Katharina Kähler
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Die FDP überschreibt ihre Große Anfrage und den Antrag mit reißerischen Formulierungen wie „Fast 45 Millionen verschenkt“ und „Kümmert sich Bremen nicht ums Geld?“. Diese Schlagzeilen suggerieren, der Staat werfe Steuergeld leichtfertig zum Fenster hinaus. Das wird den rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen des Unterhaltsvorschusses überhaupt nicht gerecht. Eine etwas differenzierte Herangehensweise, liebe FDP-Fraktion, hätte ich hier von Ihnen schon erwartet. (Beifall SPD, Die Linke – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Gehen Sie auch auf den Titel ein? – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja, die 45 Millionen! Was soll‘s!) Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige sozialpolitische Leistung zum Schutz von Kindern und Familien und kein Instrument zur Sanierung eines Landeshaushaltes. Dies auch einmal als Grußadresse an Frau Ahrens. (Abgeordnete Sandra Ahrens [SPD]: Gehen Sie auch auf das Thema ein?) Wer sich mit dem Thema auskennt, weiß: Die Rückgriffquote taugt nur bedingt als Maßstab für die Qualität der Arbeit, (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ist doch überall so! Bremerhaven!) weil viele Unterhaltspflichtige aufgrund von geringem Einkommen, hohen Wohnkosten, gesundheitlichen Einschränkungen oder Unterhaltsverpflichtungen für mehrere Kinder nicht zahlungspflichtig sind. Wer so tut, als ließen sich die gesamten oder auch ein Großteil der 2024 ausgezahlten 49,8 Millionen Euro zurückholen, der zeichnet ganz bewusst ein falsches Bild. (Beifall SPD, Die Linke – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Das habe ich gar nicht gesagt! – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Sie haben es nur nicht verstanden! – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU] meldet sich zur Zwischenfrage. – Glocke) Ende 2024 stehen rund 68,7 Millionen Euro an nicht realisierten Forderungen im Land Bremen in den Büchern – etwa 46,1 Millionen für Bremen und für Bremerhaven 22,6 Millionen. Meine Damen und Herren, das ist ein kumulierter Bestand aus zehn Jahren, der sich aufbaut, weil der Unterhaltsvorschuss laufend gewährt wird und der Kreis der Berechtigten 2017 durch eine Gesetzesänderung deutlich erweitert wurde. Diese Forderungen werden selbstverständlich weiterverfolgt, Maßnahmen gegen Verwirkung und Verjährung werden fortlaufend ergriffen. Verschenken, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist hier wirklich die falsche Kategorie und das wissen Sie, glaube ich, auch selbst. (Beifall SPD, Die Linke) Fakt ist: Wie wir ja auch schon des Öfteren gehört haben, nur ein Teil dieser Forderungen ist überhaupt realistisch vollziehbar. Oft werden Unterhaltstitel auf Basis eines fiktiven Einkommens erstritten, weil Unterhaltspflichtige ihrer Erwerbsobliegenheit nicht nachkommen, faktisch aber über kein pfändbares Einkommen oder Vermögen verfügen. Unterhaltsrechtlich gelten sie als leistungsfähig, tatsächlich sind sie nicht zahlungsfähig, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das erzählen Sie mal den Müttern!) ein Unterschied, den der Antrag komplett unterschlägt. Ein Rückgriff gelingt zudem nur, wenn der Aufenthaltsort bekannt ist. Wer das ignoriert, erzeugt die Illusion, hier liege ein riesiges Einnahmepotenzial brach, (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Komisch, dass andere Bundesländer wesentlich besser sind als Bremen!) das nur wegen Inkonsequenz nicht behoben wurde. Das bedeutet im Umkehrschluss nicht, um es einmal sehr klar zu sagen, dass wir nicht für eine konsequente Ausschöpfung aller Möglichkeiten zum Rückgriff sind. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Sind sie nicht! – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Sind sie nicht! – Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Leute, jetzt hört doch mal zu.) Ist das heute so schwierig mit dem Zuhören? Oder haben alle so viel Hunger, weil die Mittagspause gleich ansteht? (Abgeordneter Ole Humpich [FDP] Ihnen zuzuhören ist wirklich schwierig! – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Dann würden wir ja den Mund halten!) Das wäre eine gute Idee, vielleicht tun Sie es einfach. Der Bundesländervergleich zeigt außerdem: Selbst Baden-Württemberg zum Beispiel mit einer deutlich potenteren Sozialstruktur hinsichtlich der Einkommensverteilung kommt 2024 nur auf etwa 21 Prozent Rückgriffquote, ist also weit entfernt von einer Vollkostendeckung. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Doppelt so gut wie Bremen!) Bremen liegt bei gut 10 Prozent und hat damit die Einnahmen – auch das haben Sie erfolgreich verschwiegen – um 19 Prozent gesteigert und gehört damit aktuell bundesweit zur Spitze in dieser Dynamik. (Beifall SPD, Die Linke) Von einem Mittelfeld, wie Sie es vorhin bezeichnet haben, Herr Humpich, kann an dieser Stelle keine Rede sein. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Ich habe nicht mal übers Mittelfeld gesprochen!) Das verzerrt auch das Bild der Realität. Ihr Antrag suggeriert, der Senat arbeite nicht an einer Verbesserung. Auch das ist nicht korrekt. Gleichzeitig blendet die FDP aus, dass wir uns mitten in einer Organisationsentwicklung befinden. Die Prozesse der Unterhaltsvorschussstelle Bremen wurden überprüft und optimiert. Die Einnahmen steigen kontinuierlich, und Bremen verzeichnet, anders als viele Länder, keinen Rückgang bei der Rückholquote, sondern einen Fortgang. Im Amt für soziale Dienste (AfSD) wird ein eigener Fachdienst Unterhaltsvorschuss aufgebaut. In Bremerhaven laufen externe Untersuchungsprozesse zur Personalbemessung und zu Prozessen. Die Verwaltung ist also entgegen Ihrer Behauptungen längst dabei, Strukturen zu schärfen und Spezialisierungen zu schaffen. Genau das wird in Ihrem Antrag plakativ eingefordert und läuft bereits. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Gucken Sie mal in Ihre Abteilung rein, was da los ist!) Statt diese Entwicklung zu unterstützen, fordert die FDP verbindliche Zielquoten für einzelne Beschäftigte, wir haben es eben gehört, und deren Kontrolle. Das ignoriert komplett, dass individuelle Kennzahlen aus gutem Grund hier nicht erhoben werden, unter anderem auch wegen des Verbots von Leistungs- und Verhaltenskontrollen. Eine solche Steuerung würde massiven Druck auf Mitarbeitende ausüben – ohne die komplexen Einzelfälle abzubilden – und falsche Anreize setzen. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Leistung ist schwierig!) Erzählen Sie das doch gerne einmal den Mitarbeitenden im AfSD, (Beifall SPD, Die Linke – Widerspruch FDP) dass Sie Zielquoten einführen wollen. Ich bin mir ganz sicher, die Mitarbeitenden werden Ihnen hochdankbar sein, Herr Humpich! (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Super! Geiler Job, ey!) Hierzu kommen Forderungen nach einer Bundesratsinitiative mit Beweislastumkehr zulasten der unterhaltspflichtigen und nach erweiterten Datenzugriffsrechten gegenüber den Finanzämtern, ohne die datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Implikationen seriös abzuwägen. Wir als SPD wollen Unterhaltsansprüche konsequent durchsetzen, aber auf Grundlage eines ausbalancierten Rechtsrahmens, der Grundrechte achtet und niemanden pauschal unter Generalverdacht stellt. (Beifall SPD) Der Antrag ist reißerisch, weil er mit zugespitzten Schlagworten und großen Zahlen arbeitet, ohne die vom Senat beschriebenen Rahmenbedingungen und die begrenzte Vollziehbarkeit der Forderungen anzuerkennen. Er erzeugt ein falsches Bild von angeblich verschenkten Millionen, obwohl die Verwaltung nachweislich an der Verbesserung arbeitet und ein eigener Fachdienst ganz konkret für diesen Part im Aufbau ist. Die SPD-Fraktion lehnt diesen Antrag ab. Wir stehen für eine verlässliche, gut aufgestellte Verwaltung, die Alleinerziehende unterstützt, Unterhaltsansprüche dort konsequent geltend macht, wo es rechtlich und faktisch möglich ist, und die Strukturen mit Augenmaß weiterentwickelt. Darin lässt sich auch unser politischer Wille sehr deutlich erkennen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das ist es ja leider! – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Gerne weiter!) Der ist nämlich nicht, uns dieser Thematik nicht zu stellen. Genau dieser Prozess läuft, (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Wie läuft der denn? und wir werden ihn genauso engagiert, wie wir das aktuell tun, weiter voranbringen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Jetzt erhält die Abgeordnete Sandra Ahrens das Wort zur Kurzintervention. Abgeordnete Sandra Ahrens (CDU): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Frau Kähler, ich weise zurück, dass die CDU gefordert hat, dass von den 50 Millionen des Jahres 2024 15 Millionen durch die Behörde sofort einzutreiben sind. Hätten Sie meiner Rede zugehört und nicht nur von Ihrem Zettel abgelesen, hätten Sie vernommen, dass wir fordern, dass die Unterhaltstitel, die nämlich genommen werden können, für 30 Jahre in die Zukunft wirken für das Jahr 2024 – –, von allen säumigen Vätern aufgenommen werden, um festzustellen, ob die Väter dann in diesen 30 Jahren nicht vielleicht doch nachträglich zahlungsfähig werden und dann für das Jahr 2024 rückwirkend den entsprechenden Betrag zurückzuzahlen haben. Zweitens habe ich sehr deutlich gesagt, dass wir Väter nicht damit durchkommen lassen müssen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das ist das, das ist der Punkt, es geht nicht ums Geld!) Das setzt einen politischen Willen voraus, und den haben Sie hier an dieser Stelle in keiner Form bewiesen. Drittens, um es auch noch mal deutlich zu sagen: Auch die Behörde hat seit 2018 die Instrumente in einer Verwaltungsanweisung, übrigens durch den Bund, ausgelöst und dann vom Land zwangsweise umgesetzt, dass sie Väter auffordern können, sich zu bewerben, Arbeiten anzunehmen et cetera. Sie können sie also auch in Arbeit bringen. Genau das, meine Damen und Herren, macht Bremen nämlich hier nicht, weil der politische Wille, säumige Väter an ihre Pflicht zu erinnern, nicht da ist. Man sitzt lieber mit dem Ausschütten von sozialen Wohltätigkeiten an der Stelle, um sich – –, und sagt, ja, das ist in Wirklichkeit eigentlich eine Sozialleistung, und verfolgt diesen Weg. (Glocke) Das lehnen wir ab. Wir wollen, dass Väter sich ihrer Verantwortung stellen. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Die Abgeordnete Katharina Kähler zur Erwiderung. – Bitte schön! Abgeordnete Katharina Kähler (SPD): Liebe Frau Ahrens, ich glaube, wenn Sie die Diskurse in der Sozialdeputation, der Sie offiziell nicht mehr angehören, aber partiell zu bestimmten Themen durchaus besuchen, wenn Sie den Ausführungen in der Sozialdeputation zu den Entwicklungen bei der Organisationsentwicklung im Amt für soziale Dienste gefolgt wären, (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ich bin Ihnen gefolgt!) dann wüssten Sie, dass dieser Prozess derzeit hochintensiv bearbeitet wird. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Derzeit! – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Seit zehn Jahren!) Falls Ihnen das aber noch nicht ausreicht, gäbe es durchaus die Möglichkeit, Ihren eigenen Antrag Nummer 11 dazu einzubringen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp. Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen! Wir debattieren heute eine Große Anfrage der FDP-Fraktion, die sie mit einem Dringlichkeitsantrag verbunden hat. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen für die ausführliche Beantwortung der Fragen zu diesen Themen. Die Antworten geben noch einmal einen guten Überblick über die Problematik und die aktuellen Herausforderungen. Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche finanzielle Leistung für Kinder. Der Staat springt dabei ein und zahlt den betreuenden Eltern einen monatlichen Betrag, der später, wenn möglich, vom eigentlich unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert wird. So die Theorie. Der Unterhaltsvorschuss wurde eingeführt, um finanzielle Notlagen von Alleinerziehenden, das wurde auch mehrmals gesagt, abzumindern und die Kinderarmut zu reduzieren. Er ist sozialpolitisch sinnvoll, weil er Kinder schützt, Familien stabilisiert und Armut vorbeugt, also unsere zentralen gesellschaftlichen Ziele unterstützt. Das Spannungsfeld eröffnet sich, weil die Rückholung der ausgezahlten Mittel nur bedingt gelingt. Statistiken zeigen, meine Damen und Herren, dass 80 bis 90 Prozent der staatlichen Vorschüsse bundesweit dauerhaft als sozialer Unterhalt verbucht werden und nicht zurückgeholt werden können – leider. Das hat ganz verschiedene Ursachen, von denen der Antrag einige leider ausblendet. Häufig erhält das unterhaltspflichtige Elternteil so wenig Einkommen, dass es ohnehin nicht in der Lage gewesen wäre, vollen Unterhalt zu zahlen. Da greift das Recht nach Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltausfall. Eine Rückführung aber ist nicht möglich. Es bleiben auch praktische Hürden in der Darstellung der FDP-Fraktion unberücksichtigt. Die Rückholquote berechnet sich aus dem Verhältnis der eingenommenen zu den insgesamt ausgezahlten Unterhaltsvorschüssen. Selbst, wenn ein Elternteil den maximal möglichen Unterhalt gar nicht hätte leisten können, zählt das ausgezahlte Geld vollständig. Das verzehrt die Quote leider immer nach unten. Entsprechend unredlich ist es, mit dem vorgelegten Antrag zu behaupten, das Land verschenke 45 Millionen. Ja, die Rückholquote auf den Bundesdurchschnitt zu heben, ist unser Ziel. Die vollständige Summe wird jedoch nicht rückgeführt werden. Zwei Aspekte Ihres Antrags möchte ich abschließend herausgreifen: Sie fordern mehr Qualifizierung für Mitarbeitende in diesem Aufgabenfeld. Die Ihrem Antrag aber vorausgehende Senatsantwort legt dar, dass und wie die Kolleg:innen geschult werden. Wir sollten hier nicht voreilige Kompetenzen absprechen, wo sie längst ausgebildet sind, liebe Kollegen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Gravierender sind aber auch die Gegenargumente zu Ihrem Beschlusspunkt 6a und auch 6b. Sie fordern in 6a die Einführung als Beweislastumkehr. Das ist aber bereits geltendes Recht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Dem Unterhaltsschuldner obliegt die Darlegung um Beweislast für seine fehlende Leistungsfähigkeit schon heute. In 6b fordern Sie neue Wege der Datenübermittlung an die Unterhaltsvorschussstellen. Das bringt aber aufgrund der bestehenden Darlegungs- und Beweislastregelungen keine Vorteile. Solange eine unvollständige Auskunft zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen vorliegt, wird unterhaltsrechtlich die Leistungsfähigkeit unterstellt. Liebe Kolleg:innen, ich bedanke mich für die ehrlichen Antworten und erkenne das Bemühen, auch in Bremen die Rückführungsquote zu steigern, an. Die dafür notwendigen arbeitsorganisatorischen Maßnahmen in der Behörde sind vollzogen, und der Weg ist auch beschritten. Die Sozialstrukturen unseres Landes werden die Rückholung immer erschweren. Dass Sie uns unterstellen, dass der politische Wille fehlt – also meine Damen und Herren, wenn die Menschen nichts haben, dann können wir auch nichts rausholen. Das ist auch das Problem. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Das wissen Sie doch gar nicht, ob die was haben! – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das wissen Sie für 30 Jahre in die Zukunft? Haben Sie mal Lotto gespielt?) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Sofia Leonidakis. Abgeordnete Sofia Leonidakis (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte noch um ein klein wenig Geduld. Das tut mir leid, dass ich zwischen Ihnen und dem Mittagessen stehe, aber die Debatte ist ja nicht unwichtig. Ich glaube, wahrscheinlich kennen viele von Ihnen solche Exemplare von Loser-Vätern. Wir haben sie alle in unserem Umfeld oder wahrscheinlich in unserem Umfeld. (Abgeordneter Heiko Strohmann [Die Linke]: Loser-Väter ist noch sehr nett ausgedrückt!) Doch, das sind schon – – . Ja, genau. Es gibt sie. Es gibt diese Exemplare von Loser-Vätern, die Kinder in die Welt setzen und dann einfach ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Ich habe selbst so ein Exemplar in meinem direkten persönlichen Umfeld, und ich muss sagen, es macht mich krass wütend, wenn Väter einfach willentlich und wissentlich nur in Teilzeit arbeiten; weil sie sich dann den Unterhalt sparen, wenn sie nicht den Unterhalt zahlen, den sie müssten und wenn sie darauf setzen, dass die Mutter ja schon nicht den Unterhalt einklagen wird, weil sie den Konflikt vermeiden will und den Konflikt nicht in die Familie und vor allem nicht auf dem Rücken ihres Kindes austragen will. Häufig sind es ja dann die Kinder, die auch noch bestraft werden, emotional, von den Vätern, denn die sind ja schuld daran, oder die Mutter ist schuld daran. Diese Form von Verantwortungslosigkeit, von Rosenkrieg auf Kosten der Mütter – häufig sind es die Mütter, in 95 Prozent sind es die Mütter, die am Ende die Gelackmeierten sind, (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Vor allen Dingen aber auf Kosten der Kinder.) und vor allem sind es häufig die Kinder, die selbst im Erwachsenenalter natürlich nicht ihren Vater verklagen auf Unterhalt, selbst, wenn er unterhaltspflichtig wäre –, diese Form von Loser-Vätern macht mich sauer. Deswegen verstehe ich, dieses Thema auch häufig zu thematisieren und anzubringen. (Beifall Die Linke, SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE, FDP) Das ist der eine Teil der Wahrheit. Ja, ich finde auch, dass solchen LoserVätern jede Form von Daumenschraube angesetzt werden muss. Es ist aber auch so, dass es weitreichende rechtliche und behördliche Möglichkeiten gibt. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Man muss sie bloß anwenden!) Das ist dann so ein bisschen das Ding, das Thema hat uns auch viel beschäftigt. Wir haben auch eine Anfrage gestellt. Im Sommer wurde die beantwortet vom Senat, es gab auch Presseberichterstattung. Wer sich damit beschäftigt hat, es sind sogar 69 Millionen Euro, die, ich sage jetzt einfach mal Väter, säumige Väter dem Land Bremen schulden. 69 Millionen. Das ist eine happige Summe, kumuliert natürlich. Wenn jetzt aber diese Seite des Hauses so tut, als könnte man 69 Millionen quasi zurückholen, also als wäre eine 100-Prozent-Rückholquote möglich, dann sage ich Ihnen: Sie streuen wirklich (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Hat aber keiner gesagt! – Unruhe FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) der Öffentlichkeit Sand in den – –. Ich habe das schon ein bisschen so verstanden. Wollen Sie eine Zwischenfrage stellen? (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Dann hören sie doch richtig zu und zitieren sie mich nicht! – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Nee, nee!) Okay. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Hier keinen Dialog! Abgeordnete Sofia Leonidakis (Die Linke): Ich nehme das schon ein bisschen so wahr, dass so getan wird, als könnte man – –, und wenn nicht so getan wird, dass man eine 100-Prozent-Rückholquote erreichen kann, dann wird schon so getan, als könnte Bremen an das Niveau von Bayern oder Baden-Württemberg ran. Das ist einfach Quatsch, es ist einfach Quatsch, (Beifall Die Linke, SPD – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das wäre doch mal schön!) liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie alle wissen, dass die 20-ProzentRückholquote in Bayern und Baden-Württemberg daher kommt, dass die soziale Lage auch der säumigen Väter eine andere ist, dass da die Erwerbsquoten ganz andere sind und die Zahlungsfähigkeit eine ganz andere ist. Das einfach außen vor zu lassen, ist wiederum einfach unvollständig in der Darstellung und wird dann auch falsch in der Konsequenz, denn wir können niemals objektiv an diese Rückholquote rankommen, aufgrund der Einkommens- und Erwerbssituation im Land Bremen. (Beifall Die Linke, SPD – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: In ihrer Argumentation müsste Bremerhaven immer schlechter sein, aber es ist besser!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt die Möglichkeit – –. Sie machen doch bestimmt gleich wieder eine Kurzintervention. (Beifall Die Linke, SPD – Zurufe: Bestimmt! – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ist nicht lustig!) Bis dahin können Sie ja vielleicht zuhören. Es gibt weitreichende Möglichkeiten. Es gibt die Möglichkeit, säumige Väter, die sich darauf ausruhen, dass der Unterhaltsvorschuss ausgezahlt wird, was übrigens gut ist, dass der bis auf 18 Jahre ausgeweitet wurde, weil natürlich ein Unterhalt nicht nach zwölf Jahren endet – –. Deswegen war es gut, die Möglichkeit, den Unterhaltsvorschuss in Anspruch zu nehmen, bis auf das 18. Lebensjahr auszuweiten. Das war richtig, das hat aber natürlich diesen Schuldenberg erhöht oder die Rückholsumme, die sozusagen aufgelaufen ist. Es war gut, dass das ausgeweitet wurde, und es ist gut, dass es die Möglichkeiten gibt, auch säumige Väter dazu aufzufordern, in Vollzeit zu arbeiten, damit sie ihrer Unterhaltspflicht nachkommen können. Es ist aber auch gut, und das muss man doch auch dazu sagen, dass es keinen Arbeitszwang oder solche Dinge gibt. Es gibt die Aufforderung, es gibt auch die Pflicht, es gibt aber keinen Arbeitszwang. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das finde ich auch in Ordnung, ehrlich gesagt, denn es gibt keinen Arbeitszwang in der Bundesrepublik, und das sollte auch so bleiben aus meiner Sicht. (Beifall Die Linke, SPD) Sie haben angesprochen, dass es einzelne Zielquoten pro Mitarbeitende geben soll, und Sie haben gesagt – und da kriege ich echt so ein bisschen ein komisches Gefühl, wenn Sie das sagen –, dass einzelne Mitarbeitende eine schlechtere Rückholquote vorweisen als andere. Finde ich irgendwie merkwürdig. Wir haben 48,58 Vollzeitäquivalente in der Unterhaltsvorschussstelle. Die Rückholquote ist, das hat mein lieber Kollege ausgerechnet, pro Rückholfall und aufgerechnet auf die VZÄ, gestiegen von 6 Prozent in 2018 auf 10,3 Prozent in 2023. Trotz steigender Fälle pro Mitarbeitenden der Unterhaltsvorschussstelle ist die Rückholquote besser geworden, das wurde schon gesagt. Die Entwicklung der Rückholquote, da ist Bremen total gut. Deswegen finde ich das echt ein bisschen merkwürdig, dass man jetzt sagt, jeder einzelne Mitarbeiter, Mitarbeiterin soll jetzt eine Zielquote verordnet bekommen. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ist doch überall so in der Wirtschaft!) Nein, das ist Ihr Problem. Sie verstehen einfach nicht, dass wir nicht in der Wirtschaft sind, sondern dass es eine Behörde ist und (Beifall Die Linke, SPD) dass es hier nicht um Verkaufszahlen oder so geht. Ja, ich war auch mal als Verkäuferin tätig, da gab es dann auch eine Prämie, wenn man besonders teure Klamotten verkauft hat. Das hier ist was anderes. Jeder, der sich mit Behördenwesen auskennt, weiß, dass die Fälle nach Alphabet verteilt werden, und wenn jemand das Problem hat, von Y bis Z die besonderen Loser-Loser-Väter zu haben, dann hat man halt eine schlechtere Rückholquote. Dass Sie jetzt so tun, als würde man vorankommen, wenn man Zielquoten auf einzelne Mitarbeitende geben würde, (Glocke) da ist doch implizit drin, dass manche Mitarbeitende einfach nicht so gut arbeiten. Das finde ich ehrlich gesagt eine ziemlich infame Unterstellung und auch respektlos den Leuten gegenüber, die in der Unterhaltsvorschussstelle arbeiten. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke) Letzter Satz, falls Sie erlauben: Die Digitalisierung, die angesprochen wurde: 2023, wenn Sie die Vorlagen gelesen hätten, unsere Anfrage, wurde ein neues Fachverfahren eingeführt. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg, wir sind auf dem richtigen Weg, und wir werden niemals an die Zielquoten (Glocke) Kommen Sie bitte zum Ende! Vizepräsidentin Christine Schnittker: Abgeordnete Sofia Leonidakis (Die Linke): der anderen Länder rankommen. Das müssen Sie begreifen. Ansonsten finde ich es gut, dass wir darüber sprechen. – Danke! (Beifall Die Linke, SPD) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Der Abgeordnete Ole Humpich zur Kurzintervention. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Frau Kollegin, ich möchte Ihnen noch einmal mitteilen, was ich in meiner Rede gesagt habe. „Der Senat sagt, eine vollständige Rückholung sei nicht realistisch. Niemand bestreitet das. Auch wir bestreiten nicht, dass eine vollständige Rückholung nicht möglich ist, aber wir müssen die Zahlen trotz dessen steigern.“ Die Aussage, dass es in Baden-Württemberg und Bayern besser läuft aufgrund des Gehaltsgemenges, ist doch weit hergeholt. Es heißt doch nicht, dass alle Personen, wo man das Geld herholt, (Widerspruch Die Linke) aus einer Stelle heraus, dann in Baden-Württemberg oder Bayern wohnen. Die wohnen auch teilweise in der ganzen Republik verteilt. Das heißt, dieses Argument, dass die Gehaltslage in diesen Bundesländern anders ist, ist ein Argument, was so nicht durchgehen kann, was einfach falsch ist, weil Bremen auch Geld von Vätern zurückholt, die in Bayern wohnen, in Hamburg wohnen, im Saarland oder in Sachsen-Anhalt wohnen. Es geht hier um die Rückholquote generell. Es heißt ja nicht, dass diese Quote nur aus Bremen heraus bestritten werden möchte. (Abgeordnete Sascha Aulepp [SPD]: Das ist doch eine völlige Verzerrung der Wirklichkeit!) Zu der Thematik, dass es Unterschiede innerhalb der Abteilung gibt, das können Sie doch nicht abstreiten. Es gibt Unterschiede von bis zu fünfzehn Prozent zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sprechen Sie mit den Abteilungen! Es wird gesagt, dass teilweise Teilzeitmitarbeiter oder Minijobber diese Rückholung lieber machen sollen, weil es die Vollzeitäquivalente nicht gebacken bekommen. Gehen Sie endlich mit der Realität ins Angesicht! Fangen Sie damit endlich an und träumen Sie sich nicht durch die Welt! Wirklich! (Beifall FDP, CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Die Abgeordnete Sofia Leonidakis zur Erwiderung. Abgeordnete Sofia Leonidakis (Die Linke): Sehr geehrter Herr Humpich! Natürlich gibt es Väter, die nach der Trennung in eine andere Stadt ziehen. Der allergrößte Großteil lebt aber nach der Trennung nach wie vor an dem Ort, an dem er zuvor gelebt hat und an dem er weiterhin seine Arbeitsstelle hat. Dass Sie einfach gleichsetzen und so tun, als könnte man bei zehn Prozentpunkten unterschiedlichen Erwerbstätigen- oder Erwerbslosenquoten das Gleiche herausholen, sage ich mal, oder zurückholen, andersrum gesagt, das ist einfach bar jeder Realität. Das ist irgendwie auch so ein bisschen realitätsfremd. Das ist das, was Sie tatsächlich einfach falsch darstellen und nicht wahrhaben wollen. Oder vielleicht passt es auch in Ihre Erzählung des Versagens des rot-grün-roten Senats, wie Sie es so gerne bemühen. Ich glaube tatsächlich, dass das ein Stück weit wirklich auch eine gewisse Respektlosigkeit der Mitarbeitenden in dieser UVG-Stelle (Unterhaltsvorschussgesetz-Stelle) gibt. Ganz ehrlich, wenn wir uns über 80 Abgeordnete angucken, auch wir haben unterschiedliche Leistungsbilanzen, weil wir nun mal Menschen und keine Maschinen sind. Dass Sie jetzt auf die Finger und auf die Bilanz jedes einzelnen Mitarbeitenden gucken wollen, das finde ich – ehrlich gesagt – ganz, ganz problematisch, den gläsernen Mitarbeiter zu fordern. Wir sind dagegen und bleiben es. (Beifall Die Linke, SPD – Unruhe BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, ich bitte um ein bisschen Ruhe. Das ist sehr laut hier im Saal. Jetzt erhält Frau Staatsrätin Kirsten Kreuzer das Wort. Staatsrätin Kirsten Kreuzer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Zahl der Missverständnisse und Falschbehauptungen um die Rückgriffquote beim Unterhaltsvorschuss und Ausfallgeld reicht vielleicht nicht heran an die Millionensummen, die hier in den Raum gestellt werden, aber sie ist doch erheblich. Vieles davon ist in der Debatte schon angesprochen worden. In allen Bundesländern, selbst in denen mit einer ausgewogenen Sozialstruktur, muss der weitaus größte Teil der Forderungen abgeschrieben werden. Nirgendwo, auch nicht nach dem Gesetz, wird der Anspruch erhoben, die gesamte Summe zurückzuholen. Die Rückgriffquote lässt sich steigern, aber von einem bestimmten Punkt an ist das mit einem so erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, dass er durchaus die Größenordnung der Einnahmen selbst annehmen oder sie auch übersteigen kann. Trotzdem ist uns an einer hohen Rückgriffquote und einem hohen Nachverfolgungsdruck allen gemeinsam gelegen. Ich will es noch einmal deutlich machen: Von den 69 Millionen Euro offenen Forderungen in Bremen und Bremerhaven sind 64 Millionen Euro innerhalb des vergangenen Jahrzehnts aufgelaufen, in denen der Bundesgesetzgeber die Rechtsansprüche erheblich ausgeweitet hat. Diese Millionen sind keineswegs verschenktes Geld. Sie sind faktisch größtenteils gar nicht einholbar, und das waren sie auch nie. Die 69 Millionen sind nämlich nicht Ausdruck des Versagens der Verwaltung, sondern im Gegenteil, sie machen deutlich, dass wir die Zahlungsverpflichtenden nicht einfach von der Stange lassen, wenn sie kein Geld verdienen oder dabei unter ihren Möglichkeiten bleiben. In diesen Fällen wird für die Rückforderungen nämlich nicht das tatsächliche Einkommen zugrunde gelegt, sondern das Einkommen, das sie erzielen könnten, wenn sie ihre Stunden aufstocken oder überhaupt arbeiten gehen würden. (Glocke) Grundlage in diesen Fällen ist also ein fiktives Einkommen. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Frau Staatsrätin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Piet Leidreiter zu? Staatsrätin Kirsten Kreuzer: Ja. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Bitte schön! Abgeordneter Piet Leidreiter (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Eine ganz einfache Frage: Wie viel Prozent der 69 Millionen sind tituliert, sodass wir die Verjährung hemmen, unterbrechen? Das würde mich interessieren. Staatsrätin Kirsten Kreuzer: Sie müssen die Frage noch einmal wiederholen. Abgeordneter Piet Leidreiter (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Okay. Wir haben 29 Millionen Forderungen. Staatsrätin Kirsten Kreuzer: 69. Abgeordneter Piet Leidreiter (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): 69, Entschuldigung. Um die Verjährung zu unterbrechen, sonst verjähren die ja nach drei Jahren, braucht man einen Titel, und die Jugendämter können ja selber einen Titel erstellen, (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: 30 Jahre) und diese Titel sind dann 30 Jahren wirksam. Um die Ernsthaftigkeit der Verfolgung der Forderungen zu begreifen, würde eine hohe Quote an Titulierungen Ihre Argumentation natürlich unterstützen. Staatsrätin Kirsten Kreuzer: Diese Quote kenne ich jetzt persönlich gerade nicht. Die können wir aber gerne nachreichen. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ja, genau!) Abgeordneter Piet Leidreiter (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Das ist nett. – Danke schön! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Staatsrätin Kirsten Kreuzer: Ich komme zurück zu dem, was ich sagen wollte. Die Folge ist klar: Die Forderung übersteigt regelmäßig den Betrag, der tatsächlich einholbar ist. Oder anders ausgedrückt: Von diesen 69 Millionen steht der größte Teil nur in den Büchern. Trotzdem gehen wir allen Forderungen nach. Ich möchte die annähernd 20-prozentige Steigerung der Rückgriffe von 2023 auf 2024 noch mal erwähnen. Dieser Trend hat sich auch im vergangenen Jahr fortgesetzt. Für die Stadt Bremen haben wir die Rückgriffquote weiter gesteigert. Hinter diesen Steigerungen, die übrigens nicht viele andere Länder vorweisen können, (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Weil die vorher schon besser waren!) steckt eine zielgerichtete Optimierung der internen Abläufe. Wir haben uns erfolgreich auf den Weg gemacht, bestehende Strukturen auf Effizienz zu überprüfen und anzupassen. Dies verfolgen wir auch weiterhin. Wer bei der Sozialdeputation regelmäßig dabei ist, weiß auch ganz genau, wie oft wir darüber diskutieren, welche organisatorischen Änderungen wir im Amt für Soziale Dienste brauchen, um die Prozesse zu vereinfachen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, wir haben es tatsächlich geschafft. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? (CDU, BA-Gruppe) Dieser Antrag ist somit abgelehnt. Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats mit der Drucksache 21/1218 auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kenntnis. Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in eine Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 13:18 Uhr) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp eröffnet die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) wieder um 15:00 Uhr. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Wir setzen die Tagesordnung fort. Zehn-Punkte-Programm zur Stärkung der Bildungskompetenzen im Land Bremen Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 23. Januar 2026 (Drucksache 21/1578) Wir verbinden hiermit: Qualitätsentwicklung in Schule – eingeschlagenen Weg strukturell festigen Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke vom 23. Januar 2026 (Drucksache 21/1579) Dazu als Vertreter des Senats Senator Mark Rackles. (Senator Rackles ist nicht im Plenarsaal anwesend.) Ich nehme solang Senatorin Dr. Eva Högl, bis Senator Rackles kommt. (Heiterkeit) Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als Erstes erhält das Wort der Abgeordnete Falko Bries. (Senator Rackles betritt den Plenarsaal. – Zurufe SPD: Glück gehabt, Frau Senatorin!) Abgeordneter Falko Bries (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir fordern heute den Senat auf, ein Zehn-Punkte-Programm zur Stärkung der Bildungskompetenz unserer Schülerinnen und Schüler auf den Weg zu bringen. Damit reagieren wir auf den jüngsten IQB-Bildungstrend. Wir sprechen über nichts Geringeres als die Zukunftschancen von unseren Kindern und Jugendlichen in unseren beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Wir können es nicht hinnehmen, dass ein wachsender Teil der Schülerinnen und Schüler die Mindeststandards in Sprache, Mathematik und Naturwissenschaften nicht erreicht. Das ist ein klarer Auftrag an uns. Es reicht nicht, einzelne Maßnahmen aufzusetzen. Es braucht eine klare Strategie, die das gesamte System in den Blick nimmt, und wir müssen dort investieren, wo es den größten Unterschied macht. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Genau das leistet unser Zehn-Punkte-Programm. Ich möchte vier Schwerpunkte hervorheben. Erstens: Starke Schulen in benachteiligten Quartieren. In Bremen wachsen viele Kinder in Quartieren auf, in denen Armut, Enge und soziale Belastungen den Alltag prägen. Gerade dort leisten Schulen täglich Herausragendes, und gerade diese Schulen müssen wir besonders stärken. Deshalb wollen wir weitere Schulen in das StartchancenProgramm aufnehmen, Schulsozialarbeit für neu gegründete Schulen der Schulsozialstufe II bis V verbindlich verankern und Doppelbesetzungen in den Grundschulen weiter ausbauen. (Beifall SPD) Wo die Herausforderungen am größten sind, muss der Staat am stärksten präsent sein. Gute Bildung darf nicht vom Stadtteil abhängen. Unsere Verantwortung ist es, den Kindern mit den schwierigsten Startbedingungen die besten Chancen zu geben. Zweitens: Unterrichtsqualität und Basiskompetenz. Das Fundament für erfolgreiche Bildungsbiografien wird früh gelegt. Darum setzen wir auf eine systematische Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität und eine konsequente Fokussierung auf sprachliche und mathematische Grundkompetenzen ab der Grundschule mit einem verbindlichen Konzept „Frühförderung in der Kita“, das gezielt auf Schrift- und Spracherwerb vorbereitet. Für beide Bereiche gibt es wirksame Unterrichtskonzepte, die systemisch eingesetzt werden sollen. Fachfremd Unterrichtende erhalten dafür eine verbindliche Qualifizierung. Qualität entsteht aus klarem Standard, guter Didaktik und verlässlicher Begleitung. Drittens: Lernzeit sichern, in Quantität und Qualität. Lernzeit ist kein abstrakter Begriff. Sie ist das Herzstück von Bildungserfolg. Wenn Unterricht ausfällt, entstehen Lücken, die kaum wieder aufzuholen sind. Wir verankern Lernzeit als festen Qualitätsfaktor an den Schulen und stärken Maßnahmen, die Unterrichtsausfall effektiv reduzieren. Es geht um verlässliche Strukturen der Lehrkräfte und Lernenden, Planbarkeit und Kontinuität sichern. Viertens: Förderung auf der Zielgeraden und wirksame Prävention von Schulmeidung. Für viele Jugendliche ist die Zeit vor dem Abschluss die entscheidende Weggabelung. Darum prüfen wir zusätzliche Förderangebote ab Jahrgang 8, Sprach- und Prüfungscamps in den Ferien sowie gezielte Unterstützung für Jugendliche, die Gefahr laufen, den Anschluss zu verlieren. Schulmeidung ist kein gemeinschaftliches Problem, oft ein Hilferuf. Wir müssen frühzeitige Wege zurück in den Unterricht öffnen und konsequent begleiten. Jeder Abschluss, den wir ermöglichen, verändert ein Leben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Meine Damen und Herren, diese Schwerpunkte greifen nur dann nachhaltig, wenn die Architektur unserer Qualitätssysteme stimmt. Deshalb erweitern wir unser Programm um einen zweiten zentralen Baustein. Mit dem Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB) haben wir seit 2022 eine starke Grundlage. Das IQHB analysiert Daten, berät Schulen und unterstützt bei der Qualitätsentwicklung. Doch diese Rolle ist bislang nicht gesetzlich verankert. Das ändern wir. Wir etablieren das IQHB gesetzlich als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung. Damit schaffen wir Rechtssicherheit und stärken die Unabhängigkeit seiner Arbeit. Dieses eröffnet dem IQHB Perspektiven, künftig auch Drittmittel einzuwerben, studentische Hilfskräfte oder Doktorandinnen und Doktoranden einzustellen. Zweitens: Klare Rollen und Zuständigkeit. Wenn mehrere Institutionen am selben Thema arbeiten, braucht es klare Zuständigkeiten, um Reibungsverluste zu vermeiden, Effizienz zu erhöhen und echte Zusammenarbeit zu ermöglichen. Wir klären die Aufgabenverteilung zwischen IQHB, dem Bildungsressort, dem Landesinstitut für Schule, dem Schulamt Bremerhaven und dem Lehrerfortbildungsinstitut in Bremerhaven. Drittens: Arbeiten mit und nicht über die Schulen. Das IQHB soll Daten nicht nur erheben, sondern konsequent für Steuerung und Begleitung von Schulentwicklung nutzen. Das IQHB soll dabei ein verlässlicher Partner der Schulen sein in der Analyse, in der Beratung, in der Entwicklung. Qualitätsentwicklung gelingt nur gemeinsam mit den Schulen, nicht über ihre Köpfe hinweg. Viertens: Transparenz und Rechenschaft. Der Senat berichtet jährlich über den Umsetzungsstand. Damit bleibt Qualität kein Papierversprechen, sondern wird kontinuierlich begleitet, überprüft und weiterentwickelt. Wenn wir unsere beiden Initiativen zusammendenken, entsteht ein klares Bild: ein Bildungssystem, das nicht kapituliert, sondern handelt; ein System, das sich nicht an der Statistik orientiert, sondern am einzelnen Kind; ein System, das weiß, dass Chancen nicht verteilt, sondern geschaffen werden. Wir setzen dort an, wo die Wirkung am größten ist: bei den Kindern und Jugendlichen in Bremen und Bremerhaven, bei den Lehrkräften, die täglich Verantwortung tragen und bei den Schulen, die gerade in schwierigen Lagen Herausragendes leisten. – Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Dr. Franziska Tell. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Erfolgreich sein kann, wer gezielt unterstützt wird. Die Schüler:innen im Land Bremen, die Kinder und Jugendlichen starten mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in ihr Leben, auch in das Schulleben. Sie starten mit unterschiedlichen Päckchen, die sie zu tragen haben. Aber sie starten auch mit unterschiedlichen schlummernden Fähigkeiten. Unsere Aufgabe und vor allem die Aufgabe der Schulen ist es, diese schlummernden Fähigkeiten in den Kindern zu wecken und dafür zu sorgen, dass sie gut ins Leben starten können und gut gerüstet sind für das, was vor ihnen liegt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Was braucht es dazu? Es braucht das Wissen darüber, wie das funktioniert. Welche Maßnahmen sorgen dafür, dass wir die schlummernden Fähigkeiten in den Kindern wecken können? Was ist guter Unterricht? Wie erreichen wir die Kinder? Was müssen Lehrkräfte machen, um wirklich gezielt zu fördern, gerade wenn sie mit Gruppen unterrichten und mit Kindern arbeiten, die sehr unterschiedliche Voraussetzungen haben, mit sehr gemischten Gruppen? Dieses Wissen schlummert wiederum an anderer Stelle, nämlich in den Daten – die Daten, die die Grundlage dafür bilden, zu verstehen, was wirkt, welche Maßnahmen Kinder gezielt unterstützen können, welche vielleicht auch nicht. Diese Daten liegen am Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB), das vor einigen Jahren gegründet wurde. Es sind nicht nur Daten, die zeigen, die Voraussetzungen gerade sind sehr schwierig, und der Stand der Bildung in Bremen ist nicht gut, das wissen wir, das haben wir hier im Hause zur Genüge diskutiert; sondern auch Daten, die zeigen, dass es nicht überall so ist. Es gibt auch in Bremen schon jetzt Schulen, wo es sehr erfolgreich funktioniert, Kinder und Jugendliche trotz schwieriger Startbedingungen, trotz schwieriger Voraussetzungen gezielt zu unterstützen und diese schlummernden Fähigkeiten, von denen ich eben sprach, herauszuholen. Genau da müssen wir ansetzen. Wir müssen genau schauen: Wo ist schon Erfolg vorhanden und wie können wir diesen Erfolg auf andere Schulen anwenden? Wie können Lehrkräfte gezielt lernen, welche Mittel Erfolg haben und wie sie ihre Schüler:innen unterstützen können? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Das bedeutet, am Ende ist es essenziell, dass die Daten aus dem IQHB, die da momentan genau wie die Fähigkeiten der Schüler:innen auch noch ein bisschen schlummern, wirklich gezielt an den Schulen ankommen. Sie müssen ihren Weg finden, heraus aus den langen Tabellen, aus den trockenen Daten des IQHB, rein in die Schule, rein in die Klassenzimmer, rein zu den Lehrkräften. Dafür braucht es Rollenklarheit. Es braucht eine gute Zusammenarbeit zwischen dem IQHB, der Schulaufsicht, dem Landesinstitut für Schule (LIS) und der Abteilung Schulentwicklung und Fortbildung in Bremerhaven (SEFO), den verschiedenen Stellen, die für Fortbildungen von Lehrkräften zuständig sind, aber auch Rollenklarheit der Lehrkräfte selbst, damit die Daten und die Ergebnisse in den Schulen ankommen, ihre Wege praktisch ins Klassenzimmer finden. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass diese Daten weiterhin erforscht, genutzt und weiterentwickelt werden können, damit immer wieder neu herausgefunden werden kann: Wo stehen wir eigentlich gerade und welche Ergebnisse können wir daraus ziehen? Darum wollen wir nicht nur die Rollenklarheit schaffen, was den Umgang mit den Daten angeht, sondern auch dafür sorgen, dass das IQHB als unabhängiges wissenschaftliches Institut arbeiten kann, weiterforschen kann, um so noch bessere Ergebnisse zu erzielen, die dann wiederum auch ihren Weg in die Schule finden können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) So ist das ganze Thema Qualitätsentwicklung nicht nur in dem vorgelegten Antrag zum Thema Qualitätsentwicklung, sondern auch in unserem vorgelegten Zehn-Punkte-Programm ein wichtiger Baustein, indem wir auch da noch mal betonen, dass es wichtig ist, Qualitätsentwicklung voranzutreiben und auch die Schulaufsicht in eine klare Rolle zu stellen; dafür zu sorgen, dass die Schulaufsicht Schulen gezielt unterstützen kann, dass sie mit den Schulen gemeinsam Ziele entwickeln kann und auch herausstellen kann, welche Maßnahmen greifen und welche nicht, dass Ziele von Schulen wirklich auch erreicht werden können – nämlich das Ziel, möglichst allen Kindern eine richtig gute Bildung zu ermöglichen. Das muss das Ergebnis sein am Ende. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Qualität steckt nicht nur in der Entwicklung, sondern sie steckt auch ganz konkret in Maßnahmen in Schule, beispielsweise im Ganztag. Denn qualitätsvolle Schule, qualitätsvoller Unterricht kann dann besonders gut greifen, wenn der Fokus auf die Basiskompetenzen, auf Lesen, Schreiben, Rechnen und funktionierende Programme in diesen Bereichen mit rhythmisiertem Ganztag kombiniert wird, mit Angeboten aus dem Sport, aus Umweltpädagogik, aus Draußensein, sich bewegen und all dem, was es stärkt, das Gelernte zu verarbeiten, einen abwechslungsreichen Alltag zu haben, um wirklich effizient lernen zu können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Schule ist Teamarbeit. Schule ist Teamarbeit zwischen den Schulen und den Lehrkräften, auch zwischen Schulen und Kitas, zwischen Schulen, Kitas und Eltern, die eine große Rolle spielen, weil Unterricht und Lernen nicht nur in der Schule stattfinden, sondern auch ganz viel darüber hinaus. Es ist Teamarbeit zwischen den verschiedenen Institutionen wie dem IQHB, dem LIS, der SEFO und natürlich auch der senatorischen Behörde. Es ist vor allem aber auch Teamarbeit mit den Schüler:innen. Denn am Ende sind es die, um die es uns geht. Es geht um die Schüler:innen, die wir voranbringen müssen, die wir unterstützen wollen. Wir wollen dafür sorgen, dass die schlummernden Fähigkeiten, die in den Schülerinnen stecken, wirklich herauskommen, damit sie am Ende einen erfolgreichen Weg ins Leben fortführen können. Genau da setzen unsere beiden Anträge an. Das wollen wir damit weiter voranbringen. Da bitte ich natürlich gern um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Julia Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste! Die Regierung beschließt heute ihren eigenen Grundauftrag. So kann man das Papier zusammenfassen. Heute diskutieren wir über zwei Anträge der Koalition. Sie präsentieren sich als große Offensive, große Bildungsoffensive, Bildungstrend, alles super. Aber letztlich ist das, was darinsteht, nur eine seichte Antwort auf den IQB-Bildungstrend und auf das Positionspapier der Handelskammer und der Handwerkskammer, das Ihnen mit Sicherheit auch zugegangen sein wird, da die Kammern so nett waren, das an alle bildungspolitischen Sprecher zu schicken. Diese Anträge enthalten nur neue Programme und neue Strukturen, keine Absicherung des Unterrichts, und es gibt auch keine klaren Verantwortungen. Handelskammer und Handwerkskammer verlangen frühzeitige sprachliche Förderung, mehr Deutschunterricht, klare Lernstandskontrollen und ein verpflichtendes Vorschuljahr für benachteiligte Kinder. Die Antwort der Koalition auf die Probleme in unserem Bundesland ist, dass wir einen Antrag haben mit zehn Punkten, voll mit Prüfaufträgen und Programmankündigungen, ohne eine einzige konkrete Zahl zu tatsächlichen zusätzlichen Stunden oder zu Lehrkräften oder eine Zahl zu messbaren Ergebnissen. Kurzum, es fehlt an Inhalt. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir von BÜNDNIS DEUTSCHLAND fordern seit Jahren mehr Verantwortung, mehr Verbindlichkeit, mehr Fokus auf die Kernkompetenzen, mehr verpflichtenden Deutschunterricht. Die Enquetekommission, die Sie mit Freude hier abgelehnt haben, (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Wir lehnen Ihre Anträge immer mit Freude ab!) die hätte sich nämlich am Ende an echten Ergebnissen messen lassen; nicht aber eine besonders lange Programmliste, wie Sie sie hier vorschlagen. Folgt man dem Antrag oder den Anträgen, dann wird ganz schnell klar: Realitätsschock Personal. Denn die Koalition verspricht Doppelbesetzung, Ganztagsausbau, zusätzliche Sozialarbeit, kleinere Gruppen. Ohne belastbare Personal- und Finanzierungsstrategie, und daran mangelt es in Ihrem Antrag, wird das alles nichts. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Falko Bries [SPD]: Deswegen haben wir auch so viele neue Lehrkräfte eingestellt.) Ich sage es mal sinngemäß mit den Worten von gestern, wie Sie sie uns hier von der Opposition zugeworfen haben: Es mangelt an Substanz in Ihrem Antrag, es mangelt an Inhalt, es mangelt an Tiefe, es mangelt an – –, überhaupt, es ist zu oberflächlich. Das war doch ungefähr sinngemäß das, womit Sie gestern die Anträge der Opposition wieder freudestrahlend abgelehnt haben. Mit besten Grüßen zurück! Das ist Ihr Antrag nämlich: sehr oberflächlich. Dabei sitzen Sie doch an der Quelle. Anders als die Oppositionsparteien sitzen Sie an der Quelle und haben alle Werkzeuge und Möglichkeiten, Bedarfe und belastbare Zahlen zu erheben, zu analysieren und sie direkt in den Antrag mit reinzuschreiben, damit wir wissen, was wir hier überhaupt beschließen. Wir beschließen hier einen Blankoscheck für irgendwas, und nicht mal Sie wissen, was da am Ende bei rumkommt. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wie viele Lehrer brauchen wir? Wie viele Mehrstunden Deutsch sollen uns am Ende aus der Bildungskrise bringen? Wie viel Unterrichtsausfall wird in wie viel Prozent bis wann reduziert sein? Wir brauchen klare Antworten, messbare Antworten. Dann: Mehr Steuerung, aber wenig Freiheit. Sie möchten eine dichtere Steuerung über Daten und externe Institute und gefährden dabei die Eigenverantwortung der Schulen, weil wenn Sie so viel, wie Sie da reinschreiben, gerne an zusätzlichen Daten hätten, dann werden die Schulleitungen nämlich zu Vollzeitorganen von zentraler Bürokratie, aber mehr nicht. Dann die Kompetenzvermischung: Das IQHB soll gleichzeitig unabhängig und steuernd sein. Damit würden Sie die Verantwortung für beliebige Dinge einfach auf das IQHB abwälzen. Wir haben das gestern nämlich sehr gut gesehen, wie das hier funktioniert, im Plenarsaal: Unter TOP 3 „Psychische und körperliche Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen in früherer Heimunterbringung“, da wird nämlich gesagt: Ja, wir waren ja nicht als Einzige dran beteiligt, war ja noch der dran beteiligt und der dran beteiligt. Und schon gibt es keine Verantwortung mehr. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Symbolpolitik statt Strukturpolitik. Vieles bleibt programmatisch: Camps, Apps, Zusatzförderung. Strukturelle Probleme werden in diesem Antrag nicht wirklich angegangen. Unterrichtsversorgung, Lehrerausbildung, Disziplin und Leistungsanspruch. Die Kammern fordern zu Recht konkrete, messbare Zahlen, messbare, auf Unterricht bezogene Vorschläge, und sie erwarten Ergebnisse bis 2030. Ihre Antwort: Programme, Strukturen und Berichte über Berichte. Wer keine Zahlen nennt, will sich am Ende auch an keiner Zahl messen lassen. Genau das ist das Problem dieser beiden Anträge. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Früher haben die Schüler auch erfolgreich gelernt und ihre Abschlüsse gemacht. Schüler und Lehrer haben aber von der Politik Rahmenbedingungen bekommen, mit denen sie so erfolgreich sein konnten. Die Schüler sind heute nicht dümmer. Sie werden nur in ein Umfeld geworfen, das keine passenden Rahmenbedingungen hat. Wir müssen uns daher wieder auf Kernaufgaben konzentrieren, Anforderungen an die Kinder stellen, sie fordern und fördern, Grundunterricht sicherstellen und darauf Programme und Ergänzungen aufbauen, nicht umgekehrt. Wir haben Jahrzehnte an Erfahrung im Bereich Schule. Die nutzen Sie nicht, sondern verrennen uns in Wohlfühlprogramme und in Wattebauschverhalten. Unsere Kinder sind intelligent und wir müssen sie dazu ermutigen, diese Intelligenz zu nutzen und auszubauen. Wir vom BÜNDNIS DEUTSCHLAND sind dabei, unseren Teil beizutragen in der Vergangenheit, in der Gegenwart und in der Zukunft. Sie können von uns definitiv noch einiges im Bereich Bildung erwarten, gerade 2026. Die Anträge hier sind zumindest keine angemessene Antwort auf die dringenden und notwendigen Forderungen der Kammern, der freien Wirtschaft und des IQB. Sie sind zu unkonkret, zu unverbindlich und zu viel Schall und Rauch. Was hier als Beschluss gefeiert wird, ist eine Mischung aus Pflichtaufgaben von Schulaufsicht und Bildungsressort sowie dem, was Ihnen bereits aus allen Ecken seit Jahren zugerufen wird, nur wieder ohne Lösung. Dass sich die Regierung selbst den Auftrag gibt, was ihre Kernaufgabe im Bereich Bildung ist, ist der blanke Hohn, und Sie verkaufen das hier als die Innovation des Jahres. Aber gut, frei nach dem Motto: Wer seinen Job nicht macht, schreibt ihn sich eben als Antrag. Wir vom BÜNDNIS DEUTSCHLAND fallen da auf jeden Fall nicht drauf rein. Wir erwarten, (Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]: Was denn?) dass Sie messbare Zahlen und Ziele sich selbst und uns allen stellen, (Glocke) und den Kindern und Jugendlichen endlich gerecht werden. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Yvonne Averwerser. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute in sieben Minuten zwei Anträge, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Das ZehnPunkte-Programm ist auf den ersten Blick ein Allesfänger. Genau das ist sein größter Schwachpunkt, denn inhaltlich steht dort nichts Neues. Fast alles sind Punkte, die altbekannt sind, längst beschlossen oder halbherzig umgesetzt oder nicht ausfinanziert. Kurz gesagt: ein Versprechensrecycling, wenig frischer Gestaltungswille. (Beifall CDU) Das Problem unserer Bildungspolitik liegt nicht in der Analyse, sondern im Handeln. Es hakt auch an der Umsetzung im schulischen Alltag. Doch statt endlich zu steuern, verteilt die Koalition neue Prüfaufträge. Ich nenne da nur mal die Fachcoaches nach Berliner Konzept. Diese Idee wurde 2015 dort schon mal eingeführt und 2019 nach externer Evolution wieder eingestellt. Ich glaube, diese Einführung und Prüfung darüber könnten wir uns sparen. Das Landesprogramm Deutsch, da frage ich mich ehrlich, das wird da genannt: Ich habe davon noch nie was gehört. Da steht noch nicht mal „Aufbau“, da steht „Ausbau“. Ich kenne es nicht, und ich habe wirklich lange gesucht. Sie gehen drauf ein, dass Sie Mindeststandards und Basiskompetenzen stärken wollen. Alle Anträge und die Vorschläge, die wir Ihnen dazu gegeben haben, haben Sie abgelehnt. Das KitaBasiskompetenzjahr im Abgleich mit der Vorschule, alles wurde abgelehnt. Den Ausbau der korrespondierenden Schulen nennen Sie. Da fehlt die Finanzierung. Im Haushalt haben Sie sie streichen müssen. Die zusätzlichen Sozialarbeiter, ich sage jetzt mal schlappe 98 000 Euro pro Person, sind nirgendwo verankert. Die Kollegin hat schon darauf hingewiesen. Wenn Sie auf den Ganztag kommen: Während beim Ganztag der Sekundarbereich groß geträumt wird, steckt man im Grundschulbereich weiter in Provisorien fest. Ganz vergessen haben Sie natürlich mal wieder den akuten Schulraummangel, einen der drängendsten Engpässe. Kein Wort dazu. Bildungspolitische Steuerung sieht anders aus. Reale Probleme muss man angehen und nicht verschweigen. Fazit zum ersten Antrag: Viele schöne Ziele, keine Verbindlichkeit. Dieser Antrag ist weiße Salbe. Er lindert den Eindruck, aber heilt kein einziges Problem. Die CDU-Fraktion wird diesem frucht- und folgenlosen Antrag nicht folgen. (Beifall CDU) Anders sieht es aus, auch inhaltlich vollkommen anders, mit dem zweiten Antrag, den wir hier debattieren dürfen. Und zwar handelt es sich hier nicht, anders als beim Zehn-Punkte-Plan, um eine lose Zielbeschreibung, sondern um einen weitreichenden Eingriff in Organisationsrechts- und Datenschutzstrukturen. Ein solcher Schritt hat nach unserer Meinung weder kurzfristig noch gar leichtfertig und schon gar nicht ohne gründliche Vorbereitung zu erfolgen. Meine Damen und Herren, ganz im Gegensatz zu dem, was hier einige annehmen: Das ist kein Prüfauftrag, was Sie hier haben, im zweiten Antrag. Das ist ein Beschluss, der verankern soll und berichten soll. Kein Prüfauftrag. Hier werden richtige Pflöcke eingeschlagen. Das Institut für Qualitätsbildung im Land Bremen, das IQHB – und ich glaube, da besteht kein Zweifel – ist für uns in der CDU ein zentraler Pfeiler einer datenbasierten, wissenschaftlich fundierten Schul- und Unterrichtsentwicklung. Wir schätzen seine Arbeit ausdrücklich und möchten seine Unabhängigkeit wie seine Funktionsfähigkeit sichern. Es gibt für uns für ein solches Vorgehen, wie es jetzt vorgeschlagen ist, keinen ersichtlichen Anlass, keine nachvollziehbare Folgenabschätzung und keine vorherige Beratung in der zuständigen Bildungsdeputation. Für so ein sensibles Thema, meine Damen und Herren, ist ein Dringlichkeitsverfahren schlicht ungeeignet. Zudem ist der Antrag – einige haben es schon gesagt – inhaltlich unklar. Er lässt offen, ob das IQHB künftig auch steuernde oder schulaufsichtliche Aufgaben übernehmen soll. Das würde jedoch die klare Trennung der Verantwortlichkeiten, die bisher zwischen IQHB, Schulaufsicht und Landesinstitut für Schule bestehen, verwischen. Genau diese Klarheit ist entscheidend für gute Steuerung und transparente Verantwortlichkeit, genau wie in dem Modell in Hamburg. Meine Damen und Herren, das IQHB arbeitet heute bereits wissenschaftlich unabhängig. Fachliche Weisungen aus der Behörde zu Ergebnissen oder Auswertungen können wir nicht feststellen, und wir wären wirklich die größten Kritiker. Eine zusätzliche institutionelle Abkopplung wäre daher nicht nur überflüssig, sondern auch riskant. Sie könnte das Zusammenspiel zwischen Analyse, Steuerung und Fortbildung schwächen, also genau das Zusammenspiel, das wir bräuchten, um unser Bildungssystem zu stärken. Hinzu kommt der Datenschutz. Die Verarbeitung sensibler Schüler- und Schuldaten ist rechtlich innerhalb der Bildungsverwaltung geregelt und abgesichert. Eine organisatorische Herauslösung des IQHB könnte diese Sicherheit gefährden. Wollen Sie das, Frau Tell? Wenn Sie das IQHB künftig als unabhängige wissenschaftliche Institut führen wollen, ähnlich einem wissenschaftlichen An-Institut, müssten Zuständigkeiten, Aufsicht und Steuerungsverantwortung völlig neu geregelt werden. Diese weitreichenden Konsequenzen bleiben in Ihrem Antrag und leider auch in Ihrer Begründung völlig offen. Das ist auch was ganz anderes als das Modell, das Sie für Hamburg präferieren, wo Sie sich dran aufhängen wollen. Beides zusammen geht nicht. Entweder das eine oder das andere. Wie gesagt, das Bremer Modell orientiert sich sehr stark am Hamburger Vorbild. Es ist sogar einen Tacken – so, wie es aufgestellt ist – unabhängiger. Das IQHB liefert Daten, Analysen und Beratung. Die Schulaufsicht übernimmt Steuerung und Zielvereinbarungen. Das LIS, auch die Bremerhavener Einheiten, sorgt für Fortbildung und Umsetzung in der Praxis – eine klare Rollenverteilung, die wir stärken sollten und nicht aufweichen. Darum lautet unsere Bitte: Brechen Sie diesen Prozess nicht übers Knie! Wir brauchen Rechts- und Zuständigkeitssicherheit, Datenschutzfestigkeit und eine fundierte Folgenabschätzung, bevor wir eine solche strukturelle Entscheidung treffen. Die CDU-Fraktion beantragt deswegen Überweisung in die zuständige Deputation. Es geht uns darum, das IQHB zu schützen in seiner Glaubwürdigkeit, in seiner Handlungsfähigkeit und in seiner Verantwortung innerhalb des Bildungssystems. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Sofia Leonidakis. Abgeordnete Sofia Leonidakis (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich vertrete kurzfristig meine Kollegin Miriam Strunge, die erkrankt ist heute, der ich von dieser Stelle gerne gute Verbesserungen wünschen möchte. Liebe Kolleginnen und Kollegen – –. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja genau, im Namen des Hauses! Kolleginnen und Kollegen, zwei Ergebnisse im Oktober waren für uns als Koalition ausschlaggebend für diesen Antrag, um hier mit einem programmatischen Antrag und einer Programmentwicklung nach vorne zu treten und die bildungspolitischen Schwerpunkte für die kommenden knapp anderthalb Jahre – nicht mal anderthalb Jahre! – bis zur Wahl festzulegen. Erstens hat der Bildungstrend des IQB noch mal die zentralen Nachholbedarfe gerade bei den mathematischen, naturwissenschaftlichen Kompetenzen verdeutlicht, und dabei haben die Wissenschaftler:innen klar gesagt, dass das Abschneiden der Schüler:innen in den MINT-Fächern in einem direkten Zusammenhang zu sprachlichen Herausforderungen steht, weil oft die Aufgaben sprachlich nicht verstanden wurden und deswegen nicht gelöst werden konnten – also gar nicht unbedingt ein Nachholbedarf in den MINT-Fächern selbst, sondern teilweise auch sprachliche Verständnisprobleme. Zweitens hat der Antritt unseres neuen Bildungssenators Mark Rackles dazu geführt, dass es mit den bildungspolitischen Sprecher:innen der Koalition einen gemeinsamen Reflexionsprozess darüber gab, was wir gemeinsam anpacken wollen, um die Bildungslandschaft nach vorne zu bringen. An diesem Prozess war Miriam Strunge für uns beteiligt. Die Aufgabenteilung zwischen Parlament und Senat ist dabei klar: Wir legen gemeinsam die Schwerpunkte fest, die dann eine Ausgestaltung mit konkreten Maßnahmen durch den Bildungssenator erhalten. Dabei beziehen wir uns positiv aufeinander. So geht gemeinsames Regierungshandeln sowohl zwischen den drei Koalitionsparteien als auch zwischen Legislative und Exekutive. Das war ein beispielhafter Prozess aus meiner Sicht! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Mittelpunkt der hier aufgeführten zehn Punkte, die Ihnen heute vorliegen, und damit auch im Mittelpunkt unserer Bildungspolitik in den kommenden Monaten stehen die Verbesserungen der Qualität der Arbeit in den Kitas und Schulen: Wie können wir Erzieher:innen und Lehrkräfte so unterstützen, dass sie Kinder und Jugendliche noch besser fördern können? Für uns als Linke und auch als Koalition natürlich stehen immer die Schüler:innen im Mittelpunkt, die es besonders schwer haben: die Kinder, die in Armut aufwachsen müssen, die Kinder, die neu zugewandert sind und sich in einer für sie noch fremden Welt und mit einer vor allem für sie neuen Sprache zurechtfinden müssen, die Kinder, die aufgrund einer Behinderung einen besonderen Förderbedarf haben. In diesen Bereichen haben wir als Koalition in den vergangenen Jahren besonders viele Aktivitäten an den Tag gelegt. Darauf liegt unser Fokus und diesen Fokus werden wir beibehalten. Bereits im Haushaltsentwurf verankert sind zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeit. Diesen Weg der Stärkung der Schulsozialarbeit führen wir fort, damit alle Schulen in benachteiligten Lagen mit mindestens einer Schulsozialarbeitsstelle versorgt sind. Aktuell klären wir außerdem, wie die korrespondierenden Schulen im Startchancen-Programm noch besser unterstützt oder weitere Schulen noch unterstützt werden können; denn so wertvoll die Bundesmittel sind, sie reichen aufgrund der Armutslagen im Land Bremen nicht aus, um alle Kinder zu erreichen, die unterstützt werden müssen. Die dauerhafte Ergänzung durch Landesmittel für weitere Schulen wollen wir deshalb weiterhin sicherstellen und absichern. Wie eingangs erwähnt, hat das IQB noch mal bescheinigt, dass besonders die Kompetenzen in Mathe und Deutsch ein Problem sind. In diesem Bereich setzen wir gezielt an. Zum einen sollen die bereits bestehenden Förderprogramme in Mathe ausgedehnt und zu einer Gesamtstrategie gebündelt werden. Zum anderen wollen wir im Bereich Sprachförderung gerade die Kitas stärken. Mit einer möglichst frühen Sprachförderung noch vor der Schule können wichtige Grundlagen für einen späteren Bildungserfolg gelegt werden. Dieser abstrakten Zusage werden hier wahrscheinlich alle zustimmen. Was uns aber als Koalition und im Koalitionsvertrag von den Forderungen der Opposition unterscheidet, ist die Vorstellung davon, wo und wie diese Sprachförderung stattfinden soll. Wir sind nicht dafür, Kinder aus den Kitas und ihrer gewohnten Lernumgebung und sozialen Umgebung rauszunehmen und tageweise in die Schule zu schicken oder sogar ein ganzes Vorschuljahr in einer separaten Vorschulklasse. Wir sind dafür, dass die Kinder dort Sprachförderung erhalten, wo sie sind: in ihrem sozialen Umfeld, in den Kitas, mit den vertrauten Bezugspersonen und vor allem auch mit anderen gleichaltrigen Kindern als Sprachvorbildern. Dafür werden wir die Bildungsangebote in den Kitas verbessern, intensivieren. Statt fremde Lernumgebungen zu schaffen, wollen wir sie da integrieren, wo die Kinder sind. Auch das möchte ich hinzufügen: Damit es überhaupt Sprachvorbilder gibt, brauchen wir natürlich auch eine Stadtentwicklung und Stadtteilentwicklung, die der Spaltung der Stadtteile entgegenwirkt und für gemischte Stadtteile sorgt. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zu einer Stärkung der Kitas gehört für uns als Linke, dass wir gerade in benachteiligten Stadtteilen Kitagruppen verkleinern. Perspektivisch ist das schon im Kitagesetz verankert. Vor dem Hintergrund sinkender Geburtenzahlen und damit kleiner werdender Kitajahrgänge sind wir als Fraktion aber dafür, zu prüfen, ob und wie wir zeitnah kleinere Gruppen und damit eine intensivere Förderung in einzelnen Index-Kitas ermöglichen können. Beim IQB-Bildungstrend sind aber nicht die Kita-Kinder getestet worden, sondern Jugendliche, die kurz vor dem Abschluss stehen. Denen hilft eine bessere Sprachförderung der jetzigen Kita-Kinder nicht, denn sie sind schon darüber hinausgewachsen. Deswegen sehen unsere zehn Punkte auch hier noch mal die gezielte Förderung vor, zum Beispiel in Form von Nachhilfe in Feriencamps, denn es geht auch darum, die jetzt Jugendlichen zu einem qualifizierten Schulabschluss zu führen. Mit einem eigenen Antrag nehmen wir das IQHB in den Blick. Ich kann die Debatte jetzt hier aufgrund der Zeit nicht mehr ganz ausführen, ich habe nur noch 55 Sekunden. (Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]: Die wäre aber wichtig!) Wir glauben, dass es eine gute Idee ist, das IQHB auch rechtlich abzusichern. Die konkrete Aufgabenteilung ist noch nicht ganz geklärt, aber das wird ja genau getan. Wir unterstützen, dass das IQHB in seiner wissenschaftlichen Tätigkeit unabhängig ist und bleibt. Wir haben uns mit dem Zehn-Punkte-Programm ein ambitioniertes Programm vorgenommen für die verbleibende Zeit in dieser Legislatur. Ich bin sehr gespannt, wie der Bildungssenator, seine Behörde und vor allem die pädagogischen Fachkräfte und die Lehrkräfte das am Ende in die Umsetzung bringen. Der Prozess war schon sehr gemeinschaftlich, und ich bin mir sicher, dass das auch weiterhin so sein wird. Schlussendlich folgt diese Programmatik immer dem Ziel, in einem der letzten Kita-Gipfel wurde so ein schönes Bild von Herrn Hilljes, glaube ich, bemüht oder angebracht: Nicht alle Kinder sind gleich lang. (Glocke) Sie sind unterschiedlich groß. Damit sie die gleiche Höhe erreichen können, brauchen manche einen Schemel unter den Füßen. Bauen wir diese Schemel! – Danke schön! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Fynn Voigt. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir haben heute zwei Anträge von der Koalition vorliegen. Das ist einmal ein Zehn-Punkte-Plan und einmal ein Antrag zum IQHB. Der Zehn-Punkte-Plan gleicht offen gesagt ein wenig einem Positionspapier, und der Antrag des IQHB ist etwas unkonkret. Insgesamt offen gestanden nicht ganz einfach zu debattieren, zehn einzelne, verschiedene Forderungen und dieser IQHB-Antrag; aber das bekommen wir sicherlich hin. Herr Senator, ich war mir nicht ganz sicher, inwieweit wir Sie hier haftbar machen dürfen für diese zehn Punkte, weil ja die Debatte damit anfing, dass die Koalition Sie beauftragt. Aber Frau Leonidakis hat das gerade aufgeklärt, also waren Sie da einbezogen. Wir sagen ja als FDP-Fraktion immer, dass wir Sie nicht für Vergangenes haftbar machen wollen, deswegen freue ich mich insbesondere, dass wir jetzt das erste Mal was vorliegen haben, was auch mit aus Ihrer Feder spricht. Frau Averwerser sagte eben, viele Forderungen hieraus sind nicht neu. Ich möchte da ergänzen, dass sie deshalb nicht neu sind, weil wir als Opposition vieles davon in der Vergangenheit eingebracht haben. Viele Sachen, die in diesem Zehn-Punkte-Papier drinstehen, haben wir genau so als FDP-Fraktion in dem vergangenen Jahr und davor auch gefordert. Was tatsächlich neu ist, ist, dass Sie das jetzt plötzlich fordern, denn Sie haben sich bei vielen Forderungen in der Vergangenheit mit Händen und Füßen dagegen gewehrt. Was ich beachtlich finde, ist, dass es teilweise sehr, sehr unkonkret im Zehn-Punkte-Papier drin ist, aber das ist vielleicht dem Positionspapiercharakter geschuldet. Was mit Sicherheit auch richtig ist, ist, dass das sehr, sehr lange gedauert hat. Deswegen möchte ich noch mal unterstreichen: In der Bildungspolitik ist dieses Dauern besonders schlimm, denn unsere Kinder haben absolut keine Zeit, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, BA-Gruppe) Der Kollege Bries hat schon gesagt, dass das alles einen Grund hat, warum Sie das eingebracht haben, und zwar ist es die aktuelle Lage. Wir sprechen in der Bildungspolitik immer über die aktuelle Lage. Die ist sehr alarmierend, wir wissen das alle. Ich finde es trotzdem wichtig, das immer wieder zu tun, weil die Daten so schwierig sind. Im IQB-Bildungstrend verfehlt Bremen mehr als fünfzig Prozent der Mindeststandards in den neunten Klassen. Fast jeder zweite Schüler in Bremen scheitert am mittleren Schulabschluss. In Mathematik liegt Bremen rund ein Schuljahr hinter Hamburg, das ist der nächstliegende Stadtstaat, und eineinhalb Schuljahre hinter Sachsen. In den Naturwissenschaften ist Bremen bundesweites Schlusslicht, teils mit Rückständen von bis zu zwei bis drei Schuljahren. Das sind tatsächlich keine einfachen statistischen Daten, das wissen wir alle. Es ist trotzdem wichtig zu erwähnen, dass es ernsthafte, reale Zukunftsperspektiven von Kindern sind, die unter diesen Umständen in Bremen leiden. Deswegen ist es ganz, ganz wichtig, dass hier was passiert. Ich möchte auch noch erwähnen: Wir sagen immer – oder ich habe die vergangenen Jahre immer gesagt –, dass ich es ganz schlimm finde, dass Sie immer auf Projekte hinweisen, die es schon gibt und die bestehende Lage nicht ändern. Das sind jetzt tatsächlich mal Pläne, mit denen Sie was ändern, und das möchte ich Ihnen auch zugutehalten. Steigen wir ein ins Zehn-Punkte-Papier – ich muss mich auch ein bisschen beeilen. Ich beginne mit der Sprache: Die Sprache ist der Schlüssel zum Bildungserfolg, das wissen wir alle. Die PRIMO-Testergebnisse zeigen, dass jedes zweite Bremer Vorschulkind an erheblichem Sprachförderbedarf leidet, in manchen Stadtteilen liegt die Quote über siebzig Prozent. Deswegen finden wir es gut, dass Sie jetzt im Antrag stehen haben, dass Sie die Sprachförderung verpflichtend wollen. Darüber haben wir auch im vergangenen Jahr eine Debatte geführt. Hier möchte ich noch mal unterstreichen, dass so eine Verpflichtung ohne Sanktionen nicht wirkt. Das haben wir auch im vergangenen Jahr diskutiert, wenn in der Schulpflicht mit Sanktionen gehandelt wird, ist es auch hier besonders wichtig. Sie thematisieren das wichtige Thema des Unterrichtsausfalls. Das ist auch besonders wichtig, das würden wir unterstreichen. Dahinter steht allerdings auch nichts Konkretes. Sie thematisieren das Thema der Entlastung von Kitas und Schulen, auch hier steht nichts besonders Konkretes drin. Hier möchte ich aber ergänzen, dass ich mich darüber gefreut hätte, wenn im Programm stehen würde, dass wir auch Logopädinnen und Logopäden brauchen. Frau Leonidakis hat ja die Sprachförderung insbesondere in den Kitas angebracht. Wir wollen auch, dass das in den Kitas passiert. Dafür brauchen wir aber das zugehörige Fachpersonal in den Kitas hier in Bremen. (Beifall FDP) Dann stehen darin, darüber bin ich auch gestolpert, genauso wie die Kollegin Frau Averwerser, die Landesprogramme Mathe und Deutsch. Darunter kann ich mir auch nicht so hundertprozentig etwas vorstellen, das bietet sehr viel Interpretationsspielraum. Ist bei Deutsch das Leseband inbegriffen, ja oder nein? Wir haben im Dezember, glaube ich, eine Debatte darüber geführt, ob wir mehr Deutsch- oder Matheunterricht in unseren Schulen haben wollen; das haben Sie abgelehnt. Wenn diese Programme beinhalten, dass wir das schriftliche Dividieren, wie jetzt kürzlich in Grundschulen, abschaffen, dann ist das auf jeden Fall keine Hilfe. Daraus können wir nichts Konkretes lesen, meine Damen und Herren. Ein besonderer Punkt, der mir ganz besonders wichtig ist und auch uns als Fraktion, ist das Thema der korrespondierenden Schulen. Darüber habe ich mich eigentlich sehr gefreut – bis eben, muss ich sagen und vielleicht in Klammern stellen –, denn das haben wir in jeder Haushaltsberatung angeführt. Wir haben immer wieder, auch hier vorne, gefordert, dass wir möchten, dass die korrespondierenden Schulen vernünftig ausgestattet werden. Die gibt es eigentlich auch nur, weil wir eine Bundesministerin der FDP hatten, die die Startchancen-Schulen eingeführt hat. Ich habe mich gefreut, dass hier die Finanzierung ausgeweitet werden soll. Aber, Frau Leonidakis, Sie hatten eben gesagt, dass Ihre Vorstellung davon ist, dass die Finanzierung weiter so besteht wie jetzt, also dass die Weiterführung einer bestehenden Förderung die Forderung ist. Ich würde mich freuen – weil ich gesehen habe, die Kollegin Tell hat sich gerade noch gemeldet –, dass die richtiggestellt wird, falls das eine Fehlinformation ist. Aufgrund der Zeit, die immer weiter abläuft, noch kurz zum Antrag des IQHB: Wir verfolgen auch schon lange die Forderung, dass wir das IQHB eigenständiger entwickeln und fortführen. Ich muss aber sagen, genauso wie die Kollegin Frau Averwerser, das steht sehr, sehr unkonkret darin. Das ist ja kein Prüfauftrag, sondern ein richtiger Beschluss, der sehr tiefgreifend ist. Wir sprechen immer sehr, sehr lange über Themen und über viele Themen in der Deputation. Ich hätte mich gefreut, wenn wir über dieses Thema in der Deputation gesprochen hätten. Deswegen verfolgen wir und unterstützen wir auch den Vorschlag der CDU, dieses Thema noch mal in die Deputation zu überweisen, um darüber gemeinsam zu sprechen. Schlussendlich zum Zehn-Punkte-Plan: Wir werden diesen Plänen sehr wohlwollend zustimmen – das ist aber kein Freibrief, das möchte ich hier noch mal unterstreichen. Das sind sehr unkonkrete Forderungen, die aber per se richtig sind. Spätestens in ein paar Wochen werden wir in den Haushaltsberatungen sehen, welche davon finanziert werden und welche davon ernst gemeint sind. Dann werden wir da noch mal genau hingucken und Sie auch dafür haftbar machen, wenn Sie verschiedene Positionen nicht unterfüttert haben. (Glocke) Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (BA-Gruppe): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im September 2025 wurde ein neuer IQBBildungstrend veröffentlicht. Dafür wurden Kompetenzen von Neuntklässlern bundesweit in den Fächern Mathematik, Biologie, Chemie und Physik getestet. Mehr als fünfzig Prozent der Bremer Schüler verfehlten dabei den Mindeststandard. Na, super! Aber jetzt kommt der ganz große bildungspolitische Wurf unserer Regierungskoalition. Mit Ihrem Zehn-Punkte-Plan, meine Damen und Herren, zaubern Sie als Gegenmaßnahme zur Bildungsmisere eher ein weißes Kaninchen aus dem bildungspolitischen Zylinder. Wie er mit der