Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/1184, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) angelangt. In diesem Jahr war das dann die letzte. Ihnen allen, die jetzt gehen dürfen, insbesondere den Abgeordneten aus Bremerhaven – die stadtbremischen Abgeordneten bleiben bitte im Saal – wünsche ich frohe Feiertage, einen guten Rutsch und ein gesundes neues Jahr, wenn wir uns im neuen Jahr wiedersehen. Ich schließe die Sitzung. (Schluss der Sitzung um 18:09 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 10. Dezember 2025 und 11. Dezember 2025 Anfrage 10: Bürokratie in der Eingliederungshilfe abbauen: längere Bewilligungszeiträume bei gleichbleibendem Anspruch Anfrage der Abgeordneten Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 6. November 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, die Überprüfung des Leistungsanspruchs für Menschen mit gleichbleibendem Leistungsanspruch künftig in größeren Zeitintervallen vorzunehmen, und welche Entwicklungen gibt es hierzu auf der Bundesebene? 2. Für welche Personengruppen hält der Senat eine Verlängerung des Überprüfungszeitraums für denkbar, und nach welchen Kriterien würde eine entsprechende Differenzierung erfolgen? 3. Wie bewertet der Senat mögliche Entlastungseffekte für Leistungsnehmer:innen und Verwaltung, die sich aus einer Verlängerung des Überprüfungszeitraums ergeben könnten? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Möglichkeit, den Leistungsanspruch von Menschen mit gleichbleibenden Unterstützungsbedarfen in größeren Zeitintervallen zu überprüfen, wird seitens des Senats positiv bewertet. Sie würde eine bedarfsgerechte Anpassung von Verwaltungsabläufen an individuelle Bedarfe von Menschen mit Behinderung darstellen. Auf der Bundesebene wird dieses Mittel zurzeit diskutiert, da alle Länder nach Möglichkeiten suchen, um Bürokratie abzubauen. Zu Frage 2: Eine Verlängerung des heute rechtlich vorgegebenen Überprüfungszeitraums von zwei auf zum Beispiel drei, vier oder fünf Jahre kann für Personen, die in besonderen Wohnformen leben, sinnvoll sein, wenn keine Veränderungen im Unterstützungsbedarf absehbar sind. Bei einer gravierenden Veränderung sind die Leistungserbringer:innen bereits heute verpflichtet, diese zu melden, sodass der Leistungsträger flexibel und individuell jederzeit früher wieder eingebunden werden kann. Zu Frage 3: Eine Verlängerung des Überprüfungszeitraumes würde für die Leistungsberechtigten in vielen Fällen eine Entlastung bedeuten, da diese ihren gleichbleibenden Unterstützungsbedarf nicht mehr so häufig darstellen müssen. Es würde zudem ein Teil des Erklärungsdrucks entfallen, den viele Leistungsberechtigte empfinden. Für bundesweite Verwaltungen würde eine Verlängerung der Überprüfungszeiträume eine zeitliche Entlastung bedeuten und unter anderem Chancen bieten, die Überlastung in der Bearbeitung von Anträgen sowie bei der Verlängerung abzubauen. Auch für die Leistungserbringer:innen in der Eingliederungshilfe würde eine Verlängerung der Überprüfungszeiträume eine potenzielle Entlastung bedeuten. Kostenzusicherungen der Verwaltung würden bei einer Verlängerung der Überprüfungszeiträume entsprechend länger gelten. Anfrage 11: Späterer Schulanfang/Gleitzeit in Schulen Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 6. November 2025 Wir fragen den Senat: 1. In welcher Form wurde bisher über die Einführung eines späteren Schulbeginns oder von Gleitzeitmodellen mit Schulen, Schüler:innenvertretungen und Pädagog:innen in Bremen und Bremerhaven gesprochen, und welche Ergebnisse oder Rückmeldungen liegen dem Senat dazu vor? 2. Welche Erfahrungen oder Erkenntnisse gibt es aus bisherigen Testläufen oder Projekten zu einem späteren Schulbeginn, und wie werden diese durch den Senat bewertet? 3. Welche Effekte hat ein späterer Schulbeginn beziehungsweise Gleitzeit auch mit Blick auf die Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die damit verbundene Sicherheit der Schulwege? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Eine aktuelle Abfrage (bis zur Rückmeldefrist hatten noch nicht alle Schulen geantwortet) an den stadtbremischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen hat ergeben, dass an zehn von 86 Grundschulen, an vier von 38 Oberschulen und an zwei von 16 Berufsschulen der Unterricht vor 8 Uhr beginnt. Jeweils drei Oberschulen und Grundschulen beginnen mit der ersten Unterrichtsstunde erst nach 8:30 Uhr. An den anderen stadtbremischen Schulen ist der Unterrichtsbeginn um 8 Uhr beziehungsweise um 8:15 Uhr. Die Schulen haben im Rahmen ihrer Eigenverantwortung und dem damit verbundenen Handlungsfreiraum gemäß § 9 BremSchulG und §§ 22, 33 BremSchVwG den Beginn der Unterrichtszeit eigenständig nach Befassung in den schulischen Gremien festzulegen. Daher finden auch keine gesonderten Gespräche der Behörde zur Einführung eines späteren Schulbeginns oder von Gleitzeitmodellen an einzelnen Schulen statt. Darüber hinaus praktizieren Schulen einen offenen Unterrichtsbeginn der den Schüler:innen ein gutes Ankommen in den Schultag ermöglicht. In einigen Bremerhavener Schulen wurden veränderte Anfangszeiten, darunter auch Gleitzeitmodelle, und Veränderungen beim Zeitraster in schulischen Gremien diskutiert und in einigen Fällen auch umgesetzt. Dort, wo größere Anpassungen nicht umgesetzt werden, stellt insbesondere die erforderliche Anpassung zwischen Schulbeginn und Busfahrplan eine Herausforderung dar. Bezüglich an Schulen diskutierten Gleitzeitmodellen führt insbesondere die schwierige Personalsituation dazu, dass von entsprechenden Ideen Abstand genommen wurde. Zu Frage 2: Grundsätzlich melden die Schulen positive Erfahrungen mit veränderten Anfangszeiten und veränderten Formen des Starts in den Schultag zurück. Hier haben die Schulen das Format hinsichtlich ihrer sozialräumlichen Begebenheiten und den Bedarfen der Schüler:innen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung angepasst. Um eine seriöse Bewertung der Effekte eines veränderten Schulanfangs vornehmen zu können, wäre eine wissenschaftliche Erhebung erforderlich, um Effekte darstellen zu können. Grundsätzlich bewertet der Senator für Kinder und Bildung die vorhandene Flexibilität, die für die Schulen besteht, sowie die Rückmeldungen aus den Schulen positiv. Ein herausragender Erkenntnisgewinn hinsichtlich der vorliegenden Abweichungen liegt dem Magistrat nicht vor. Zu Frage 3: Ein späterer oder gestaffelter Schulbeginn kann in Bremen sowohl den ÖPNV als auch die Sicherheit der Schulwege entlasten. Der heutige Schülerverkehr konzentriert sich stark im engen Zeitfenster zwischen 7 und 7:45 Uhr und führt zu teilweise überfüllten Fahrzeugen, längeren Fahrgastwechselzeiten und Verspätungen. Werden die Zeiten des Beginns um 30 bis 60 Minuten verschoben oder über einen Korridor gestaffelt, kann sich die Nachfrage besser auf die Morgenstunden verteilen, wodurch Spitzenlasten sinken und der Betrieb stabiler wird. Für Kinder kann dies mehr Platz, weniger Drängeln und geringeren Pünktlichkeitsdruck bedeuten, was auch das Risiko von Stürzen und gefährlichen Situationen beim Ein- und Aussteigen reduziert. Vor allem in der dunklen Jahreszeit kann zudem ein späterer Schulanfang die bessere Sichtbarkeit der Schüler:innen im Straßenverkehr begünstigen. Anfrage 12: Nachhaltige Nutzung und technische Betreuung von iPads an Schulen im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 6. November 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie werden Wartung, Reparatur sowie die Bereitstellung der iPads an Schulen in Bremen und Bremerhaven sichergestellt? 2. Was geschieht mit veralteten oder ausgemusterten Geräten, die nicht mehr im Schulalltag verwendet werden können? 3. Welche Möglichkeiten gibt es, bestimmte Apps und Internetseiten auf den Geräten zu sperren, und wer entscheidet darüber? