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Ute Reimers-Bruns

SPD 28.01.2026 Sitzungen 21/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Als Allererstes möchte ich zu dem etwas sagen, was hier schon am Anfang, ziemlich zu Anfang gesagt worden ist. Es hilft immer, wenn man auch lesen kann und auch das liest, was man in der Prosa unseres Antrages durchaus lesen kann. Da geht es nämlich darum, da wird geschrieben: „Eine ungewollte Schwangerschaft ist für die Betroffenen eine sehr belastende und schwierige Situation. Alle Betroffenen müssen sicher sein können, dass sie die bestmögliche Unterstützung erhalten, unabhängig davon, ob sie sich für oder gegen die Schwangerschaft entscheiden. Dazu gehört auch, dass die Entscheidung frei von finanziellen Erwägungen getroffen werden kann.“ Darum geht es. Es darf weder Pro noch Contra eine Entscheidung sein, die aufgrund der schlechten finanziellen Ausstattung der Frauen geschieht, sondern das muss völlig unabhängig sein. Wir sprechen jeder Frau zu, dass sie eine verantwortliche Entscheidung trifft. Ich habe es hier schon öfter gehört, auch die SPD-Fraktion ist dafür, dass endlich dieser unsägliche § 218 abgeschafft wird. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Eine ungewollte Schwangerschaft ist für die Betroffenen eine sehr belastende und schwierige Situation, die oft mit Angst, Unsicherheit und Zeitdruck verbunden ist. Die betroffenen Frauen stehen vor der Entscheidung, ob sie sich für oder gegen die Schwangerschaft entscheiden. Sie brauchen in dieser Phase ihres Lebens die Sicherheit, dass sie die bestmögliche staatliche Unterstützung erhalten. Zu dieser bestmöglichen Unterstützung gehört, dass die Frauen Zugang zu verlässlichen Informationen haben, ihnen eine gute medizinische Versorgung zur Verfügung steht und dass die Entscheidung – wie eben schon gesagt und deshalb auch noch mal ganz besonders wichtig – frei von finanziellen Erwägungen getroffen werden kann. Die Kosten für einen nach derzeitiger Rechtslage rechtswidrigen aber straffreien Schwangerschaftsabbruch werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Das hat sicherlich nicht nur Herrn Brandt überrascht, sondern auch viele andere, wenn man sich mit dieser Thematik beschäftigt, dass wirklich auch die Krankenversicherung nicht die Kosten übernimmt. Das hat sicherlich etwas damit zu tun, wenn man etwas noch unter Strafe stellt, dann werden sich auch Krankenkassen weigern, so eine Leistung im Grunde zu übernehmen. Es ist eine Landesleistung, die hier übernommen wird. Wir wollen dafür sorgen, dass mit diesem Antrag und mit diesem Beschluss jetzt diese gesamte Formalie, diese fürchterliche Bürokratisierung wirklich auch entbürokratisiert wird. Dass die nicht übernommen werden, das muss also die Schwangere selber tragen. Liegt das Einkommen einer schwangeren Person jedoch unter einer definierten Grenze, kann nach § 19 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ein Antrag auf Kostenübernahme durch das Land Bremen bei der Krankenkasse eingereicht werden. Weitere Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Land Bremen hat. In Bremen gibt es zur Umsetzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes eine Verwaltungsvereinbarung – wir haben es schon gehört –, die nicht besonders aktuell ist, die ist aus dem Jahr 2002. Darin wird das Antragsund Abrechnungsverfahren von Schwangerschaftsabbrüchen geregelt. Hier werden die Anträge auf Kostenerstattung zuerst von den Krankenkassen geprüft und wenn sie die Anträge positiv beschieden haben, stellen sie eine Kostenübernahmeerklärung aus. Wenn man bedenkt, dass die Schwangere, die sich dazu entschlossen hat, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen und die diese Frist von zwölf Wochen immer im Hinterkopf hat – morgens, wenn sie aufsteht, abends, wenn sie ins Bett geht –, dann ist es einfach unsäglich, dass dann, wenn erst einmal die Kostenübernahmeerklärung ausgestellt wird, die behandelnde Stelle die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch mit der Krankenkasse abrechnen kann, und diese bekommt dann im Anschluss die Ausgaben vom Land Bremen erstattet. Wenn man das im Hinterkopf hat als Frau, die diesen Schritt gehen soll, ist das einfach eine fürchterliche Belastung. Deshalb muss diese Bürokratisierung endlich weg! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Die Bremische Verwaltungsvereinbarung verpflichtet im Gegensatz zu den Verwaltungsvereinbarungen vieler anderer Bundesländer die Krankenkassen dazu, dass sie zur Antragsprüfung grundsätzlich Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder, wenn solche nicht bezogen werden, Nachweise zum Einkommen oder Vermögen und Wohnsitz verlangen müssen. Da haben wir fast mit noch zwei anderen Bundesländern ein Alleinstellungsmerkmal, aber auf dieses Alleinstellungsmerkmal dürfen wir getrost verzichten und müssen wir verzichten. Wir müssen dazu kommen, dass wir das anwenden, was auch andere Bundesländer machen. Dafür setzen wir uns in diesem Antrag ein. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Besonders problematisch ist das Verlangen nach schriftlichen Nachweisen für Menschen in prekären Lebenslagen. Sie besitzen häufig keine schriftlichen Nachweise über ihre finanzielle Situation. Geflüchtete Menschen, Unionsbürger:innen oder obdachlose Menschen haben zudem oft zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bremen, aber nicht immer die Papiere dafür. Herr Saxe hat das gesagt, mit dem Hervorkramen ist es manchmal schwierig. Wenn Krankenkassen grundsätzlich schriftliche und teilweise unmögliche Nachweise für die Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs fordern, erschwert dies den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch unnötig. Unser Ziel ist es, dass auch in Bremen das vom Gesetz verlangte niedrigschwellige Verfahren der Glaubhaftmachung die Regel ist. Des Weiteren soll die Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche einfacher und unbürokratischer geregelt werden, so, wie es, wie ich gesagt habe, in anderen Bundesländern üblich ist. Dort prüfen die Krankenkassen den Antrag und nach Genehmigung rechnen die behandelnden Einrichtungen direkt mit dem Land ab. Das wollen wir auch. Da die Abrechnung der Schwangerschaftsabbrüche oft nicht kostendeckend ist, zum Beispiel aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes, den die ausführenden Einrichtungen erbringen müssen, oder der niedrigen Kostenpauschalen, führt dies dazu, dass viele Einrichtungen diese Eingriffe nicht anbieten. Deshalb wollen wir prüfen lassen, wie auch in Bremen eine auskömmliche Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen über eine Pauschale ermöglicht werden kann. Ein weiterer Beschlusspunkt ergibt sich aus den Ergebnissen der sogenannten ELSA-Studie, von der wir vorhin schon gehört haben, die vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben wurde. Die Studie macht deutlich, dass eine regelhafte Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen zu einem diskriminierungsärmeren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen sowie zu einer freien Methodenwahl beitragen könnte. Deshalb fordern wir in unserem Antrag den Senat auf, sich auf Bundesebene für diese Regelung einzusetzen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Glocke) Ich komme zum Schluss. Wir sind uns sicher, dass wir mit diesem Antrag das Ziel eines Bürokratieabbaus in diesem Bereich erreichen würden. Aber viel wichtiger ist uns, dass die betroffenen Menschen selbstbestimmt über den eigenen Körper entscheiden können, ohne dass die finanzielle Situation oder der Aufenthaltsstatus darauf Einfluss haben, (Glocke) denn die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist allgemeines Menschenrecht, im Grundgesetz verankert, und deshalb unsere Verpflichtung, sie in allen gesellschaftlichen und politischen Bereichen durchzusetzen. Das ist unsere Verpflichtung. (Glocke)

Alle Reden von Ute Reimers-Bruns Protokoll (PDF) ↗