Kirsten Kreuzer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eine ungeplante und ungewollte Schwangerschaft ist für jede betroffene Frau eine schwerwiegende, belastende und zutiefst persönliche Situation. Es ist eine Zeit, in der niemand alleingelassen werden darf, weder emotional noch organisatorisch und auch nicht finanziell. Deshalb ist es unser gemeinsames Anliegen, dass alle betroffenen Frauen in Bremen die Unterstützung und die Sicherheit erhalten, die sie brauchen. Wir reden heute über den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und wir reden über die Frage, wie wir bestehende Verfahren dahingehend verbessern können, dass sie unterstützen statt überfordern. Dabei möchte ich zunächst festhalten: Wir haben seit vielen Jahren ein eingespieltes Abrechnungs- und Kostenerstattungsverfahren zwischen dem Land Bremen und den Krankenkassen. Das Ziel ist daher nicht, das System komplett umzustellen, sondern es zielgerichtet einfacher zu machen, dort, wo es für die Betroffenen unnötig kompliziert geworden ist. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz legt dabei einen klaren Maßstab fest. Es sieht ausdrücklich vor, dass Angaben zu Einkommen, Vermögen und Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt glaubhaft zu machen sind. Wenn Nachweise vorhanden sind, sollen sie vorgelegt werden, wenn Nachweise jedoch fehlen, etwa weil Menschen in prekären Lebenssituationen keine Schriftstücke besitzen oder sie nicht kurzfristig beschaffen können, dann reicht eine Glaubhaftmachung durch Erklärung auf dem Antrag aus. Genau das werden wir in den Auslegungsbestimmungen präzisieren und den Krankenkassen auch zeitnah mitteilen. Es darf nicht sein, dass eine Frau in dieser sensiblen Lage alleingelassen wird, nur weil sie keine Belege vorlegen kann. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das stimmt!) Hier werden wir für Klarheit sorgen und das Verfahren vereinfachen und es damit wieder in Einklang mit der Lebensrealität der Betroffenen bringen. Gleichzeitig will ich aber auch deutlich sagen: Solange Schwangerschaftsabbrüche nicht regelhaft von den Krankenkassen übernommen werden, was wir als Land ausdrücklich befürworten, bedarf es grundsätzlich einer Mitwirkung der Antragstellenden. Das ist ein grundlegendes Prinzip unseres Sozialstaates und im Sozialgesetzbuch I klar geregelt. Zur Frage des gewöhnlichen Aufenthaltsortes: Auch hier werden wir die Ausführungsbestimmungen anpassen, denn die Rechtslage ist eindeutig. Der gewöhnliche Aufenthalt knüpft nicht an einen Aufenthaltstitel an, sondern daran, wo eine Person sich tatsächlich, also regelmäßig aufhält. Mit der Aktualisierung werden Frauen ohne formalen Status, deren Lebensmittelpunkt aber in Bremen liegt, künftig nicht mehr ausgeschlossen. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich kurz auf die Versorgungssituation eingehen. Viele Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, insbesondere pro familia, berichten seit Langem, dass die Leistungen bei Kostenübernahme durch das Land nicht kostendeckend sind. Das wollen wir ändern und dazu befindet sich mein Haus auch bereits in guten und konstruktiven Gesprächen mit den Kolleginnen und Kollegen des Ressorts für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz. Unser gemeinsames Ziel ist es, eine kostendeckende Pauschale, verbunden mit einer leichten Anhebung der Sätze, zu erreichen. So können wir die Versorgungsstrukturen stärken und die Einrichtungen müssen nicht draufzahlen. Klar ist aber auch: Eine Erhöhung der Pauschale erfordert zusätzliche Haushaltsmittel und hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist dann auch Ihre Unterstützung als Haushaltsgesetzgeber nötig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen ein gerechtes, rechtssicheres und zugleich menschliches Verfahren. Wir sorgen dafür, dass Frauen in einer schwierigen Lebenslage die Unterstützung bekommen, die sie brauchen – schnell, unkompliziert und respektvoll. Wir wollen Bürokratie abbauen, ohne die Grundprinzipien unseres Sozialstaates aus den Augen zu verlieren. Genau dafür stehen die angekündigten Anpassungen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