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Für die iPad-Versorgung der Schulen im Land Bremen wurden in beiden Kommunen zentrale Supportstrukturen etabliert, die den Betrieb gewährleisten. In Bremerhaven ist das Medienzentrum und in Bremen das Referat für Informationstechnik der Senatorin für Kinder und Bildung verantwortlich. Durch die Einbindung der Geräte in ein so genanntes Mobile-Device-Management-System, brauchen die Tablets keine klassische Wartung und können zentral aus der Ferne mit geringem Aufwand administriert werden. Die Inbetriebnahme sowie die Installation von Apps und Updates erfolgen hierbei weitestgehend automatisch, und alle Geräteeinstellungen lassen sich zentral konfigurieren und bei Bedarf zurücksetzen. Defekte Geräte werden den kommunalen Support-Teams überstellt. Diese prüfen und beseitigen softwareseitige Fehler und stellen bei Hardwareproblemen ein Austauschgerät zur Verfügung beziehungsweise eröffnen einen Versicherungsfall. Neue Geräte, die über einen Leasingvertrag bereitgestellt werden, sind zudem über eine erweiterte Garantie, das so genannte AppleCare for Enterprise Programm abgesichert. Die Beschaffung der Endgeräte erfolgt durch die Kommunen über den Rahmenvertrag des Landes. Zu Frage 2: Geräte, die nicht mehr einsatzfähig sind, werden veräußert oder fachgerecht entsorgt beziehungsweise recycelt. Zu Frage 3: Bei der Filterung von Internetseiten muss zwischen der Nutzung in der Schule oder zu Hause unterschieden werden. In den Schulnetzen greifen sowohl die zentralen Inhaltsfilter der Kommunen als auch die geräteseitigen Jugendschutzfilter von Apple. Wenn die Geräte zu Hause genutzt werden, greifen nur diese und etwaige Schutzmechanismen der privaten Netze. Zusätzlich können mit Hilfe der Mobile Device Management-Lösung Webseiten gesperrt werden, sofern dies erforderlich ist. Für Apps gibt es eine landesweite Whitelist. Das heißt, nur geprüfte Apps werden den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt. Über die Freigabe entscheidet ein interdisziplinäres Komitee. Dieses Gremium prüft jede App nach festen Kriterien wie zum Beispiel Datenschutz, pädagogischer Nutzen, Benutzungsfreundlichkeit und Werbefreiheit. Freie Installation durch Schülerinnen und Schüler sind nicht möglich. Lehrkräfte können mit einer persönlichen Apple-ID auf ihren Dienstgeräten eigenverantwortlich ergänzende Apps installieren. Anfrage 13: Fragen zum Bearbeitungsstand im auslaufenden Landesprogramm Heizungstausch Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 6. November 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Anträge für das auslaufende Landesprogramm Heizungstausch sind bis zum 31. August 2025 eingereicht worden, und wie viele sind davon noch in Bearbeitung? 2. Bis wann rechnet der Senat mit der Abarbeitung der eingereichten noch ausstehenden Anträge, damit die Antragsteller entsprechend gegebenenfalls KfW-Förderungen beantragen können? 3. Inwiefern rechnet der Senat damit, dass die veranschlagten Mittel für das Förderprogramm für die bis zum 31. August 2025 eingereichten Anträge auf Förderung ausreichen werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Zeitraum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 28. Juni 2024 bis zum Ende der Förderrichtline am 31. August 2025 sind im Landesförderprogramm „Heizungstausch“ insgesamt 1 378 Förderanträge gestellt worden. Derzeit sind 76 Heizungstauschmaßnahmen fertig umgesetzt, 1 157 Akten sind noch offen und befinden sich in unterschiedlichen Umsetzungsstadien: 236 Zuwendungsbescheide wurden versandt, 921 Antragstellende haben das Schreiben zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erhalten und 145 Anträge wurden abgelehnt. Zu Frage 2: Die Antragsbearbeitung umfasst drei Phasen: Erstens die Genehmigung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn, mit der anschließend die KfW-Förderung beantragt werden kann. Zweitens folgt nach Einreichung und Prüfung weiterer Unterlagen die Erteilung des Zuwendungsbescheides. Drittens und abschließend findet nach Umsetzung der Maßnahme die Verwendungsnachweisprüfung einschließlich der Auszahlung der Fördermittel statt. Alle Anträge, die bis zum 31. August 2025 eingereicht wurden, sind erstgeprüft. Bei Vorliegen der grundsätzlichen Förderfähigkeit haben die Antragstellenden ein Schreiben zum vorzeitigen Vorgabenbeginn erhalten und können somit einen Antrag auf KfW-Förderung stellen. Zu Frage 3: Die staatliche Deputation für Umwelt, Klima und Wissenschaft hat in ihrer Sitzung am 27. November 2025 der Ausfinanzierung des Förderprogramms durch den „Einsatz weiterer Finanzmittel über zwei Millionen Euro für Neuverpflichtungen in den Förderprogrammen ‚Heizungstausch‘ und ‚Wärmeschutz im Wohngebäudebestand‘“ zugestimmt. Die Befassung des Haushalts- und Finanzausschusses ist für den 19. Dezember 2025 vorgesehen. Anfrage 14: Wie geht es weiter mit der Transfer- und Innovationsförderung in Bremen nach dem von der CSUWissenschaftsministerin verordneten Aus für die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI)? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 6. November 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Förderungen durch die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) beziehungsweise das BMFTR-Programm (Programm des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt) DATIpilot haben Einrichtungen in Bremen bislang erhalten? 2. Wie werden die bisher im Rahmen des BMFTR-Programms DATIpilot angestoßenen Förderungen durch die DATI im Land künftig weiter vorangetrieben und finanziert? 3. Welche Pläne gibt es im Land, um nach dem Aus für die DATI insbesondere mit und an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bremen weiter agile Transfer- und Innovationsförderung zu betreiben? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das DATIpilot-Programm des BMFTR stärkt den Transfer von Forschung in die Anwendung über zwei Förderlinien. Innovationssprints ermöglichen die Erprobung konkreter Transfer- und Innovationsideen mit bis zu 150 000 Euro innerhalb von bis zu 18 Monaten. Innovationscommunities bauen über einen Zeitraum von vier Jahren thematisch fokussierte Partnernetzwerke auf. Sie bestehen aus einem zentralen Managementprojekt und mehreren Communityprojekten, in denen die Mitglieder eigene Forschungs-, Innovations- und Transferaktivitäten umsetzen können. Dafür stehen Gesamtbudgets von bis zu 5 Millionen Euro zur Verfügung. Mit den Projekten „Urban Health“ und „Smartport Transfer“ konnten zwei Innovationscommunities für das Land Bremen eingeworben werden. Das ist ein großer Erfolg – bei rund 500 eingereichten Skizzen und nur 20 ausgewählten Projekten. Auch bei den Innovationssprints ist das Land Bremen mit neun Vorhaben sehr gut vertreten. Dabei wird ebenfalls eine große thematische Bandbreite abgedeckt – von digitaler Medizin bis hin zum Gewässerschutz. Diese Erfolge verdeutlichen die starke Wettbewerbsfähigkeit bremischer Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen im Bereich Transfer und Innovation. Sie bestätigen zudem den Kurs des Senats, den Wissens- und Technologietransfer gezielt zu fördern. Zu Frage 2: Die DATIpilot-Förderung der Bundesregierung war ursprünglich darauf ausgerichtet, den geplanten Aufbau der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation durch die Etablierung von Transferstrukturen und die Sammlung praktischer Erfahrungen in der Innovationsförderung vorzubereiten. Der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung sieht keine Gründung einer DATI mehr vor, sondern den Aufbau einer Deutschen Anwendungsforschungsgemeinschaft. Die im Rahmen des DATIpilotProgramms geförderten Projekte sind nach Kenntnis des Senats jedoch nicht von dieser Entscheidung betroffen und werden wie geplant gefördert. Zu Frage 3: Innovation und Transfer sind für das Land Bremen von zentraler Bedeutung – sowohl für die Universität als auch für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Mit der Einführung des Promotionsrechts in forschungsstarken Bereichen wurde eine zentrale strukturelle Voraussetzung für innovative Forschung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Land Bremen geschaffen. Über das EFREProgramm werden Forschungs- und Transferinfrastrukturen auch an den Hochschulen aufgebaut – etwa mit „Bremen Space Tech 2025+“ an der Hochschule Bremen. Zudem bietet der Senat verschiedene Förderlinien im Bereich der Innovationsförderung an, von denen Hochschulen im Rahmen von Kooperationsprojekten mit Unternehmen profitieren können. Auch auf Bundesebene setzt sich das Land Bremen für einen verlässlichen und gut ausgestatteten Förderrahmen zugunsten von Forschung und Transfer an Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein. Anfrage 15: Wann bimmelt die Schulglocke? – Zum Unterrichtsbeginn an Bremer Schulen Anfrage der Abgeordneten Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 6. November 2025 Wir fragen den Senat: 1. In wie vielen Schulen beginnt der Unterricht regelmäßig vor oder nach dem regulären Schulbeginn um 8:00 Uhr? (Bitte nach Schulformen aufschlüsseln.) 