Andre Folkert Minne
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich will noch einmal ganz kurz darauf eingehen. Herr Saxe, Sie haben mich gefragt, oder Sie haben nahegelegt, es würde aus einem bestimmten Jahrhundert stammen. Ich kann Ihnen sogar das Datum nennen: Es war der 29. Juni 1995, als der Bundestag die Neufassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes beschlossen hat. Sogar mit dem im Juni 2022 gestrichenen § 219a gehen wir konform. Wir stehen auch zur Kostenübernahme da, wo sie nötig ist. Wir kritisieren die Glaubhaftmachung ohne Nachweis. Auch die Belastung von denen, denen es nicht möglich ist, es zu erbringen, erkennen wir an, auch bei denen, die keine Papiere haben. Wir kritisieren, dass da, wo es finanziell möglich ist, es der Staat bezahlen soll. Jede kritische Stimme kann man natürlich auch niederschreien. Der Zugang zu Informationen ist kostenlos, da die AWO, die Caritas und die pro familia diese geben. Frau Bruns, man muss nicht alles verstehen, man kann aber wenigstens zuhören und dann kann man sagen: Okay, ich verstehe das, was der andere sagt, und nicht das, was ich möchte, dass er es sagt. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Das hätten Sie Herrn Leidreiter persönlich sagen sollen!)
