständigen Ausländerbehörden ermöglicht wird. Zu Frage 3: Der Senat befürwortet ein solches Direktanstellungsgebot. Für die Freie Hansestadt Bremen hat die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration im November 2025 gemeinsam mit weiteren Bundesländern einen Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz initiiert, der den Bundesgesetzgeber auffordert, ein Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte im Bereich der Essenslieferdienste gesetzlich zu verankern. Der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen obliegt die Überwachung von gesetzlichen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzvorschriften. In der Vollzugspraxis des Arbeitsschutzes stellt sich in Bezug auf Essenslieferdienste oftmals die schwierige Frage, ob ausliefernde Personen von den jeweiligen Begriffsbestimmungen der einschlägigen Rechtsvorschriften erfasst sind. Ein Direktanstellungsgebot würde den gesetzlich geschützten Personenkreis voraussichtlich erweitern und zugleich Kontrollen und Zuordnungen erleichtern. Anfrage 8: Gewaltaufruf gegen Politiker:innen durch Polizeihauptkommissar Anfrage der Abgeordneten Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke vom 4. Dezember 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat von der Gutheißung bewaffneter Gewalt durch einen Redner auf der Personalversammlung der Polizei Bremen am 1. Dezember 2025 gegen Politiker:innen von Grünen und Linken? 2. Sind entsprechend des Legalitätsprinzips Ermittlungen nach § 140 Strafgesetzbuch (Belohnung und Billigung von Straftaten) oder anderer infrage kommender Straftaten eingeleitet worden? 3. Ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden und welche Disziplinarmaßnahmen kommen in Betracht? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat stellt klar, dass jegliche Form von Gewaltaufrufen, sei es verbal oder anderweitig, entschieden abgelehnt wird. Gewalt ist niemals ein akzeptables Mittel zur Lösung von Konflikten und steht im Widerspruch zu den Grundwerten unserer Gesellschaft, die auf Frieden, Respekt und der Wahrung der Menschenrechte beruhen. Der Senat setzt sich für eine Gesellschaft ein, in der politische Auseinandersetzungen auf Basis von Argumenten und respektvollem Dialog geführt werden. Jeder Gewaltaufruf, der in irgendeiner Form geäußert wird, wird vom Senat in keiner Weise gutgeheißen. Dies gilt hinsichtlich des gesetzlichen Mäßigungsgebotes in § 33 Absatz 2 des Beamtenstatusgesetzes umso mehr für Beamt:innen. Die Äußerungen auf der Personalversammlung der Polizei Bremen wurden dem Hause der Senatorin für Inneres und Sport noch während der Veranstaltung bekannt. Zu Frage 2: Bei der Staatsanwaltschaft Bremen ist im Hinblick auf die Äußerungen vom 1. Dezember 2025 ein Prüfvorgang wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten gemäß § 140 StGB anhängig. Die Prüfung, ob die Äußerungen die Tatbestandsmerkmale erfüllen, dauert an. Zu Frage 3: Ein Disziplinarverfahren wurde durch den Polizeipräsidenten in Abstimmung mit der Senatorin für Inneres und Sport eingeleitet und befindet sich in der Polizei Bremen in Bearbeitung. Das Disziplinarrecht gibt den Rahmen der möglichen Disziplinarmaßnahmen vor. Eine Beurteilung der in Betracht stehenden Maßnahmen ist während des laufenden Verfahrens nicht möglich. Anfrage 9: Anstieg der Firmeninsolvenzen im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Theresa Gröninger, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 10. Dezember 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat das im bundesweiten Vergleich überdurchschnittliche Niveau sowie den Anstieg der Firmeninsolvenzen im Land Bremen laut Daten des Verbandes der Vereine Creditreform e. V. im Jahr 2025 auf 285 beziehungsweise auf 97 Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen (Hochrechnung auf Basis der Novemberzahlen)? 2. Wie ordnet der Senat die Entwicklung des Insolvenzgeschehens im verarbeitenden Gewerbe, in der Baubranche, im Handel und im Dienstleistungsbereich sowie im Hinblick auf das Alter und die Mitarbeiterzahl der Unternehmen ein? 3. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt der Senat, die wirtschaftliche Stabilität und Perspektiven der Unternehmen mit Sitz im Land Bremen zu fördern, um zu einem Rückgang des Insolvenzgeschehens beizutragen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Unternehmensinsolvenzen betreffen in Deutschland vor allem Unternehmen aus den Dienstleistungsbranchen sowie jüngere Unternehmen. Daher liegt das Insolvenzniveau in den Städten traditionell über dem Niveau der Flächenländer, da die Wirtschaftsstruktur der Städte stärker von Dienstleistungsbranchen geprägt ist und auch das Gründungsgeschehen hier dynamischer ausfällt. Insofern ist das von Creditreform als überdurchschnittlich eingestufte Insolvenzniveau in Bremen – genau wie in Hamburg und Berlin – nicht überraschend. Ob es im Jahr 2025 tatsächlich, wie von Creditreform geschätzt, mehr Unternehmensinsolvenzen im Land Bremen gegeben hat als im Jahr zuvor, kann mangels aktueller amtlicher Daten nicht abschließend bewertet werden. Laut amtlicher Statistik wurden von Anfang Januar bis Ende Oktober 2025 insgesamt 149 Unternehmensinsolvenzen beantragt. Das sind 21 Verfahren weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Zu Frage 2: Über die verschiedenen Merkmale der Unternehmen, die 2025 im Land Bremen Insolvenzverfahren beantragt haben, liegen dem Senat derzeit keine amtlichen Daten vor. Aus den vorliegenden Daten für frühere Zeiträume ist allerdings ersichtlich, dass sich das Unternehmensinsolvenzgeschehen im Land Bremen – wie im Bundesdurchschnitt – auf die Dienstleistungsbranchen und den Handel konzentriert und vor allem jüngere Unternehmen mit keinen oder nur wenigen Mitarbeitenden betrifft. Zu Frage 3: Mangels ausreichender Evidenz geht der Senat derzeit nicht von einem ungewöhnlichen Insolvenzgeschehen im Land Bremen aus. Die bislang vorliegenden amtlichen Daten deuten sogar viel mehr daraufhin, dass es in 2025 weniger Unternehmensinsolvenzen im Land Bremen gegeben hat als im Jahr zuvor. Insofern sieht der Senat aktuell auch keinen Grund, spezifische Maßnahmen zur Reduzierung des Insolvenzgeschehens zur ergreifen. Zudem haben kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz im Land Bremen jederzeit die Möglichkeit, bei der Bremer Aufbau-Bank Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen zur konkreten Abwendung von Insolvenzen zu beantragen. Anfrage 10: Hilfe für auf Sauerstoff angewiesene und heimbeatmete Patienten im Krisen- oder Katastrophenfall? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 13. Januar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wurde die im Oktober 2024 durch die Gesundheitssenatorin zugesicherte Datenlage über zu Hause auf Sauerstoff angewiesene Personen inzwischen erhoben und wird sie regelmäßig aktualisiert? Bitte alle Patienten berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie mithilfe eines Pflegedienstes versorgt werden oder nicht. 2. Was wurde seit der Feststellung einer bislang äußerst unbefriedigenden Situation im Oktober 2024 konkret verändert, um gefährdete Menschen im Notfall erreichen und zum Beispiel evakuieren zu können? 3. Inwiefern liegen die bereits im Oktober 2022 in einer Anfrage thematisierten Notfallpläne bei ambulanten Pflegediensten heute flächendeckend vor und wird der erreichte Stand für ausreichend gehalten? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bereits 2022 wurde eine Umfrage unter den Krankenkassen durchgeführt, um die Anzahl an häuslich Beatmungspflichtigen zu eruieren. Von circa 80 Prozent der Krankenkassen liegen Rückmeldungen über versicherte häuslich Beatmungspflichtige vor. Insgesamt wurden 167 Personen zurückgemeldet, die beatmet werden. 84 dieser Personen wurden regelmäßig oder ständig lebenserhaltend beatmet. Neben der Anzahl der Betroffenen sind zur Rettung der Personen im Krisenfall jedoch weitere teils sensible Daten wie beispielsweise Wohnadresse, Mobilität und eventuelle Begleiterkrankungen zwingend erforderlich. Für eine Erhebung und Speicherung dieser Gesundheitsdaten in einer Datenbank beziehungsweise einem System bestehen datenschutzrechtliche Bedenken. In einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Pflege im Krisen- und Katastrophenfall zwischen der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, der Senatorin für Inneres und Sport und der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration unter Einbeziehung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wird fortlaufend erörtert, welche Indikatoren zur Rettung der Patient:innen im Krisenfall notwendig sind und wie diese zielgerichtet erhoben werden können. Dabei werden auch Best-Practice-Beispiele geprüft. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz bedauert, dass die Umsetzung einer Lösung für diese vulnerable Personengruppe noch nicht abgeschlossen ist. Zu Frage 2: Im September 2022 wurden die ambulanten Pflegedienste durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz und die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration für die Situation der häuslich Beatmungspflichtigen sensibilisiert und Informationen für die weiterführende Zusammenarbeit erbeten. Im engen Austausch mit der Senatorin für Inneres und Sport sowie der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration konnte inzwischen ein Pflegeregister als mögliche Lösung identifiziert werden. Zweck des Registers ist die Erhebung und Speicherung sowie die ausschließliche Nutzung der Daten für die Gefahrenabwehr im Katastrophenfall auf Grundlage einer freiwilligen Bereitstellung durch die Betroffenen. Der konkrete Einsatz wird aktuell durch die Senatorin für Inneres und Sport geprüft. Die Sicherstellung der Versorgung von vulnerablen Gruppen, wie die der häuslich Beatmungspflichtigen, ist auch Teil des Projektes zur Vorbereitung des Gesundheitsbereichs im Rahmen der Zivilen Verteidigung in Ergänzung zum Landesprogramm „Bremen resilient“. Zu Frage 3: Nach § 113 Sozialgesetzbuch XI sind die Pflegedienste seit 2023 bundesweit zur Vorhaltung eines Krisenkonzeptes verpflichtet. Ein Teil der Träger haben hier bereits weitgehende Entwürfe erarbeitet. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz steht gemeinsam mit der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration und der Senatorin für Inneres und Sport mit den Trägern der ambulanten Pflege im Austausch, um dort auftretende Fragen rund um die Krisenkonzepte und die Versorgung von Patient:innen im Krisenfall zu beantworten. Gemeinsam wird das Vorgehen bei verschiedenen Szenarien entwickelt. Insgesamt ist die Anzahl der vorliegenden Krisenkonzepte der Träger jedoch noch nicht als ausreichend zu bewerten. Daher wird aktuell ein Musternotfallplan entwickelt, der den Verbänden im Frühjahr dieses Jahres zur gemeinsamen Finalisierung vorgelegt werden soll. Anfrage 11: Saustall Sanitäranlage – Wird der Sanierungsstau der Schulklos im Land Bremen behoben? Anfrage der Abgeordneten Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 14. Januar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Inwieweit wird der Sanierungsstau der Sanitäranlagen an Schulen im Land Bremen mithilfe der finanziellen Mittel, die das Land Bremen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität vom Bund erhält, behoben? Bitte angeben, welche Sanitäranlagen an Schulen konkret saniert werden und welche nicht. 2. Inwiefern wurde die Überarbeitung der Reinigungsrichtlinie (RRL) für die Stadt Bremen laut einer Senatsantwort auf unsere Große Anfrage „Saustall Sanitäranlage – Zustand der Schulklos in Bremen“ wie geplant bis Ende 2025 abgeschlossen und welche konkreten Veränderungen liefert diese? 3. Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um den Sanierungsstau der Sanitäranlagen an Schulen im Land Bremen schnellst- und bestmöglich zu beheben, damit Toilettenräume von den Schülerinnen und Schülern nicht mehr vor Ekel gemieden werden? Antwort des Senats: Der Senat misst der baulichen, hygienischen und funktionalen Qualität der Sanitäranlagen an den Schulen im Land Bremen eine hohe Bedeutung bei. Die Gewährleistung funktionsfähiger und sauberer Sanitäranlagen ist eine wesentliche Voraussetzung für ein gesundes und akzeptiertes Lernumfeld. Gleichzeitig gilt es abhängig von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel Bauvorhaben aus baulicher Sicht zu priorisieren. Zu Frage 1: Der Sanierungsstau bei den Sanitäranlagen an Schulen in der Stadtgemeinde Bremen wird im Rahmen der laufenden Schulbau- und Sanierungsprogramme schrittweise abgebaut. Dazu zählen das Gebäudesanierungsprogramm und das Schul- und Kitabauprogramm (SchuKi). Dabei werden auch Mittel berücksichtigt, die dem Land Bremen aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung stehen, sofern die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt eingebettet in standortbezogene Schulbau- und Sanierungsvorhaben. Die Priorisierung richtet sich nach dem baulichen Zustand, hygienischen Erfordernissen sowie der Dringlichkeit aus schulorganisatorischer Sicht. In der ersten Tranche des Investitionssofortprogramms, das der Senat am 9. Dezember 2025 auf Basis der LuKIFG-Mittel (Länder-und-KommunalInfrastrukturfinanzierungsgesetz) beschlossen hat, sind in der Stadtgemeinde Bremen bisher folgende Maßnahmen aufgenommen worden und tragen zum Abbau des Sanierungsstaus der Sanitäranlagen bei: − Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Gebäude Teil A; − Schule an der Fischerhuder Straße; − Schulzentrum des Sekundarbereichs II Vegesack; − Schule an der Stichnathstraße; − Oberschule am Leibnizplatz; − Oberschule Lesum und das − Kippenberg Gymnasium. In Bremerhaven werden Seestadt Immobilien Mittel für die Sanierung von Toiletten aus dem Bauunterhaltsbudget sowie aus der Sanierungsoffensive durch den Magistrat zur Verfügung gestellt. Eine zusätzliche Finanzierung aus LuKIFG-Mitteln wird derzeit geprüft; der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat über die maßnahmenscharfe Verteilung einer zweiten Tranche noch nicht entschieden. Zu Frage 2: Die Überarbeitung der Reinigungsrichtlinie (RRL) für die Stadt Bremen ist entgegen der ursprünglichen Planung noch nicht abgeschlossen. Hinsichtlich der Themen Qualitätssicherung und Erbringung nutzerseitiger Leistungen bestehen noch Klärungsbedarfe. Im Einzelnen werden Veränderungen zu folgenden Themen geprüft: − Anpassungsbedarf unter anderem bei den Reinigungsintervallen gemäß Turnusplänen je nach Gebäudeart, − Zielgerichtetheit von Prozessen und Rollenverteilungen hinsichtlich des gewünschten Reinigungsergebnisses und − Präzisierungen hinsichtlich Qualitätsanforderungen und Kontrollmechanismen. Ziel der Richtlinie insgesamt ist, sicherzustellen, dass durch die in der RRL vorgegebenen Rahmenbedingungen und Regelungen die gewünschten Reinigungsstandards erreicht werden. Zu Frage 3: Zur Reduzierung des Sanierungsstaus und zur Verbesserung des Zustands der Sanitäranlagen an Schulen werden in der Stadtgemeinde Bremen folgende Maßnahmen ergriffen: − Fortführung und Priorisierung von Sanierungen im Rahmen bestehender Bauprogramme, − enge Abstimmung zwischen den zuständigen Ressorts, Immobilien Bremen und den Schulstandorten und − Durchführung kurzfristiger Instandsetzungsmaßnahmen bei besonders beeinträchtigten Anlagen. Der Senat verfolgt das Ziel, die Nutzbarkeit und Akzeptanz der Sanitäranlagen für Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu verbessern. In Bremerhaven wurden in der Vergangenheit bereits Gelder der Sanierungsoffensive zur Verfügung gestellt und damit umfangreich Toilettenanlagen saniert. Bei allen anstehenden Sanierungen, insbesondere von Turnhallen, werden immer die gesamten Sanitär- und Duschbereiche mit saniert. Auch die Barrierefreiheit wird hier jeweils mit umgesetzt. Aktuell werden das Nordseestadion und die Walter-Kolb-Halle saniert, die auch von Schulen genutzt werden. Anfrage 12: Vorsätzliche Tierquälerei in Bremen Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 21. Januar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie haben sich die Fälle vorsätzlicher Tierquälerei in Bremen und Bremerhaven in den vergangenen 24 Monaten jeweils entwickelt und wie hoch ist die Aufklärungsquote? 2. Inwiefern ist eine Zunahme bei bestimmten Tiergruppen festzustellen und wie bewertet der Senat diese Entwicklung? 3. Welche tierschutzpräventiven Maßnahmen plant der Senat? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Unter dem Begriff der „vorsätzlichen Tierquälerei“ werden nach § 17 Tierschutzgesetz Straftaten verstanden. Diese liegen dann vor, wenn ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet wird oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt werden. Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) hat in den letzten fünf Jahren jährlich zwischen 37 und 58 Strafanzeigen nach dem Tierschutzgesetz bearbeitet. Dabei konnte in zwischen 62 und 81 Prozent der Fälle ein Verursacher oder eine Verursacherin sowie ein aus Sicht des LMTVet strafbarer Sachverhalt ermittelt werden. Eine Aussage zum Ausgang dieser Fälle ist nur möglich, wenn diese im Einzelfall bei der Staatsanwaltschaft abgefragt werden. Dies war in der Kürze der Zeit nicht möglich. Zu Frage 2: Der LMTVet hat Zahlenmaterial zu Tiergruppen, auf die sich Strafanzeigen in den letzten fünf Jahre bezogen – also im Zeitraum zwischen 2021 und 2025 zusammengestellt. Dabei liegen Hunde schwerpunktmäßig mit 20 bis 26 Anzeigen pro Jahr an der Spitze, gefolgt von Katzen mit 3 bis 9 Anzeigen; beide jeweils mit recht konstanten Zahlen über die Jahre. Gering und relativ konstant sind die Zahlen für übrige Heimtiere zwischen 0 und 4 Anzeigen pro Jahr und landwirtschaftliche Nutztiere zwischen 1 und 4 Anzeigen. Etwas schwankend zeigen sich die Strafanzeigen bei den „sonstigen“ mit zwischen 3 und 15 Fälle pro Jahr, zum Beispiel für den tierschutzwidrigen Einsatz von Klebefallen bei Mäusen oder tierschutzwidrigen Sachverhalten bei Tauben. Insgesamt sind keine Zunahmen beziehungsweise andere Entwicklungen bei bestimmten Tiergruppen festzustellen. Zu Frage 3: Im Jahr 2013 wurde bei der Staatsanwaltschaft in Bremen eine Sonderzuständigkeit für den Tierschutz neben der bereits bestehenden für den Umweltschutz geschaffen, mit dem Ziel die Strafverfolgung von Tierschutzfällen perspektivisch gebündelt und effizienter zu gestalten. Die Schaffung spezialisierter Einheiten für die Bearbeitung von Tierschutzstraftaten bei der Staatsanwaltschaft wird von Expertinnen und Experten als sinnvoll bewertet und ist bei den Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht durchgängig gegeben. Die Sonderzuständigkeit führt zu einer Spezialisierung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Bereich des Tierschutzrechts. Wissen und Erfahrung können gebündelt werden. Die Bündelung und Spezialisierung von Tierschutzsachen bei der Staatsanwaltschaft führt zudem zu einer guten und routinemäßigen Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungs- und den Veterinärbehörden. Um die Bevölkerung für den Tierschutz zu sensibilisieren und diesen präsent zu halten, hat die Landestierschutzbeauftragte im Dezember 2024 und 2025 insgesamt 50 000 Postkarten mit fachlichem Tierschutzbezug in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven verteilen lassen. Ihre Planung für die tierschutzbezogene Außenwerbung im Jahr 2026 ist noch nicht abgeschlossen. Des Weiteren unterstützt sie für angehende Juristinnen und Juristen an der juristischen Fakultät der Universität Bremen im Wahlmodul Tierschutz. Als niedrigschwelliges Angebot findet jährlich eine Onlinefortbildung für Bürgerinnen und Bürger statt, für die keine Vorkenntnisse in Tierschutzfragen erforderlich sind. Schlussendlich hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz im Jahr 2025 nach sechzehn Jahren wieder einen Tierschutzpreis ausgelobt, der an drei Katzenvereine und eine Privatperson verliehen wurde. Alle Preisträgerinnen kümmern sich ehrenamtlich mit großem Aufwand und Erfolg um das Wohl der Tiere. Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Drucksache 21/1589. Für den Antrag gestimmt haben die Abgeordneten: Ahrens, Sandra (CDU) Averwerser, Yvonne (CDU) Bensch, Rainer (CDU) Bodeit, Hartmut (CDU) Brandt, Gökhan (FDP) Degenhard, Cord (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Dertwinkel, Sina (CDU) Eckardt, Kerstin (CDU) Fricke, Holger (BA-Gruppe) Grobien, Susanne (CDU) Grönert, Sigrid (CDU) Gröninger, Theresa (CDU) Hornhues, Bettina (CDU) Humpich, Ole (FDP) Imhoff, Frank (CDU) Jonitz, Michael (CDU) Leidreiter, Piet (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Lichtenfeld, Sven (fraktionslos) Lübke, Marco (CDU) Michalik, Martin (CDU) Minne, Andre Folkert (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Neumeyer, Silvia (CDU) Raschen, Thorsten (CDU) Rohmeyer, Claas (CDU) Sağiroğlu, Meltem (BA-Gruppe) Schäck, Thore (FDP) Schellenberg, Sven (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Schnittker, Christine (CDU) Dr. Schröder, Marcel (FDP) Schuster, Sascha (BA-Gruppe) Strohmann, Heiko (CDU) Tek, Hetav (CDU) Tiedemann, Julia (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Timke, Jan (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Voigt, Fynn (FDP) Dr. Winter, Wiebke (CDU) Dr. Yazıcı, Oğuzhan (CDU) Zeimke, Simon (CDU) Gegen den Antrag gestimmt haben die Abgeordneten: – Enthaltung: Arpaz, Selin Ece (SPD) Aulepp, Sascha (SPD) Aytas, Recai (SPD) Bolayela, Elombo (SPD) Bothen, Nils (SPD) Bries, Falko (SPD) Çolak, Sülmez (SPD) Eicke, Derik (SPD) Dr. Eschen, Solveig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Görgü-Philipp, Sahhanim (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gottschalk, Arno (SPD) Grotheer, Antje (SPD) Güngör, Mustafa (SPD) Hassanpour, Dariush (Die Linke) Dr. Herold, Emanuel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Hess-Grunewald, Hubertus (SPD) Janßen, Nelson (Die Linke) Kähler, Katharina (SPD) Khan, Basem (SPD) Kocaağa, Muhlis (Die Linke) Kretschmann, Heike (SPD) Labetzke, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lenkeit, Kevin (SPD) Leonidakis, Sofia (Die Linke) Menzel, Bithja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Reimers-Bruns, Ute (SPD) Šator, Senihad (SPD) Saxe, Ralph (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Schaefer, Maike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schiemann, Anja (SPD) Seyrek, Mehmet Ali (SPD) Stahmann, Volker (SPD) Strelow, Janina (SPD) Strunge, Miriam (Die Linke) Sültenfuß, Tim (Die Linke) Dr. Tell, Franziska (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tepe, Nurtekin (SPD) Tuchel, Valentina (SPD) Tuncel, Cindi (Die Linke) Wagner, Falk-Constantin (SPD) Wargalla, Kai-Lena (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Welt, Holger (SPD) Yıldız, Medine (SPD) Zager, Jörg (SPD) Zimmer, Olaf (Die Linke) Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Von der Bürgerschaft (Landtag) in der 30. Sitzung nach interfraktioneller Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. Nr. Vorlage Behandlung Seitenwechsel von Journalisten in öffentliche Ämter – vorzugsweise als Pressesprecher: Auswirkungen auf Pressefreiheit, Transparenz und Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 22. demokratische Kontrolle Antwort des Senats Kenntnis. Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 9. Juli 2025 (Drucksache 21/1266) Seitenwechsel von Journalisten in öffentliche Ämter – vorzugsweise als Pressesprecher: Auswirkungen auf Pressefreiheit, Transparenz und demokratische Kontrolle Mitteilung des Senats vom 9. September 2025 (Drucksache 21/1342) Gesetz zur Anpassung der Gefangenenvergütung in den bremischen Vollzugsgesetzen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 67. Mitteilung des Senats vom 2. einstimmig das Gesetz in erster Lesung. Dezember 2025 (Drucksache 21/1504) Information gemäß Stabilitätsratsgesetz § 9 (StabiRatG) Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 71. Mitteilung des Senats vom 10. Mitteilung des Senats Kenntnis. Dezember 2025 (Drucksache 21/1523) Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetz in erster und zweiter Lesung. Bremischen Sondervermögensgesetzes Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE 74. Mitteilung des Senats vom 17. GRÜNEN, Die Linke, FDP, Gruppe BA, Dezember 2025 Einzelabgeordneter Lichtenfeld (Drucksache 21/1533) Dagegen: BÜNDNIS DEUTSCHLAND Nr. Vorlage Behandlung Bericht des Senats über die Aktivitäten der nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 79. (nordmedia) für das Jahr 2024 Mitteilung des Senats Kenntnis. Mitteilung des Senats vom 13. Januar (Drucksache 21/1555) Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster und zweiter Lesung. Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die 83. Mitteilung des Senats vom 20. Januar Linke, FDP, Gruppe BA, Einzelabgeordneter 2026 Lichtenfeld Dagegen: -- (Drucksache 21/1568) Enthaltung: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz zur Neuregelung des Gesetz in erster Lesung. Bremischen Ausbildungsgesetzes für Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Lehrämter Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND; FDP, 85. Mitteilung des Senats vom 20. Januar Gruppe BA, Einzelabgeordneter Lichtenfeld Dagegen: -- (Drucksache 21/1570) Enthaltung: CDU Bericht Nr. 25 des Ausschusses für Petitionen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt Bericht und Antrag des staatlichen 90. einstimmig die Behandlung der Petitionen Ausschusses für Petitionen wie vom Ausschuss empfohlen. vom 23. Januar 2026 (Drucksache 21/1580) Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft

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