2. Inwieweit informiert der Senator die Schulen über die Möglichkeit, den Schulbeginn eigenständig später festzulegen? 3. Welche organisatorischen Herausforderungen und welche Vorteile ergeben sich aus Sicht des Senators durch einen späteren Schulbeginn? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Eine aktuelle Abfrage (bis zur Rückmeldefrist hatten noch nicht alle Schulen geantwortet) an den stadtbremischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen hat ergeben, dass an zehn von 86 Grundschulen, an vier von 38 Oberschulen und an zwei von 16 Berufsschulen der Unterricht vor 8 Uhr beginnt. Jeweils drei Oberschulen und Grundschulen beginnen mit der ersten Unterrichtsstunde erst nach 8:30 Uhr. An den Bildungs- und Beratungszentren beginnt der Unterricht zwischen 8 und 8:30 Uhr. An den übrigen stadtbremischen Schulen ist der Unterrichtsbeginn um 8 Uhr. In der Stadtgemeinde Bremerhaven beginnt an einer von zwanzig Grundschulen der Unterricht nach 8 Uhr. In den Schulen der Sekundarstufe I beginnt an fünf von elf Schulen der Unterricht vor 8 Uhr, an zwei Schulen nach 8 Uhr und an den übrigen Schulen beginnt der Unterricht um 8 Uhr. In den sechs Schulen der Sekundarstufe II beginnt an drei Schulen der Unterricht vor 8 Uhr und an drei Schulen nach 8 Uhr. Privatschulen: Bei neunzehn allgemeinbildenden privaten Ersatzschulen im Land Bremen beginnt der Unterricht an zwei Schulen (geringfügig) vor 8 Uhr (davon eine Oberschule und ein Förderzentrum). An dreizehn Schulen beginnt der Unterricht um 8 Uhr und an vier Schulen beginnt der Unterricht nach 8 Uhr (davon zwei Oberschulen, ein Gymnasium und eine Waldorfschule). Zu Frage 2: Die Regelung über den täglichen Unterrichtsbeginn liegt gemäß § 9 BremSchulG und den §§ 22 und 33 Absatz 2 Satz 4 Nummer 5 BremSchVwG in der Eigenverantwortung und der Handlungsfreiheit jeder Schule. Zuständiges Gremium für die Entscheidung ist die Schulkonferenz. Die Schulaufsichten informieren die Schulen darüber auf entsprechende Nachfragen hin und beraten sie bei der Umsetzung. Zu Frage 3: Der Senator für Kinder und Bildung ist grundsätzlich nicht in die Festlegung des Unterrichtsbeginns eingebunden, sodass die organisatorischen Herausforderungen nicht umfassend bekannt sind. Viele Schulen gestalten für die Schüler:innen einen sogenannten offenen Anfang und geben an, dass die Kinder dadurch den Unterrichtstag entspannter beginnen können. Anfrage 16: Studienanfänger:innen im Lehramt Musik an der Universität Bremen Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Miriam Strunge, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke vom 6. November 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen haben zu den Wintersemestern 2023/2024, 2024/2025 sowie 2025/2026 ein Lehramtsstudium für das Lehramt Musik im Bachelor (B.A.) aufgenommen? (Bitte jeweils nach Lehramtstypen aufschlüsseln.) 2. Werden inzwischen die Kapazitäten im Lehramt Musik ausgeschöpft und falls ja, ist dies auf die im Sechsten Bremischen Hochschulreformgesetz veränderte Studienplatzvergabe im Lehramt Musik zurückzuführen? 3. Falls die Studienkapazitäten im Lehramt Musik noch nicht ausgeschöpft werden, mit welchen zusätzlichen Maßnahmen will der Senat die Zahl der Studienanfänger:innen in diesem Fach weiter steigern? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Wintersemester 2023/24 haben im B.A. Lehramt Musik Gymnasium/Oberschule sechs Personen ein Studium aufgenommen, im Grundschullehramt war es eine Person. Im Wintersemester 2024/25 haben im B.A. Lehramt Gymnasium/Oberschule acht Personen ein Studium aufgenommen, im Grundschullehramt war es eine Person. Zum Wintersemester 2025/26 haben im B.A. Lehramt Gymnasium/Oberschule vier Personen ein Studium aufgenommen, im Grundschullehramt konnte keine Immatrikulation vollzogen werden. Zu Frage 2: Eine Kapazität – und damit auch eine Auslastung – kann nur für komplette Fächer beziehungsweise Lehreinheiten ausgewiesen werden, da das Personal des Faches nicht explizit einzelnen Studiengängen zugewiesen ist. In der Musik werden neben den Bachelorlehramtsstudiengängen noch die Lehramtsmasterstudiengänge sowie der außerschulische Fachbachelor als Profilfach und als Komplementärfach angeboten. Die Kapazitäten des Faches Musik sind nicht ausgeschöpft, daher werden die Studiengänge des Faches nicht mit einer Zulassungsbeschränkung versehen und entsprechend wird auch keine studiengangspezifische Zulassungszahl ausgewiesen. Die im Zuge des Sechsten Bremischen Hochschulgesetz erfolgte Änderung der Verordnung über die Studienplatzvergabe, gemäß der es keine Ablehnungen aus Gründen fehlender Studienplatzkapazitäten im beantragten Zweitfach mehr gibt, hat leider nicht zu einem Anstieg der Erstsemesterzahlen geführt. Zu Frage 3: Die sinkenden Studierendenzahlen sind kein Bremer Phänomen, vielmehr ein bundesweiter Trend. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken hat das Arbeitsgebiet Musikpädagogik die Veränderung des Sechsten Bremischen Hochschulreformgesetzes angestoßen, die zu einer neuen Studienplatzvergabe im Lehramt Musik geführt hat. Die Ordnung für die Aufnahmeprüfung zum Bachelorstudium des Studienfaches „Musikpädagogik“ an der Universität Bremen wurde mit Wirkung vom 6. Februar 2024 grundlegend reformiert. Das Institut für Musikwissenschaft und Musikpädagogik hat in Zusammenarbeit mit der Akademie für Weiterbildung auf Initiative der Senatorin für Kinder und Bildung im Jahr 2021 einen Weiterbildungsstudiengang mit Zertifikatsabschluss von 60 CP konzipiert, der den Erwerb einer zusätzlichen Facultas für das Fach Musik ermöglicht. Das Institut für Musikwissenschaft und Musikpädagogik hat zudem seit Sommersemester 2024 die Sommerzulassung für die Lehramtsstudiengänge ermöglicht und die Lehrveranstaltungsstrukturen entsprechend angepasst. Zahlreiche Maßnahmen sind auf das Studiengangmarketing ausgerichtet. So werden etwa für die Lehramtsstudiengänge rund 200 Schulen in Bremen und im umliegenden Niedersachsen kontaktiert. Anfrage 17: Rücknahmepflicht von Pfandflaschen Anfrage der Abgeordneten Dr. Maike Schaefer, Philipp Bruck und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12. November 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Einzelhändler, um Pfandflaschen beziehungsweise Einwegflaschen zurückzunehmen? 2. Wie werden Kund:innen und Verbraucher:innen über die Rücknahmepflicht von Pfandflaschen informiert, beziehungsweise auch über die Nichtannahme von Pfandflaschen bei Händlern? 3. Wie bewertet der Senat eine Aufklärungskampagne für Verbraucher:innen, zum Beispiel mit Aufklebern und Infoflyern direkt an den Pfandrückgabeautomaten, um sie aufzuklären, welche Flaschen angenommen werden oder wo Pfand-/Einwegflaschen alternativ zurückgegeben werden können? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die aktuelle gesetzliche Grundlage für die Rücknahme von Mehrwegverpackungen ergibt sich aus § 15 Absatz 1 Nummer 5 Verpackungsgesetz. Diese verpflichtet die Hersteller und Vertreiber von Mehrwegverpackungen, die entleerten Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von ihnen in Verkehr gebrachten zurückzunehmen. Die gesetzlichen Regelungen zur Pfand- und Rücknahmepflicht von Einweggetränkeverpackungen ergeben sich aus den §§ 31 (Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen) und 32 (Hinweispflichten) des Verpackungsgesetzes. Vertreiber:innen müssen restentleerte Einwegverpackungen, die der Pfandpflicht unterliegen, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurücknehmen und das Pfand erstatten. Zu Frage 2: Gemäß § 32 des Verpackungsgesetzes gibt es lediglich die Pflicht, dass in der Verkaufsstelle darauf hinzuweisen ist, dass die Einwegverpackungen nach der Rückgabe nicht wiederverwendet werden, indem sie als „Einweg“ gekennzeichnet werden müssen. Darüber hinaus obliegt es den Vertreiber:innen selbst, einen reibungslosen Rückgabeprozess dadurch zu fördern, dass sie ihre Endverbraucher:innen über die Rückgabemodalitäten informieren. Zu Frage 3: Der Senat teilt die Einschätzung, dass die Rückgabe von Mehrweg- und Einwegpfandflaschen nicht intuitiv ist. Diese Einschätzung wird auch dadurch gestützt, dass es bereits zahlreiche Aufklärungskampagnen unter anderem zu den Themen „Mehrweg oder Einweg: Unterschiede, Rückgabesystem, Probleme bei der Pfanderstattung“ im Internet gibt, insbesondere von Verbraucherzentralen und des Bundesumweltministeriums. Zudem stehen Änderungen des Verpackungsgesetzes des Bundes aus, die sich aus der neuen EUVerpackungsverordnung ergeben werden, die ab dem 12. August 2026 in Kraft tritt. Diese EU-Verordnung hat auch Änderungen im Bereich Pfandund Rücknahmesysteme zur Folge. Sobald die geänderten nationalen Regelungen in Kraft sind, sollte geprüft werden, ob und wie eine lokale Aufklärungskampagne dabei unterstützen kann, die Reichweite des bestehenden Informationsangebots zu erhöhen und somit das Informationsdefizit verwaltungseffizient abzubauen. Anfrage 18: Liquiditätshilfen für Unternehmen bei Cyberangriffen Anfrage der Abgeordneten Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 12. November 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Cyberangriffe auf Unternehmen im Land Bremen gab es in den vergangenen fünf Jahren (bitte im Vergleich der einzelnen Jahre und jeweils für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven), und welche Auswirkungen sind damit einhergegangen? 2. Was hat der Senat in den vergangenen Jahren unternommen, um die Cybersicherheit für Bremer und Bremerhavener Unternehmen zu stärken, und wie wird diese Unterstützung angenommen? 3. Wie bewertet der Senat Liquiditätshilfen für Unternehmen, die von Cyberangriffen betroffen sind, und welche Form der Unterstützung durch die Bremer Aufbau-Bank bietet sich für das Land Bremen an? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Es existiert keine generelle Meldeverpflichtung für Cyberangriffe auf Unternehmen. Lediglich in spezialgesetzlichen Regelungen, wie der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSIGesetz, sind Meldeverpflichtungen definiert. Daher muss von einem Dunkelfeld, insbesondere bei nicht erfolgreichen Cyberangriffen, ausgegangen werden. Unter Cyberangriffen kann eine Vielzahl von Handlungen zusammengefasst werden. Hierbei reicht das Spektrum von „Distributed Denial of Service“ (DDoS-Angriffen) bis hin zu RansomwareAngriffen in unterschiedlichen Ausprägungen. Die Folgen dieser Cyberangriffe unterscheiden sich hierbei stark in der Intensität und den Auswirkungen. Sollte ein Unternehmen im Land Bremen Opfer eines Cyberangriffs werden, kann dieses bei der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime des LKA Bremen Anzeige erstatten. Infolge der entsprechenden Ermittlungen fließen die dort bekanntgewordenen Fälle in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ein. Hier wird jedoch nicht erfasst, ob es sich bei den Opfern um Unternehmen oder Privatpersonen handelt. Unternehmen oder Institutionen sind häufig von Verschlüsselungen oder Erpressungen mithilfe von Ransomware betroffen, die als Phänomen seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend in der PKS erfasst werden. Für das Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt drei Ransomware-Fälle in der PKS für das Land Bremen registriert. Im PKS-Berichtsjahr 2025 (bis einschließlich Oktober) hat die Polizei Bremen einen Ransomware-Fall registriert. Die Zahl ist als vorläufig anzusehen, da es sich bei der für die Auswertung relevanten PKS um eine Jahresstatistik handelt und mit Blick auf das Jahresende intensiv qualitätssichernde Maßnahmen durchgeführt werden. Neben den im Jahr 2024 in der PKS erfassten Fällen sind dem Senat zudem zwei weitere Angriffe aus dem Jahr 2023 bekannt. Hierbei handelt es sich um einen Cyberangriff auf eine Werft sowie einen Einbruch in die IT-Infrastruktur einer Klinik mit darauffolgendem Datendiebstahl. Im Jahr 2025 gab es einen DDoS-Angriff auf ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs. Zu Frage 2: Die Zentralstelle Cybersicherheit beim Senator für Inneres und Sport war seit ihrer Gründung im Rahmen der Netzwerkarbeit auf unterschiedlichen Veranstaltungen mit Fachvorträgen vertreten. Hier bringt sie regelmäßig ihr Fachwissen, etwa zur Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie, ein. Teilweise werden gemeinsame Vorträge in Kooperation mit der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime gehalten. Im Rahmen der Prävention führt die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime des Landeskriminalamtes Beratungen durch und hält Vorträge zum Thema Cybercrime im engeren Sinn. Darüber hinaus werden unternehmensinterne Beratungen im Zusammenhang mit erfolgten Angriffen durchgeführt. Die Anzahl der Beratungen sowie Vorträge werden statistisch seit dem 1. Januar 2024 erfasst. Im Jahr 2024 wurden mit Stand Oktober 2025 47 und im Jahr 2025 bislang 19 größere Veranstaltungen begleitet. Die Vorträge werden generell als Vor-Ort-Schulungen durchgeführt, wodurch bereits eine Vielzahl verschiedener Unternehmen erreicht werden konnte. Die Vortragstätigkeit hat neben der Darstellung aktueller Cyberbedrohungslagen und möglicher Schutzmaßnahmen das Ziel, die direkte Kontaktmöglichkeit zur Polizei bekannt zu machen, um so die polizeilichen Fähigkeiten sowie Unterstützungs- und Ermittlungsmöglichkeiten darzustellen. Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime agiert auf Basis direkter Einladungen zu Veranstaltungen von Kammern, Institutionen, Vereinen oder Unternehmen zur Erreichung eines möglichst großen Adressat:innenkreises. Diese jahrelange Praxis hat sich bewährt und erfährt eine intensive Nachfrage durch die Unternehmen im Land Bremen. Durch die Ortspolizeibehörde Bremerhaven werden derzeit keine zusätzlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Bremerhavener Unternehmen angeboten. Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime des Landeskriminalamtes kann jedoch einzelfallbezogen kontaktiert werden. Planungen für ein zukünftiges Verfahren bestehen. In diesem Jahr hat die Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung (BIS) unter Beteiligung der Zentralstelle Cybersicherheit eine Informationsveranstaltung zum Thema Cybersicherheit durchgeführt, die auf großes Interesse stieß. Dabei wurden präventive Maßnahmen zur Cybersicherheit thematisiert und die Abläufe für den Fall eines Schadens erläutert. Darüber hinaus informiert die BIS über das Landesförderprogramm „Digitalisierung im Mittelstand“, aus dem Mittel für die IT-Sicherheit bereitgestellt werden. Ebenso zu nennen ist der DIGITAL HUB INDUSTRY Bremen (DHI), welcher sich als Anlaufstelle auf die digitale Transformation der Industrie konzentriert und als Treffpunkt für Unternehmen, Start-Ups und Forschungseinrichtungen dient. Über dies werden allgemeine Hilfestellungen zu den Themen im Rahmen von Veranstaltungen und Workshops für Unternehmen angeboten und Hinweise zu weiteren Leistungen, etwa dem Cyber Security Check, gegeben. Dieser soll Unternehmen für Risiken im Bereich der Cybersicherheit sensibilisieren. Über den Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird in der Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ die Transferstelle für Cybersicherheit im Mittelstand gefördert. Das im DHI ansässige Mittelstand-Digital Zentrum Bremen-Oldenburg bewirbt bei Veranstaltungen die Transferstelle oder lädt diese zu Veranstaltungen ein. Im Themenmonat „Cybersicherheit“ (jeweils im Oktober eines Jahres) wird bei Veranstaltungen der Schwerpunkt auf Beratung und Sensibilisierung im Bereich der Cybersicherheit gelegt. Die Transferstelle bietet Workshops hierzu an, die vor Ort oder auch online von Unternehmen gebucht werden können. Ferner gibt es Checklisten für Unternehmen sowie eine „Notfallhilfe“ mit Ansprechstellen im Falle eines Cyberangriffs. Unternehmen können auf der Website der Transferstelle passende Dienstleistungen in der Region ausfindig machen. Über den Jour Fixe „Digitalisierung“, der von der Bremer Aufbau-Bank organisiert wird, wurde die Transferstelle mit ihrem Angebot weiteren Multiplikator:innen im Land Bremen vorgestellt. Hierzu gehören zum Beispiel auch die Digitallotsen, die Unternehmen in Bremen und Bremerhaven aufsuchen und zur digitalen Transformation beraten. Zu Frage 3: Im Land Bremen bestehen staatlicherseits keine spezifischen finanziellen Hilfsprogramme für von Cyberangriffen betroffene Unternehmen. Generell vertritt der Senat die Ansicht, dass die Steuerung der zur Verfügung stehenden Ressourcen im Bereich der Prävention einen höheren Mehrwehrt zur Steigerung der Cybersicherheit bei Unternehmen hat als die Schaffung von Liquiditätshilfen für gegebenenfalls betroffene Unternehmen. Dieser Ansatz ist auch bei Cyberversicherungen zu erkennen: Um eine entsprechende Police abschließen zu können, müssen Unternehmen bestimmte präventive Cybersicherheitsanforderungen erfüllen. Die Bremer Aufbau-Bank verfügt über Instrumente wie Bürgschaften, Kredite und Förderprogramme, mit denen im Einzelfall Unternehmen, die von Cyberangriffen betroffen sind, situationsgerecht und unbürokratisch Hilfe erhalten. Im engen Austausch mit der Unternehmensleitung und der jeweiligen Hausbank können dabei je nach Lage des Einzelfalls individuelle Unterstützungsmaßnahmen entwickelt werden. Anfrage 19: Wie steht es um die Barrierefreiheit kommerzieller Veranstaltungsorte? Anfrage der Abgeordneten Sahhanim Görgü-Philipp, Bithja Menzel, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13. November 2025 Wir fragen den Senat: 1. Inwieweit sind privat betriebene und kommerziell genutzte Veranstaltungsorte (zum Beispiel große Hochzeitssäle oder Veranstaltungshallen) gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet, und welche konkrete Rolle spielen dabei die Bremische Landesbauordnung (BremLBO) und das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG)? 2. Welche Möglichkeiten hat das Land Bremen, Besitzer:innen öffentlich zugänglicher privater Veranstaltungsräume zur Nachrüstung und Verbesserung der Barrierefreiheit im Bestand zu motivieren, und welche Instrumente (Förderprogramme, steuerliche Anreize, Beratungsangebote) werden aktuell genutzt oder sind geplant? 3. Wie gewährleistet das Land (insbesondere durch die Bauaufsichtsbehörde) die Überwachung der Barrierefreiheitsstandards bei Neu- und Umbauten sowie im Bestand, und welche konkreten rechtlichen Konsequenzen (zum Beispiel Bußgelder, Nutzungsuntersagungen, Klagemöglichkeiten anerkannter Verbände) drohen Betreiber:innen bei Nichteinhaltung? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bei Neubauten und genehmigungspflichtigen Umbauten von großen Hochzeitssälen und Veranstaltungshallen sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß § 50 Absatz 2 und 4 der Bremischen Landesbauordnung einzuhalten. Befinden sich Veranstaltungshallen in öffentlicher Trägerschaft, so unterliegen diese Anforderungen einer weitergehenden Barrierefreiheit nach § 8 des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes. In diesem Fall ist der Umfang der Barrierefreiheit mit dem Landesbehindertenbeauftragten vor Antragsstellung und Ausführung abzustimmen. Zu Frage 2: Für Eigentümerinnen und Eigentümer öffentlich zugänglicher, privater Veranstaltungsräume besteht auf Landesebene keine Förderungsmöglichkeit zur Nachrüstung und Verbesserung der Barrierefreiheit im Bestand. Der Beauftragte für barrierefreies Bauen bei der Senatorin für Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung bietet eine Erstberatungsmöglichkeit an und stellt bei Bedarf den Kontakt zu Fachplanungsbüros für weitere inhaltliche Begleitung her. Zu Frage 3: Soweit im Prüfprogramm enthalten, werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit präventiv im Genehmigungsverfahren geprüft. Bei den hier genannten Nutzungen ist dies regelmäßig der Fall. Im Rahmen der Bremischen Landesbauordnung können bei Nichteinhaltung von gesetzlich vorgeschriebenen Standards der Barrierefreiheit seitens der Bauaufsichtsbehörde Bußgelder (im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren) ausgesprochen werden. Eine Nutzungsuntersagung ist regelmäßig nur dann verhältnismäßig, wenn zugleich eine Gefahr für Leben und Gesundheit gegeben ist. Im Rahmen des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes kann durch Betroffene eine Verbandsklage mit einem vorgeschalteten Schlichtungsverfahren bei Nichteinhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen eingeleitet werden. Anfrage 20: Kann die präventive Schuldnerberatung steigende Fallzahlen und Beratungsbedarfe bewältigen? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 25. November 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Fälle kann die präventive Schuldnerberatung seit dem Jahr 2021 nach der Erhöhung der Fallpauschalen mit dem vorhandenen Budget jährlich bearbeiten, und inwiefern wurde das Budget nach der ebenfalls im Jahr 2021 erfolgten Ausweitung der Beratung auf Studenten, Künstler und Soloselbstständige erhöht? 2. Welche Wartezeiten für Beratungssuchende hält der Senat für angemessen und hält er die präventive Schuldnerberatung für ausreichend ausgestattet, um steigenden Fallzahlen gerecht zu werden? 3. Durch welche Maßnahmen will der Senat zunehmende Verschuldungsfälle, besonders bei unter 30-Jährigen und bei über 60- Jährigen möglichst verhindern? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die im Rahmen der präventiven Schuldnerberatung finanzierten Schuldnerberatungsfälle lagen in 2021 bei 663, in 2022 bei 666, in 2023 bei 649, in 2024 bei 683 und in 2025 werden es voraussichtlich 756 Beratungsfälle sein. Der Haushaltsanschlag für die präventive Schuldnerberatung wurde im Jahr 2021 von zuvor 425 000 Euro auf 840 000 Euro angehoben. Seitdem ist dieser Anschlag zweimal um 1,7 Prozent erhöht worden, auf aktuell 868 800 Euro. Zu Frage 2: Den Beratungsstellen werden keine starren Vorgaben zu Wartezeiten gemacht, da diese im Laufe eines Jahres durch die personelle Situation in den Beratungsstellen und durch die Nachfrage der Ratsuchenden variieren können. Probleme mit zu langen Wartezeiten sind nicht bekannt. Die letzten Jahre waren die Haushaltsmittel für die präventive Schuldnerberatung auskömmlich. Im Jahr 2025 ist ein Anstieg der Beratungsfälle erkennbar. Eine Erhöhung der Haushaltsmittel ist für 2026 nicht vorgesehen. Für die weitere Entwicklung der präventiven Schuldnerberatung bleibt das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene zum Schuldnerberatungsdienstegesetz abzuwarten. Zu Frage 3: Wirksame Instrumente für eine Schuldenprävention sind unter anderem die Förderung eines kompetenten Umgangs mit Geld, Aufbau und Stärkung von Planungs- und Handlungskompetenz und ganz besonders eine Sensibilisierung für die Risiken einer Verschuldung. Zentrale Präventionsmaßnahmen, für die aus Sicht des Senats auch eine Wertediskussion nötig wäre, sind daher die Finanzbildung in Schulen durch Lehrkräfte oder die Verbraucherzentrale, sowie Weiterbildungsangebote, die beispielsweise