Bremer Personalnot und Raumnot umgesetzt werden soll, bleibt in Ihrem Zehn-Punkte-Plan eher rätselhaft. Viele gute Absichten wie Bildungscamps in den Ferien, mehr Sozialarbeiter in neu gegründeten Schulen mit der Sozialstufe III bis V; dazu sollen Doppelbesetzungen an Schulen weiter ausgebaut werden – woher nehmen Sie dafür eigentlich das Personal, Herr Senator? Sie wollen in Ihrem Zehn-Punkte-Plan die Eltern- und Familienarbeit stärken. Was ist, wenn die Eltern nicht mitmachen? Viele Mütter und Väter haben wenig Interesse an Elternarbeit in Schulen. Besonders in den Stadtteilen mit hohem Sozialindex können Sie nur selten die Eltern erreichen. Wollen Sie die Eltern im Streifenwagen zum Elternabend abholen oder wie ist das vorgesehen? Ihr Plan setzt stark auf sprachliche Entwicklungs-, Lese- und Rechenkompetenz. Aber reicht eine bloße Ausweitung von Programmen wie „Mathe sicher können“ oder „QuaMath“ aus, wenn gleichzeitig die Umsetzungsqualität der Grundschul- und Vorschulbildung unklar bleibt? Sie wollen Ganztagsbetreuung mit einem breiten externen Angebot aus den Bereichen Sport, Umweltbildung, Kultur und Co ausbauen. Der Ausbau auch im Bereich der Sekundarstufe I erfolgt prioritär in sozial benachteiligten Gebieten. Auch da die Frage: Wo soll das Personal herkommen? Meine Damen und Herren, als meine Tochter vor über zehn Jahren an einer Ganztagsschule in Schwachhausen war, erlebten wir das Ganztagsangebot am Nachmittag als einen Aufbewahrungsort für die Kinder. Schon damals wurden die Schüler von fachfremdem Personal betreut, dabei war die Personalsituation nur halb so problematisch wie heute. Dann sollen auch noch fachfremde Lehrkräfte verbindlich qualifiziert werden. Das erzeugt mit Sicherheit einen Motivationsschub bei Geschichtslehrern, die in Zukunft Mathematik unterrichten sollen. Mehr Lernzeit für alle: Die Erhöhung der Lernzeiten ist Voraussetzung für eine verbesserte Kompetenzentwicklung. Dazu muss durch geeignete Maßnahmen der Unterrichtsausfall reduziert werden. Was für Maßnahmen das denn sein sollen, verraten Sie in Ihrem Zehn-Punkte-Plan nicht. Liebe Koalition, Sie wollen Entlastung schaffen, den Ausbau schulischer Unterstützungsstrukturen und Stärkung der Arbeit in multiprofessionellen Teams. Um kurzfristig mehr Jugendliche zu einem qualifizierten ersten Schulabschluss zu führen, wird geprüft, wie in der Zeit vor dem Abschluss den Jahrgängen 8 bis 10 gezielt zusätzliche Förderungen zur Prüfungsvorbereitung angeboten werden können, zum Beispiel in Sprachcamps während der Schulferien. Erreichen Sie die Problemschüler:innen wirklich? – Ich habe da so meine Zweifel. Ihr Zehn-Punkte-Plan besteht aus schönen Worten, toll klingenden Ideen und Absichten. In der jetzigen Situation ist er unseres Erachtens leider überhaupt nicht umsetzbar. Herr Senator, ich gebe Ihnen einen Tipp: Die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND hat einen wirklich guten Antrag zu einer Enquetekommission in der Schublade liegen. Werfen Sie darauf doch mal einen Blick! Ich sage Ihnen, es lohnt sich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BA-Gruppe) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Dr. Franziska Tell. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, liebe Kollegin Frau Averwerser! Sie haben mich direkt angesprochen, darum muss ich jetzt auch noch einmal antworten. Sie sprachen davon, dass es bereits klare Verantwortlichkeiten gibt und es darum keine Veränderung braucht. Aber genau das ist es, was der Antrag möchte, denn in meinen Augen und in meiner Wahrnehmung aus dem Austausch mit den verschiedenen Instituten ist momentan nicht genau klar, wer eigentlich wofür verantwortlich ist, wie die Daten und die Ergebnisse aus den Daten aus dem IQHB am Ende in die Umsetzung in den Schulen kommen. Genau das steht in dem Antrag, dass geklärt werden muss: Welche Rolle hat das IQHB als Institut, als unabhängiges wissenschaftliches Institut? Welche Rolle haben Landesinstitut, SEFO, welche Rolle hat die senatorische Behörde, welche Rolle haben die Institutionen und wie kann das am Ende zusammenspielen, dass auch die Schulaufsicht wirken kann? Das heißt, diese Sorge, die Sie haben, dass klare Verantwortlichkeiten aufgeweicht werden, sehe ich im Gegenteil so, dass der Antrag dafür sorgt, dass diese klaren Verantwortlichkeiten überhaupt erst geschaffen werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Außerdem haben Sie gesagt, dass das Institut wissenschaftlich unabhängig arbeiten würde. Ja, das Institut arbeitet aktuell schon unabhängig. Es ist aber nicht so verankert, und genau das wollen wir ändern, um das langfristig sicherzustellen und das wissenschaftliche Arbeiten auch durch Forschungsarbeit, durch Promotionen und so weiter zu ermöglichen. Das ist bisher nicht möglich und in meinen Augen ein wichtiger weiterer Baustein, um die Arbeit dort voranzubringen. Das heißt, wir wollen das IQHB natürlich handlungsfähig halten und stärken. Wir wollen es aber weiter vorantreiben, um die Arbeit noch besser zu machen, also genau das, was Sie inhaltlich eigentlich auch wollen. Wir haben scheinbar aber eine sehr unterschiedliche Interpretation davon, was der Beschlusspunkt macht. In den letzten acht Sekunden ergänze ich noch ganz kurz, weil Fragen aufkamen zu den Landesprogrammen Mathe und Deutsch: In meiner Erinnerung haben wir über diese Programme im Rahmen der StartchancenProgramm-Unterstützung gesprochen, und es wurde davon berichtet, vielleicht habe ich das nur als Einzige mitbekommen, (Glocke) aber vielleicht können Sie da auch noch mal nachlesen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Yvonne Averwerser. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Eine Minute. Stopp! Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch mal ganz kurz drauf eingehen. Wir sind uns, glaube ich, darin einig, dass das Institut unabhängig arbeiten muss. Ich sehe nur ein Problem: Wenn Sie das wissenschaftlich vom Bildungsressort entfernen, wird das Wissenschaftsressort zuständig sein, und wir haben bannig schlechte Erfahrungen damit gemacht, wenn zwei Ressorts Zuständigkeiten haben. Ich befürchte, da werden Unklarheiten aufkommen, die Sie in dem Fall noch nicht überblickt haben, das muss ich Ihnen jetzt einfach mal so sagen, weil es auch dann ein Problem gibt mit den Daten. Im Moment sind die Daten sehr nah an dem Datenschutzschulgesetz dran. Das wäre es dann nicht mehr. Das Institut wäre dann eben außerhalb dieses Kreises und müsste dann wie das IQB in Berlin angesehen werden. Das ist was vollkommen anderes. Da bitte ich doch einfach, (Glocke) dann genau hinzugucken. Das ist meine große Sorge dabei. (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Falko Bries. Abgeordneter Falko Bries (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch eins klarstellen: Das Startchancen-Programm ist ja nun da, und wir haben uns auch in der Koalition ganz stark dafür eingesetzt, dass wir auch die korrespondierenden Schulen weiterhin ausbauen wollen. Das ist das eine. Das andere ist, dass ich noch mal deutlich betonen möchte, wie wichtig uns ist, dass die Kinder, die jetzt schon in den Prüfungsphasen sind – –, dass wir jetzt schon so schnell wie möglich Möglichkeiten finden, um denen die Unterstützung zu geben, damit wir weniger Kinder haben, die am Ende ihren Schulabschluss nicht schaffen. Denn ganz kurz noch mal die Zahl von 723 Kindern im letzten Jahr: Das ist für uns alle, (Glocke) glaube ich, eindeutig zu viel. Deswegen wollen wir versuchen, so schnell wie möglich da auch was umzusetzen. Da können Sie mir glauben, da werde ich ganz, ganz hartnäckig (Glocke) mit unserem Senator und mit allen anderen weiter drüber diskutieren. – Danke! (Beifall SPD, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Nun hat das Wort Senator Mark Rackles. Senator Mark Rackles: Sehr verehrte Präsidentin, liebe Damen und Herren! Eigentlich haben wir, glaube ich, gar nicht so riesige Dissense, wenn man drauf schaut, worum es geht. Wir haben bekanntlich, das kann niemand schönreden, schlechte Bildungsergebnisse in Bremen. Seit Jahren diskutiert man danach entweder: Na ja, wir haben halt nicht das Schülerklientel, mit dem man was erreichen kann, oder man ignoriert es. Dieses Mal haben wir tatsächlich als senatorische Behörde, als Koalition, als Haus, auch ich persönlich, erklärt, wir versuchen Konsequenzen daraus zu ziehen. Dass es nicht so einfach ist, jetzt irgendeine Stellschraube zu drehen – ein paar Sozialarbeiter:innen mehr oder mal irgendeine Stunde Deutsch mehr –, wird einem relativ klar, weil es hochkomplexe Systeme sind, Zusammenhänge auch. Alle Bundesländer inklusive Bundesregierung und IQB saßen vorgestern und gestern zwei Tage in Potsdam zusammen, um sich genau mit dieser Frage zu beschäftigen. Das waren hochbezahlte Staatsräte und Staatssekretäre mit ihren Landesinstituten, dreißig, vierzig Leute, die nichts anderes gemacht haben, als gemeinsam zu überlegen: Welche Konsequenzen zieht man eigentlich aus diesem IQBBildungstrend? Alle sind willens, Antworten zu finden, aber die liegen tatsächlich nicht auf der Straße. Deswegen ist es ein bisschen müßig, sich gegenseitig vorzuwerfen, entweder es ist zu konkret oder es ist nicht zu konkret, oder es war schon mal da oder es war noch nicht da. Ich glaube, man muss bei allen jetzt mal anerkennen: Alle – ich gucke jetzt auch in diese Richtung – haben eigentlich den Wunsch, besser zu werden. Das ist, glaube ich, natürlich. Jetzt streitet man darüber: Wie werden wir besser? Der Vorschlag der Koalitionsfraktionen nennt zehn Punkte. Man hätte auch zwölf Punkte machen können, man hätte acht Punkte machen können. Im Kern geht es aber in die richtige Richtung. Das Neue daran ist, dass wir eine bundesweite Klärung haben, dass wir uns auf die Basiskompetenzen konzentrieren. Das ist schon mehr als früher, weil auch, als ich Staatssekretär war in Berlin: Ich glaube, ich habe fünfzehn Vorschläge für neue Fächer bekommen. Die rieseln immer noch rein, heutzutage. Jeder hat eine tolle Idee, was Schule alles noch leisten muss – Korrektur auch von Erziehungsdefiziten bei den Eltern, den sozialen Medien. Wir müssen uns alle dran erinnern, dass die Grundkompetenz, mathematische Zusammenhänge zu erfassen und sprachliche Kompetenzen zu haben, die Grundvoraussetzung ist, um alles andere zu tun. Das ist nicht trivial und es ist nicht selbstverständlich, weil es auch ganz tief ins System geht und Sie müssen die Leute entsprechend schulen. Sie müssen eigentlich schon anfangen bei den Erzieher:innen, in der Kita, didaktische Sprachmittlung und so was zu trainieren. Das ist zum Beispiel in den Curricula der Fachschulen nicht ausreichend verankert. Allein das kleine Rädchen zu drehen, ist hochkomplex und erfordert wie gesagt einiges an Mühe. Deswegen meine Bitte ein bisschen in die Richtung des Hauses, rechts von mir, also auch die CDU: Dass es ein Allesfänger ist – ja, Ihr Antrag, den Sie da aus Berlin mitgebracht haben vor drei oder vier Tagen, da ist ja noch zusätzlich (Zuruf Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]) Schulbau drin, noch ein bisschen Privatschule, ein bisschen Schulkonsens. Allesfänger, weiß ich nicht, das ist ja noch unkonkreter, würde ich jetzt – –. (Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]: Das war ein Positionspapier und kein Antrag!) Ja, kommen Sie gleich nach vorne! Ich weiß nicht, ob das der richtige Stil ist, jetzt sich über diese Punkte zu streiten. Keiner dieser Punkte ist falsch, das konnten Sie auch nicht nachweisen. Alle Punkte sind aktuell, (Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]: Aber nicht neu!) und es wird darum gehen, das gemeinsam so runter zu deklinieren, dass wir tatsächlich am Ende Ergebnisse sehen können und Wirkungen messen können. Darum geht es, glaube ich. Da sind wir tatsächlich – –. Sie wissen es vielleicht, nächsten Freitag, also nicht morgen, sondern nächsten Freitag mache ich eine Pressekonferenz zu einer Qualitätsoffensive, wo solche Punkte auch auftauchen. Vielleicht werden ja auch ein oder zwei Punkte geschärft werden und konkretisiert werden, es ist angedeutet worden. Das findet hier alles kollegial in enger Abstimmung miteinander statt. Deswegen bin ich auch grundsätzlich – –. Es ist jetzt nicht mein Job hier, das wirklich zu tun, ich bin kein Abgeordneter, aber alle zehn Punkte, die in dem Koalitionspapier genannt sind, sind welche, hinter denen wir als senatorische Behörde auch stehen und die wir auch mit konkreten Maßnahmen natürlich befüllen werden. Die werden hier einzeln auch wieder auflaufen. Zum IQHB noch mal der Hinweis, weil das sind ja auch berechtigte Forderungen, ehrlich gesagt, die kann man nicht einfach wegwischen: Mir kamen einige Argumente sehr bekannt vor, die habe ich schon im Hause gehört. Da muss ich mal gucken, ob sich das hier zufällig alles doppelt. Aber natürlich, jede Veränderung hat immer auch Gegnerinnen und Gegner. Ich würde diese Ängste, die da geschürt werden, dass das IQHB dadurch, dass es wissenschaftlich und selbstständig arbeiten kann, jetzt eine Einrichtung der Wissenschaftsverwaltung ist – –. Ehrlich gesagt, das ist ein bisschen an den Haaren herbeigezogen. Ich war lange im Vorstand des Qualitätsinstituts in Berlin. Das ist ein AnInstitut der Freien Universität. Die haben für uns VERA (Vergleichsarbeiten) gemacht, die haben für uns die ganzen Lernstände gemacht, die haben die Abituraufgaben gemacht. Die waren ausschließlich eigentlich mit den Aufträgen der Bildungsverwaltung beschäftigt. Ich war im Vorstand mit meinem Kollegen aus Brandenburg, das war ein Zwei-Länder-Institut – völlig unproblematisch, datenschutzrechtlich unproblematisch, in den Anweisungen unproblematisch. Die waren hochseriös, die konnten Doktorand:innen einstellen, die konnten Drittmittel akquirieren, die waren nie Gegenstand der Wissenschaftsverwaltung, die waren immer bei der Schulbehörde. Wissen Sie, es ist ein bisschen eine Frage der Ausgestaltung. Noch mal der Appell: Wenn wir wirklich das gemeinsame Ziel haben, dass wir besser werden, dann wäre es wirklich gut, wir würden uns auf die Sachen konzentrieren, die wirklich ein Problem sind und uns nicht mit solchen pseudo-schulorganisatorischen Fragen beschäftigen oder kritisieren, die meines Erachtens gar nicht wirklich im Raum sind. Das ist natürlich nicht trivial, das gebe ich zu. Ein Institut auszulagern und tatsächlich vollständig selbstständig zu machen, ist nicht trivial. Gerade ein Qualitätsinstitut, von dem wir erwarten, dass die uns ehrlich zurückspiegeln, unabhängig von politischen Einschätzungen, wie die Situation ist und welche Zahlen real im Raum stehen. Da ist es aber, glaube ich, ein guter Moment, ein bisschen mutiger zu sein und ein bisschen Unabhängigkeit zuzulassen, weil nur die garantiert am Ende tatsächlich auch eine Qualitätsverbesserung im System. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 21/1578 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Wir haben doch Überweisung beantragt!) Aber das ist erst der nächste. Ja, erst mal der SPD-Antrag. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Entschuldigung, Frau Präsidentin!) Okay. Ein bisschen aufpassen, bitte! Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 21/1579 abstimmen. Hier ist die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Kinder und Bildung beantragt worden. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, FDP, BA-Gruppe) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag auf Überweisung ab. Deshalb lasse ich nun über den Antrag selbst abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Stimmenthaltungen? (FDP, BA-Gruppe) Ich stelle fest, der Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Gesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes Mitteilung des Senats vom 20. Januar 2026 (Drucksache 21/1569) Dazu als Vertreterin des Senats Staatsrätin Wiebke Stuhrberg. Die Beratung ist eröffnet. Als Erstes erhält das Wort Dr. Solveig Eschen. Abgeordnete Dr. Solveig Eschen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Sie benötigen jetzt zunächst einmal Ihre Vorstellungskraft. Nehmen Sie sich zehn Sekunden, denken Sie sich meine Haare weg, denken Sie sich T-Shirt und Jeans statt Kleid, und dann sehen Sie hier Philipp Bruck. (Heiterkeit) Ich merke, es klappt nicht ganz, aber ich werde mein Bestes tun, ihn hier zu vertreten. Ich habe heute die Ehre, denn er ist leider erkrankt. Gute Besserung! (Beifall) Zum Thema: Die Koalition stand letztes Jahr vor der Aufgabe, ein Sanierungsprogramm vorzulegen. Dafür gibt es – das wissen wir alle – begrenzte Möglichkeiten. Man kann entweder weniger investieren, was sicher nicht die beste Idee ist, man kann bei konsumtiven Ausgaben sparen, beim Personal, und man kann Steuern und Gebühren erhöhen. Das Sanierungsprogramm der Koalition enthält verschiedene dieser Maßnahmen, um die nötigen Spareffekte mit möglichst wenig Lasten für die Bremer:innen zu realisieren. Die Erhöhung der Vergnügungssteuer für Automaten, die wir heute besprechen, ist dafür sicher eine der besten Maßnahmen. Sie bringt zwar keine riesigen Summen ein, aber sie richtet aus unserer Sicht auch keinen Schaden an. Im Gegenteil, dazu komme ich später noch einmal. Die Erhöhung ist maßvoll, von 20 auf 25 Prozent. Das hat zum Beispiel Berlin auch gemacht und einige niedersächsische Kommunen. Dass diese Höhe auch rechtmäßig ist, wurde im Fall der niedersächsischen Stadt Bersenbrück sogar vom Oberverwaltungsgericht geprüft. Das Ergebnis ist: Es ist rechtmäßig, es hat keine Erdrosselungswirkung, wie manche vermutet haben, und verstößt damit auch nicht gegen die Berufsfreiheit. Ich möchte auch ansprechen heute, dass es aus unserer Sicht inhaltlich sinnvoll ist, denn das ist schnell klar, wenn man sich das Spielautomatengewerbe ansieht. Solche Spielautomaten haben keinen gesellschaftlichen Nutzen. Im Gegenteil, in vielen Fällen fördern sie problematisches Spielverhalten bis hin zur Spielsucht, oder sie treiben Menschen, die bereits süchtig sind, in den Ruin, mit dramatischen Folgen für die Betroffenen selber und für ihre Angehörigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Von diesem menschlichen Elend profitiert die Branche der Spielautomaten, und hier haben wir nun die Möglichkeit, steuerlich Einfluss zu nehmen. Das ist eine gute Sache. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zur Suchtprävention zählt daher auch, das Geschäftsmodell Spielautomaten zu beschränken, auch, um die Spieler:innen zu schützen. Auch das hat das OVG Niedersachsen anerkannt, dass die Eindämmung der Spielsucht ein legitimes Ziel einer hohen Vergnügungssteuer ist. Wenn die Automatenlobby uns als grüne Fraktion also warnt, weitere Spielhallenschließungen seien die Folge, bereitet uns das als Grüne keine Sorge, und dazu stehen wir. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Maßnahme ist also sowohl finanz- als auch gesundheitspolitisch sinnvoll. Deswegen ist es gut, dass wir heute diesen Beschluss fassen wollen. Wir bitten um Zustimmung. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Thore Schäck. (Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]: Jetzt aber pro Glückspiel!) Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist erst mal festzustellen, dass es sehr auffällig ist, dass in Deutschland quasi alles besteuert wird. Sie haben einen Job, wird direkt besteuert. Sie haben ein Auto, wird besteuert. Sie gehen einkaufen, wird auch besteuert. (Abgeordneter Dr. Emanuel Herold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gibt es sonst nirgendwo! Typisch deutsch!) Sie gehen tanken, es wird besteuert. (Heiterkeit Die Linke) Sie verschenken etwas, es wird besteuert. Sie kaufen ein Haus, es wird besteuert. Sie haben ein Haus, es wird besteuert. Sie verkaufen ein Haus, es wird auch besteuert. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Sie haben ein großes Vermögen, wird nicht besteuert!) Selbst, wenn Sie rauchen, gibt es eine extra Steuer dafür. Kaffee wird besteuert. Selbst, wenn Sie ein Glas Sekt trinken, gibt es dafür eine eigene Steuer. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Sie haben ein hohes Erbe – wird nicht besteuert!) Es gibt übrigens auch eine eigene Steuer für Vergnügen, eine sogenannte Vergnügungssteuer. In Deutschland wird selbst Vergnügen besteuert. Das finde ich erst mal interessant, das mal festzuhalten. Diese Steuer wird erhoben auf Tanzveranstaltungen, sportliche Veranstaltungen, Filmvorführungen und unter anderem auf Glücksspielautomaten. In Bremen beträgt diese Steuer gerade 20 Prozent, und die soll auf 25 Prozent erhöht werden. Jetzt lesen wir in einem Artikel vom 20. Januar von „buten un binnen“, ich zitiere: „Finanzsenator Björn Fecker von den Grünen begründet das damit, Einnahmen erhöhen zu müssen. Gleichzeitig argumentiert er, dass Automaten, an denen um Geld gespielt wird, ein hohes Suchtpotenzial aufweisen.“ Auf der einen Seite gibt der Staat Hunderte Millionen Euro für irgendwelche Suchtpräventionsprogramme aus, gegen Antispielsuchtprogramme, und bekämpft die Automatenwirtschaft, und auf der anderen Seite verdient er genau damit prächtig mit und freut sich, wenn Menschen am Spielautomaten sitzen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dafür gibt es ein Wort in Deutschland, und das lautet: Das ist bigott. (Beifall FDP) Selbst, wenn wir jetzt sagen, es ist in Ordnung, dass wir mit genau so was als Staat Geld einnehmen, selbst, wenn wir sagen, es ist in Ordnung, dass wir genau damit Geld einnehmen und jetzt die Steuer erhöhen wollen, um die Einnahmen zu erhöhen, dann muss ich Ihnen ganz deutlich sagen: Die Standorte, die in Bremen noch betrieben werden, die kämpfen schon jetzt mit steigenden Kosten, mit Personalkosten, Energiekosten, Schulungen, Inflation und so weiter. Das Einsparpotenzial dieser Betriebe ist mittlerweile größtenteils erschöpft. Viele dieser Betriebe laufen jetzt schon an der Grenze der Wirtschaftlichkeit. Wird jetzt diese Steuern noch mal um ein Viertel erhöht, dann werden viele Standorte in Bremen schlichtweg zumachen. Jetzt kann man sagen, das ist das Ziel, das ist in Ordnung, wenn die zumachen. Das widerspricht doch aber genau dem, warum Sie das machen, dass Sie mehr Einnahmen haben wollen. Jetzt können Sie sagen, das denkt sich der Herr Schäck aus. Das ist aber nicht so. Niedersachsen hat das genau gerade hinter sich. Die haben die Steuern auch auf 25 Prozent angehoben, (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Gut so! – Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) und die Steuereinnahmen sind dadurch nicht gestiegen, sondern die sind dadurch gesunken, weil Betriebe zugemacht haben. Das Ergebnis war also, dass man nachher weniger Steuereinnahmen hatte als vorher. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Wir sind mit beiden Effekten einverstanden!) Das heißt, selbst mit dieser Begründung ist es völliger Blödsinn, die Steuer zu erhöhen. Ganz kurz noch dazu: Wir haben jetzt schon die Situation, dass sich immer mehr Glücksspiel in den Schwarzmarkt verlagert. Das passiert jetzt schon. Das bringt verschiedene Probleme mit sich. Erstens nehmen Sie da überhaupt keine Steuern ein. Zweitens ist es oft völlig unreguliert. Wenn Sie das jetzt weiter vorantreiben, wird das Ziel nicht sein, dass wir weniger Glücksspiel in Deutschland oder in Bremen haben. Das Ziel wird sein, dass sich dieses Glücksspiel in einen Bereich verlagert, wo Sie es nicht mehr kontrollieren, und Sie haben nachher sogar weniger Steuereinnahmen als vorher. Wir Freie Demokraten halten das für eine komplett blödsinnige Idee. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Piet Leidreiter. Abgeordneter Piet Leidreiter (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Bremen ein Unternehmer zu sein, der vergnügungssteuerpflichtige Umsätze auswirft, ist mit Sicherheit kein Vergnügen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Betroffene Spielhallenunternehmer, auch Gastwirte, die nebenbei in ihren Kneipen Automaten betreiben, es geht also nicht nur um die Spielhallen – –. In der letzten Zeit hat es die Betreiber von Spielhallen wirtschaftlich stark getroffen, das wissen wir alle. Neue Abstandsregeln zwischen Spielhallen und Schulen und auch zwischen den Hallen, eine Verringerung der Spielstätten – das hat dazu geführt, dass es weniger Spielhallenunternehmer gibt. Arbeitsplätze sind verlorengegangen. Der Bremer Senat hat dies mit Achselzucken gern hingenommen – ich erinnere mich an die Diskussion –, weil es sich angeblich um keine schutzwürdigen Arbeitsplätze gehandelt hat. Das ist in meinen Augen eine Fehleinschätzung dieses Senats. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Was der Senat aber auch nicht bedacht hat, ist das sinkende Steueraufkommen durch weniger Unternehmen. Solange es sich um Gemeinschaftssteuern handelt, gibt es kein so großes Interesse des Senats, siehe die Anzahl der Betriebsprüfer im Finanzamt. Aber wenn es um die Steuereinnahmen der Kommunen geht, wird hektisches Treiben sichtbar. Einschub: Die Vergnügungssteuereinnahmen stehen den Gemeinden zu, sind aber in Bremen durch ein Landesgesetz geregelt. Genau das sehen wir heute in der Debatte um die Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes. Es ist immer der gleiche Gedankengang des Senats. Es ist wie bei der Erhöhung der Gewerbesteuer. Der Senat denkt: Je höher der Steuersatz, umso mehr Einnahmen stehen meiner Gemeinde zur Verfügung. Dieser Gedankengang ist falsch. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die Einnahmen berechnen sich aus der Anzahl der Unternehmer, deren Gewinne mal Steuersatz. Geht die Anzahl der Unternehmer aufgrund des hohen Hebesatzes bei der Gewerbesteuer auf null, so gehen auch die Steuereinnahmen gegen null. Genau dieses Problem sehe ich auch bei der Erhöhung der Vergnügungssteuer. Der Vergnügungssteuersatz bei manipulationssichernden Automaten soll nun von 20 auf 25 Prozent erhöht werden. Die Bemessungsgrundlage sind die Bruttoeinspielerlöse. Ich mache mal ein Beispiel: Habe ich 100 Euro eingespielt, werden auf diese 100 Euro 25 Euro Vergnügungssteuer fällig. Aber die 100 Euro sind auch die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Das ist der Bruttoumsatz. Wenn ich den Nettoumsatz herausrechne, bleiben mir 84,03 Euro über, von denen die 25 Prozent Vergnügungssteuer abgehen, sodass ich auch auf die Umsatzsteuer die Vergnügungssteuer zahle. Es bleiben über: knapp 59 Euro. Diese 59 Euro sind nun die verminderten Einnahmen. Davon gehen ab: Leasingraten, Mieten und auch Lohnkosten. Wir haben es eben schon von Herrn Schäck gehört: Die Lohnkosten steigen ständig, auch durch die Erhöhung des Mindestlohns, sodass es unheimlich schwierig wird, die Betriebe überhaupt noch zu betreiben. Sollte dann ein Gewinn überbleiben, werden 15 Prozent Körperschaftssteuer fällig und 20 Prozent Gewerbesteuer, zumindest bei einer GmbH. Wenn dann noch ein Gewinn überbleibt, den man ausschüttet, müssen Sie noch mal 25 Prozent Kapitalertragssteuer zahlen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: So ist das hier!) Das ist total bescheuert! Andere verbrauchsabhängige Steuern fallen wie bei jedem anderen Unternehmer auch noch an: Mineralölsteuer, Umsatzsteuer auf Mineralölsteuer. Steuern an jeder Ecke. Diese Steuerlast ist erdrückend, insbesondere, weil die Vergnügungssteuer auch nicht auf die Kunden abgewälzt werden kann. Die Regelungen für das Glücksspiel sind durch bundesgesetzliche Regelungen festgeschrieben. Ich will hier gar nicht moralisieren. Das machen schon ganz andere hier im Haus. Aber eins ist zu erwähnen: Ein reguliertes Glücksspielangebot – dazu gehört auch Toto-Lotto – ist mir lieber als ein unreguliertes Angebot über das Internet. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Auch die spielsüchtigen Personen sind in einer regulierten Spielhalle besser aufgehoben als in der Illegalität oder zu Hause vor einem PC. Die Vergnügungssteuer stellt eine große Einnahmequelle für die Kommunen dar, und ein Überreizen – und jetzt hören Sie bitte mal zu – der Höhe des Steuersatzes kann im schlimmsten Fall zu einem Totaleinnahmeausfall der bereits schon völlig klammen Kommunen führen. Schließen Spielhallen, gehen auch weitere Arbeitsplätze verloren. Auch, wenn der Senat meint, es seien keine schutzwürdigen Arbeitsplätze, darf man nicht übersehen, dass es viele Familien gibt, die auf die Einnahmen aus einer Nebenbeschäftigung – das sind unqualifizierte Nebenbeschäftigungen – angewiesen sind. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die bestreiten davon ihren Haushalt. Letztendlich, das haben wir vorhin auch schon gehört, kann auch die freie Berufsausübung der Aufstellungsunternehmer eingeschränkt sein. Erdrosselung ist das Stichwort, was einen Eingriff in Artikel 12 Grundgesetz bedeutet. Aus den vorangenannten Gründen lehnt meine Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND die Erhöhung mit Nachdruck ab. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Marco Lübke. Abgeordneter Marco Lübke (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute die Änderung des Vergnügungssteuergesetzes, konkret die Anhebung der Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte. Der Senat schlägt vor, den Steuersatz für Geräte mit manipulationssicherem Zählwerk von 20 auf 25 Prozent zu erhöhen. Gleichzeitig werden die Pauschalen für Geräte ohne manipulationssicheres Zählwerk entsprechend angehoben: 420 Euro pro Monat in Spielhallen und 105 Euro pro Monat an sonstigen Aufstellorten. Das Gesetz soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten, um den Aufstellungsaufwand zu berücksichtigen. Grundsätzlich haben Steuererhöhungen neben dem positiven Effekt, dass auch was im Haushalt landet, auch immer negative Auswirkungen. Deswegen dürfen Steuererhöhungen niemals ein Automatismus sein, weil es dringend geboten ist, die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen. Die Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen ist bekannt. Es wurden in der jüngeren Vergangenheit auch einige Steuern erhöht. Deswegen halten wir es für vertretbar, dass die Vergnügungssteuer moderat angehoben wird, oder andersherum formuliert: Es gibt wenig Gründe, gerade nur die Vergnügungssteuer von der Steuererhöhung auszunehmen. Der schwarz-rote Senat in Berlin hat am 1. Januar das auch getan im Rahmen eines Konsolidierungsprogramms. Ich bin da ganz ehrlich: Als Haushaltsnotlageland in einem laufenden Sanierungsverfahren ist es etwas schwer, um diese Steuererhöhung herumzukommen, wenn man glaubwürdig bleiben möchte. Das heißt aber nicht, dass der Senat sich aus den Sparanstrengungen herauskaufen darf. Es muss beim Thema Haushalt auch darum gehen, Ausgabenprobleme und notwendige strukturelle Reformen anzugehen. Wir sagen als CDU-Fraktion ganz klar: Zustimmung heißt nicht „Augen zu und durch“, sondern wir erwarten vom Senat, die Wirkung nach Inkrafttreten dieses Gesetzes transparent zu machen. Fragen liegen auf der Hand: Wie entwickeln sich die Standorte? Wie entwickeln sich tatsächlich die Mehreinnahmen? Gibt es Verlagerungseffekte? Die Begründung für die Erhöhung, die ich seitens des Senats im Vorfeld gehört habe, es geht darum, Spielsucht einzudämmen und regulatorisch gegen die Branche vorzugehen – –. Da sind wir als CDU-Fraktion überzeugt, das wird man mit Steuererhöhungen nicht erreichen. Deswegen halte ich die Begründung für nicht überzeugend. Deswegen sage ich abschließend ganz deutlich: Wir müssen uns in Zukunft, auch im Hinblick auf den Glücksspielstaatsvertrag, ganz genau ansehen, welche regulatorischen Maßnahmen sinnvoll sind und welche nicht. Diesen Schritt halten wir für vertretbar. Deshalb stimmen wir als CDU-Fraktion zu. (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Arno Gottschalk. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Jetzt bin ich aber gespannt, wie er aus weniger Steuereinnahmen mehr macht!) Abgeordneter Arno Gottschalk (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Schäck, Sie können gespannt sein. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Mit weniger Steuern mehr machen!) Wie Sie wissen und vielleicht auch gelesen haben, ist der Hintergrund unser Sanierungsprogramm, bei dem eine ganze Reihe von Maßnahmen ausgewählt wurden, um unsere finanzielle Situation zu verbessern. Darunter sind auch sehr schmerzhafte und viel debattierte Maßnahmen. In so einem Umfeld wäre es völlig absurd, ausgerechnet eine Steuer auf Spielautomaten von allem auszunehmen. Damit würden wir doch die Leute veralbern. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Nun hat der Verband der Automatenaufsteller alle Sprecher hier angeschrieben, um eine gewisse Argumentation vorzugeben. Hier auf der Seite hat das auch prima gefruchtet. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das sind Tatsachen! Das sind Tatsachen!) Gesagt wurde, dass damit die Einnahmen zurückgehen und es in die Grauzone verschwindet. Herr Schäck ist sogar so weit gegangen, zu sagen, in Niedersachsen sei das so. Herr Schäck, Sie sind empirisch eine interessante Erscheinung, (Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil nämlich in Niedersachsen Folgendes gilt: Die Vergnügungssteuer ist eine kommunale Steuer. Es gibt für Niedersachsen überhaupt gar keine Gesamtaufstellungen über diese Vergnügungssteuer. Wenn Sie sich mal umgucken, inwieweit es denn überhaupt belastbare Zahlen für dieses Land gibt: Sie gibt es nicht. Herr Schäck hat sie, er wird sie uns allen rumschicken, und dann gucken wir noch mal drauf. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Mir reichen schon die Mails von Gottschalk! – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Können Sie die dem Mailverteiler zur Verfügung stellen?) Für heute ist es allerdings erst mal so, dass wir sagen: Das haben Sie gut wiederholt, was die Betroffenen gesagt haben, aber ich denke, alle anderen haben hier dargelegt, warum es eine sinnvolle Maßnahme ist, dass wir in diesem Fall auch erhöhen. Wir stimmen dem zu und bitten Sie, dem auch zuzustimmen. – Ich danke Ihnen! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Klaus-Rainer Rupp. Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp (Die Linke): Frau Präsidentin, verehrte Anwesende! Wir diskutieren heute die Erhöhung der sogenannten Vergnügungssteuer im Land Bremen. Jetzt hört sich das so an, als würden wir Menschen den Spaß versteuern wollen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Nein! – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Das machen Sie schon an tausend anderen Ecken!) Das ist natürlich Quatsch, sondern wir diskutieren die Erhöhung der Steuern auf den Betrieb von Spielautomaten. Ich muss Ihnen offen sagen, dass ich nichts, überhaupt gar nichts übrig habe für diese Form von Automaten. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das ist doch Ihre persönliche Sache!) Diese Form von Automaten, seien sie legal oder illegal, zerstören Leben, zerstören Existenzen in einer Größenordnung, die ganz viel Leid und Elend nach sich zieht. Ich hätte überhaupt nichts dagegen, wenn es diese Spielautomaten nicht mehr gäbe. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt andere Vergnügen, die wesentlich gesünder sind, wesentlich mehr Spaß machen. Dieses Suchtpotenzial hinter diesen Automaten (Glocke) finde ich nicht akzeptabel. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage von dem Kollegen Gökhan Brandt zu? Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp (Die Linke): Da ja meine Redezeit angehalten wird, ja. Abgeordneter Gökhan Brandt (FDP): Vielen Dank, Herr Rupp! Mich würde interessieren, wie Sie es dann moralisch übereinbringen, dass der Staat daran mitverdient. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Das ist wie bei Alkohol oder Zigaretten!) Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp (Die Linke): Ich sage Ihnen Folgendes: Weil es so ist, dass diese Form von „Vergnügen“ auch gesellschaftliche Kosten nach sich zieht, halte ich es für akzeptabel und gerade notwendig, dass wir den Gewinn, der sonst nur in private Taschen fließt, auch ein Stück weit wieder sozialisieren, damit wir die gesellschaftlichen Folgen dieser Form von Sucht bekämpfen können. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Worüber reden wir? In Bremen gibt es übrigens nicht, wie Herr Schäck sagt, eine Steuer auf Eintrittskarten. Das gibt es in Bremen nicht. Wir reden nur über Spielautomaten, im Wesentlichen. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Und Musikveranstaltungen!) Wir reden über Einnahmen in der Stadt Bremen im Jahr 2024 von ungefähr 10,2 Millionen Euro. Wir sind in einer Win-win-Situation. Es kann sein, dass die ganze Spielautomatenbranche innerhalb von einem Jahr komplett zusammenbricht. Dann haben wir unter Umständen, zumindest, was legales Glücksspiel angeht, ein Bedrohungspotenzial weniger. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Dann gehen sie nach Niedersachsen und spielen da!) Ja, das kann gut sein, aber ich lasse Geschwindigkeitsbegrenzungen auch nicht fallen, nur, weil anderswo Leute schneller fahren, als Geschwindigkeitsbegrenzungen erlauben. Das ist Ihre Logik. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Und wo sind die Einnahmen dann? Auch in Niedersachsen! – Abgeordnete Dr. Solveig Eschen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für Sucht macht es einen Unterschied, wie leicht zugänglich die Automaten sind!) Die interessante Frage ist: Wir wissen aus einer Anfrage der FDP von vor Jahren, dass es die Präsenz von diesen Glücksspielautomaten ist, die leichte Zugänglichkeit, die Normalität, die sie ausstrahlen, dass man dann mit Freunden hingehen kann und so tun kann, als geht man in eine Kneipe, dass das die Ursache für Sucht ist und auch das Abgleiten in illegales Glücksspiel. Wir reden also tatsächlich über eine denkbare Einnahmehöhe von 2,5 Millionen Euro. Wenn sie nicht eintritt, haben wir weniger Menschen, die spielsüchtig sind. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir reden also auch über eine Verbesserung des Jugendschutzes. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Die Argumentation war ja gerade das Gegenteil! Sie widersprechen sich!) Wir haben versucht, durch Mindestabstände zu Schulen und Mindestabstände der Spielhallen untereinander das einzugrenzen, und wir sind, was die Höhe angeht – Berlin hat auch 25 Prozent, andere Kommunen auch – im oberen Mittelfeld. Wir sind also keine Ausnahmesituation in Bremen. Es wird immer gesagt: Jetzt rutschen die Menschen, die vorher legal spielen dürfen, ab in illegale Spielhöllen, wo illegal Spielautomaten aufgestellt sind, (Abgeordnete Julia Tiedemann [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Wenn sie süchtig sind, ja!) wenn sie erst süchtig sind und vielleicht auch anderswie. Aber wir haben es dann mit einem Problem der Organisierten Kriminalität zu tun, und Organisierte Kriminalität muss man mit entsprechender Strafverfolgung und Strafen bekämpfen. Das wird dadurch nicht erleichtert, dass nach meinen Informationen der Betrieb von illegalen Automaten lediglich ein Vergehen ist und kein Verbrechen. (Zuruf Abgeordnete Julia Tiedemann [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Mit der Zuständigkeit zwischen unterschiedlichen Bereichen – Kripo, Finanzamt, Zoll und so weiter – muss aufgehört werden. Wir müssen also zwei Dinge tun: Wenn wir vermeiden wollen, dass durch die Besteuerung von legalen Spielhallen Menschen in illegale Spiele abwandern, dann sind wir aufgefordert, Zuständigkeiten zu klären, die Strafmaße zu überprüfen, die Einordnung zu überprüfen, denn, wie gesagt: Organisierte Kriminalität – und illegale Spielautomaten sind Organisierte Kriminalität – bekämpft man nicht mit Steuern. Das bekämpft man auch nicht mit sozialpädagogischen Maßnahmen, das bekämpft man mit polizeilichen Maßnahmen. Ich wäre sehr dafür, dass auch in diesem Haus geguckt wird, an welcher Stelle man diese Form von Organisierter Kriminalität besser bekämpfen kann. Wir stimmen also dem Gesetzantrag auf jeden Fall zu. Ganz persönlich sage ich Ihnen: Wenn Sie einmal in Japan waren und dann sehen, wie viele Menschen in diesen Pachinko-Hallen Hab und Gut verspielen, dann kriegen Sie eine ungefähre Idee davon, dass man diese Form von Spielsucht – zumindest soweit wir es beeinflussen können – eingrenzen muss. Das ist unsere Pflicht! Das ist keine moralische Pflicht, das ist eine Pflicht den Menschen gegenüber, die durch diese Sucht gefährdet sind und ihr eigenes Leben und das ihrer Familie und die Existenz gefährden. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Staatsrätin Wiebke Stuhrberg das Wort. Staatsrätin Wiebke Stuhrberg: Sehr verehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Senat hat mit dem Eckwertebeschluss zu den Haushalten 2026/2027 festgehalten, dass wir strukturelle Entlastungsmaßnahmen brauchen, sowohl für das Land als auch für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Diese Maßnahmen umfassen bekanntlich Einsparungen, Kostendämpfungsmaßnahmen, aber auch Mehreinnahmen. Als Teil dieses Sanierungspfades wurde die Anhebung der Vergnügungssteuer auf 25 Prozent vorgesehen. Das Gesetz soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten, um den Automatenaufstellern ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben. Basierend auf der Mai-Steuerschätzung 2025 führt die Erhöhung des Steuersatzes für die Stadt Bremen zu steuerlichen Mehreinnahmen in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro und in der Stadt Bremerhaven zu steuerlichen Mehreinnahmen in Höhe von rund 0,8 Millionen Euro. Der Senat hält die Anhebung der Vergnügungssteuer für die Haushaltskonsolidierung für vertretbar; „maßvoll“ wurde in dieser Debatte auch bereits genannt, zumal gerade Geldgewinnspielautomaten ein hohes Suchtpotenzial aufweisen. Es ist deshalb sicher nicht Aufgabe des Staates, attraktive Bedingungen für den Betrieb von Spielautomaten zu schaffen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mehrfach vorgetragen wurde auch das Argument, eine Steuererhöhung führe zwangsläufig zu einer Verlagerung in den illegalen Markt. Das ist rechtlich und ökonomisch nicht zwingend. Das Argument mag zwar politisch wirksam sein, ist aber nicht zwangsläufig überzeugend und in dieser Absolutheit auch nicht richtig. Grundsätzlich vorweg: Eine Steuererhöhung zwingt niemanden in die Illegalität. Sie verändert zunächst einmal die Kostenstruktur. Wer sich als Betreiber in den illegalen Markt begibt, trifft also eine bewusste Entscheidung gegen Recht und Ordnung, und dieser Schritt in die Illegalität ist eine bewusste Rechtsverletzung, also keine wirtschaftliche Notwendigkeit. Es gibt keine belastbaren Belege, dass Steuererhöhungen systematisch zur Illegalisierung führen. Illegale Märkte existieren auch unabhängig von der Steuerhöhe, und wo ein illegaler Markt wächst, sind der Vollzug und die Strafverfolgung gefragt und nicht die Steuerhöhe. Wenn also Marktanteile in die Illegalität wandern, wäre das kein Steuer-, sondern ein Vollzugsproblem, und Illegalität bekämpft man mit Kontrolle und Sanktionen und nicht mit niedrigen Steuern. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Natürlich erkennt der Senat an, dass Steuererhöhungen auch wirtschaftlichen Druck erzeugen können. Deswegen müssen Steuerpolitikregulierung und Vollzug Hand in Hand gehen und immer zusammen gedacht werden. Aber daraus erfolgt kein Automatismus, die Steuern aus diesem Grund allein niedrig zu halten. Das Ziel ist ein regulierter, überwachter und ein legaler Markt mit tragfähigen Rahmenbedingungen. Wenn wir akzeptieren, dass Branchen mit Illegalitätsdrohungen Steuerpolitik diktieren, geben wir staatliche Steuerungsfähigkeit preis. Das wäre ein Race-to-the-Bottom und kann nicht die Grundlage verantwortungsvoller Politik sein. Herr Abgeordneter Schäck, Sie haben sich eingangs darüber beschwert, dass alles, was man hier tut, besteuert wird. Es überrascht mich nicht, dass Sie solche Eingriffe in die Märkte nicht gut finden. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Vorsichtig!) Diese Steuer erfüllt aber, wie auch schon erläutert und ausgeführt, zwei Zwecke: In erster Linie führt sie zu Mehreinnahmen, und sie ist zugleich eine klassische Pigou-Steuer, also eine klassische Lenkungsabgabe. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Sie haben eben das Gegenteil behauptet!) Wenn ein Markt gesellschaftliche Folgekosten verursacht, ist eine höhere Besteuerung ökonomisch rational, um die Kosten zu internalisieren. Die Wirkung dieser beiden positiven Effekte schließen sich also nicht gegenseitig aus. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Daher ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? Enthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, der Landtag beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Enthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Armutsbekämpfung in Bremen – noch immer Neben- oder schon Chefsache? Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 17. April 2025 Drucksache 21/1143) Dazu Mitteilung des Senats vom 27. Mai 2025 (Drucksache 21/1205) Dazu als Vertreterin des Senats Staatsrätin Kirsten Kreuzer. Die Aussprache ist eröffnet. Als Erstes hat das Wort die Abgeordnete Sigrid Grönert.