durch die Volkshochschulen angeboten werden. Auf Bundesebene befindet sich aktuell der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie im Gesetzgebungsverfahren. Darin werden unter anderem Darlehensgebern Informationspflichten aufgegeben, um Darlehensnehmern über Unterstützungsangebote bei Zahlungsschwierigkeiten zu informieren. Weiterhin sind Kreditwürdigkeitsprüfungen bei Kleinkrediten und Nachsichtsmaßnahmen bei Zahlungsproblem vorgesehen. Der Senat begrüßt die Stoßrichtung dieses Gesetzesvorhabens und sieht auch hierin einen wichtigen Baustein für den Verbraucherschutz. Die durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration geförderte Präventive Schuldnerberatung ermöglicht Betroffenen, die selbst nicht auf laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes angewiesen sind, einen weitestgehend kostenlosen Zugang zu einer qualifizierten Schuldnerberatung. Prävention in diesem Zusammenhang zielt darauf ab, in Fällen, in denen eine Verschuldung bereits eingetreten ist, drohende Hilfsbedürftigkeit im Sinne des SGB II zu vermeiden. Eine Prävention zur Verhinderung von Verschuldung erfolgt in diesem Rahmen grundsätzlich nicht. Anfrage 21: Hochstufung der Verkehrsverbindung zum Überseehafen Anfrage der Abgeordneten Michael Jonitz, Thorsten Raschen, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 25. November 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Hemmnisse sieht der Senat Bovenschulte derzeit bei der von Bremerhaven gewünschten Hochstufung der nördlichen Verbindung von der Bundesautobahn zum stadtbremischen Überseehafen über Cherbourger Straße/Hafentunnel/Cherbourger Straße/Wurster Straße zur Bundesstraße? 2. Mit welchem Zeitplan und welchen konkreten Schritten wird der Senat Bovenschulte den Bremerhavener Wunsch zur Hochstufung verfolgen? 3. Welches Datum strebt der Senat Bovenschulte für die Antragstellung zur Hochstufung an? Antwort des Senats: Vorbemerkung: Über die Hochstufung einer Straße zur Bundesstraße entscheidet nach § 2 Absatz 6 Bundesfernstraßengesetz das Fernstraßen-Bundesamt, soweit dem Bund die Verwaltung der Bundesfernstraße zusteht. Die Cherbourger Straße, die Wurster Straße und der Hafentunnel sind kommunale Straßen in Bremerhaven. Für deren Hochstufung ist die Obere Landesstraßenbaubehörde in Bremen – angesiedelt beim Amt für Straßen und Verkehr – zuständig. Für die Hochstufung ist ein Antrag auf Erteilung des Einverständnisses durch die zuständige Behörde an das FernstraßenBundesamt zu stellen. Vor diesem Hintergrund werden die Fragen wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gemäß oben beschriebenen Verfahren werden derzeit keine grundsätzlichen Hemmnisse gesehen. Eine konkretere Beurteilung ist erst nach Vorlage des Antrages aus Bremerhaven möglich. Zu Frage 2: Derzeit werden die Unterlagen für die Einholung des Einverständnisses des Fernstraßen-Bundesamtes durch den Magistrat der Seestadt Bremerhaven zusammengestellt. Die Obere Landesstraßenbaubehörde wird diese nach Erhalt der Unterlagen prüfen und beim Fernstraßen-Bundesamt einreichen. Der Vorgang wird durch die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung eng begleitet. Zu Frage 3: Aufgrund des frühen Verfahrensstandes sind hierzu derzeit keine Aussagen möglich. Anfrage 22: Bremerhavener AG Leistungsmissbrauch (k)ein Vorbild für Bremen? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Heiko Strohmann, Yvonne Averwerser, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 25. November 2025 Wir fragen den Senat: 1. Aus welchen Gründen wurde bislang in der Stadtgemeinde Bremen keine behördenübergreifende Arbeitsgruppe zur systematischen Aufdeckung und Verfolgung von Leistungsmissbrauch analog zur „AG Leistungsmissbrauch“ in Bremerhaven implementiert, obwohl auch in Bremen vergleichbare Fallkonstellationen – insbesondere bei Schulpflichtverletzungen, Meldeverstößen und unklaren Leistungsbezügen – auftreten dürften? 2. Welche organisatorischen, datenschutzrechtlichen oder kompetenzrechtlichen Erwägungen stehen nach Einschätzung des Senats der Einrichtung eines solchen multiprofessionellen Gremiums – unter Beteiligung von Schulbehörde, Jobcenter, Sozial- und Ausländerbehörde, Polizei und Familienkasse – entgegen? 3. Welche Kenntnisse liegen dem Senat über die Wirksamkeit und bisherigen Ergebnisse der in Bremerhaven eingerichteten AG Leistungsmissbrauch vor – insbesondere hinsichtlich der Fallzahlen, Rückforderungen, eingeleiteten Verfahren und etwaiger Erkenntnisse zu strukturellen Missbrauchskonstellationen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat verweist im Vorfeld auf seine Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU aus August 2025 „Steigende Zahlen beim bandenmäßigen Betrug im Bürgergeldbezug – Wäre das auch im Land Bremen (erneut) möglich?“ In der Stadtgemeinde Bremen wurde die Arbeitsgruppe „Prävention Leistungsmissbrauch“ eingerichtet, zu deren Sitzungen das Jobcenter Bremen einlädt. An der Arbeitsgruppe sind das Hauptzollamt, die Polizei Bremen, das Finanzamt, die Wohnungsaufsicht, die Meldestelle, das Bauressort und die Familienkasse beteiligt. Die Einbeziehung weiterer Behörden ist grundsätzlich möglich. Die Arbeitsgruppe „Prävention Leistungsmissbrauch“ tagt regelmäßig und dient dem gegenseitigen Informationsaustausch. Dabei werden auch Einzelfälle unter Beachtung des Datenschutzes behandelt. Verdachtsfälle auf Leistungsmissbrauch werden in den zuständigen Abteilungen weiterbearbeitet. Auffälligkeiten bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen werden gemeldet und den jeweils zuständigen Behörden mitgeteilt. Neben den regelmäßigen Sitzungen findet bei Bedarf ein bilateraler Austausch zu Einzelfällen statt. Zu Frage 2: Der Senat steht einer Weiterentwicklung bestehender Kooperationsformate grundsätzlich offen gegenüber. Bei der Einrichtung eines neuen, breit angelegten multiprofessionellen Gremiums wäre jedoch zu berücksichtigen, dass in allen betroffenen Rechtsbereichen – von SGB II und SGB VIII über Schul- und Aufenthaltsrecht bis hin zum Steuerrecht – überwiegend Sozialdaten und damit besonders schützenswerte personenbezogene Daten verarbeitet werden. Eine zusätzliche Struktur würde bestehende Formate doppeln, ohne erkennbaren Mehrwert zu schaffen, und zusätzliche Ressourcen binden. Vor diesem Hintergrund setzt der Senat auf eine gezielte, anlassbezogene Zusammenarbeit und auf die etablierten, gut funktionierenden Kooperationswege, die als ausreichend erachtet werden. Wie bereits zu Frage 1 erläutert, kann die bestehende Arbeitsgruppe „Prävention Leistungsmissbrauch“ bei Bedarf erweitert werden. Zu Frage 3: Bei der Arbeitsgruppe „Leistungsmissbrauch“ in Bremerhaven handelt es sich um einen regelmäßigen Austausch verschiedener beteiligter Ämter und Institutionen. Die Einladung erfolgt durch das Jobcenter Bremerhaven. Im Rahmen der Sitzungen werden Hinweise zu möglichem Leistungsmissbrauch, beteiligten Akteur:innen sowie relevanten Vorkommnissen ausgetauscht. Die jeweils zuständigen Stellen prüfen diese Hinweise innerhalb ihrer eigenen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche und verfolgen sie gegebenenfalls weiter. Eine Erhebung oder Zusammenführung von Ergebnissen hinsichtlich Fallzahlen, Rückforderungen oder eingeleiteter Verfahren ist nicht Bestandteil des Austauschs in der Arbeitsgruppe. Diese Daten werden nicht von der Arbeitsgruppe statistisch erfasst, sondern jeweils eigenständig von den beteiligten Ämtern und Institutionen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten. Erkenntnisse ergeben sich aus dem Informationsaustausch sowie aus der Sensibilisierung für strukturelle Problemlagen, mögliche Herangehensweisen und Maßnahmen. Anfrage 23: Beamte in Gesellschaften mit Beteiligung der öffentlichen Hand Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 26. November 2025 Diese Anfrage wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Anfrage 24: Fortführung des Programmes „Demokratie leben!“ Anfrage der Abgeordneten Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 27. November 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Arbeit der Beratungs- und Bildungsprojekte im Land Bremen, die vom Bundesfamilienministerium im Rahmen des Programmes „Demokratie leben“ gefördert werden, im Hinblick auf die Schwerpunkte der aktuellen Förderrichtlinie „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen“? 2. Wie bewertet der Senat die von Ministerin Prien kommunizierten Pläne zur inhaltlichen Neuausrichtung des Programmes, ihre Pläne zu einer neuen Überprüfungspraxis der bisherigen Empfängerorganisationen sowie zu Mittelkürzungen ab 2027? 3. Welche weiteren Schritte – neben dem Beitritt zur Entschließung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat – wird der Senat auf Bundesebene unternehmen zur künftigen finanziellen Absicherung des Programmes und zur Beibehaltung der drei Schwerpunkte Demokratiestärkung, Vielfaltsgestaltung und Extremismusprävention? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Beratungs- und Bildungsprojekte, die im Land Bremen im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert werden, leisten einen außerordentlich wichtigen und wirksamen Beitrag zur Stärkung demokratischer Kompetenzen und zur Förderung eines respektvollen, vielfältigen Miteinanders. Sie unterstützen Menschen dabei, diskriminierende Strukturen zu erkennen, Extremismus wirksam entgegenzutreten und demokratische Werte im Alltag aktiv zu leben. Die drei Schwerpunkte der aktuellen Förderrichtlinie – Demokratie fördern, Vielfalt gestalten und Extremismus vorbeugen – sind für die Programmumsetzung handlungsleitend. Besonders hervorzuheben ist die starke lokale Verankerung der Projekte des Demokratiezentrums: Durch praxisnahe Arbeit und den engen Bezug zu den Menschen werden die Aufgaben gezielt und mit großer Wirkung erfüllt. Mit einem breiten Spektrum an Bildungs-, Beratungs- und Fortbildungsangeboten werden Betroffene, Fachkräfte und die interessierte Öffentlichkeit erreicht. Darüber hinaus bietet das Demokratiezentrum Land Bremen, das für die Umsetzung des Bundesprogramms verantwortlich ist, über Fachtage, Fortbildungen und Netzwerktreffen Möglichkeiten für den fachlichen Austausch zivilgesellschaftlicher und staatlicher Akteur:innen auf Landesebene. Die Förderung durch das Bundesfamilienministerium ist daher ein entscheidender Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung dieser wichtigen Arbeit. Zu Frage 2: Die Gesellschaft befindet sich in einem stetigen Wandel, und daraus entstehen kontinuierlich neue Herausforderungen. Evaluation und Weiterentwicklung der Programmschwerpunkte sind daher sinnvoll und wichtig. Dies sollte jedoch in enger Abstimmung mit den Expert:innen der Länder erfolgen – insbesondere unter frühzeitiger Einbindung der Landesdemokratiezentren. Ihre Expertise und ihre langjährigen Erfahrungen sollten in die geplante Überarbeitung der Förderrichtlinie einfließen. Die Länder sind bereit, ihre Perspektiven konstruktiv in diesen Prozess einzubringen. Gleichzeitig ist es unerlässlich, die bestehenden drei Programmschwerpunkte sowie eine verlässliche Finanzierung beizubehalten. Nur so können Projekte ihre Arbeit erfolgreich fortsetzen und kann eine nachhaltige Demokratieförderung langfristig gesichert werden. Eine mögliche inhaltliche Schwerpunktverschiebung darf daher nicht zulasten der bewährten und gut funktionierenden Strukturen gehen. Einen Generalverdacht gegen Demokratieprojekte und eine damit verbundene Überprüfungspraxis lehnt der Senat ab. Zu Frage 3: Der Senat engagiert sich auf Bundesebene weiterhin aktiv für die langfristige finanzielle Absicherung des Bundesprogramms sowie für die Beibehaltung der Schwerpunkte Demokratiestärkung, Vielfaltsgestaltung und Extremismusprävention. Das Demokratiezentrum Land Bremen steht hierzu in regelmäßigem und engem Austausch mit den anderen Bundesländern sowie dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In den Bund-Länder-Treffen, zuletzt am 19. November 2025 und erneut geplant im ersten Quartal 2026, bringt sich Bremen konstruktiv ein und hebt die Bedeutung einer frühzeitigen Einbindung der Landesdemokratiezentren in den Weiterentwicklungsprozess des Bundesprogramms hervor. Die langjährigen Erfahrungen und die fachliche Expertise der Länder sollen maßgeblich in die geplante Überarbeitung der Förderrichtlinie einfließen. Der Senat betont fortlaufend die Wichtigkeit der Arbeit vor Ort und setzt sich dafür ein, die Perspektiven der Länder in die Diskussion einzubringen, um die nachhaltige Finanzierung und die inhaltliche Ausrichtung des Programms zu sichern. Bremen ist bereit, diesen Prozess weiterhin konstruktiv zu unterstützen und die eigenen Erfahrungen und Impulse einzubringen. Anfrage 25: Gewaltsuchende Linksextremisten in Gießen Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 2. Dezember 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat vor, dass auch gewaltorientierte Linksextremisten aus Bremen und Bremerhaven an den militanten Protesten gegen die Gründung der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ am 29. November 2025 in Gießen teilgenommen haben? 2. Um wie viele Personen handelte es sich gegebenenfalls konkret, und welche Gruppen und Organisationen aus dem Land Bremen waren dort vertreten? 3. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat in Bezug auf die unter Ziffer 2 erfragten Personen hinsichtlich möglicher Festnahmen und begangener/angezeigter Straftaten vor? Antwort des Senats: Die Anfragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Über mehrere Monate mobilisierten gewaltorientierte linksextremistische Gruppierungen, unter anderem die „Interventionistische Linke Bremen“ (IL) und die „Basisgruppe Antifaschismus“ (BA), für eine Beteiligung an den Protesten gegen die Gründung der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ am 29. November 2025 in Gießen. Derzeit liegen aber keine gesicherten Erkenntnisse vor, ob sich gewaltbereite Linksextremistinnen und Linksextremisten aus Bremen und Bremerhaven in Gießen an den Protesten beteiligt haben. Gleiches gilt für Festnahmen oder Strafverfahren. Anfrage 26: Informationen zur Altersversorgung von Beamt:innen Anfrage der Abgeordneten Antje Grotheer, Volker Stahmann, Selin Arpaz, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 2. Dezember 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Informationen erhalten Beamt:innen derzeit über ihre voraussichtliche Altersversorgung, zu welchen Zeitpunkten ihrer Karriere und in welchem Rhythmus erfolgen diese Mitteilungen? 2. Wie schätzt der Senat die Notwendigkeit, den Arbeitsaufwand und den Nutzen ein, Beamt:innen künftig regelmäßig – ähnlich wie Arbeitnehmende – über die Höhe ihrer zu erwartenden Altersversorgung zu informieren? 3. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, inwiefern bessere Informationen zur Altersversorgung die Entscheidung von Beamt:innen über den Zeitpunkt ihres Ausscheidens beeinflussen könnten? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Beamtinnen und Beamte haben ab Vollendung des 58. Lebensjahres die Möglichkeit, eine unverbindliche Versorgungsauskunft mit drei Berechnungsalternativen bei der Versorgungsfestsetzungsstelle des Eigenbetriebes Performa Nord zu erhalten. Für Schwerbehinderte gilt dies ab dem 56. Lebensjahr. Die unverbindliche Versorgungsauskunft kann dann auf Verlangen alle zwei Jahre aktualisiert werden. Zusätzlich stellt Performa Nord auf der Internetseite allgemeine Informationen zur Berechnung von Versorgungsbezügen zur Verfügung. Im Weiteren bietet Performa Nord Informationsveranstaltungen im Aus- und Fortbildungszentrum rund um das Thema Beamtenversorgung an. Schließlich erhalten die Beschäftigten im Falle der Beantragung von Teilzeitbeschäftigung Merkblätter von ihrer Personalstelle, mit denen auch die versorgungsrechtlichen Folgen einer Teilzeitbeschäftigung aufgezeigt werden. Zu Frage 2: Die bisherige Praxis des Dienstherrn, über beamtenrechtliche Versorgungsanwartschaften zu informieren, ist angezeigt und im Hinblick auf die bestehenden Personalressourcen der Versorgungsfestsetzungsstelle noch vertretbar. Regelmäßige aussagekräftige Versorgungsauskünfte wie in der Deutschen Rentenversicherung sind aufgrund der Besonderheit der Beamtenversorgung nicht möglich. Die Entscheidung über die Versorgungshöhe erfolgt nach dem sogenannten Versorgungsfallprinzip. Das bedeutet, dass die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalles beim jeweiligen Versorgungsdienstherrn gilt. Zudem bestimmt sich die Höhe der Versorgung auch aus dem letzten Amt, also aus den mindestens zwei Jahren zuletzt vor Beginn des Ruhestands erhaltenen Besoldungsbezügen. Zu Frage 3: Die Entscheidung einer Beamtin oder eines Beamten über den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem aktiven Dienst ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ausschließlich ihrem oder seinem persönlichen Lebensbereich zuzuordnen. Folglich liegen dem Senat hierzu keine Erkenntnisse vor. Anfrage 27: Munitionsaltlasten in der Weser Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 4. Dezember 2025 Wir fragen den Senat: 1. Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen dem Land Bremen und dem Bund (zum Beispiel über das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt oder das Bundesverkehrsministerium), um Gefährdungslagen zu erfassen oder zu beseitigen, und in welcher Form ist diese Zusammenarbeit festgeschrieben? 2. Liegen dem Senat Kenntnisse darüber vor, ob, und wenn ja, wie viel Munitionsschrott, Waffenschrott oder andere konventionelle und/oder chemische Kampfmittelreste sich im Bereich der Weser innerhalb des Landesgebiets Bremen befinden, und welche Erkenntnisse und Zuständigkeiten im Land Bremen bestehen hinsichtlich möglicher Umweltoder/und Sicherheitsrisiken durch derartige Altlasten? 3. Wie hat sich das Land Bremen bezüglich des angelaufenen Sofortprogramms „Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“ der Bundesregierung positioniert, wenn es um die systematische Erfassung und Beräumung von Munitionsaltlasten in der Nordsee gehen wird, und gibt es dazu Absprachen mit den ebenfalls betroffenen Bundesländern SchleswigHolstein, Hamburg und Niedersachsen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Es gibt eine fachliche Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO). In der BLANO gibt es wiederum den Expertenkreis „Munition im Meer“, dem auch die Kampfmittelräumdienste der norddeutschen Länder angehören. Hierbei muss allerdings erwähnt werden, dass in der Hauptsache Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und SchleswigHolstein die Bundesländer sind, die eine Problematik mit Munition im Meer aufweisen, da im Küstenmeer dieser Bundesländer bekannte Verklappungsgebiete von Munition existieren. Bremen hat diese Problemstellung hingegen nicht, da die Weser im Land Bremen keine bekannten Verklappungsstellen oder ähnliche von Munition belastete Gebiete aufweist. Auf den Bundeswasserstraßen ist der Bund für die Kampfmittelbergung zuständig, auf küstennahen Meeresflächen (bis zu 12 Seemeilen) die Bundesländer, in der ausschließlichen Wirtschaftszone wiederum der Bund. Zu Frage 2: Für das Land Bremen liegen keine Erkenntnisse über mögliche Munitionsmengen in der Weser (innerhalb des Landesgebietes) vor. In der Weser des Landes Bremen gibt es keine Munitionsversenkungs- oder Verklappungsgebiete. Bekannt ist zwar, dass die Weser nach Ende des 2. Weltkriegs mittels spezieller Verfahren sehr intensiv untersucht und von Seeminen und anderer Munition bereinigt wurde, um die sichere Schifffahrt zu gewährleisten. Durch die starke Bombardierung Bremens während des 2. Weltkrieges ist jedoch auf Flächen, die nicht kampfmitteltechnisch untersucht und geräumt wurden, weiterhin vereinzelt mit Bombenblindgängern im Bereich der Weser zu rechnen. Zu Frage 3: Bremen als Küstenland und bedeutender nationaler Hafenstandort unterstützt das Sofortprogramm „Munitionsaltlasten in Nordund Ostsee“ der Bundesregierung und bringt seine Expertise insbesondere über die oben genannten Strukturen der BLANO mit ein. Zudem beteiligt sich Bremen an den Bund-Länder-Sitzungen speziell zum Sofortprogramm der Bundesregierung „Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“. Beim Sofortprogramm wurden insgesamt 100 Millionen Euro durch die Bundesregierung bereitgestellt, um die Gefahren von im Meer entsorgter Munition zu minimieren. Hierbei wurden im Rahmen von Pilotverfahren vier Versenkungsgebiete in der Ostsee (drei in Schleswig-Holstein, eins in Mecklenburg-Vorpommern) beprobt, um die Belastung mit Munition zu erkunden. Die Ostsee wurde gewählt, da hier die Einschränkungen durch die Gezeiten die Arbeiten unter Wasser nicht beeinflussen und die Sichtverhältnisse unter Wasser deutlich besser sind und somit technische Verfahren effektiver optimiert werden können. Endgültige Ergebnisse stehen noch aus und werden durch die Bundesregierung entsprechend veröffentlicht. Bremen beteiligt sich an der Erarbeitung von Empfehlungen, Methodenstandards und Monitoringkonzepten, um eine systematische und sichere Vorgehensweise zu gewährleisten. Absprachen und Koordination mit den betroffenen Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen erfolgen ebenfalls über die oben genannten Gremien, sodass ein bundeseinheitliches und koordiniertes Vorgehen sichergestellt ist. Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Von der Bürgerschaft (Landtag) in der 29. Sitzung nach interfraktioneller Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. Nr. Vorlage Behandlung Gesetz zur Änderung des Bremischen Wassergesetzes Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 60. Mitteilung des Senats vom 11. einstimmig das Gesetz in erster und zweiter November 2025 Lesung. (Drucksache 21/1461) Zweite, aktualisierte Verwaltungsvereinbarung zum Sanierungshilfengesetz Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 61. Mitteilung des Senats vom 11. Mitteilung des Senats Kenntnis. November 2025 (Drucksache 21/1462) Wahl eines Mitglieds der Die Bürgerschaft (Landtag) wählt einstimmig Parlamentarischen Kontrollkommission anstelle der ausgeschiedenen Dr. Henrike Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 62. Müller den Abgeordneten Dr. Emanuel Herold 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die zum Mitglied der Parlamentarischen Linke vom 14. November 2025 Kontrollkommission. (Drucksache 21/1471) Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes im Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt Land Bremen 64. einstimmig das Gesetz in erster und zweiter Mitteilung des Senats vom 18. Lesung. November 2025 (Drucksache 21/1476) Rechnung des Rechnungshofs über Die Bürgerschaft (Landtag) erteilt einstimmig seine Einnahmen und Ausgaben im dem Rechnungshof der Freien Hansestadt Haushaltsjahr 2024 68. Bremen wegen der Rechnungen über seine Bericht des Rechnungshofs vom Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 8. Oktober 2025 2024 Entlastung. (Drucksache 21/1402) Nr. Vorlage Behandlung Rechnung des Rechnungshofs über seine Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2024 Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 69. Bericht und Antrag des Bericht Kenntnis. Rechnungsprüfungsausschusses (Land) vom 20. November 2025 (Drucksache 21/1484) Einleitung des Unterzeichnungsverfahrens der Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 71. Betreuungsangebote Mitteilung des Senats Kenntnis. für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau – VV II) Mitteilung des Senats vom 25. November 2025 (Drucksache 21/1494) Bericht Nr. 24 des Ausschusses für Petitionen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt Bericht und Antrag des staatlichen 73. einstimmig die Behandlung der Petitionen Ausschusses für Petitionen vom wie vom Ausschuss empfohlen. 1. Dezember 2025 (Drucksache 21/1499) Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft
